"Unverbindliche Aktionspreisempfehlung" und Firmenwagenleasing

Ford Mondeo Mk5 (BA7)

Moin,

weiß zufällig jemand, ob wenn man ein Modell, bei dem Ford gerade eine "Unverbindliche Aktionspreisempfehlung" bietet, als Firmenwagen least, für die Versteuerung des GWVs dann dieser günstigere Preis oder der normale Listenpreis herangezogen wird?

Danke!

30 Antworten

Leider immer der normale UVP und nicht die Aktionspreise. Sage ich aus Erfahrung.

Alles klar, danke!

Ist jetzt kein Showstopper, wäre höchstens noch ein zusätzliches Argument pro Mondeo gewesen. 🙂

Genau das habe ich beim zuständigen Finanzamt erfragt.
Mit er Argumentation, dass dieser Preis ha allen Käufern, geschäftlich und privat, angeboten wird und es sich damit quasi um den eigentlichen Listenpreis handelt.
Keine Chance sagen die bei uns.
Werde es aber in der Steuererklärung trotzdem versuchen.
Versuch schadet ja nicht. Gibt ja die abstrusesten Sachen, mit denen der eine oder andere durch kommt.

Bei mir hat das mit der Steuererklärung nichts zu tun - ich bin Angestellter, somit wird das Fahrzeug vom Arbeitgeber versteuert.

nein von dir, der AG bezahlt es. Versteuert wird es von dir....

Ja, klar. Was ich meinte, war, dass der zu versteuernde Betrag von meinem Arbeitgeber festgelegt wird; da habe ich ja keinen Einfluss drauf. Und in meiner eigenen Steuererklärung spielt der Firmenwagen keine Rolle.

Naja, der kann schon eine enorme Rolle spielen. Fährst denn an >= 15 Tagen in die Arbeitsstätte mit der die 0,03% einfacher Fahrtweg versteuert werden ?

Ich versteuere keine 0,03%, weil ich vom Homeoffice aus arbeite. Würde ich die 0,03% versteuern, würde der FiWa bei meiner Steuererklärung selbstverständlich eine Rolle spielen.

Dachte, das sei offensichtlich... 🙂

Oh, tut mir leid. Hab ich dann überlesen.

Tankst Du an längeren Fahrten auch mal privat oder alles auf Firmenkosten ?

Zitat:

@BigBlue_007 schrieb am 5. Juli 2017 um 12:07:03 Uhr:


Ja, klar. Was ich meinte, war, dass der zu versteuernde Betrag von meinem Arbeitgeber festgelegt wird; da habe ich ja keinen Einfluss drauf. Und in meiner eigenen Steuererklärung spielt der Firmenwagen keine Rolle.

Von Deinem Arbeitgeber wird der Betrag nicht festgelegt.

Der Betrag ergibt sich aus dem Bruttolistenpreis des Fahrzeuiges. Davon 1% ist der Wert, den man monatlich versteuern muss.
Dieser wird auf das Gehalt addiert, dann werden auf dieser Basis die Abzüge berechnet und vom übrig gebliebenen Netto wird dann der dem einen Prozent entsprechende Betrag wieder subtrahiert.
Da das Netto durch die größere Ausgangsbasis höher ausfällt, als ohne den Wagen kostet der Wagen dann ca. 1/2 der zu verteuernden Summe (Faustregel - hängt natürlich von Steuersatz usw. ab).

Wenn nun statt 50K nur 45K als Bruttolistenpreis anerkannt würden, da der unverhandelte Rabatt gewährt würde, macht sich das schon bemerkbar.

richtig... bei mir schaut das so aus

BLP ca. 64.000€
Geldwerter Vorteil 1% 640,39
Geldwerter Vorteil 0,03%x34 669,12
abzüglich Eigenanteil 288,75

zu versteuern 1020,76€ mal 42% plus Eigenanteil 288,75
kostet 717,47€/Monat

wobei sich das noch ein wenig abschwächt wenn man es mit dem Durchschnittssteuersatz berechnet und nicht mit dem Grenzsteuersatz (die Spitzensteuer fällt ja nicht auf das ganze Gehalt an).

Kurz und gut, darüber könnte man Bücher schreiben.

Zitat:

@nai-r-olf schrieb am 6. Juli 2017 um 06:24:49 Uhr:


Oh, tut mir leid. Hab ich dann überlesen.

Tankst Du an längeren Fahrten auch mal privat oder alles auf Firmenkosten ?

Ausschließlich auf Firmenkosten. Bei uns sind soundsoviele private km pro Jahr erlaubt, auf die ich aber nie komme.

Zitat:

@The Jester schrieb am 6. Juli 2017 um 08:20:31 Uhr:


Von Deinem Arbeitgeber wird der Betrag nicht festgelegt.

Der Betrag ergibt sich aus dem Bruttolistenpreis des Fahrzeuiges. Davon 1% ist der Wert, den man monatlich versteuern muss.

Das ist mir schon klar... 🙂

Was ich meinte, war, dass ich keinen Einfluss darauf habe, welchen Betrag der Arbeitgeber da nimmt. Normalerweise ist das ja auch völlig eindeutig - es ist halt einfach der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. In diesem speziellen Fall hier gibt es ja aber quasi zwei Bruttolistenpreise - den normalen und den Aktionspreis. Und welcher davon genommen wird, kann ich ja nicht festlegen, sondern das macht halt mein Arbeitgeber. Und der Sinn meiner Frage war, von anderen Leuten, die einen solchen Wagen mit "Unverbindlicher Aktionspreisempfehlung" fahren, zu erfahren, welcher der beiden Listenpreise versteuert wird. Was ja nun mittlerweile geklärt ist.

Wie der ganze Rest funktioniert, ist mir bekannt - ich bin seit knapp 15 Jahren Firmenwagennutzer.

Der Bruttolistenpreis als Basis wurde eingeführt weil kreative Steuerkünstler zu viel mit kreativ überarbeiteten Rechnungen gearbeitet haben. Da wurden massig Scheinrechnungen mit viel zu niedrigen Preisen angesetzt, oder zu Hohen je nachdem was steuerlich Günstiger war.Den Bruttolistenpreis kann dagegen Jeder jederzeit nachvollziehen.

Wie gesagt - das ist mir alles bekannt. Ich wollte und brauchte keine grundsätzliche Diskussion zum Thema Firmenwagen und Versteuerung, sondern wollte einfach nur wissen, welcher der beiden Listenpreise bei entsprechenden Fordmodellen als Basis für die Versteuerung herangezogen wird. Nicht weniger, vor allem aber auch nicht mehr. 😉

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