(Un)Fall endlich abgeschlossen!

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Moinsen!

Ich hatte den ursprünglichen Thread erstmal ruhen lassen, da es bis zuletzt eine Gratwanderung war, ob die Geschichte noch vor Gericht landet. Jetzt mache ich doch ein neues Thema auf, da es inhaltlich nicht unter die alte Überschrift paßt. Hier mein "Abschlußbericht":

Ich wollte möglichst wenig mit der Abwicklung des Unfalls zu tun haben. Einfach Auto bei Ford abgeben und die sollen sich kümmern. Verdienen ja gutes Geld, wenn sie mit einer Versicherung abrechnen können.

Über die Ford-HP suchte ich mir den nahegelegendsten "Karosserie Spezialbetrieb" in München Allach aus, machte einen Termin und ein Werkstattmeister sagte mir für die Reparaturzeit einen Ersatzwagen zu, den sie über Europcar "besorgen" würden. Ich wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass die gegnerische Versicherung nur den Normaltarif zahlen würde, keinen - von den Autovermietern gern genommenen - Unfallersatztarif!! "Ja, des paßt dann scho'!"

Als ich den Wagen zur Reparatur abgab, wurde ich an einen Herrn von Europcar weitergereicht, der schon mit meinem Ersatzwagen (Ford C-Max) auf mich wartete. Dieser machte dann mit mir den Mietvertrag fertig und auch ihn wies ich nochmal auf den Normaltarif hin! Eine Stimme in meinem Kopf sagte, dass hier irgendwas nicht in meinem Sinne läuft, der Tagesmietpreis schien mir grenzwertig - aber ich verließ mich auf das Wort des Meisters und traute der Sache einfach mal blind. 🙄 Hier sollte später aber der größte Teil des Ärgers draus resultieren ...

Nach 11 Tagen die Abholung. Verzögerungen gab es, weil die Beifahrertür nicht sofort lieferbar war.
Also: Kotflügel und Beifahrertür, sowie Spiegel und Seitenblinker neu, hintere Tür wurde gerichtet und verzinnt und dann die gesamte rechte Seite und der Frontstossfänger neu lackiert. Die Lackarbeiten sind nach meiner (nicht-professionellen, aber pingeligen) Ansicht sehr gut geworden!

Vernachlässigt wurde die Einstellung des Beifahrer-Türschlosses: In meinem Beisein wurde zwar noch etwas daran herumgedoktort, aber sie schließt bis heute deutlich schwerer, als alle anderen Türen. Da muß ich wohl selbst noch mal feintunen.

Vor ein paar Tagen mußte ich mal den Seitenblinker ausclipsen. Dabei wurde ich von schimmerndem Kupfer aus zwei verletzten Isolierungen angegrinst - hier wurde also auch geschlampt. Toll. Da hätt man wenigstens etwas Isolierband drum machen können, wenn man schon grobmotorisch veranlagt ist ... 🙄

Ferner muß mein armes Auti tagelang ohne Tür in der staubigen Werkstatt gestanden haben - eine kurze Innenreinigung wär da ja wohl das mindeste gewesen!

Man bat mich nun noch, dafür zu unterschreiben, dass das Autohaus den Rechnungsbetrag über ihren Anwalt einziehen lassen kann. Das sei so Usus, dann würden sie ihr Geld von der Versicherung meines Unfallgegners schneller bekommen. "Na wenn das Usus ist, dann unterschreib ich mal ..." - und wieder war da diese Stimme ... 🙄

Ein paar Tage später erhielt ich ein Schreiben "meines neuen" Anwalts zur Kenntnisnahme, eine Kopie dessen, was nun an die Versicherung rausgegangen war mit 3 Punkten auf der Rechnung: Der Rep.-Betrag, 11 Tage Nutzungsausfall und ein paar Euro Gebühren für den Anwalt. Hey, wo war noch gleich der Mietwagen?? - Spitzen-Informationsfluß zwischen Autohaus und "unserem" Anwalt! Also ran ans Telefon und erstmal nen kleinen Plausch mit meinem neuen, ihr wißt schon ... Für mich überraschend machte er hier einen guten Eindruck, den er auch bis zum kürzlichen Ausgang der Geschichte wahren konnte.

Es kam natürlich, wie es kommen mußte, die gegnerische Versicherung stellte sich quer. Würd ich als Versicherung wahrscheinlich auch tun, wenn ich für 11 Tage Unfallersatzwagen über 1500€ berappen soll. Okay, der C-Max ist nicht schlecht, aber für das Geld kann man als Privatmann ohne Sonderkonditionen locker einen Monat ne Oberklasse-Limo nen ganzen Monat lang fahren!!!

Es folgten diverse Schreiben zwischen Anwalt und Versicherung. Zunächst versuchten die, alles mies zu machen: Rep.-Zeit zu lang, da hätten unnötigerweise ein (bayrischer kirchlicher) Feiertag und ein Wochenende dazwischen gelegen, das hätte ich anders planen müssen, das verbeulte Auto sei ja schließlich noch fahrbereit gewesen. Ich habe gegen meine "Geringhaltungspflicht", oder so ähnlich, verstoßen. Und der Mietwagen sei zu teuer gewesen, klar. Und nur dieser Punkt hielt sich dann auch wacker bis zum Schluß, nachdem mein Anwalt denen Nachhilfe in Sachen Rechtslage gegeben hat. Immerhin ging es hier um knapp 1000€, die an mir kleben bleiben sollten!! Nur zur Erinnerung: Als Privatmann miete ich einen C-Max, 11 Tage ohne Km-Begrenzung, für rd. 400€ ...

Ende gut, alles gut: Mein Anwalt konnte einen Kompromiß aushandeln! 500€ der Versicherung noch aus dem Kreuz leiern und die anderen knapp 500€ hat Europcar - nach zäher Verhandlung im zweiten Anlauf - nachgelassen.

Mein Fazit:

1.) Künftig nehme ich mir, auch wenn die Sache noch so klar erscheinen sollte, als erstes (m)einen Anwalt! War bisher nicht meine Art - in diesem Fall hätte es mich teuer zu stehen kommen können! Am Ende zählt bei allem nur das geschriebene Wort - und mit dem kennt sich ein Anwalt einfach besser aus ...
2.) Künftig höre ich besser auf meine innere Stimme!
3.) Ich überlasse die Abwicklung meines Schadens nie wieder einem Autohaus!! Das in sie gelegte Vertrauen wurde herb enttäuscht!
4.) Ich verlasse mich nie wieder auf warme Worte einer Versicherung - die sind nämlich Schall und Rauch, wenn's am Ende um die Kohle geht!
5.) Ein Ersatzfahrzeug besorge ich mir künftig selbst!

Und jetzt los! Manöverkritik, eigene Erfahrungen, Tipps - immer raus damit!

LG
ja_fix!

17 Antworten

Selbstverständlich lasse ich nachschauen, was denkst du denn? Habe ich etwas anderes gesagt? 😉
Ist doch ganz simpel, sobald die Versicherung sich meldet möchte ich klare Angaben über die Vorgehensweise: KVA oder Gutachter? Wenn Gutachter dann sowieso Anwalt, ist ja dann klar von wo der Wind weht. Wenn KVA dann lasse ich den erstellen und mir schriftlich versichern dass alle(!) Positionen (also auch Ersatzfahrzeug, Fahrtkostzen, Auslagen etc.) bezahlt werden. Positiver Bescheid -> kein Anwalt, zumindest bis bei der Schlussabrechnung möglicherweise doch Probleme auftauchen. Negativer bzw. nicht vollumfänglich positiver Bescheid -> Anwalt.
Mein MX5 wurde leider schon häufiger gerammt (warum auch immer - das Ding ist quietschgelb und die Aussage der Fahrer war immer 'habe ihn übersehen...' 😕), jedesmal klappte die Abwicklung einwandfrei - es muss also nicht immer Ärger geben. Nur die Allianz war typischerweise knausrig: Während von den anderen Versicherungen ungefragt Schecks über 15-20EUR für allgemeine Ausgaben (Telefon, Porto etc.) eintrudelten gab es von der Arroganz natürlich nix. Dafür nehme ich mir aber ganz bestimmt keinen Anwalt 😉.

Zitat:

Hat Deine RSV etwa Angst, womöglich zahlen zu müssen?

Warum sollte sie? Die Schuldfrage ist eindeutig, wenn dann müsste also die andere Versicherung zahlen. Verweigert sie dies mit Hinweis darauf dass keinerlei Veranlassung für das Engagement eines Anwalts bestehe weil sie alles zahle so wird sich auch meine Versicherung mit gleicher Begründung nicht bemust fühlen zu zahlen. Und damit hat sie dann wohl recht.

Zitat:

Außerdem: Dir als Laien kann niemand vorwerfen, Du hättest sehen müssen, dass der Schaden unterhalb irgendeiner -sich ohnehin ständig ändernden- Bagatellgrenze liegt.

Nochmals: Macht es doch jetzt bitte nicht an meinem speziellen Fall fest, um diesen geht es doch gar nicht! Es geht darum dass man bei echten Bagatellen (Aussenspiegel, Blinkerglas oder was weiss ich) besser nicht pauschal gleich einen Anwalt nimmt.

Hier

sollte jedem klar sein dass die Kosten unter 1.000EUR liegen. Und davon abgesehen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, das Argument man habe von dieser Bagatellgrenze halt nix gewusst zieht dann leider nicht.

Ein guter Anwalt wird einen vermutlich ohnehin gleich wieder nach Hause schicken...was aber nicht zwangsläufig heisst dass er für diese Rechtsberatung nicht auch gleich eine Rechnung an die gleiche Adresse hinterherschickt, und die darf man dann löhnen 😉.

Gruss
Toenne

Ja und nein, Toenne.

Du hast sehr wohl Deinen speziellen Unfall als Beispiel angeführt und auf diesen dann auch die Ratschläge bekommen.

Prinzipiell hast Du natürlich recht: Eine offensichtliche Bagatelle braucht man nicht gleich mit dem Anwalt quittieren, wenn der Schädiger oder dessen Versicherung einsichtig ist.

In Deinem aktuellen Fall ist es keine Bagatelle!
Weswegen sie natürlich trotzdem ohne Anwalt abgewickelt werden kann - wenn alle mitspielen, wie sie sollen! Und "sich-einen-Anwalt-nehmen" ist ja nicht zwangsläufig eine Kriegserklärung oder ein Garant, sich vor'm schwarzen Mann wiederzusehen. Ich sehe das seit meinem Unfall so, dass ich mit nem Anwalt einen Berater an meiner Seite habe, der mir die ganze Shice mit der Abwicklung vom Hals hält. Den Schreibkram, Unfall-Fragebögen, Anrufe, etc.

Mach Du es, wie Du es für richtig hälst! (Klingt jetzt pampiger, als ich das meine 😁)

So oder so: Viel Glück!

ja_fix!

[Edit: Den roten MX-5 meiner Frau haben sie auch regelrecht zusammengefahren - die Stossfänger sahen nach einem Jahr Laternenparken vielleicht aus ... 🙄 Scheint das Auto irgendwie an sich zu haben.]

Zitat:

Original geschrieben von toenne


...Wenn Gutachter dann sowieso Anwalt, ist ja dann klar von wo der Wind weht.

Wenn dir die gegnerische Versicherung freie Hand bei der Wahl deines Gutachters lässt, kann man das so akzeptieren.

Selbstverständlich gebe ich dir Recht mit Anwalt und Bagatellschäden. Aber wenn der Stoßfänger im Eimer ist, betrachte ich das nicht mehr als Bagatelle.

Und wenn ich fragen darf, warum soll der Stoßfänger nur lackiert werden? Ist der nur leicht zerkratzt? Oftmals sieht man tiefergehende Schäden erst nach der Demontage, z.B. ein- oder abgerissene Befestigungen und so was. Deswegen ist der Gutachter auch manchmal nicht schlecht. Wobei wir wieder oben wären. 😕

Gruß me3

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