"Überholen" auf Autobahnauffahrt verboten?
Hallo zusammen,
ist es verboten Autos, die vor einem auf die Autobahn aufgefahren sind, auf der Auffahrt zu überholen?
Ich habe auf dem Weg nach Hause eine extrem lange Auffahrt und einige fahren schon bei der Hälfte auf die Autobahn auf und ich fahre dann manchmal einfach die Auffahrt mit höherer Geschwindigkeit weiter und fahr dann ganz normal mit notwendigem Abstand auf. Ich will ungerne langsamer als ein Lkw auffahren. Ich muss ja außerdem Vorfahrt gewähren.
Ist das verboten?
Manche, die vor mir aufgefahren sind und die ich auf der Auffahrt "überhole", hupen oder machen Lichthupe. Ich entschuldige mich dann.
Deswegen frage ich mich, ob das vielleicht gar nicht erlaubt ist. Ich würde das dann nämlich in Zukunft vermeiden/unterlassen.
Wenn die Frage schon mal gestellt wurde, dann entschuldigt mich.
Danke schon mal.
M.f.G.
Andreas.
Beste Antwort im Thema
Ich mach das auch auf kurzen Auffahrten....
Wenn da einer direkt am Anfang der auffahrt mit 60 rauftucktert überhole ich diesen noch rechts auf der Auffahrt.
118 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. November 2014 um 17:59:38 Uhr:
Du denkst falsch. Wenn ein Beschleunigungsstreifen zwei Fahrspuren hat, dann ist die rechte eine Fahrspur, kein Beschleunigungsstreifen. Also darf man dort nicht überholen. Ein Beschleunigungsstreifen ist durch dicke Linien abgetrennt, daran erkennst Du es ganz leicht.
Klingt logisch
Zitat:
@dodo32 schrieb am 25. November 2014 um 17:23:47 Uhr:
Ah, ok: also schneller als die Fahrzeuge, die bereits auf der Autobahn sind. Und nicht ein Fahrzeug rechts überholen, dass sich noch auf dem Beschleunigungsstreifen befindetZitat:
@Kai R. schrieb am 25. November 2014 um 17:21:02 Uhr:
nicht in der Auffahrt. Aber auf dem Beschleunigungsstreifen darfst Du rechts schneller fahren als die Fahrzeuge auf der Fahrbahn links und Dich vor ihnen einordnen.
genau! 🙂
Zitat:
@kerberos schrieb am 25. November 2014 um 14:39:22 Uhr:
Heißt der Standstreifen nicht sowieso "Pannenstreifen"?
Zitat:
@birscherl schrieb am 25. November 2014 um 14:49:44 Uhr:
Eigentlich heißt er ja Seitenstreifen …
VS-comedy at its best ...
😁
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. November 2014 um 17:59:38 Uhr:
Du denkst falsch. Wenn ein Beschleunigungsstreifen zwei Fahrspuren hat, dann ist die rechte eine Fahrspur, kein Beschleunigungsstreifen. Also darf man dort nicht überholen. Ein Beschleunigungsstreifen ist durch dicke Linien abgetrennt, daran erkennst Du es ganz leicht.
Nicht ganz richtig, im Kreuz Kaiserberg zur A3 hin sind zB. 2 Beschleunigungsspuren die dann natürlich Sinngemäss nach einigen 100 Metern in eine münden um schliesslich auf die AB zu gelangen.
Da könnte man zB. auf dem rechten der beiden überholen (was ich schon gemacht habe) um dann auf die A3 zu gelangen.
Was wiederrum mM. völlig legitim ist.
Es ist ja auf Landstrassen auch nicht so das der der dirikt hinter dem "langsamen" fährt automatisch als erster überholen muss/darf!
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Da wirst Du dann auf dem letzten Stück auch eine dickere Linie finden
Ist es eigentlich erlaubt, auf der Autobahnabfahrt zu überholen? Ich habe es total oft, dass auf der rechten Spur ein sehr langsames Fahrzeug unterwegs ist, ich hinter ihm von der linken auf die Abfahrspur wechsle, und es beim Ausrollen eben noch überhole.
Hallo,
ist meiner Meinung nach nicht erlaubt und auch gefährlich, weil sich noch jemand kurzfristig entscheiden könnte, doch abzufahren.
Zitat:
STVO
§7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Grüße
Manfred
Zitat:
@kerberos schrieb am 21. November 2014 um 21:52:13 Uhr:
Dann lege ich die Messlatte mal ein wenig höher und bringe eine "Besonderheit" hier auf der A61 ins Spiel. Wir hatten die Diskussion ja schonmal.Die A61 hat hier eine Auffahrt für Fahrer, die die A60 in Richtung Süden verlassen. Diese Auffahrt bleibt für ca. 3 km eine eigene Spur, die bereits direkt am Anfang als Abbiegespur/Ausfahrt für die Fahrer besteht, die nach Bad Kreuznach und Umgebung die A61 verlassen wollen.
(...)
Hier passiert es dann täglich, dass LKW zwangsläufig die "mittlere" Spur bevölkern, da sie ja nicht abbiegen wollen, für den Hauptverkehr ist es die rechte Spur.
Daher die Frage(n):
Müssen die langsamen Fahrzeuge hier das Rechtsfahrgebot beachten und eigentlich auf der Abbiegespur bis zu deren Ende fahren?
Dürfen Fahrzeuge auf dieser Abbiegespur andere Fahrzeuge überholen bzw. rechts an diesen vorbeifahren?
Die Stelle kenne ich ganz gut, da ich da öfter langfahre (sowohl auf der A61 bleibend als auch runter auf die B41).
Da die rechte Spur durch breite Streifen abgetrennt ist, darfst du dort auch schneller fahren als links... (wildes Hin-Und-Her-Wechseln ist allerdings zu vermeiden - kann man aber vermutlich im Falle eines Falles mit "ich wusste nicht, ob ich rausmuss oder nicht" begründen).
Mache ich auch regelmäßig... halte aber immer die mittlere und linke Spur im Blick, um eventuelle Spurwechsler rechtzeitig zu bemerken.
Wenn du auf der A61 bleibst: einfach die ganz rechte Spur ignorieren. In dem Fall ist die nur eine gaaanz lange Auffahrt.
Dann werfe ich mal noch eine andere Konfiguration ins Rennen, die hier am Beginn der A60 zu finden ist.
Vno der A61 gelangt jeweils eine Fahrspur von Norden und Süden auf die dort beginnende A60 (Nahetal-Dreieck, in Richtung Osten). Die beiden Spuren werden ca. 500 Meter bereits vorher parellel betrieben.
Nun zur Herausforcerung:
Die linke der beiden Fahrstreifen (kommt aus Norden) wird zur rechten Spur auf der A60 (deren linke Spur beginnt als Verlängerung einer Landstraße), also quasi ohne Einfädel- bzw. Beschleunigungsstreifen.
der rechte Fahrstreifen der von der A61 aus Süden kommt, läuft aber weiter und endet dann nochmal 300 Meter weiter als Beschleunigungsstreifen.
Ich hoffe es ist verständlich, ansonsten male ich es nochmal auf 🙂
Da spielen sich dann jeden Morgen tolle Szenen ab.
na is doch ganz einfach,egal wo,wer besser beschleunigt,der gewinnt
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 27. November 2014 um 21:41:23 Uhr:
na is doch ganz einfach,egal wo,wer besser beschleunigt,der gewinnt
Nicht ganz. Wenn der auf der rechten Auffahrt beschleunigt, würde er je nach Position rechts überholen, weil er sich ja ab einem best. Zeitpunkt auf der regulären rechten Fahrspur befindet.
Du darfst auf dem Beschleunigungsstreifen so fest beschleunigen, wie Du möchtest.
Du darfst auch schneller sein, als der dort fahrende Verkehr.
So lange Du niemanden gefährdest ist das "rechtsüberholen" auf dem Beschleunigungsstreifen erlaubt.
Aber ja, es ist eben so, wenn da Leute mit 90km/h "herumtuckeln" und man kann auf über 120km/h beschleunigen, um noch vor ihnen auf die Autobahn zu fahren, dann gibt das bei denen eben ein Schuss ins Ego! 😉
Moin!
Diese Frage dürfte sich gar nicht erst stellen!
Man überholt erst mal nur dort, wo es gefahros möglich ist. Was man dann genau "darf" oder nicht, steht auf einem anderen Blatt und ist nicht so wichtig.
M. D.
Wie ist es eigentlich bei einer Abfahrt? Darf ich da schneller fahren als der Verkehr auf der rechten spur?
Zitat:
@pico24229 schrieb am 28. November 2014 um 08:19:29 Uhr:
Wie ist es eigentlich bei einer Abfahrt? Darf ich da schneller fahren als der Verkehr auf der rechten spur?
Nein, dazu steht irgendwo im Thema auch ein Zitat.