"Unfall" auf Autobahn

BMW

Hallo Community,

vor drei Tagen ist mir ein bleibendes Ereignis auf der Autobahn passiert.
Ich bin mit relativ hohem Tempo (ca 210) auf der linken von drei Spuren auf der Autobahn gefahren.
Plötzlich kam von einer Autobahn Auffahrt ein Auto welches direkt auf die linke Spur zog, mit ca 100 kmh.

Auch durch starkes bremsen bestand keine Möglichkeit rechtzeitig hinter dem Auto zu bleiben. Ich musste links Richtung Leitplanke ausweichen. Bei diesem Manöver bin ich mit der linken Hälfte meines Fahrzeugs auf Wiese / grünzeug gefahren.

Selbstverständlich sofort Autobahnpolizei angerufen und "Unfall" aufnehmen lassen.
Die Polizisten waren der Meinung, dass den anderen Fahrer die Schuld trifft, da er unachtsam die Spur gewechselt hatte und meine Geschwindikgeit unterschätzt hat.

Ich war natürlich direkt vorgestern bei BMW und wir haben uns das Auto von unten angeschaut:
Stoßstange vorne kann mit Politur gereinigt, bzw die "Flecken" vom höheren Gras sauber gemacht werden.
Zwei Unterbodenverkleidungen aus Plastik müssen erneuert werden, Performance Streifen am Seitenschweller erneuert werden und eine neue Felge vorne links da diese eine Verformung hat.

Meine Frage an euch ist eigentlich die, ob irgendetwas bei einer Geschwindigkeit von über 160 passiert sein kann, hinsichtlich das ich über Grünzeug gefahren bin. Das Auto hat schon stärker "gescheppert"

Der BMw Mitarbeiter konnte an der Achse keine Schäden feststellen.

Meine Sorge ist nur die (ein wenig aus der Lift gegriffen), dass ich in einem halben Jahre über die AB mit 200 Düse und mir Reifen abfliegen.

Gruss

Beste Antwort im Thema

Naja, es geht mich ja nichts an, aber bei voller Dunkelheit 210km/h zu fahren ist meiner Meinung nach jenseits vernünftigen Verhaltens im Verkehr.
Wie schnell auch bei geringer Verkehrsdichte etwas passieren kann, hast Du ja erlebt.

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Da gibt es keine Teilschuld!!! Es wird lediglich eine Mithaftung aufgrund erhöhter Betriebsgefahr geben, wenn die höhere Geschwindigkeit für den Unfall mitursächlich war. Das ist schon ein Unterschied.

Zitat:

So nun weist Du das es solche Honks gibt, und die sind nicht mal selten, und fährst nie wieder 210 wenn Du eine anderes Fahrzeug in der Nähe hast, und schon gar nicht mit einer Gurke wie einem Einser BMW, wo das Fahrwerk am Ende ist bei dieser Geschwindigkeit.

Solchen rechthaberischen Unfug habe ich wirklich selten gelesen, selbst hier im V+S Forum ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Februar 2016 um 15:46:24 Uhr:


Da gibt es keine Teilschuld!!! Es wird lediglich eine Mithaftung aufgrund erhöhter Betriebsgefahr geben, wenn die höhere Geschwindigkeit für den Unfall mitursächlich war. Das ist schon ein Unterschied.

War sie in diesem Fall ganz sicher. Wäre er nur 130 gefahren, hätte es die Situation nicht gegeben.

Die Antworten entfernen sich jetzt aber von meiner eigentlichen Frage.
Ich habe die Situation erläutert um ein klareres Bild zu verschaffen was an dem Fahrzeug passiert sein könnte.
Ich habe hier nicht dieses Fred eröffnet um zu erfahren wer Schuld ist, wer Teilschuld hat o.ä.

Sorry das muss ich jetzt aber mal so klar schreiben...

Und für diejenigen die es interessiert :
Ich habe einen M135i, bin 240 gefahren weil die Bahn komplett leer war. Als ich mich der Auffahrt näherte habe ich abgebremst.
Der UB ist aufgefahren vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte. Dann hat er sich einem auf der mittleren Spur fahrenden Auto in den Sicheheitsabstand gedrängelt und ist dann auf die linke Spur.

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Ach hier gibt es viele Urteile

OLG Hamm

Zieht ein Fahrzeug (2) auf der Autobahn auf die linke Spur, ohne den sich dort befindlichen Verkehr ausreichend zu beachten und kommt es zu einem Unfall mit einem Pkw (1), dessen Fahrer die Richtgeschwindigkeit um 70 km/h überschritten hatte, haftet er zu 70?%. Es ist anerkannt, dass eine derart hohe Überschreitung der Richtgeschwindigkeit wie hier regelmäßig zur Anspruchskürzung gem. § 17 StVG führt, wenn nicht der Überholer (1) den Nachweis führt, dass auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit der Unfall mit vergleichbar schweren Folgen nicht vermieden worden wäre. Der überwiegende Verantwortungsanteil fällt jedoch bei der Abwägung gem. § 17 StVG dem auf die linke Fahrbahn Wechselnden (2) zur Last, denn er hat sich entgegen § 7 Abs. 5 S. 1 StVO beim Fahrstreifenwechsel nicht so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen war.

Zitat:

@abcf4e schrieb am 14. Februar 2016 um 16:09:18 Uhr:


Die Antworten entfernen sich jetzt aber von meiner eigentlichen Frage.
Ich habe die Situation erläutert um ein klareres Bild zu verschaffen was an dem Fahrzeug passiert sein könnte.
Ich habe hier nicht dieses Fred eröffnet um zu erfahren wer Schuld ist, wer Teilschuld hat o.ä.

Sorry das muss ich jetzt aber mal so klar schreiben...

Dann biste aber im falschen Forum hier ist V&S und kein Technik Forum

Ups, dann in falschen Bereich gelandet ... :-D

Zitat:

@greentea868 schrieb am 14. Februar 2016 um 15:53:52 Uhr:



Zitat:

So nun weist Du das es solche Honks gibt, und die sind nicht mal selten, und fährst nie wieder 210 wenn Du eine anderes Fahrzeug in der Nähe hast, und schon gar nicht mit einer Gurke wie einem Einser BMW, wo das Fahrwerk am Ende ist bei dieser Geschwindigkeit.

Solchen rechthaberischen Unfug habe ich wirklich selten gelesen, selbst hier im V+S Forum ...

Welchen Teil meinst Du mit Unfug ?

Das es viele Honks gibt die sofort mit wenig Geschwindigkeit auf die linke Spur ziehen, oder das ein Fahrwerk eines Einser BMW bei über 200 auf dem letzten Loch läuft ?

Zitat:

@abcf4e schrieb am 14. Februar 2016 um 16:09:18 Uhr:



Und für diejenigen die es interessiert :
... bin 240 gefahren weil die Bahn komplett leer war. Als ich mich der Auffahrt näherte habe ich abgebremst. Der UB ist aufgefahren vom Beschleunigungsstreifen auf die rechte. Dann hat er sich einem auf der mittleren Spur fahrenden Auto in den Sicheheitsabstand gedrängelt und ist dann auf die linke Spur.

Also Verkehr in der Mittelspur, rechts einer der auffährt.

Die Bahn war alles andere als frei, dazu dunkel. Dein Verhalten unkontrollierte und sinnfreie Raserei.

Hoffentlich trifft es wenigsten keine anderen wenn du dich beim nächsten mal vollständig um die Planke wickelst.

Zitat:

@abcf4e schrieb am 14. Februar 2016 um 16:09:18 Uhr:



Ich habe einen M135i, bin 240 gefahren weil die Bahn komplett leer war. Als ich mich der Auffahrt näherte habe ich abgebremst.

Von 240 auf 210 ist aber nicht abbremsen.....

Und wenn Du hier schon länger Mitglied bist, wirst Du sicher schon festgestellt haben, dass es bei Threads wie Deinem immer in diese Richtung geht.

Zitat:

Ich habe hier nicht dieses Fred eröffnet um zu erfahren wer Schuld ist, wer Teilschuld hat o.ä.

Sondern? Ich kann Deinem Ausgangsthread keine Frage entnehmen. Dies war mehr ein "Mitteilungsbeitrag".

Wann ist denn dann der richtige Moment um 200+ zu fahren? Wenn ich auf dem Nürburgring bin? Wenn ich lange strecken vor mir habe fahre ich meist Nachts, weil ich dann ganz entspannt 180 fahren kann, ja, manchmal sogar 240, wenn mir mal kurz danach ist. Ich denke es gibt zwei Arten schnell zu fahren. Trotzdem bedacht auf andere Verkehrsteilnehmer, bereit auch mal zu bremsen und nicht auf Teufel komm raus 200+ halten zu wollen, oder aber eben jene. Lichthupe, auffahren und rechts überholen.
Ich bin bisher nie in Schwierigkeiten gekommen mit ersterem, fahre aber trotzdem zügig.

Zitat:

@Katastro schrieb am 14. Februar 2016 um 16:51:24 Uhr:


Wann ist denn dann der richtige Moment um 200+ zu fahren?

Nachts? Gar nicht.

Zu Deiner Frage: lass noch die Spureinstellung kontrollieren. Wenn das ohne Befund bleibt, dann sollte nichts weiter passiert sein.

Achso. Das ist doch Quatsch. Zumindest so pauschal. Wenn ich nachts aus Flensburg die schnurgerade a7, noch dazu fast alleine runter fahre, wüsste ich keinen Grund warum ich es dann nicht tun sollte. Von meine ökologischen Fußabdruck mal abgesehen.

Zitat:

@Katastro schrieb am 14. Februar 2016 um 17:09:50 Uhr:


Achso. Das ist doch Quatsch. Zumindest so pauschal. Wenn ich nachts aus Flensburg die schnurgerade a7, noch dazu fast alleine runter fahre, wüsste ich keinen Grund warum ich es dann nicht tun sollte. Von meine ökologischen Fußabdruck mal abgesehen.

Weil man sich an das Sichtfahrgebot halten muss.

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