> Strafbefehl Annehmen, Oder Ist Die Strafe übertrieben?
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.
Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bobo7
Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.
Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.
Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?
Auch auf die Gefahr hin, das dir die Antwort nicht gefällt, bei Alkohol im Straßenverkehr finde ich die Strafe 100% angemessen. Und bei dir war es mehr wie ein Pils!!!!!
MFG Thomas
204 Antworten
Dann kann man nur hoffen, dir nie in die Hände zu fallen. Für solche Verdiener haben wir hier ein Fachwort, aber das nenne ich besser nicht. 😛 Aber ich habe da eher einen ganz anderen Verdacht......😁 Und nun google mal weiter, du Formularrichter.😎
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Dann kann man nur hoffen, dir nie in die Hände zu fallen. Für solche Verdiener haben wir hier ein Fachwort, aber das nenne ich besser nicht. 😛 Aber ich habe da eher einen ganz anderen Verdacht......😁 Und nun google mal weiter, du Formularrichter.😎
Warum mußt du diesen Thread eigentlich zumüllen? In der Sache hast du nur Blödsinn geschrieben ,und jetzt stänkerst du nur noch rum. Was soll das? Wer seine juristische "Bildung" aus Google bezieht, sollte hier ganz einfach die Klappe halten, wenn es um die Beantwortung von Rechtsfragen geht.
Genau. Warum bist du dann nicht ruhig? Wer hier meint rumzulabern ,daß ein Rchter an die Tagessätze in einem Strafbefehl " gebunden ist " zeigt ,daß er keinen blassen Schimmer hat. Gefällt dem Richter der Strafbefehl nicht wird er eine Hauptverhandlung ansetzen und dann werden die Sätze geändert daß du bleich wirst. Das ist nur ein Punkt. Du faselst hier nur rum und belegst keine deiner halbseidenen Thesen. Spiel alleine weiter. Ich habe keine Lust mir in meiner Freizeit so etwas auch noch anzutun.
Zum Fall selber: Da der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft kommt und der Richter den Anwalt angerufen hat, daß ihn die Darstellung des Betroffenen unglaubwürdig erscheint,gehe ich davon aus, daß der Anwalt bereits Widerspruch eingelegt hat und der Richter einen Deal vorschlägt, um keine Hauptverhandlung ansetzen zu müssen. Wäre mal interssant, dies vom TE zu erfahren. Aber da kam ja auch nichts mehr.🙄
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Genau. Warum bist du dann nicht ruhig? Wer hier meint rumzulabern ,daß ein Rchter an die Tagessätze in einem Strafbefehl " gebunden ist " zeigt ,daß er keinen blassen Schimmer hat. Gefällt dem Richter der Strafbefehl nicht wird er eine Hauptverhandlung ansetzen und dann werden die Sätze geändert daß du bleich wirst.
Vielleicht solltest du meine Beiträge mal richtig lesen. Genau das habe ich als eine der Reaktionsmöglichkeiten des Richters bereits genannt.
Der Richter kann die Rechtsfolgen aber ohne eine Hauptverhandlung nicht abändern. Und wenn es hier zur Hauptverhandlung kommt, dann kann der Beifahrer als Zeuge endlich seinen großen Auftritt haben. Womit wir wieder 100 Beiträge weiter oben angelangt wären...
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Hi,
Schon mal mit einem 200 kg Tier kollidiert? Das hat mit etwas Pech sehr empfindliche Folgen. Entsprechend weichst du einem Tier dieser Dimension SEHR WOHL aus. Auch wenn du jetzt alles mögliche erzählen wirst ... auch DU weichst in der Situation aus, das ist einfach NORMAL ... Drauf halten nur ein paar Psychopathen oder Fahrer die solche Situationen ZIGFACH trainiert haben. Egal was du erzählst, du weichst genauso aus, wie du einem Auto ausweichst, das aus einer Ausfahrt rauszuckt, so wie du der Omi ausweichst etc.pp. einfach weil das die NATÜRLICHE REAKTION ist ... *schmunzel* Da kannst du soviel empfehlen und Empfehlungen sehen und hören... die Psychologie wird gewinnen. Genauso wie die meisten beim ausbrechenden Auto auch BREMSEN obwohl das je nach Situation das Problem einfach nur verschlimmert ... genauso wie die meisten beim Einfangen des Autos (mio. fach gesehen und gelesen) das Auto in die andere Richtung übersteuern, wenn sie nicht regelmäßig diese Punkte trainieren.
Wie oft hast du das Draufhalten auf den Hirsch schon trainiert?! Glaubst mir ruhig 😉 Ich weiß JETZT auch, dass es RICHTIG ist auch den Dackel draufzuhalten ... TROTZDEM habe ich noch letzte Woche auf dem Weg von der Arbeit nach Hause gebremst ... einfach weil ich in dieser Situation NICHT nüchtern nachgedacht habe ... *smile*
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
das sind aber ganz andere kaliber als so ein elch in schweden, der bis zu 800kg wiegen kann. daher die unterschiedlichen vorgehensweisen beim wildwechsel hier in D und oben in schweden. gegen einen 800kilo elch würd ich auch net unbedingt fahren (kommt auf die umstände an), gegen ein 170kg hirsch auf jeden fall. besser als nen baum.Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Übrigens scheint bei einigen eine gewisse biologische Fehlinformation vorzuliegen ... Rehe wiegen nicht 30 kg ... Rehe in freier Wildbahn erreichen Gewichte bis zu 120 kg, Hirsche sogar bis zu 170 kg.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Schon mal mit einem 200 kg Tier kollidiert? Das hat mit etwas Pech sehr empfindliche Folgen.
das ist halt der unterschied: bei der kollision brauch man pech um folgen zu haben (außer dem kaputt auto), beim ausweichen passiert noch viel schneller was.
HIER geht´s ja drunter und drüber ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Dann kann man nur hoffen, dir nie in die Hände zu fallen. Für solche Verdiener haben wir hier ein Fachwort, aber das nenne ich besser nicht. 😛 Aber ich habe da eher einen ganz anderen Verdacht......😁 Und nun google mal weiter, du Formularrichter.😎
Schade, dass es keine roten Balken mehr gibt! 🙁
Ich gehe eh davon aus, daß wir hier nur die Hälfte erfahren haben und die ganze Story ledglich dafür da war, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Versicherungen freuen sich nämlich diebisch über solche Fälle 🙄 Jedenfalls hat er entweder nach Alkohol gerochen oder muß alkoholtypische Ausfallanzeichen gehabt haben, sonst wäre es kaum zu einer Blutprobe gekommen. Ergo: Viel Lärm um nichts.
@ Prosecutor: Tschuldigung, habe da wohl etwas überreagiert. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ich gehe eh davon aus, daß wir hier nur die Hälfte erfahren haben und die ganze Story ledglich dafür da war, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Versicherungen freuen sich nämlich diebisch über solche Fälle 🙄 Jedenfalls hat er entweder nach Alkohol gerochen oder muß alkoholtypische Ausfallanzeichen gehabt haben, sonst wäre es kaum zu einer Blutprobe gekommen. Ergo: Viel Lärm um nichts.
@ Prosecutor: Tschuldigung, habe da wohl etwas überreagiert. 🙄
Gut, daß erwachsene Menschen sich am Ende wieder vertragen. 🙂
Ich denke übrigens auch, daß das Reh hier nur erfunden ist, aber schön, daß wir mal drüber diskutiert haben. 😉
Hallo Leute, ich bin jetzt nicht im Bilde, wer geschrieben hat Reh und 120kg und Schulterhöhen "8.20m", wenn
der Anfrager von Reh spricht, gehe ich von Reh aus, aus der Familie der Trughirsche, zwar gehört auch der
Elch dazu, aber wenn wir hier von Reh, vielverbreitet sprechen, heißt das max. 1m Schulterhöhe und max.
35kg Körpergewicht. Und das wäre für ein Rehbock absolut max. Oder war ein Elch unterwegs?
Letztlich für die Sache nebensächlich, weil was da gelaufen ist, ist ohnehin nicht sachlich beweisbar,
Zeuge im Auto? Wenn der Anfrager meint sympatisch zu sein, kann er das gerne mit dem Richter
diskutieren. Einfach wiedersprechen und in die Verhandlung gehen. Ich bleibe allerdings bei
meiner Einschätzung, irgendwer hat das Geld am Ende. Staatskasse oder Anwalt.
Grüsse anne marie
Zitat:
Original geschrieben von anne marie
Hallo Leute, ich bin jetzt nicht im Bilde, wer geschrieben hat Reh und 120kg und Schulterhöhen "8.20m", wenn
😛 Es ging um 1,20m Schulterhöhe😛
Ich bin auch noch fündig geworden:
"Ausgewachsene männliche Tiere erreichen ein Lebendgewicht von bis zu 30 Kilo. Rehe weisen eine Kopfrumpflänge von 100 bis 140 und eine Schulterhöhe von 60 bis 90 Zentimetern auf. "
Quelle: http://www.natur-lexikon.com/Texte/sr/001/00007-Reh/sr00007-Reh.html
Ist jetzt aber lustig. Auf Grund dieser ausufernden Debatte habe ich mehr über Rehe gelernt, als ich je dachte, darüber wissen zu müssen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von anne marie
Hallo Leute, ich bin jetzt nicht im Bilde, wer geschrieben hat Reh und 120kg und Schulterhöhen "8.20m", wenn
der Anfrager von Reh spricht, gehe ich von Reh aus, aus der Familie der Trughirsche, zwar gehört auch der
Elch dazu, aber wenn wir hier von Reh, vielverbreitet sprechen, heißt das max. 1m Schulterhöhe und max.
35kg Körpergewicht. Und das wäre für ein Rehbock absolut max. Oder war ein Elch unterwegs?
Letztlich für die Sache nebensächlich, weil was da gelaufen ist, ist ohnehin nicht sachlich beweisbar,
Zeuge im Auto? Wenn der Anfrager meint sympatisch zu sein, kann er das gerne mit dem Richter
diskutieren. Einfach wiedersprechen und in die Verhandlung gehen. Ich bleibe allerdings bei
meiner Einschätzung, irgendwer hat das Geld am Ende. Staatskasse oder Anwalt.Grüsse anne marie
Immer erst Einlesen, dann mitspielen.🙂😁🙂
MFG Thomas
Hallo Thomas, was ist gemeint?
Grüsse anne marie oder der Hirsch und das Reh waren die Eltern von Bambi!
Zitat:
Original geschrieben von anne marie
Hallo Thomas, was ist gemeint?Grüsse anne marie oder der Hirsch und das Reh waren die Eltern von Bambi!
Hallo anne marie, das war bezogen auf das "Ich bin jetzt nicht im Bilde....", daraus habe ich entnommen, das du dir nicht alles durchgelesen hast.
MFG Thomas