....Unter Verwendung vn Gebrauchtteilen neu aufgebaut, Bedeutung
Moin, habe mir eine Gebrauchte R1 gekauft, bei der Durchsicht der Papiere viel mir, natürlich Leider erst zu Hause ;( dieser Passus in der Zulassungsbescheinigung auf....
Wenn ich das Richtig Interpretiere heißt das, dass die Maschine einen Totalschaden hatte, abgemeldet wurde und dann wieder Instand gesetzt wurde um sie neu Anzumelden? Kann es sich hier auch um eine von der Polizei stillgelegte Maschine handeln, wo evtl. Illegale Teile durch gebrauchte ersetzt wurden? Wie ist es mit Ersatzmotor, könnte damit auch sowas gemeint sein?
Schade, dachte echt, dass ich an alles gedacht habe.............. habe mir aber nur die Zulassungsbescheiigung Teil II also den Brief ganz genau angeschaut ich Depp!!
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von =-[Pray81]-=
Wünscht mir Glück, dass der Verkäufer einsieht das es so nicht gehen kann und das DIng aussergerichtlich wieder zurücknimmt!!
Ich drück die Daumen - aber wie ich meine Landsleute so kenne, wird das kaum ohne Richter abgehen...
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von =-[Pray81]-=
Hallo, erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!!
In der Zulassungsbescheinigung steht eine TPN Nummer, diese ist auch am Fahrzeugrahmen, ging davon aus das es die Seriennummer ist....
So jetzt kommt aber der Hammer, habe mich gestern noch mal ganz in Ruhe hingesetzt und bin die Papiere durchgegangen, da wurde ich stutzig, weil ich kein Yamaha entdecken konnte.... Naja richtige Nummer rausgesucht unter der der Hersteller stehen müsste und siehe da, dort steht nicht die Fa. Yamaha sondern ein Privatnarme, bei der Zulassungsstelle angerufen, so wie es ausschaut ist das Ding echt "neu" aufgebaut und deshalb juristisch keine Yamaha mehr!
Ich habe gleich den Verkäufer damit konfrontiert, der hat sich erstmal dumm gestellt und ist zum Anwalt, der meinte dann zu ihm, das hätten wir beim Kauf ja sehen können, weshalb er die Maschiene nicht zurücknehmen will....Gekauft wie gesehen halt....
Ich habe natürlich erstmal meine Rechtsauskunft angerufen und die sagten mir auch da wo Yamaha im Kaufvertrag steht muss auch Yamaha drinn sein (Gott sei dank steht da auch Yamaha R1 im Vertrag) , ich denke das bewegt sich im Bereich der arglistigen Täuschung!! Heute Abend habe ich dann einen Termin beim Anwalt mal schauen was das wird ......
Ich könnte mich selber schlagen das ich mir nur das olle Moped so genau angeschaut hab und bei dem Fahrzeugbrief nur auf die nummer im Fahrgestell geachtet habe wiel ich dachte die sind ausschlaggebend, in dem steht nämlich nichts von aufgebaut durch Ersatzteile.....
Ich halte euch auf dem laufenden, wünscht mir Glück das ich das Ding wieder zurückgeben kann, das nächste Moped kommt defenitiv vom Händler!!!!!!!
MfG
das habe ich mir gedacht.........🙁
Bei so etwas wird dann der "Aufbauer" als "Hersteller" eingesetzt. Das Moped war ein astreiner Totalschaden und wurde sicher auch mit einem (gebrauchten) Rahmen wieder aufgebaut.
Gib die Möhre zurück, du hast gute Karten. Ws steht dem im Kaufvertrag unter Hersteller ?
Gruß
Delle
klar scheiße gelaufen und es hätte dir auffallen können/müssen. aber in diesem "erster blick" moment ist man so geblendet weil man geil auf die karre ist und dann viel ausser acht lässt. also ne schuld kann man dir kaum vorwerfen. ich hoffe du bekommst den haufen schrott noch zurück gegeben!!! viel glück!
Zitat:
Original geschrieben von derbi-senda-03
klar scheiße gelaufen und es hätte dir auffallen können/müssen.
Seh ich komplett anders. Wer von uns ist denn professioneller Fahrzeugaufkäufer? Gut, hier am Board gibt es wohl den ein oder anderen, der öfter mal was "neues" kauft/verkauft/an/ab/ummeldet. Ich denke da z.B. an den Moppedsammler. Aber wenn ich mir ein Fahrzeug anguck, dann schaue ich auf Bremsen, Fahrwerk, irgendwelche erkennbaren Schäden. Klar, wenn es zum Kauf kommt, auch mal ein prüfender Blick in die Papiere. Nur mal ganz ehrlich, so richtig gut lesbare Prosa sieht anders aus als das, was uns die Behörden da zumuten, oder?
Pray81 hat eigentlich nicht viel falsch gemacht. Beim Kauf ist ihm nicht viel aufgefallen, im Vertrag stand nix verdächtiges. Und hinterher in Ruhe nochmal alles nachgeguckt und auf den Verdacht hin genau recherchiert. Da sind Leute schon auf sehr viel offensichtlichere Täuschungen reingefallen (Steht gerade nicht in Stuttgart sondern in Leeds, aber meine treuhänderische Spedition...)
Also komme gerade vom Anwalt, der sieht es ähnlich er geht von einem Totalschaden aus der verschwiegen wurde also arglistige Täuschung. Morgen kriegt der Verkäufer Post mit der Vorderung das Moped zurüchzunehmen. Habe heute schon mit dem Verkäufer gesprochen und der sagte mir sein Anwalt meinte das ist alles rechtens weil ich mir das Moped ja angeschaut habe. Mein Anwalt hält das aber für quatsch, ich kann wohl nur probleme kriegen da man es ihm (noch) nicht defenitiv Beweisen kann das er von diesem Eintarg und dem anderen Herstellernamen wusste. Andererseits weiß man doch welche Maschiene man fährt. Naja ich stelle mich auf einen Langen Rechtsstreit ein 🙁
Gott sei Dank habe ich vor 2 Jahren ne Rechtsschutz abgeschlossen !!!!
Wünscht mir Glück, dass der Verkäufer einsieht das es so nicht gehen kann und das DIng aussergerichtlich wieder zurücknimmt!!
Ich halte euch auf dem laufenden!!
MfG
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Zitat:
Original geschrieben von =-[Pray81]-=
Wünscht mir Glück, dass der Verkäufer einsieht das es so nicht gehen kann und das DIng aussergerichtlich wieder zurücknimmt!!
Ich drück die Daumen - aber wie ich meine Landsleute so kenne, wird das kaum ohne Richter abgehen...
was ne Shyce 🙁
Ich sehe das auch so, dass der Verkäufer einen ihm bekannten Grund zum Kaufverzicht wissentlich verschwiegen hat. Das ist dann in meinen Augen Betrug.
Ich habe in einem etwas anders gelagerten Fall (Tachomanipulation), über den Vorbesitzer die nötigen Informationen bezüglich Kentnisstand des Verkäufers eingeholt und dann den guten Mann angerufen und ihn informiert, dass ich Strafanzeige wegen Betrugs gegen ihn stellen werde.
Daraufhin hat der Verkäufer das Auto abholen lassen, auf Erfüllung des Vertrags verzichtet und mir noch eine Entschädigung für Anfahrt, Zeit, Sprit,...oben draufgelegt.
Vielleicht kannst Du bei der Sachlage deinem Verkäufer auch eine Strafanzeige anbieten??? Kann sein, dass er dann nicht mehr soooo stur ist.
Zitat:
Original geschrieben von Schnapsmax
Vielleicht kannst Du bei der Sachlage deinem Verkäufer auch eine Strafanzeige anbieten??? Kann sein, dass er dann nicht mehr soooo stur ist.
Da wäre ich, zumindest in diesem Fall etwas zurückhaltender. Das könnte man unter Umständen als Nötigung auslegen, denn ein Staftatbestand ist hier erst einmal zu Beweisen.
bei der Tachomanipulation sieht das anders aus. Das ist Urkundenfälschung und somit strafbar.
Ein Moped nach einem Totalschaden wieder aufzubauen aber nicht. Das Verschweigen von Unfallschäden wäre unter Umständen auch ein Straftatbestand (arglistische Täuschung) aber das muss man beweisen können.
Und ein Strafverfahren hemmt unter Umständen den Zivilprozess.
Gruß
Delle
Ja Delle, da hast Du sicher recht. Deshalb hab ich ja auch "Infos beschaffen", "vielleicht",... "bei der Sachlage", und "anbieten", geschrieben. Da der TE, wie er schreibt einen Rechtsbeistand hat, sollte das als Idee verstanden werden, die man mit diesem besprechen kann.
Die blose Androhung einer Anzeige kann auch manchmal Wunder wirken. Und von mehr hab ich auch nichts gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ein Moped nach einem Totalschaden wieder aufzubauen aber nicht. Das Verschweigen von Unfallschäden wäre unter Umständen auch ein Straftatbestand (arglistische Täuschung) aber das muss man beweisen können.
Gruß
Delle
Auch dazu noch meine Idee:
Ein Motorrad neu aufzubauen ist völlig legitim, das ist richtig. Dabei erhält es aber, wie beschrieben einen neuen Brief, in dem dann der Ausführende als Hersteller eingetragen wird.
Somit wird aus z.B einer "Yamaha" eine von mir aus "Hans Müller".
Diese im Kaufvertrag ausgewiesen als Yamaha zu verkaufen, ist dann arglistige Täuschung. Man muss nur noch glaubhaft nachweisen, dass der Vorbesitzer davon Kenntnis hatte. Hat dieser keine Kenntnis, ist er schon getäuscht worden und wir haben einen neuen Schuldigen...und einer hat Schuld!
Zitat:
Original geschrieben von Schnapsmax
Auch dazu noch meine Idee:Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ein Moped nach einem Totalschaden wieder aufzubauen aber nicht. Das Verschweigen von Unfallschäden wäre unter Umständen auch ein Straftatbestand (arglistische Täuschung) aber das muss man beweisen können.
Gruß
Delle
Ein Motorrad neu aufzubauen ist völlig legitim, das ist richtig. Dabei erhält es aber, wie beschrieben einen neuen Brief, in dem dann der Ausführende als Hersteller eingetragen wird.
Somit wird aus z.B einer "Yamaha" eine von mir aus "Hans Müller".
Diese im Kaufvertrag ausgewiesen als Yamaha zu verkaufen, ist dann arglistige Täuschung. Man muss nur noch glaubhaft nachweisen, dass der Vorbesitzer davon Kenntnis hatte. Hat dieser keine Kenntnis, ist er schon getäuscht worden und wir haben einen neuen Schuldigen...und einer hat Schuld!
und deswegen ja auch meine Frage nach dem "Hersteller" im Kaufvertrag siehe weiter oben 😉
Gruß
Delle
Also verkauft wurde sie mir ganz klar als Yamaha R1 !!!! Das habe ich dem Anwalt auch gesagt und er meinte wir probieren es erstmal über die arglist da hier wohl ein Schaden vorgelegen hat. Konnte jetzt herausfinden das die Maschiene bis 2003 in Hannover lief auch schon nicht mehr als Yamaha. Ich probiere jetzt jemanden zu erreichen der die Maschiene evtl. aufgebaut hat, habe zwar eine Nummer aber noch keinen erreicht.... Naja inzwischen fürchte ich schon das schlimmste🙁
Ich denke auch das es nur über Gericht gehen wird, mein Anwalt wird zwar ein paar gemeine Briefe schreiben aber wahrscheinlich bringt er das einfach zu seinem Anwalt.....
Ich fürchte schon das schlimmste das der Bock Monate bei mir rumsteht und ich deswegen die nächste Saison verpasse und dann vieleicht auch noch auf der Möhre sitzen bleibe🙁
Naja wie gesagt halte ich euch auf dem laufenden....
MfG
so aus reiner Neugierde würds mich aber schon interessieren um welchen Wert es hier eigentlich geht.
...jetz sag nicht ne ausgenudelte 98er mit 50Tkm und erfolgreicher Rennhistorie... 😉
Abgesehen is das Möp ja auch nicht giftig. Lass die Kiste halt mal durchckecken und wenn das alles sauber gemacht und vom Fachmann für gut befunden wird...wo is das Problem.
...abgesehen von ein paar hundert Euro Wertverlust weil's dank seltsamer Gesetzteslage keine Yamaha sondern eine "Hans Müller" ist...
Wie würdest deinen Verkäufer einschätzen?...wenn das ein technischer Analphabet ist (gibt's genug, ist ja auch nicht schlimm) wird's schwer werden dem irgendwas "arglistiges" nachzuweisen.
Zitat:
Original geschrieben von =-[Pray81]-=
Naja wie gesagt halte ich euch auf dem laufenden....MfG
und ich Dir die Daumen 😉
Zitat:
und deswegen ja auch meine Frage nach dem "Hersteller" im Kaufvertrag siehe weiter oben
Klugscheissermodus an:das war ja oben auch schon geklärt 😉
Moduswiederaus
Zitat:
Original geschrieben von Schnapsmax
und ich Dir die Daumen 😉Zitat:
Original geschrieben von =-[Pray81]-=
Naja wie gesagt halte ich euch auf dem laufenden....MfG
Zitat:
Original geschrieben von Schnapsmax
Zitat:
und deswegen ja auch meine Frage nach dem "Hersteller" im Kaufvertrag siehe weiter oben
Klugscheissermodus an:das war ja oben auch schon geklärt 😉
Moduswiederaus
och, menno.........🙁
😁 Gruß Delle