"Unfallfrei" bei ausgetauschter Heckklappe + Lackierung
Hallo zusammen,
habe mir heute einen 530d F11 (Bj. 2015) bei einem BMW Vertragshändler angeschaut.
Laut dem online-Inserat ist das Fahrzeug unfallfrei.
Vor Ort hat man mir gesagt, dass bei dem Fahrzeug die Heckklappe ausgetauscht wurde und auch nachlackiert wurde. Der Stoßstange sei nicht betroffen. Es wurde mir kurz eine Rechnung von ca. 2000 € für den Austausch der Heckklappe vorgelegt.
Wieso das gemacht wurde, konnte seitens des Händlers nicht beantwortet werden.
Außerdem ist mir aufgefallen, dass die Heckklappe beim Öffnen und Schließen (elektrisch) leicht "knarzt".
Zählt das Fahrzeug noch als Unfallfrei?
Falls ich das Auto kaufen sollte, auf welche Formulierungen müsste ich beim Kaufvertrag achten, dass ich bei einem evtl. späteren Weiterverkauf keine Probleme bekomme.
Vielen Dank im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Meine Güte man kann aber auch aus allem ne Wissenschaft machen. Sowas nimmt man als Argument in die Preisverhandlung und dann hat sich der Film.
Möglicherweise wurde damit mal was längeres durch die offene Heckscheibe transportiert was Dellen hinterlassen hat (wie bei meinem) oder weiß der Teufel was.
Und oh mein Gott die Heckklappe knarzt...wie
dramatisch. Alarmssignal die Wüste brennt. Dass die Händler manchmal auch die Schnauze voll haben bei solchen Hypochonder-Kunden ist nur verständlich. Kauft euch Neuwagen.
Da sollte man dann aber sicherstellen dass während der Anlieferung auf dem LKW keine Fliege gegen die Scheibe des Neuwagens klatscht sonst ist es leider direkt ein Unfallwagen und reif für die Presse.
39 Antworten
Genau. Die Ursache der äußeren Krafteinwirkung ist völlig unerheblich.
Du darfst Unfall nicht mit Verkehrsunfall gleichsetzen (VU ist eine Untermenge).
Zitat:
@-> Neurocil <- schrieb am 22. März 2019 um 09:34:49 Uhr:
Ok nach euren Kriterien
sind 95% Unfallwagen.
Was spielt das dann noch für ne Rolle
wenn das dann eh für jedes Auto gilt.
Wenn du unfallfrei verkaufst dann sicherst du eine Eigenschaft zu die der Wagen auch haben sollte, anderenfalls ist das Arglist und der Käufer kann den Vertrag rückabwickeln. Wenn ich sehe was auf manchen Kiesplätzen so unfallfrei angeboten wird stockt mir der Atem. Leider erkennt der durchschnittliche Gebrauchtwagenkäufer Reparaturen meistens nicht und die Verkäufer meist aus südlichen Gefilden nutzen das aus. Ich habe 20 Jahre im KFZ Gewerbe gearbeitet, glaubt mir es kommt nicht darauf an wo ein Fahrzeug repariert wird, sondern von wem.
Zitat:
@-> Neurocil <- schrieb am 22. März 2019 um 09:34:49 Uhr:
Ok nach euren Kriterien
sind 95% Unfallwagen.
Was spielt das dann noch für ne Rolle
wenn das dann eh für jedes Auto gilt.
Genau genommen ja!
Das spielt eine Rolle, wenn jemand die Rechtslage kennt und es ihm nicht wie dir egal ist, ob im Vertrag "unfallfrei" steht oder nicht...
Eben! Unfallfrei angeben sollte man wirklich nur, wenn damit nichts war, eventuell noch nachlackierte Bordsteinschäden an den Felgen (das ist aber auch grau) oder lackierte Stoßstangen wegen Steinschläge.
Besonders wenn man irgendwo gegen fährt mit sichtbaren Auswirkungen, sollte jedem klar sein, dass es das mit unfallfrei in der rechtlichen Definition gewesen war. Sonst kann man sich viel Stress einbrocken.
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Zitat:
@BMW_M_ schrieb am 22. März 2019 um 09:59:43 Uhr:
Eben! Unfallfrei angeben sollte man wirklich nur, wenn damit nichts war, eventuell noch nachlackierte Bordsteinschäden an den Felgen (das ist aber auch grau) oder lackierte Stoßstangen wegen Steinschläge.Besonders wenn man irgendwo gegen fährt mit sichtbaren Auswirkungen, sollte jedem klar sein, dass es das mit unfallfrei in der rechtlichen Definition gewesen war. Sonst kann man sich viel Stress einbrocken.
Viel besser kann man das eigentlich schon gar nicht mehr in Worte fassen!
Absolut richtig!!!!
Und wer das nicht versteht....
Der versteht dann so vieles nicht.... 🙄
Meine Güte man kann aber auch aus allem ne Wissenschaft machen. Sowas nimmt man als Argument in die Preisverhandlung und dann hat sich der Film.
Möglicherweise wurde damit mal was längeres durch die offene Heckscheibe transportiert was Dellen hinterlassen hat (wie bei meinem) oder weiß der Teufel was.
Und oh mein Gott die Heckklappe knarzt...wie
dramatisch. Alarmssignal die Wüste brennt. Dass die Händler manchmal auch die Schnauze voll haben bei solchen Hypochonder-Kunden ist nur verständlich. Kauft euch Neuwagen.
Da sollte man dann aber sicherstellen dass während der Anlieferung auf dem LKW keine Fliege gegen die Scheibe des Neuwagens klatscht sonst ist es leider direkt ein Unfallwagen und reif für die Presse.
Zitat:
@BMW_M_ schrieb am 22. März 2019 um 09:59:43 Uhr:
Eben! Unfallfrei angeben sollte man wirklich nur, wenn damit nichts war, eventuell noch nachlackierte Bordsteinschäden an den Felgen (das ist aber auch grau) oder lackierte Stoßstangen wegen Steinschläge.Besonders wenn man irgendwo gegen fährt mit sichtbaren Auswirkungen, sollte jedem klar sein, dass es das mit unfallfrei in der rechtlichen Definition gewesen war. Sonst kann man sich viel Stress einbrocken.
Diesen Post halte ich für grundsätzlich falsch. Jeden Satz davon:
- Selbstverständlich sind nachlackierte Felgen oder Stoßstangen anzugeben. Selbst Smart-Repair ist anzugeben und sollte auch angegeben werden, denn oft zieht es auch mal später den Lack auf und dann hat man als Verkäufer schnell ein 2000Euro Problem wenn man verschwiegen hat, dass die Stoßstange ein 150Euro Smart Repair erhalten hat. Solche sauberen Angeben ändern auch nichts am Preis, man sollte offen damit umgehen, ist ja eher Pflege als Schaden.
- Selbstverständlich kann man Unfallfrei ankreuzen, fast egal was war. Man muss halt den Punkt "Sonstige Schäden" sauber ausfüllen was genau war. Im hier vorliegen Fall würde ich ganz klar die Unfallfreiheit ankreuzen und unter "sonstige Schäden" die getauschte Heckklappe eintragen.
- "Unfallfrei" hat nur insofern eine rechtliche Definition, dass es Schäden die nicht in anderen Punkten genannt sind ausschließt. Wenn ich die Schäden sauber aufliste kann ich ein Kreuzchen nach Gutdünken machen oder eben nicht. Rechtlich ist nur relevant, dass nichts verschwiegen wird.
- Wie Neurocil hier sehr richtig gesagt hat kommt man mit "Unfallfrei" wirklich nur in Probleme wenn echt was verbogen war. Bei fast allem anderen komme ich raus wenn ich nur die betroffenen und getauschten Teile oder Reparaturen/NAchlackierungen unter "sonstige Schäden" angebe. Wobei man mir den Richter zeigen muss, der auf arglistige Täuschung entscheidet, wenn bei Unfallfrei ein Kreuzchen ist und gleichzeitig drin steht, dass das Auto mit dem Dozer gerade gezogen wurde...
- Das Thema "Unfallschaden" im Kaufvertrag ist wirklich schwierig und hat weder für Verkäufer noch Käufer rechtliche Sicherheit. Verkauft mir jemand ein Auto mit einem Kreuzchen Unfallfrei: Nein, dann bin ich auf hoher See. Oder die übliche schwammige Formulierung "Seitenschaden". Das kann alles sein. Sollte ein Auto solche Angaben im Kaufvertrag enthalten, dann Finger weg. Bei sauberer Auflistung, hier z.B. "Heckklappe getauscht" sehe ich gar kein Problem.
Dann hier bitte mal ein kleiner Einblick wie die Gerichte das sehen. Unfallfrei bis auf den, den und den Schaden unter sonstiges ist ja wohl absoluter Blödsinn! Vielleicht sollte man dann schreiben das hintere rechte Seitenteil ist unfallfrei der Rest vom Wagen leider nicht mehr. Unter sonstiges gehören bekannte Mängel wie meinetwegen eine ausgeschlagene Spurstange die man dem potentiellen Käufer beim Privatgeschäft nicht vorenthalten möchte.
https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/auto-unfallfrei-rechte/
Zitat:
@Dieselmeister86 schrieb am 22. März 2019 um 11:14:07 Uhr:
Meine Güte man kann aber auch aus allem ne Wissenschaft machen. Sowas nimmt man als Argument in die Preisverhandlung und dann hat sich der Film.
Möglicherweise wurde damit mal was längeres durch die offene Heckscheibe transportiert was Dellen hinterlassen hat (wie bei meinem) oder weiß der Teufel was.Und oh mein Gott die Heckklappe knarzt...wie
dramatisch. Alarmssignal die Wüste brennt. Dass die Händler manchmal auch die Schnauze voll haben bei solchen Hypochonder-Kunden ist nur verständlich. Kauft euch Neuwagen.Da sollte man dann aber sicherstellen dass während der Anlieferung auf dem LKW keine Fliege gegen die Scheibe des Neuwagens klatscht sonst ist es leider direkt ein Unfallwagen und reif für die Presse.
Sehr schön zusammen gefasst! Ein Danke von mir!
Was ist denn da gut zusammengefasst? Es ging darum, wann "unfallfrei" auf dem Vertrag stehen darf und wann nicht.
Es hat niemand behauptet, dass bei Unfallschäden die Karre gleich in jedem Fall Schrott ist!