> Strafbefehl Annehmen, Oder Ist Die Strafe übertrieben?
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.
Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bobo7
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Auch auf die Gefahr hin, das dir die Antwort nicht gefällt, bei Alkohol im Straßenverkehr finde ich die Strafe 100% angemessen. Und bei dir war es mehr wie ein Pils!!!!!
MFG Thomas
204 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Es geht um ein Reh, nicht um ein Elch und diese haben etwa eine Größe von 1,20 Meter.
gut, dann ist die frage klar: draufhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Was willst du dauernd mit einem Elch ?
weil es vor einiger zeit um frage geht, warum es in schweden einen elchtest gibt. und den gibt es eben, weil DORT (!) mit ELCHEN (!) ausweichen u.u. besser sien kann, wenn man so einen 800kg kavenzmann vor die schnauze bekommt. da es solche tiere in D aber nicht gibt, ist die grundregel für wildwechsel ganz einfach draufhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
ist die grundregel für wildwechsel ganz einfach draufhalten.
Unterschiedliche Autofahrer haben unterschiedliche Reflexe, und die Reflexe halten sich nun mal an keine Grundregeln oder Empfehlungen, schon gar nicht bei einem Tier dessen Größe bei etwa 1,20 Metern liegt.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Unser Hirschgulasch gestern abend war richtig lecker kann ich Weiterempfehlen........
Ist noch was übrig? (bringe das Bier mit)
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Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Unterschiedliche Autofahrer haben unterschiedliche Reflexe, und die Reflexe halten sich nun mal an keine Grundregeln oder Empfehlungen, schon gar nicht bei einem Tier dessen Größe bei etwa 1,20 Metern liegt.
du willst es nicht verstehen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Aber ich erinnere mich an das Eingangsposting, danach hat der TE doch noch gar keinen Strafbefehl bekommen.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Statt diesem Dummfug empfehle ich mal www.der-strafbefehl.de Und jetzt bin ich endgültig weg.
Der Richter hat aber einen Vorschlag zur Strafhöhe gemacht. Angeblich soll der gar kein Einfluss darauf haben (Posting, auf das R 129 Fan reagiert hat).
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Du hast offentsichtlich noch nie eine Begegnung mit einem größeren Tier gehabt, wünsche ich dir auch niemals.
Ich habe den Eindruck das die meisten die hier die Klappe aufreissen und so tun als ob es so einfach wäre draufzuhalten noch nie was größeres als ein Eichhörnchen vor die Haube bekamen.
Wer regelmässig auf dem Land und durch Wälder fahren muß wird fast zwangsläufig irgendwann einen Wildschaden haben,mit Glück bleibts wie bei mir bei zersplittertem Plastik welches aber auch rund 1300€ gekostet hat,stand schon fast als ich es erlegte.Mit Pech schmeisst dich ein Reh beim Aufprall aus der Bahn und du landest zusätzlich im Graben oder das Reh kommt dir durch die Scheibe in den Innenraum,dazu habe ich schon weniger schöne Bilder gesehen.Bis ich das erste Reh erwischt habe hatte ich bestimmt an die 100 Begegnungen mit den Viechern die zum Teil knapp ausgingen.Die tauchen dummerweise of an Stellen auf an denen man sie erst sieht wenn sie auf der Strasse stehen.
Zitat:
Original geschrieben von kiaora
Ist noch was übrig? (bringe das Bier mit)Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Unser Hirschgulasch gestern abend war richtig lecker kann ich Weiterempfehlen........
Nein leider nicht, wenn du Bier mitbringst kann ich mich ja bei Gelegenheit mal melden, ich denke schon das wir dann mal Wildschwein ausprobieren werden upps am Thema vorbei wir waren ja bei Reh......
Hat sich der TS eigentlich hier schonmal blicken lassen oder liegt er tot vorm rechner????
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Mit Pech schmeisst dich ein Reh beim Aufprall aus der Bahn und du landest zusätzlich im Graben oder das Reh kommt dir durch die Scheibe in den Innenraum,dazu habe ich schon weniger schöne Bilder gesehen.
Die Chancen dafür sind viel geringer als die Gefahr beim Ausweichen am nächsten Baum zu landen (davon gibt es auch genug bilder 🙄 ). Du schnallst dich auch nicht an, um im Falle eines Unfalles einfacher aus dem Auto zu kommen, wie? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
............. wir dann mal Wildschwein ausprobieren werden upps am Thema vorbei wir waren ja bei Reh......
....... naja, ein kleines Wildschwein halt so für 3 - 8 Personen - ist ja auch egal was die Straße überquert und weshalb der Baum getroffen wird. 😁
Zitat:
Hat sich der TS eigentlich hier schonmal blicken lassen oder liegt er tot vorm rechner????
Seit vorgestern nicht - vielleicht sitzt er ja seine Strafe auch ab 😁
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Statt diesem Dummfug empfehle ich mal www.der-strafbefehl.de Und jetzt bin ich endgültig weg.Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Wenn von der StA ein Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls kommt (praktisch sieht das so aus, daß die StA zusammen mit den Akten einen Entwurf vorlegt, den der Richter nur noch unterschreiben und ausfertigen muß), hat der Richter folgende Möglichkeiten:Zitat:
Der Richter ruft beim Anwalt an und sagt, was er unter Umständen machen will. Das ist ein Zeichen, das er evtl. das Verfahren ohne Gerichtverhandlung vom Tisch haben will. Da kannste jetzt Schachern wie auf´m orientalischen Basar. Lass durch deinen Anwalt ein Gegenangebot machen. Aber realistisch, weniger Führerscheinentzug und Senkung der Geldstrafe. Und irgendwie einigen sich dann Richter und Anwalt.
1. Er erläßt den Strafbefehl exakt so, wie er beantragt ist (er kann weder die Anzahl der Tagessätze noch deren Höhe ändern).
2. Er hält die Sache für ungeeignet, im Strafbefehlsweg erledigt zu werden oder er hält die festgesetzten Rechtsfolgen für unangemessen. Dann beraumt er eine Hauptverhandlung an.
3. Er sieht keinen hinreichenden Tatverdacht, dann lehnt er den Erlaß des Strafbefehls ab.Wie du siehst, hat der Richter hier in keinem Fall einen direkten Einfluß auf die Höhe der Strafe.
Dann bleib doch bitte *für immer* von Rechtsthemen weg, weil du von der Materie überhaupt keine Ahnung hast. Deine lächerliche Fundstelle, die gar nichts ausssagt, nimm bitte gleich mit.
Der geneigte Leser mag sich bei §§ 407 ff. StPO einlesen....
Also ich habe es vor 2 Jahren erleben dürfen, ein Reh auf die Haube zu nehmen. Es war so an die 80cm hoch und ca. 30 bis 35 kg schwer. Ich habe einen 5er BMW E34 und fuhr mit Tempo 80 Überland. Das Reh kam aus dem Graben, vors Auto und Bumm. Ich hatte nicht den Hauch einer Chance für eine Reaktion, weder Bremsen noch Ausweichen. Aber Aufprall und Vollbremsung haben micht nicht aus der Bahn gebracht. Das Reh ist ca 50m geflogen und war sofort tot. Der Schaden an meinem Wagen war aber schon derbe, wenn man bedenkt, das der alte E34 noch recht massiv vorn ist.
Hat ordentlich gerumst, aber kein Verriss dadurch.
Fazit: Draufhalten ist billiger und besser, wenn manns kann.
2 mal danach kam es noch zu beinahe-Zusammenstößen, wo ich aber 1 x Ausgewichen bin und 1 x Vollbremsung mit Ausweichen gemacht habe. Ich muss aber dabei sagen, diese beiden Male war ich mit Motorrad unterwegs. Da würd ich nie draufhalten.🙂
Ich würde aber aus Reflex wahrscheinlich auch ausweichen. Viele, die so reagieren, machen das aus dem Schreck heraus, denn die Rehe sind überwiegend nachts und und den frühen Morgenstunden unterwegs. Und wer da unterwegs ist, der "dämmert" schon mal vor sich hin und schreckt fürchterlich auf, wenn was auf der Straße steht oder von rechts nach links rüber springt. Ist dann noch Alkohol im spiel, endet das oft im Gelände. Übermüdet, Alkohol, Reh auf der Straße , Aufgeschreckt und Verrissen. Im Volksmund sagt man: "Dem Reh ausgewichen."
Im Falle des TE könnte man auch sagen: Erst ging ihm das Talent aus und dann die Straße.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Dann bleib doch bitte *für immer* von Rechtsthemen weg, weil du von der Materie überhaupt keine Ahnung hast. Deine lächerliche Fundstelle, die gar nichts ausssagt, nimm bitte gleich mit.
Der geneigte Leser mag sich bei §§ 407 ff. StPO einlesen....
Na, dann sind wir ja froh, das wir dich haben. Die Lektüre dieses § und die unwichtigen Fundstellen wie
www.Juraforum.desowie das völlig inkompetente
www.justizportal.niedersachsen.debeweisen nur eines: Der einzige, der hier keine Ahnung hat bist du. Aber solche Dummschwätzer gibt es ja in allen Foren genug. Im übrigen glaube ich, daß es nun genug ist. Viel Spaß weiter bei deinen Kindergartenspielen.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Na, dann sind wir ja froh, das wir dich haben. Die Lektüre dieses § und die unwichtigen Fundstellen wie www.Juraforum.de sowie das völlig inkompetente www.justizportal.niedersachsen.de beweisen nur eines: Der einzige, der hier keine Ahnung hat bist du. Aber solche Dummschwätzer gibt es ja in allen Foren genug. Im übrigen glaube ich, daß es nun genug ist. Viel Spaß weiter bei deinen Kindergartenspielen.Zitat:
Original geschrieben von Prosecutor
Dann bleib doch bitte *für immer* von Rechtsthemen weg, weil du von der Materie überhaupt keine Ahnung hast. Deine lächerliche Fundstelle, die gar nichts ausssagt, nimm bitte gleich mit.
Der geneigte Leser mag sich bei §§ 407 ff. StPO einlesen....
Selten so einen penetranten Troll erlebt. Im Gegensatz zu dir Google-Rechtsfreund verdiene ich seit vielen Jahren mein Geld auf dem Gebiet des Strafrechts.