....Unter Verwendung vn Gebrauchtteilen neu aufgebaut, Bedeutung

Moin, habe mir eine Gebrauchte R1 gekauft, bei der Durchsicht der Papiere viel mir, natürlich Leider erst zu Hause ;( dieser Passus in der Zulassungsbescheinigung auf....

Wenn ich das Richtig Interpretiere heißt das, dass die Maschine einen Totalschaden hatte, abgemeldet wurde und dann wieder Instand gesetzt wurde um sie neu Anzumelden? Kann es sich hier auch um eine von der Polizei stillgelegte Maschine handeln, wo evtl. Illegale Teile durch gebrauchte ersetzt wurden? Wie ist es mit Ersatzmotor, könnte damit auch sowas gemeint sein?

Schade, dachte echt, dass ich an alles gedacht habe.............. habe mir aber nur die Zulassungsbescheiigung Teil II also den Brief ganz genau angeschaut ich Depp!!

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von =-[Pray81]-=


Wünscht mir Glück, dass der Verkäufer einsieht das es so nicht gehen kann und das DIng aussergerichtlich wieder zurücknimmt!!

Ich drück die Daumen - aber wie ich meine Landsleute so kenne, wird das kaum ohne Richter abgehen...

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Zitat:

Original geschrieben von Nurfluegler


wer 300 fährt hat eh kein gewissen... 😉

wieso?

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03



Zitat:

Original geschrieben von Nurfluegler


wer 300 fährt hat eh kein gewissen... 😉
wieso?

ganz einfach.....wer 300 sachen auf öffentlichen strassen fährt, nimmt in kauf, dass er sich oder andere in lebensgefahr bringt......und sag mir nicht dass du deinen bock bei 300 kmh beherrscht.......

Zitat:

Original geschrieben von Nurfluegler



Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03


wieso?

ganz einfach.....wer 300 sachen auf öffentlichen strassen fährt, nimmt in kauf, dass er sich oder andere in lebensgefahr bringt......und sag mir nicht dass du deinen bock bei 300 kmh beherrscht.......

typische "keine ahnung"- oder "noch nie selber gefahren"-argumente

also meine fährt "nur" 270,aber dabei völlig locker zu beherrschen. fährt ganz normal gerade aus,nur halt etwas schneller. und wieso nicht 300 fahren,wenn die autobahn unbegrenzt und leer ist? sagt ja keiner das mann 300 innerorts fahren soll...🙄

noch nie selber gefahren? stimme ich dir zu....wozu auch? ich spring ja auch nicht aus dem siebten stock....nur ums mal gemacht zu haben. naja, mach was du willst........solange die autobahn unbegrenzt und leer ist.......hab ich die letzten 10 jahre nicht mehr gesehen.....ne leere autobahn.

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völliger unsinn... diese motorräder sind für hohe geschwindigkeiten gebaut man! das sind doch keine auf 300 hochgezüchteten mofas! 😁

und leere autobahn findet man hier im norden schon noch öfters mal... also ich konnte schon xx mal ohne gefahr vmax fahren

aber gut muss jeder selber wissen,wie er zu der thematik steht.

das ist genau der punkt.......es geht nicht um die möglichkeiten des motorrades....sondern um deine als fahrer. klar kannst du dich in ebryonaler kackstellung hinter der verkleidung verschanzen und vollgas geben (könnte auch ein dressierter affe), aber ich spreche dir die fähigkeit ab, dein moped bei 300 km/h zu beherrschen (wirst ja nicht herr rossi sein, oder?).

@Nurflügler: Aber kennen tust Du ihn nicht, oder? Mit solchen Pauschalurteilen kann man auch mal danaben liegen.

Jepp, im Norden gibt's die eine oder andere Strecke, wo das gehen könnte. Bsp: A27 von Bremerhaven nach Cux. Schnurgerade aus, über viele, viele Kilometer, kaum Verkehr.

Bevor fragen kommen, nein, ich war noch nicht mit 300 unterwegs (meine schaft nur 235km/h). Aber wer will und kann (Maschine und Fahrer, da hat Nurflügler recht), der soll's ruhig machen. Geradeaus auf der Bahn ist nicht mein Ding. Lieber kurvige Landstraßen.

Bitte zurück zum Thema 😉

Ich fang denn damit auch gleich an 🙂

Ich kannte diese Eintragung in Teil 1 der Zulassungsbestätigung auch noch nicht, das einzige was die Zulassungsstelle und/oder Prüforganisation bzw Polizei interessieren könnte wäre die Fgst. Nr. Daraus folgere ich das hier ein neuer Rahmen eingebaut wurde der dann quasi mit den Teilen der Ursprünglichen Maschine wieder aufgebaut wurde. Der Rahmen hat aber jetzt ne Nr die nicht zur EZ passt oder ähnliches.

Was das jetzt für rechtliche folgen hat weiß ich nicht, aber ich denke das der Verkäufer hier in der Pflicht gewesen wäre das zu offenbaren.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Was das jetzt für rechtliche folgen hat weiß ich nicht, aber ich denke das der Verkäufer hier in der Pflicht gewesen wäre das zu offenbaren.

wenn nich sowas offenbaren,was dann?

Zitat:

Original geschrieben von derbi-senda-03



Zitat:

Original geschrieben von steini111


Was das jetzt für rechtliche folgen hat weiß ich nicht, aber ich denke das der Verkäufer hier in der Pflicht gewesen wäre das zu offenbaren.
wenn nich sowas offenbaren,was dann?

Ja und?? Was hab ich den anderes geschrieben. Ich habe es nur nicht definitiv formuliert weil ich es nicht definitiv weiß. Weißt du es denn definitiv, wenn ja bitte mit Quelle 😉

Grüße
Steini

sorry das war nich anmach-mäßig gemeint,sondern im sinne von,wenn man sowas schon nicht sagen sollte,was denn dann sonst noch?
kapische? 😁

Hab ich dann missverstanden, sorry 😉

Das könnte jetzt rechtlich echt anders aussehen als uns das lieb ist. 😰 Weil: Wenn ich aufm Schrottplatz einen Kotflügel von nem Unfallwagen hohle und ihn an einen PKW Schraube weil dieser durchgefault war, dann wird doch nicht auch aus dem vergammelten PKW ein Unfall PKW......

ich denke hier wird es schwierig und nur ein Gutachter bzw das Gutachten wird hier weiterhelfen können.

Ich guck mal ob ich einen finde 😁

Grüße
Steini

In der Verlautbarung BM Verkehr Bundesverkehrsblatt aus 02/92 S100 ff zr 17 StVZO wird die Zulassungsrechtliche Behandlung totalbeschädigter Fahrzeuge behandelt, wenn der Fahrzeugbrief entwertet wurde.

Ich unterstelle einfach mal, das dies hier vorliegt, das Moped dürfte wohl nach einem Totalschaden wieder aufgebaut worden sein. 

@ =-[Pray81]-=

Prüfe doch mal, ob du in den Zulassungsbescheinigungen etwas von einer "TP" Nummer findest.

Gruß

Delle

Hallo, erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!!

In der Zulassungsbescheinigung steht eine TPN Nummer, diese ist auch am Fahrzeugrahmen, ging davon aus das es die Seriennummer ist....

So jetzt kommt aber der Hammer, habe mich gestern noch mal ganz in Ruhe hingesetzt und bin die Papiere durchgegangen, da wurde ich stutzig, weil ich kein Yamaha entdecken konnte.... Naja richtige Nummer rausgesucht unter der der Hersteller stehen müsste und siehe da, dort steht nicht die Fa. Yamaha sondern ein Privatnarme, bei der Zulassungsstelle angerufen, so wie es ausschaut ist das Ding echt "neu" aufgebaut und deshalb juristisch keine Yamaha mehr!

Ich habe gleich den Verkäufer damit konfrontiert, der hat sich erstmal dumm gestellt und ist zum Anwalt, der meinte dann zu ihm, das hätten wir beim Kauf ja sehen können, weshalb er die Maschiene nicht zurücknehmen will....Gekauft wie gesehen halt....

Ich habe natürlich erstmal meine Rechtsauskunft angerufen und die sagten mir auch da wo Yamaha im Kaufvertrag steht muss auch Yamaha drinn sein (Gott sei dank steht da auch Yamaha R1 im Vertrag) , ich denke das bewegt sich im Bereich der arglistigen Täuschung!! Heute Abend habe ich dann einen Termin beim Anwalt mal schauen was das wird ......

Ich könnte mich selber schlagen das ich mir nur das olle Moped so genau angeschaut hab und bei dem Fahrzeugbrief nur auf die nummer im Fahrgestell geachtet habe wiel ich dachte die sind ausschlaggebend, in dem steht nämlich nichts von aufgebaut durch Ersatzteile.....

Ich halte euch auf dem laufenden, wünscht mir Glück das ich das Ding wieder zurückgeben kann, das nächste Moped kommt defenitiv vom Händler!!!!!!!

MfG

So verdient man also nebenbei Geld ... 😠
Wieviele Vorbesitzer hat denn das Teil? Sprich, wer hat das Ding aufgebaut?

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