"Unfall" auf Autobahn
Hallo Community,
vor drei Tagen ist mir ein bleibendes Ereignis auf der Autobahn passiert.
Ich bin mit relativ hohem Tempo (ca 210) auf der linken von drei Spuren auf der Autobahn gefahren.
Plötzlich kam von einer Autobahn Auffahrt ein Auto welches direkt auf die linke Spur zog, mit ca 100 kmh.
Auch durch starkes bremsen bestand keine Möglichkeit rechtzeitig hinter dem Auto zu bleiben. Ich musste links Richtung Leitplanke ausweichen. Bei diesem Manöver bin ich mit der linken Hälfte meines Fahrzeugs auf Wiese / grünzeug gefahren.
Selbstverständlich sofort Autobahnpolizei angerufen und "Unfall" aufnehmen lassen.
Die Polizisten waren der Meinung, dass den anderen Fahrer die Schuld trifft, da er unachtsam die Spur gewechselt hatte und meine Geschwindikgeit unterschätzt hat.
Ich war natürlich direkt vorgestern bei BMW und wir haben uns das Auto von unten angeschaut:
Stoßstange vorne kann mit Politur gereinigt, bzw die "Flecken" vom höheren Gras sauber gemacht werden.
Zwei Unterbodenverkleidungen aus Plastik müssen erneuert werden, Performance Streifen am Seitenschweller erneuert werden und eine neue Felge vorne links da diese eine Verformung hat.
Meine Frage an euch ist eigentlich die, ob irgendetwas bei einer Geschwindigkeit von über 160 passiert sein kann, hinsichtlich das ich über Grünzeug gefahren bin. Das Auto hat schon stärker "gescheppert"
Der BMw Mitarbeiter konnte an der Achse keine Schäden feststellen.
Meine Sorge ist nur die (ein wenig aus der Lift gegriffen), dass ich in einem halben Jahre über die AB mit 200 Düse und mir Reifen abfliegen.
Gruss
Beste Antwort im Thema
Naja, es geht mich ja nichts an, aber bei voller Dunkelheit 210km/h zu fahren ist meiner Meinung nach jenseits vernünftigen Verhaltens im Verkehr.
Wie schnell auch bei geringer Verkehrsdichte etwas passieren kann, hast Du ja erlebt.
284 Antworten
Beim Haftpflichtschaden steht mir doch ein Anwalt zu oder nicht?
Das mit dem Abschleppen werde ich nicht machen. Entweder ich kann fahren, ansonsten muß ich mir hier eine Renaultwerkstatt suchen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein Privattransport durch zwei Bundesländer noch angemessen ist.
Sicher steht Dir der Anwalt zu. Abschleppen wäre auch noch o.k.. Sonst entstehen ja auch die zusätzlichen Übernachtungskosten, bis die Hütte wieder fertig ist. Alles ein bisschen viel Gewusel, um es ganz allein zu regeln.
Wo bekommt man so einen Anwalt auf der AB her ?
Ich wüsste nicht wen, was oder wo ich da anrufen sollte.
Was macht der dann ? Kommt der vor Ort und regelt die Sache ?
Ein Anwalt braucht erst mal eine Vollmacht das er mich in Fall X,Y oder Z vertritt. So kenne ich das.
Ich hatte aber auch außer einem Erbstreit nie mit Anwälten zu tun.
Ich würde mich da immer an die Versicherung des Unfallgegners wenden.
Der Anwalt ist doch nicht nur im Konfliktfall da. Sieh es mal so: auf der einen Seite eine Versicherung, die jeden Tag hunderte Schäden abwickelt und zig Juristen beschäftigt. Sie arbeitet gewinnorientiert, jeder ersparte Euro fließt in ihre Tasche. Auf der anderen Seite Hairy Otter. Meinst Du nicht, es wäre sinnvoll, hier einen Kräfteausgleich herbeizuführen? Von der Zeit, die die Abwicklung kostet noch nicht geredet.
Entweder gibt man sich komplett in die Hände der Versicherung, oder gar nicht. Ein bisschen schwanger geht nicht.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 21. November 2016 um 16:39:27 Uhr:
Achso, Danke....
Na Hauptsache die bezahlen dann den Anwalt, das reicht ja.
Tja so ändern sich die Zeiten.
Früher hat man erst mal Versicherung angerufen oder den ADAC (bzw. einen Abschleppdienst) wenn man nicht mehr selbst fahren konnte.
Heute ruft man zu aller erst nach einem Rechtsanwalt.
O tempora, o mores!
So muss es sein im Rechtsstaat. 🙂
Zitat:
@Matsches schrieb am 22. November 2016 um 07:35:50 Uhr:
Tja so ändern sich die Zeiten.Früher hat man erst mal Versicherung angerufen oder den ADAC (bzw. einen Abschleppdienst) wenn man nicht mehr selbst fahren konnte.
Tja, früher hat die gegnerische(!) Versicherung auch alles bezahlt (die eigene macht idR weniger Probleme). Heute sind die da schon sehr knausrig, wenn man auch nur einen Fehler macht, so nach dem Motto: Das Fahrzeug war doch noch fahrbereit, daher wird der Abschleppdienst nicht bezahlt, etc. DA kommt Freude auf, wenn das Auto 300km lang gegenlenkt.
Zitat:
Heute ruft man zu aller erst nach einem Rechtsanwalt.
Du kennst HairyOtter? Ich nicht.
In meinem Fall würde ich auch sofort einen Anwalt anrufen, wenn ich beruflich unterwegs bin. Meinen Anwalt, der ohnehin eine Jahrespauschale von uns erhält. Warum sollte ich da dann nicht anrufen?
Auf meinen Privatfahrten würde ich es in der beschriebenen Situation höchstwahrscheinlich nicht machen. Es sei denn, ich hätte in der Familie jemanden.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 22. November 2016 um 09:48:15 Uhr:
Tja, früher hat die gegnerische(!) Versicherung auch alles bezahlt (die eigene macht idR weniger Probleme).
Ich bitte dich!
In welcher Zeit soll das denn gewesen sein?
Solange ich Auto fahre, hatte man den gleichen Zores mit Versicherungen wie heute auch.
Was sich allerdings in den letzten Jahren geändert hat, ist die Akzeptanzschwelle und die gesellschaftliche Wahrnehmung, vor allem in der jüngeren Generation.
In sofern wunderts mich ja nichtmal, wenn der Anwalt der allererste ist nach dem gerufen wird und ich schaue deswegen keinen schräg an.
Ist halt heute so.
Die Gesetzeslage ist zu kompliziert geworden, als daß ein Privatmensch sich korrekt verhalten könnte. Allein schon das Problem mit Gutachter, Mietwagen, zur Werkstatt fahren oder stehen lassen, Kontaktaufnahme mit gegnerischer Versicherung.
Mein Anwalt hat mir mitgeteilt, daß ich den angebotenen Gutachter nicht nehmen soll, sondern einen eigenen beauftragen soll. Fahren kann ich, sofern dieser das Auto als sicher betrachtet.
Ich bin jedenfalls der Meinung, daß ich eine Leistung in Anspruch nehmen darf, für ich ich durch die Haftpflichteinstufung mitzahle, und das nicht zu knapp.
Hallo, Diedicke1300,
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 21. November 2016 um 16:32:02 Uhr:
Wozu so schnell Anwalt ? Das regeln doch erstmal die Versicherungen.
bei einem kleinen Parkplatzrempler mit ein paar Kratzern oder einer Delle muss man nicht unbedingt einen Anwalt einschalten, wenn die Sachlage klar ist und die gegnerische Versicherung sich gleich zahlungsbereit erklärt.
Bei größeren Schäden und wenn die Gefahr besteht, dass vielleicht Probleme mit der Versicherung auftauchen, ist es besser, fachkundige Hilfe zu holen, insbesondere, wenn man sich mit der Materie überhaupt nicht auskennt.
Man sollte hier auch nicht erst abwarten, wie viel die Versicherung zu zahlen bereit ist und erst dann einen Anwalt einschalten, um noch einen etwas höheren Betrag zu bekommen, denn dann wäre der Anwalt nur für das Einklagen dieses Differenzbetrages zuständig.
Wenn Anwalt, dann gleich zu Beginn, bevor man überhaupt mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnimmt.
Hallo, @Bahnfrei,Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 21. November 2016 um 16:50:40 Uhr:
HairyOtter ist 300km von zu Hause weg. Die Frage ist, soll sie das beschädigte Auto abschleppen lassen und anders nach Hause fahren. Oder bleibt sie in so einem Fall auf den Kosten sitzen. Daher der Anwalt. Zumindest sehe ich das so.
Du siehst es eigentlich ganz richtig.
Hat man den passenden Schutzbrief, kann man das Auto auch nach Hause abschleppen und dann kann der Servicedienst sich die Kosten ggf. von der gegnerischen Versicherung wiederholen, ohne, dass man sich selber kümmern muss.
Es ist doch ganz normal, dass man ein Fahrzeug, bei dem sich eine Reparatur noch durchaus lohnt, lieber in der Heimatwerkstatt reparieren lassen möchte und dass man nicht irgendwann noch mal extra einen Tag freinehmen und zusehen muss, wie man wieder zu seinem Fahrzeug kommt, um es heimzuholen.
Wieder ein Punkt, bei dem der Anwalt anzuraten ist.
Hallo, HairyOtter,
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 21. November 2016 um 17:10:51 Uhr:
Das Auto ist ja nun auch ein Unfallwagen. K.A. ob mir da eine Wertminderung zusteht.
Kommt ganz darauf an, wie alt das Auto ist und was repariert bzw. getauscht werden muss.
Werden bei einem schon etwas in die Jahre gekommenen PKW Teile gegen Neuteile ausgetauscht, z. B. Stoßstangen, erhält man nach meinen Informationen nur sehr selten einen finanziellen Ausgleich, denn das Fahrzeug wird ja durch diese Neuteile sogar aufgewertet.
Nichtsdestotrotz: Für solche Fragen ist der Anwalt zuständig und deshalb nur zu empfehlen.
Zu guter Letzt: Glückwunsch dafür, dass Du nicht unkontrolliert nach links ausgewichen bist, denn das hätte unter Umständen ganz böse enden können.
So ist es zum Glück nur bei einem Blechschaden geblieben.
Viele Grüße,
Uhu110
Wenn das Verfahren durch ist, verlinke ich wahrscheinlich den Unfall. An der üblichen Reaktionszeit von einer Sekunde bin ich nicht vorbeigekommen.
Morgen geht es zur Dekra und abends zum Anwalt.
@uhu110, dem kann ich nur zustimmen. Die Versicherungen arbeiten heutzutage in Scheibchentaktik. Erstmal einen Betrag zahlen, um den sie eh nicht herumkommen. Dann Stück für Stück etwas nachzahlen, wenn man nicht zufrieden ist und weitere Forderungen hat. Damit nehmen sie den eventuell dann eingeschalteten Anwälten den Streitwert und es lohnt sich nicht mehr, einen einzuschalten. Hab den Fall auch durch, mit einem plötzlich rückwärts fahrenden LKW. Der Fall war im Juli, die Versicherung mauert noch heute. (Generali.)
Gutachten der Dekra ist da. 2800€ Schaden, 100€ Wertminderung. Fahrzeug im altersmäßig erwarteten Zustand. Reifen 4/5/6/6 mm. "Der gegenständliche Schaden kann mit dem geschilderten Hergang in Einklang gebracht werden."
Ich hoffe nun auf eine schnelle Anerkennung der Nürnberger.
Die Nürnberger übernimmt alle Kosten. Da es ein Haftpflichtschaden war auch Anwalt und Gutachten. Genug Arbeit hatte ich ja.
Bei meinem Schaden hatte die Allianz mir nach bereits 1 Woche die schriftliche Zusage geschickt. Und das, obwohl der Zeitwert knapp niedriger war als meine Kosten i.H.v. 6500€. Da gibt es wohl heute immer noch Unterschiede unter den Versicherern :-(
Wie bist du eigentlich nach Hause gekommen? Vor Ort repariert und dann Heim? Oder mit Übernachtung oder gar Zug?