> Strafbefehl Annehmen, Oder Ist Die Strafe übertrieben?

Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.

Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.

Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.

Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bobo7


Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.

Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.

Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.

Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?

Auch auf die Gefahr hin, das dir die Antwort nicht gefällt, bei Alkohol im Straßenverkehr finde ich die Strafe 100% angemessen. Und bei dir war es mehr wie ein Pils!!!!!

MFG Thomas

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Es spricht der Experte.🙄 Ich glaube, es wird Zeit, sich aus diesem Expertenforum zurückzuziehen. Der Dummfug, der hier von einigen Wichtigtuern verzapft wird, ist ja langsam nicht mehr auszuhalten. Und tschüß.

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor


Im Strafbefehlsverfahren wird nur *nach Aktenlage* geprüft, ob der Beschuldigte der Tat *hinreichend verdächtig* ist. Hinreichender Tatverdacht erfordert eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit, d.h. eine Verurteilung muß wahrscheinlicher sein (> 50 %) als ein Freispruch.

womit die entscheidung des richters eben im krassen widerspruch zur geschichte des TE steht. und daher halte ich das reh fuer eine ausrede.

Was ist denn hier passiert, kaum ist man 2 Tage nicht da, werden hier 150 Antworten reingetickert. Ich brauchte jetzt 3 Kaffee und knapp 2 Stunden, um mich wieder einzulesen.

@ alle
Eine Unfallgutachten jetzt noch zu erstellen ist unmöglich, wo will der Gutachter nach über 3 Monaten die Spuren hernehmen. Da ist doch im wahrsten Sinne Gras drüber gewachsen. Es sei denn, es wurden nach dem Unfall ausreichend Bilder gemacht, die Unfallstelle mit Bremsspuren etc. ausgiebig vernessen und evtl. Spuren gesichert. Eher unwahrscheinlich.

@ bobo7
Der Richter ruft beim Anwalt an und sagt, was er unter Umständen machen will. Das ist ein Zeichen, das er evtl. das Verfahren ohne Gerichtverhandlung vom Tisch haben will. Da kannste jetzt Schachern wie auf´m orientalischen Basar. Lass durch deinen Anwalt ein Gegenangebot machen. Aber realistisch, weniger Führerscheinentzug und Senkung der Geldstrafe. Und irgendwie einigen sich dann Richter und Anwalt.
Bei einer Gerichtsverhandlung kann das schlimmer werden. Du hast ja schon das "Freundschaftsangebot" des Richters ausgeschlagen und damit seinen Groll auf dich gezogen.
Die Geschichte mit dem Reh glaubt er euch ja nicht, also wird zu Verhandlung kommen sowas wie Unfall mit Körperverletzung unter Alkoholeinfluss. Das wird nicht weniger und dauert länger und kostet Nerven.
Mein Rat an dich: Red mit deinem Anwalt, er soll das niedrigste für dich rausholen und das Ding ist vom Tisch. Die Zeit, wo dein Führerschein jetzt "auf Urlaub" ist, wird nachher mit angerechnet.

MFG Thomas

Moin Leute,

Ich spare mir mal das Zitieren und sag mal einfach meine Meinung.

1.) Es ist immer legitim sich zu erkundigen ob eine Strafe milde oder hart ist. Ich würde mich ebenfalls in so einem Fall erkundigen, wo mein Stand ist.

2.) Es ist ebenso legitim durch ein Gericht prüfen zu lassen, ob man nicht mit einer milderen Strafe zurecht kommt. Wie durch mich und andere schon geschrieben, ist das Reh sehr wohl wichtig. Ist das Reh beweisbar oder plausibel, KANN sich die Sache in der Tat in eine OWi umwandeln. Auch DAS ist legitim und nennt sich Schadensminimierung. Würde ich ebenso machen.

3.) Ist es für die Sache völlig egal, ob der TE "einsichtig" ist oder nicht. Er muss im ZWEIFELSFALL den Richter überzeugen, nicht mich.

4.) Unsere Information ist schlicht und einfach zu gering, um hier festzustellen ... geht es in Richtung A oder Richtung B. Daher meine Frage, ob feststellbar ist, wer die treibende Kraft ist/war.
Ich kann NICHT entscheiden war das Reh da, ist das Reh plausibel, ist das Reh eine Ausrede? Ich kann nicht feststellen, wäre es mit oder ohne Alkohol zu einem anderen Ergebnis gekommen.

5.) Es ist ein REFLEX einem Hindernis auszuweichen. Es ist zwar schön und gut, dass man erzählt bekommt nicht auszuweichen. Trotzdem weicht die MEHRZAHL der Menschen aus. Diesen Reflex muss man sich regelrecht ABTRAINIEREN. Übrigens scheint bei einigen eine gewisse biologische Fehlinformation vorzuliegen ... Rehe wiegen nicht 30 kg ... Rehe in freier Wildbahn erreichen Gewichte bis zu 120 kg, Hirsche sogar bis zu 170 kg.

MFG Kester

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Zitat:

Der Richter ruft beim Anwalt an und sagt, was er unter Umständen machen will. Das ist ein Zeichen, das er evtl. das Verfahren ohne Gerichtverhandlung vom Tisch haben will. Da kannste jetzt Schachern wie auf´m orientalischen Basar. Lass durch deinen Anwalt ein Gegenangebot machen. Aber realistisch, weniger Führerscheinentzug und Senkung der Geldstrafe. Und irgendwie einigen sich dann Richter und Anwalt.

Wenn von der StA ein Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls kommt (praktisch sieht das so aus, daß die StA zusammen mit den Akten einen Entwurf vorlegt, den der Richter nur noch unterschreiben und ausfertigen muß), hat der Richter folgende Möglichkeiten:

1. Er erläßt den Strafbefehl exakt so, wie er beantragt ist (er kann weder die Anzahl der Tagessätze noch deren Höhe ändern).

2. Er hält die Sache für ungeeignet, im Strafbefehlsweg erledigt zu werden oder er hält die festgesetzten Rechtsfolgen für unangemessen. Dann beraumt er eine Hauptverhandlung an.

3. Er sieht keinen hinreichenden Tatverdacht, dann lehnt er den Erlaß des Strafbefehls ab.

Wie du siehst, hat der Richter hier in keinem Fall einen direkten Einfluß auf die Höhe der Strafe.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Übrigens scheint bei einigen eine gewisse biologische Fehlinformation vorzuliegen ... Rehe wiegen nicht 30 kg ... Rehe in freier Wildbahn erreichen Gewichte bis zu 120 kg, Hirsche sogar bis zu 170 kg.

MFG Kester

Meine Bemerkung wird dem TE den FS nicht eher zurückbringen aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob hier nicht Äpfel mit Birnen, bzw. Rehe und Rotwild gekreuzt werden.

Bei den Rehen nennen sich die Familienmitgieder Rehbock, -geis und -kitz und die erwachsenen Tiere wiegen max. 20 kg, in der Regel 15-17 kg.

Bei den Hirschen nennen sich die Familienmitglieder Hirsch, Hirschkuh und Hirschkalb und die sind ganz schön viel schwerer.

Aber vielleicht klärt uns hier ein Jäger auf?!

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Es spricht der Experte.🙄 Ich glaube, es wird Zeit, sich aus diesem Expertenforum zurückzuziehen. Der Dummfug, der hier von einigen Wichtigtuern verzapft wird, ist ja langsam nicht mehr auszuhalten. Und tschüß.

Ein Dummbabbler weniger. 😛

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Übrigens scheint bei einigen eine gewisse biologische Fehlinformation vorzuliegen ... Rehe wiegen nicht 30 kg ... Rehe in freier Wildbahn erreichen Gewichte bis zu 120 kg, Hirsche sogar bis zu 170 kg.

das sind aber ganz andere kaliber als so ein elch in schweden, der bis zu 800kg wiegen kann. daher die unterschiedlichen vorgehensweisen beim wildwechsel hier in D und oben in schweden. gegen einen 800kilo elch würd ich auch net unbedingt fahren (kommt auf die umstände an), gegen ein 170kg hirsch auf jeden fall. besser als nen baum.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


das sind aber ganz andere kaliber als so ein elch in schweden, der bis zu 800kg wiegen kann. daher die unterschiedlichen vorgehensweisen beim wildwechsel hier in D und oben in schweden. gegen einen 800kilo elch würd ich auch net unbedingt fahren (kommt auf die umstände an), gegen ein 170kg hirsch auf jeden fall. besser als nen baum.

Willst du erst mal mit nem Taschenrechner im Falle eines Falles ausrechnen ob du dem Reh anhand Größe, Gewicht ausweichst, und ob in der Umgebung Bäume stehen welche deinen Ausweichmänöver im ungünstigsten Falle abbremsen ?

Es geht hier um bruchteile einer sekunde wo du reagierst, und wenn ein 1,20 Meter großes Tier vor das Auto läuft, hast du dazu keine Zeit um zu schauen ob da Bäume stehen oder ob das Tier nun 150, 80 oder 500 kg wiegt, da überwiegen die Reflexe bei einem Tier in einer solchen Größe.

Ist schon erstaunlich wo die Diskussion hinführt, nun spielt es schon eine Rolle um was für ein Reh mit welchen Gewicht es sich handelt, findet ihr diese Diskussion nicht lächerlich ?

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Willst du erst mal mit nem Taschenrechner im Falle eines Falles ausrechnen ob du dem Reh anhand Größe, Gewicht ausweichst, und ob in der Umgebung Bäume stehen welche deinen Ausweichmänöver im ungünstigsten Falle abbremsen ?

also wenn du nicht den unterschied zwischen 120kg masse und 800kg masse siehst - dann fährst du das tier eh um, weil du es offensichtlich nicht gesehen hast. du hast wohl noch nie so einen elch gesehen, dagegen wirken unsere hirsche wie nen hund....

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Ist schon erstaunlich wo die Diskussion hinführt, nun spielt es schon eine Rolle um was für ein Reh mit welchen Gewicht es sich handelt, findet ihr diese Diskussion nicht lächerlich ?

es geht hier in einer halb-ot-diskussion auch darum, ob man nun im falle eines falle eher ausweichen oder draufhalten sollte. für D lautet die empfehlung klar: eher draufhalten als ausweichen.

nebenbei spielt die frage versicherungstechnisch dann auch in diesem falle eine rolle. wobei das wahrscheinlich dank dem alk eh nen recht klarer fall ist....

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


also wenn du nicht den unterschied zwischen 120kg masse und 800kg masse siehst - dann fährst du das tier eh um, weil du es offensichtlich nicht gesehen hast. du hast wohl noch nie so einen elch gesehen, dagegen wirken unsere hirsche wie nen hund....

In diesem Moment siehst du nur ein Tier von etwa 1,20 Meter Größe, da schießen dir alle Gedanken durch den Kopf, nur nicht ob dies jetzt 800kg oder nur 120 kg wiegt.

Du hast offentsichtlich noch nie eine Begegnung mit einem größeren Tier gehabt, wünsche ich dir auch niemals.

Denn in diesem Moment überwiegen die Reflexe, und wenn die Umstände in diesem Moment für ein Ausweichen sprechen, nützen dir bei einem Tier in einer solchen Größe die besten Empfehlungen nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


nebenbei spielt die frage versicherungstechnisch dann auch in diesem falle eine rolle. wobei das wahrscheinlich dank dem alk eh nen recht klarer fall ist....

Es geht hier aber nicht um eine versicherungstechnische Frage, dies wäre dann eh nur in der Kasko von Relevanz.

Jedoch könnte es schon von Bedeutung sein, ob ich nüchtern oder mit 0,6 in die Situation komme, in Sekunden eine Gefahrenlage zu erkennen, einzuschätzen und dann auch noch möglichst richtig zu reagieren.
Auch im Falle eines reflexmäßigen Ausweichens ist es ein Unterschied, ob ich nüchtern dosiert und gezielt ausweiche (Elch-Test-Manöver) bzw. bei Erkennen der "Kleinigkeit" des Rehs draufhalte und bremse oder mit 0,6 nicht mehr dosiert ausweiche sondern verreiße.
Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, dass der Richter nicht zwangsläufig die Existenz des Rehs bezweifelt, sondern vielleicht einfach nur der Meinung ist, dass ohne Alkohol der Unfall so nicht passiert wäre.
Ist aber wieder Spekulation und führt zu nix...

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor



Zitat:

Der Richter ruft beim Anwalt an und sagt, was er unter Umständen machen will. Das ist ein Zeichen, das er evtl. das Verfahren ohne Gerichtverhandlung vom Tisch haben will. Da kannste jetzt Schachern wie auf´m orientalischen Basar. Lass durch deinen Anwalt ein Gegenangebot machen. Aber realistisch, weniger Führerscheinentzug und Senkung der Geldstrafe. Und irgendwie einigen sich dann Richter und Anwalt.

Wenn von der StA ein Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls kommt (praktisch sieht das so aus, daß die StA zusammen mit den Akten einen Entwurf vorlegt, den der Richter nur noch unterschreiben und ausfertigen muß), hat der Richter folgende Möglichkeiten:
1. Er erläßt den Strafbefehl exakt so, wie er beantragt ist (er kann weder die Anzahl der Tagessätze noch deren Höhe ändern).
2. Er hält die Sache für ungeeignet, im Strafbefehlsweg erledigt zu werden oder er hält die festgesetzten Rechtsfolgen für unangemessen. Dann beraumt er eine Hauptverhandlung an.
3. Er sieht keinen hinreichenden Tatverdacht, dann lehnt er den Erlaß des Strafbefehls ab.

Wie du siehst, hat der Richter hier in keinem Fall einen direkten Einfluß auf die Höhe der Strafe.

Statt diesem Dummfug empfehle ich mal

www.der-strafbefehl.de

Und jetzt bin ich endgültig weg.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


In diesem Moment siehst du nur ein Tier von etwa 1,20 Meter Größe, da schießen dir alle Gedanken durch den Kopf, nur nicht ob dies jetzt 800kg oder nur 120 kg wiegt.

😁 😁 😁 😁

klar, ein 1,20m elch 😁 😁 😁 😁

DEN will ich sehen (und DER wiegt dann auch keine 800kg mehr!)

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Statt diesem Dummfug empfehle ich mal www.der-strafbefehl.de Und jetzt bin ich endgültig weg.

Aber ich erinnere mich an das Eingangsposting, danach hat der TE doch noch gar keinen Strafbefehl bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Buckelwal2


klar, ein 1,20m elch

DEN will ich sehen (und DER wiegt dann auch keine 800kg mehr!)

Es geht um ein Reh, nicht um ein Elch und diese haben etwa eine Größe von 1,20 Meter.

Was willst du dauernd mit einem Elch ? Und wo sage ich das ein Reh 800 kg wiegt, ich sagte das es keine Rolle bei einer Größe des Tieres von 1,20 Metern spielt wie schwer das Tier letzendlich ist, da überwiegen die Reflexe, alles andere steht schon oben dazu.

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