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"Unfall" mit dem gutachten nicht zufrieden.

BMW 5er E39
Themenstarteram 1. Juli 2014 um 0:29

Abend zusammen,

vor ein paar Tagen ist mein Sohn auf einer steilen bergauf-Strasse beim Anfahren leicht nach hinten gerollt und hat das hinter Ihm stehende Fahrzeug ganz leicht berührt.

Der Fahrer hinter ihm ist in einem Abstand von vllt höhsten 15-20 cm hinter meinem Sohn am stehen gewesen, na gut wie auch immer - beide haben den "Aufprall" gemerkt, sind am Straßenrand angehalten und haben den Schaden erstmal selbst begutachtet (mein Sohn ist ein fast fertiger Kfz-Mechatroniker, es fehlen nurpaar Monaten).

An unseren 5ern ist nichts, nicht mal den kleinsten (!) Kratzer zu sehen.

An dem anderem Wagen ist der Klipser der Nummernschildhalterung aufgegangen und das Nummernschild steckte an einer Seite dadurch nicht fest drin. Es war jedoch nichts kaputt (!) bis auf vllt. einen kleinen Kratzer auf der billig Numerschildhalterung.... der wahrscheinlich auch davor schon da war.

Mein Sohn wollte das Nummernschild wider richtig einstecken und den Klipser zumachen, wegen dem angeblichem Kratzer auch noch 20Eu geben. Der Mann war aber nicht einverstanden und bestand dadran die Polizei zu rufen um den Unfall aufzunehmen - OK!

Die Polizisten haben es sich angeschaut und mussten sogar selbst lachen, weil die wegen sowas kommen mussten. Dadrauf haben die ihm den Nummernschild richtig eingesteckt und mein Sohn musste 35.00€ zahlen weil wer zurück gerollt ist, wodurch er einen "Unfall" verursachte.

Mein Sohn war damit einverstanden und die Sache wurde vergessen.

Und jetzt zum Problem:

Heute hat der Typ wieder angerufen und meint das der beim Gutachter war. Es ist angeblich ist ein Schaden von 68.40€ entstanden. Er hat angeboten es ohne Versicherung zu klären, womit wir auch einverstanden sind.

Jedoch fühlen wir uns verarscht, wofür die 68.40€?

Selbst wenn: Nummernschild kostet höchstens 15.00€ und die Numenschildhalterung die drauf war auch 15.00€.

Wir haben das Gutachten noch nicht gesehen und noch nichts bezahlt, das kommt erst morgen.

Die Summe ist auch kein großem Akt, nur kann ich mir die Zusammensetzung bis jetzt nicht erklaren, außer der hat die Kosten für den Gutachter auch mit einberechnet.

Müssen wir die Kosten des Gutachter auch bezahlen?

Soweit ich weiß bezahlen es nicht mal die Versicherungen solange der Gesamtschaden nicht über 1000.00€ liegt?

wie würdet ihr vorgehen?

Versicherung will ich da raushalten, ist ja nichts wildes:rolleyes:

ich schaue mir es morgen erst an.

Urbelege dem vorzuschlagen das neue Nummernschild und die Kenzeichenhalterung zu bezahlen und ersetzen, mich würde es nur 5.00€ kosten.

Bin mir jedoch sicher das er damit nicht einverstanden wird, der will ja die 68.40 in die Tasche stecken. :D

Oder sollen wir das Auto in der Werkstadt zu meinem Sohn bringen, wo ein realistisches Gutachten gemacht wird, den wir wahrscheinlich kostenlos bekommen?

(Die Option ist aber nicht so schön, wollen es möglichst friedlich lösen)

 

Mfg Odenthaller

 

Beste Antwort im Thema

Zahlen und froh sein dass es nicht teurer wurde.

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Gebühren Straßenverkehrsamt für neues Siegel

Fahrtkosten um dahin zu kommen - bzw. üblich über Unkostenpauschale abgedeckt.

Passt schon. Bei der Summe sind auch keine Gutachterkosten drin, selbst ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten kostet mehr.

Also zahlen und Anfahren am Berg nochmal üben. ;-)

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Hallo,

hab deine Anfrage mal zu den Versicherungsspezies verschoben - hier sind Profis am Schreiben ;). Der Geschädigte kann muss weder deinen Gutachter, noch deine Werkstatt akzeptieren. Das Gutachten über 68,40 EUR würde mich aber auch interessieren.

Gruß Steffen

Schreiben aufsetzen:

" ... Bestätige ich hiermit das mit der Zahlung von den von mir veranschlagten

68,40€ jegliche (auch zukünftige) Ansprüche aus dem "Unfall" abgegolten sind....."

unterschreiben lassen, bezahlen und sich freuen das das so billig war.

Habe von einem Parkrempler letzte Woche 2 kleine Kratzer in der Stoßstange,

KVA der Werkstatt sagt 700,-€ und ich will natürlich noch Aufwandsentschädigung

und Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur haben.

Ansonsten ist Dir bekannt das Du von der Versicherung regulierte

Vorgänge/ Beträge zurückkaufen kannst?

Eine Verbringung in die Werkstatt Deines Sohnes muß der

Unfallgegner nicht akzeptieren und wenn eine Werkstatt

die Neumontage eines Kennzeichenhalters voll durchrechnet,

würde ich 70,-€ durchaus als realistisch ansehen.

Also eigentlich müsstest du den Unfall eh deiner Versicherung melden (Vertragliche Obliegenheit), die prüfen dann auch die Rechtfertigung der Schadenhöhe.

Die würden diesen Schaden aber wahrscheinlich ganz schnell bezahlen weil jeder weitere Aufwand einfach noch mehr Geld kostet als der Schaden an sich. Auch würden die evtl Gutachterkosten, was ich mir nicht vorstellen kann, ich gehe eher von einem undokumentierten Kostenvoranschlag aus, ablehnen. Die Versicherung ist also so etwas wie eine Rechtsschutzversicherung in dem Fall.

Du kannst aber der Versicherung gleich mitteilen das du den Schaden zurückkaufst (es fallen keine weitern Kosten für dich an außer der Summe welche an den Unfallgegner geht) und behältst damit deinen SFR

Grüße

Steini

am 1. Juli 2014 um 9:05

Zitat:

Original geschrieben von Odenthaller

Der Fahrer hinter ihm ist in einem Abstand von vllt höhsten 15-20 cm hinter meinem Sohn am stehen gewesen,

und?

Zitat:

(mein Sohn ist ein fast fertiger Kfz-Mechatroniker, es fehlen nurpaar Monaten).

dann sollte er eigentlich das am berg anfahren beherrschen ^^ :D

Zitat:

Jedoch fühlen wir uns verarscht, wofür die 68.40€?

dir ist bekannt, das eine solche berührung locker das 10-fache kosten kann?

Zitat:

Selbst wenn: Nummernschild kostet höchstens 15.00€ und die Numenschildhalterung die drauf war auch 15.00€.

das hier dem geschädigten zeitaufwand (ggf. unbezahlter urlaub) sowie fahrtkosten und kosten auf der zualssungsstelle entstehen ist dir bewusst?

Zitat:

Soweit ich weiß bezahlen es nicht mal die Versicherungen solange der Gesamtschaden nicht über 1000.00€ liegt?

sog. kurzgutachten werden von den versicherungen auch unter 1000€ schadenssumme bezahlt...

Zitat:

Oder sollen wir das Auto in der Werkstadt zu meinem Sohn bringen,

der geschädigte kann sich selbst aussuchen wer sein auto anschaut und wer das auto repariert...

...einen anspruch darauf, das fahrzeug in die werkstatt zu deinem sohn zu bringen habt ihr nicht...

...im übrigen stehen dem geschädigten auch noch 25€ als pauschale für die ihm entstehenden kosten für porto usw. zu!

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 9:25

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Odenthaller

Der Fahrer hinter ihm ist in einem Abstand von vllt höhsten 15-20 cm hinter meinem Sohn am stehen gewesen,

und?

eigentlich hat er dadurch Teilschuld, weil als Fahrer ist man dazu verpflichtet vorausschauend zu fahren! Weil es aber keine Zeugen gab hat mein Sohn den kürzeren gezogen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

(mein Sohn ist ein fast fertiger Kfz-Mechatroniker, es fehlen nurpaar Monaten).

dann sollte er eigentlich das am berg anfahren beherrschen ^^ :D

Beherrscht er auch super! ;)

Sowas passiert auch erfahrenem Fahrer mal, und es war keine Steigung von 10%, sondern mindestens 60 oder sogar mehr, schaue heute beim vorbeifahren noch einen mal nach.

Von seinem Urlaub rede ich erst gar nicht. :D

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Soweit ich weiß bezahlen es nicht mal die Versicherungen solange der Gesamtschaden nicht über 1000.00€ liegt?

sog. kurzgutachten werden von den versicherungen auch unter 1000€ schadenssumme bezahlt...

Genau da bin ich mir leider nicht so sicher:

"Jeder darf nach einem Unfall einen Gutachter seiner Wahl zur Bestimmung seines Schadens beauftragen, aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe (i.d.R. 715 Euro) wird dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wer also nach einem Bagatellunfall sofort zu einem Gutachter geht, muss damit rechnen, die Kosten des Gutachters selbst zu bezahlen. "

Und das lese ich nicht zum erstem mal.

Link: http://www.werkstattcheck.de/rechte_pkw_unfall.html

Zahlen und froh sein dass es nicht teurer wurde.

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Gebühren Straßenverkehrsamt für neues Siegel

Fahrtkosten um dahin zu kommen - bzw. üblich über Unkostenpauschale abgedeckt.

Passt schon. Bei der Summe sind auch keine Gutachterkosten drin, selbst ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten kostet mehr.

Also zahlen und Anfahren am Berg nochmal üben. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Odenthaller

Zitat:

 

und?

eigentlich hat er dadurch Teilschuld, weil als Fahrer ist man dazu verpflichtet vorausschauend zu fahren! Weil es aber keine Zeugen gab hat mein Sohn den kürzeren gezogen.

Schon wieder so ein Unfug von wegen: "Teilschuld"... Man kann den Unfallgegner nur beglückwünschen, dass er auf die Polizei bestanden hat und die ganze Sache relativ einfach vor Ort geklärt wurde. Mit knapp 70 EUR Schaden kann Dein Sohn zufrieden sein: frage Ihn mal, was der Stundensatz in seiner Werkstatt ist!! Geht schließlich nicht um die Kosten des Ersatzteiles, sondern um die Wiederherstellung des Zustandes VOR dem Unfall..

am 1. Juli 2014 um 9:54

Zitat:

Original geschrieben von Odenthaller

eigentlich hat er dadurch Teilschuld, weil als Fahrer ist man dazu verpflichtet vorausschauend zu fahren!

DAS musst du uns jetzt mal näher erklären!

ist der geschädigte deinem sohn hinterein gefahren - oder doch eher dein sohn dem geschädigten in die front gerollt?

Zitat:

Weil es aber keine Zeugen gab hat mein Sohn den kürzeren gezogen.

um es mal ganz krass zu sagen: dein sohn hat den kürzeren gezogen, weil er offensichtlich zu blöd ist am berg anzufahren - von dem umstand, das er scheinbar nichtmal ansatzweise weiß wie ein unfall abgewickelt wird und welche rechte/pflichten nebst entstehenden kosten der schädiger/geschädigte hat (was tagesgeschäft in einer werkstatt ist!) mal ganz zu schweigen! :rolleyes:

Zitat:

Genau da bin ich mir leider nicht so sicher:

das kurze wörtchen vor dem gutachten hast du gelesen?

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 10:01

Zitat:

Original geschrieben von steffenxx

Hallo,

hab deine Anfrage mal zu den Versicherungsspezies verschoben - hier sind Profis am Schreiben ;). Der Geschädigte kann muss weder deinen Gutachter, noch deine Werkstatt akzeptieren. Das Gutachten über 68,40 EUR würde mich aber auch interessieren.

Gruß Steffen

Danke dir! :)

Gerade mit ihm Telefoniert, soll doch nur ein Kostenvoranschlag sein...

MFg Odenthaller

Zitat:

Original geschrieben von Odenthaller

Sowas passiert auch erfahrenem Fahrer mal, und es war keine Steigung von 10%, sondern mindestens 60 oder sogar mehr, schaue heute beim vorbeifahren noch einen mal nach.

jo,mindestens 60% Steigung,vielleicht noch mehr :rolleyes: Das kommt dann wohl eher einem Raketenstart gleich

Das Schild benötigt eine neue Plakette,dafür muß er zum Amt.

Bezahl die paar Euros und gut

 

 

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von fridolin frost

Zitat:

Original geschrieben von Odenthaller

 

eigentlich hat er dadurch Teilschuld, weil als Fahrer ist man dazu verpflichtet vorausschauend zu fahren! Weil es aber keine Zeugen gab hat mein Sohn den kürzeren gezogen.

Schon wieder so ein Unfug von wegen: "Teilschuld"... Man kann den Unfallgegner nur beglückwünschen, dass er auf die Polizei bestanden hat und die ganze Sache relativ einfach vor Ort geklärt wurde. Mit knapp 70 EUR Schaden kann Dein Sohn zufrieden sein: frage Ihn mal, was der Stundensatz in seiner Werkstatt ist!! Geht schließlich nicht um die Kosten des Ersatzteiles, sondern um die Wiederherstellung des Zustandes VOR dem Unfall..

Das es sich um Teilschuld handelt meinten die Polizeibeamter vor Ort und nicht ich oder mein Sohn, jedoch weil der Typ alles bestritten hat und mein Sohn mit den 35€ Bußgeld einverstanden war, weil er es eilig hatte.

Zitat:

Original geschrieben von Odenthaller

 

Sowas passiert auch erfahrenem Fahrer mal, und es war keine Steigung von 10%, sondern mindestens 60 oder sogar mehr,

:confused: 60% Steigung ?

am 1. Juli 2014 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

:confused: 60% Steigung ?

sowas gibts tatsächlich...

...ist aber ein verdammt beschissenes gefühl, wenn man über die kuppe fährt und nicht sieht wie es weitergeht, weil man in den himmel guckt ^^ :D

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Zitat:

Original geschrieben von Odenthaller

Sowas passiert auch erfahrenem Fahrer mal, und es war keine Steigung von 10%, sondern mindestens 60 oder sogar mehr, schaue heute beim vorbeifahren noch einen mal nach.

jo,mindestens 60% Steigung,vielleicht noch mehr :rolleyes: Das kommt dann wohl eher einem Raketenstart gleich

hehe ok, bissel übertrieben vor Aufregung :D

wir wohnen im Bergischem Land und ordentliche Steigungen sind hier nicht selten.

schaue heute mal beim vorbeifahren die Steigung da nach

mfg

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