"Überholen" auf Autobahnauffahrt verboten?

Hallo zusammen,
ist es verboten Autos, die vor einem auf die Autobahn aufgefahren sind, auf der Auffahrt zu überholen?

Ich habe auf dem Weg nach Hause eine extrem lange Auffahrt und einige fahren schon bei der Hälfte auf die Autobahn auf und ich fahre dann manchmal einfach die Auffahrt mit höherer Geschwindigkeit weiter und fahr dann ganz normal mit notwendigem Abstand auf. Ich will ungerne langsamer als ein Lkw auffahren. Ich muss ja außerdem Vorfahrt gewähren.

Ist das verboten?

Manche, die vor mir aufgefahren sind und die ich auf der Auffahrt "überhole", hupen oder machen Lichthupe. Ich entschuldige mich dann.

Deswegen frage ich mich, ob das vielleicht gar nicht erlaubt ist. Ich würde das dann nämlich in Zukunft vermeiden/unterlassen.

Wenn die Frage schon mal gestellt wurde, dann entschuldigt mich.

Danke schon mal.

M.f.G.
Andreas.

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Ich mach das auch auf kurzen Auffahrten....

Wenn da einer direkt am Anfang der auffahrt mit 60 rauftucktert überhole ich diesen noch rechts auf der Auffahrt.

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Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 23. November 2014 um 20:55:17 Uhr:


Ich zweifel auch nicht daran, dass das nicht erlaubt ist. Ich sagte Wer will einem einen Strick daraus drehen. Dem Polizisten, der mich dafür anhält würde ich sagen mein Leben ist mir wichtiges als die Einhaltung dieses weltfremden §

Ich bezweifel aber dass sich die Polizei dafür ernsthaft interessiert und spätestens der Verkehrsrichter sollte das durchwinken.

Tut sie auch nicht,mir hat ein Polizist schon gesagt,das es ihm lieber ist,wenn die Leute hier weiterfahren,anstatt stehenzubleiben.Ich hatte explizit danach gefragt,war kurz nach FS-Erwerb im Jahre 97.

Greetz

Cap

Hallo,
ich wußte gar nicht das das verboten ist! Ich meine mich zu erinnern das ich in der Fahrschule ( 1985 ) gelernt habe den Mehzweckstreifen zu nutzen wenn die Beschleunigungsspur nicht ausreicht.
Auffahrt hoch, beschleunigen, Spiegelblick, blinken, mittlerweile genauso schnell oder schneller wie links und rüber

Es gibt keinen Mehrzweckstreifen auf der Autobahn.

Es gibt keinen Mehrzweckstreifen auf der Autobahn.

Na, macht nix. Ich nutze ihn für mehr Zwecke ausser beim auffahren rechts zu überholen, wenn`s sein muß.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 25. November 2014 um 11:00:33 Uhr:


Es gibt keinen Mehrzweckstreifen auf der Autobahn.

Hallo Birscherl,

ok, hab jetzt mal rausgefunden das der Mehrzweckstreifen wohl so heißt wenn er nicht auf der Autobahn ist und auf der Autobahn heißt er Standstreifen oder Seitenstreifen, richtig? Ist gar nicht so einfach darüber klare Sätze zu finden, zumindest nicht in der Zeit.

Das hast du völlig recht. Noch dazu hat ein Mehrzweckstreifen eine ganz andere Aufgabe als ein Standstreifen.

sagt ja der Name schon 😁

Heißt der Standstreifen nicht sowieso "Pannenstreifen"?

Eigentlich heißt er ja Seitenstreifen …

Ja, was oder wie jetzt :-)
und ich habe gelesen in/über google das dieser Streifen für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge ist! Das stimmt aber nicht! Ich hab mal nachgeschaut, §11 glaub ich war das, da steht Rettungsgasse für Einsatz- Rettungsfahrzeuge und deren Hilfsfahrzeuge ( ich ) und genau definiert bei 2 oder 3 spurigen Autobahnen.
Aber ich glaub über Rettungsgasse freimachen muß man nicht weiter diskutieren, ist wie Intelligenz: wer`se hat dem braucht man`s nicht erklären und wer nicht..... :-)

Ich hab mal nur die erste Seite gelesen und möchte fragen, ob ich das nun richtig verstanden habe: ich fahre über die Auffahrt zum Beschleunigungsstreifen. Sowohl in der Auffahrt als auch auf dem Beschleunigungsstreifen darf ich rechts überholen? 😕 So was ist mir ja noch nie in den Sinn gekommen...

nicht in der Auffahrt. Aber auf dem Beschleunigungsstreifen darfst Du rechts schneller fahren als die Fahrzeuge auf der Fahrbahn links und Dich vor ihnen einordnen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. November 2014 um 17:21:02 Uhr:


nicht in der Auffahrt. Aber auf dem Beschleunigungsstreifen darfst Du rechts schneller fahren als die Fahrzeuge auf der Fahrbahn links und Dich vor ihnen einordnen.

Ah, ok: also schneller als die Fahrzeuge, die bereits auf der Autobahn sind. Und nicht ein Fahrzeug rechts überholen, dass sich noch auf dem Beschleunigungsstreifen befindet

Zitat:

@dodo32 schrieb am 25. November 2014 um 17:23:47 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. November 2014 um 17:21:02 Uhr:


nicht in der Auffahrt. Aber auf dem Beschleunigungsstreifen darfst Du rechts schneller fahren als die Fahrzeuge auf der Fahrbahn links und Dich vor ihnen einordnen.
Ah, ok: also schneller als die Fahrzeuge, die bereits auf der Autobahn sind. Und nicht ein Fahrzeug rechts überholen, dass sich noch auf dem Beschleunigungsstreifen befindet

Sofern der Beschleunigungsstreifen mehrspurig ist, meist an großen Kreuzen oder Dreiecken, darf man auch auf einer rechteren Spur des Beschleunigungsstreifen überholen.....

..so denke ich, bin mir nicht sicher.

Du denkst falsch. Wenn ein Beschleunigungsstreifen zwei Fahrspuren hat, dann ist die rechte eine Fahrspur, kein Beschleunigungsstreifen. Also darf man dort nicht überholen. Ein Beschleunigungsstreifen ist durch dicke Linien abgetrennt, daran erkennst Du es ganz leicht.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 25. November 2014 um 17:43:16 Uhr:


[Sofern der Beschleunigungsstreifen mehrspurig ist, meist an großen Kreuzen oder Dreiecken, darf man auch auf einer rechteren Spur des Beschleunigungsstreifen überholen.....

..so denke ich, bin mir nicht sicher.

Könnte sein, ja. Hab ich mir noch nie große Gedanken gemacht. Vielleicht weiß ja jemand was genaueres 🙂

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