> Strafbefehl Annehmen, Oder Ist Die Strafe übertrieben?

Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.

Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.

Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.

Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bobo7


Hallo,
ich brauche euren Rat:
Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"
In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.

Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.

Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.

Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?

Auch auf die Gefahr hin, das dir die Antwort nicht gefällt, bei Alkohol im Straßenverkehr finde ich die Strafe 100% angemessen. Und bei dir war es mehr wie ein Pils!!!!!

MFG Thomas

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@ Bucklew2:
Deine Äußerung:
"Der Richter kann den Strafbefehl auch ohne Zustimmung des Beschuldigten erlassen, dieser kann dann durch einen Einspruch eine Verhandlung erreichen. Der Richter möchte hier wohl einfach nur das ganze Verfahren erleichtern, indem er dem TE die Möglichkeit gibt sich zwischen Strafbefehl oder Verhandlung zu entscheiden - er hätte auch direkt den Strafbefehl zuschicken können."

Den zweiten Satz, das glaube ich nicht so.

Solche Delikte werden IMMER (o.k., 99% ) mit Strafbefehl geahndet. Die Entscheidung der Zustimmung oder Ablehnung (dann Verhandlung) trifft der Täter.
Ich vermute, dass der Richter hier das Einverständnis zur Strafhöhe ausloten wollte, um zu verhindern, dass ein Widerspruch gegen den Strafbefehl nur auf Grund der Strafhöhe erfolgt, was aber zwangsläufig zur Verhandlung (mehr Zeit- und Geldaufwand) führen würde.
Einigt man sich vorher auf ein Strafmaß (sollte kein grundsätzlicher Widerspruchsgrund vorliegen) spart man einen Haufen Zeit.

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


Solche Delikte werden IMMER (o.k., 99% ) mit Strafbefehl geahndet. Die Entscheidung der Zustimmung oder Ablehnung (dann Verhandlung) trifft der Täter.

Diese Ablehnung kann auch ein Widerspruch gegen den Strafbefehl sein. Es gibt keine Pflicht, den Beschuldigten vor der Erlassen des Strafbefehls zu informieren.

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl unter Verfahren, erster Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


Ich vermute, dass der Richter hier das Einverständnis zur Strafhöhe ausloten wollte, um zu verhindern, dass ein Widerspruch gegen den Strafbefehl nur auf Grund der Strafhöhe erfolgt, was aber zwangsläufig zur Verhandlung (mehr Zeit- und Geldaufwand) führen würde.

Richtig, erleichtert einfach viel Arbeit. Dennoch könnte der Richter den Strafbefehl auch ohne die "Zustimmung" des TE erlassen (es ist im Endeffekt ja auch keine Zustimmung, die Zustimmung tritt automatisch zwei Wochen nach Erlass des Strafbefehls ohne Einspruch ein).

Der Freund des Unfallverursachers ist auch überaus unparteiisch....🙄

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


Solche Delikte werden IMMER (o.k., 99% ) mit Strafbefehl geahndet. Die Entscheidung der Zustimmung oder Ablehnung (dann Verhandlung) trifft der Täter.
Diese Ablehnung kann auch ein Widerspruch gegen den Strafbefehl sein. Es gibt keine Pflicht, den Beschuldigten vor der Erlassen des Strafbefehls zu informieren.

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl unter Verfahren, erster Punkt.

Diese Ablehnung des Strafbefehls IST der Widerspruch und FÜHRT zur Verhandlung, da habe ich mich vielleicht nicht korrekt genug ausgedrückt.🙁

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Zitat:

Original geschrieben von zhnujm


Wenn ich hier im Thread Sachen lese wie "bremsen nicht ausweichen ist die normale Reaktion" und "nur Besoffene weichen aus" kommt mir jedenfalls auch die Galle hoch.

In diesem Threat bleibt festzustellen das fast alle die hier schreiben noch nie einen Wildunfall hatten,bzw nicht mal kurz  davor standen.

Nur wer nie vor dem Problem stand kann locker leicht sagen das man einfach draufhalten kann.

Das ist immer leicht zu sagen so lange man nicht in der dummen Situation steckt ein Tier über Katzengröße vor die Fahrzeugschautze zu bekommen.

Eigene Erfahrung,ca 5 überfahrene Katzen,einige fast überfahrene Füchse,zwei Dachse die ich glücklicherweise nicht erwischte,mehrere Rehe von dennen ich "nur" eines erwischte und noch ein paar Viecher mehr.In jedem Fall kostet es viel Überwindung nicht unkontrolliert auszuweichen.Ein Lebenwesen einfach umzumähen,gleich welcher Art und Größe,schafft nicht jeder.Dazu gehört eine gehörige Portion Selbstüberwindung,mit der man notfalls auch einen Fußgänger ummähen würde befor man sich selbst in größere Gefahr bringt.

Es ist aber leicht die Klappe weit aufzureissen wenn man nie vor der Entscheidung stand auszuweichen oder ein Lebewesen bewusst zu überfahren.Das hat mit Alk absolut nichts zu tun,eher fährt man besoffen das Tier über den Haufen als ihm auszuweichen,schlecht wegen der schlechteren Reaktionsfähigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von compi-olli


Diese Ablehnung des Strafbefehls IST der Widerspruch und FÜHRT zur Verhandlung, da habe ich mich vielleicht nicht korrekt genug ausgedrückt.🙁

*klugscheiss* es ist ein einspruch, keine ablehnung 😉 wäre ja noch schöner, wenn man einfach so seine strafe ablehnen könnte 😉

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


In diesem Threat bleibt festzustellen das fast alle die hier schreiben noch nie einen Wildunfall hatten,bzw nicht mal kurz davor standen.
Nur wer nie vor dem Problem stand kann locker leicht sagen das man einfach draufhalten kann.
Das ist immer leicht zu sagen so lange man nicht in der dummen Situation steckt ein Tier über Katzengröße vor die Fahrzeugschautze zu bekommen.

umso wichtiger ist es aber, die in über 90% bessere methode immer und immer wieder zu wiederholen, damit es im falle eines falles im kopf ist. und nicht wie hier schon manch anderer erzählt hat, dass es per gericht "geboten" ist größeren tieren auszuweichen - das ist es nämlich überhaupt nicht.

Von der sache mit der versicherung und der beweislast mal ganz zu schweigen. wenn man dem tier ausweicht, es nicht trifft und dann im baum landet ist die chance es zu beweisen quasi 0,0.

Also Sir Donald, in deiner Nähe mochte ich nicht wohnen. Hänge doch sehr am Leben.
Gruß
Frank

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Der Freund des Unfallverursachers ist auch überaus unparteiisch....🙄

Was für die Verhandlung aber vollkommen irrelevant ist...einzig der Richter trifft die Entscheidung, wieviel Bedeutung und Wahrheitsgehalt er einer Zeugenaussage zumisst...egal ob von Bekannten, Verwandten, Haustieren, Ausserirdischen...eine Unterscheidung in Zeugengruppen nach ihrer Glaubwürdigkeit wird nicht vorgenommen...Die einzige wirkliche Unterscheidung von Zeugen liegt im Bereich der Verwandtschaftsverhältnisse bzw. der eigenen Belastung...was hier aber offensichtlich beides NICHT vorliegt...

Gruß Tecci

Vielleicht erinnert sich ja noch der eine oder andere an die Einführung der ersten Mercedes A-Klasse. Damals geriet dieses Fahrzeug in die Schlagzeilen, weil es bei dem sogenannten "Elch-Test" kläglich scheiterte. Um diesen Test dennoch zu bestehen mußte Mercedes die A-Klasse erstmals serienmäßig mit einem ESP ausrüsten und dem Autofahrer wurde seit dem die Mär eingebläut, ein Wagen ohne ESP wäre nur noch etwas für potentielle Selbstmörder.

Nun stellt sich doch die Frage, warum ein solcher "Elch-Test" überhaupt durchgeführt wird, wenn es besser ist einfach draufzuhalten?😕

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Nun stellt sich doch die Frage, warum ein solcher "Elch-Test" überhaupt durchgeführt wird, wenn es besser ist einfach draufzuhalten?😕

weil es einen unterschied gibt zwischen einem elch und einem hier in D beheimateten hirsch gibt - welchen, darfst du gern selbst herausfinden. dieser unterschied rechtfertigt auf jeden fall eine unterschiedliche "taktik" in skandinavien und deutschland.

Richtig, und ein Reh, um das es hier geht, ist noch um einiges leichter!

In der Tat.
Wer nen 2m, 600 Kg Elch mit nem "kleinen" Hirsch oder nem süßen 30 Kg Reh, die ja am häufigsten plattgefahren werden, vergleicht, kommtauch drauf, warum.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Der Freund des Unfallverursachers ist auch überaus unparteiisch....🙄
Was für die Verhandlung aber vollkommen irrelevant ist...einzig der Richter trifft die Entscheidung, wieviel Bedeutung und Wahrheitsgehalt er einer Zeugenaussage zumisst...egal ob von Bekannten, Verwandten, Haustieren, Ausserirdischen...eine Unterscheidung in Zeugengruppen nach ihrer Glaubwürdigkeit wird nicht vorgenommen...Die einzige wirkliche Unterscheidung von Zeugen liegt im Bereich der Verwandtschaftsverhältnisse bzw. der eigenen Belastung...was hier aber offensichtlich beides NICHT vorliegt...

Gruß Tecci

So ist die Theorie, die Praxis sieht leider anders aus. Wenn denn schon ein Strafbefehl verfügt wird, ist der Schwarzrock zu 100 % überzeugt, daß der Betroffene schuld ist. Ein Einspruch kann sich daraus als Schuß in den Ofen darstellen. Denn der Herr Zeuge könnte durchaus gefragt werden, warum er z.b. die Alkoholfahrt nicht unterbunden hat. Das könnte denn auch Folgen im Falle einer Verletzung haben, d. h. die Unfall-oder/und Krankenkasse könntre auf grobe Fahrlässigkeit erkennen nach dem Motto: " Der weiß , der Fahrer hat geschluckt, aber er unternimmt nichts und fährt auch noch mit dem. " Alles schon passiert.

*Doppelpost* gelöscht

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



So ist die Theorie, die Praxis sieht leider anders aus. Wenn denn schon ein Strafbefehl verfügt wird, ist der Schwarzrock zu 100 % überzeugt, daß der Betroffene schuld ist. Ein Einspruch kann sich daraus als Schuß in den Ofen darstellen. Denn der Herr Zeuge könnte durchaus gefragt werden, warum er z.b. die Alkoholfahrt nicht unterbunden hat. Das könnte denn auch Folgen im Falle einer Verletzung haben, d. h. die Unfall-oder/und Krankenkasse könntre auf grobe Fahrlässigkeit erkennen nach dem Motto: " Der weiß , der Fahrer hat geschluckt, aber er unternimmt nichts und fährt auch noch mit dem. " Alles schon passiert.

Völliger Unsinn (entschuldigt die Wortwahl, aber das kann man sich wirklich nicht mehr mitansehen).

Im Strafbefehlsverfahren wird nur *nach Aktenlage* geprüft, ob der Beschuldigte der Tat *hinreichend verdächtig* ist. Hinreichender Tatverdacht erfordert eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit, d.h. eine Verurteilung muß wahrscheinlicher sein (> 50 %) als ein Freispruch. Gerade nicht erforderlich ist eine "hundertprozentige" Überzeugung (!) von der Schuld, die eine Verurteilung nach einer Hauptverhandlung voraussetzt. Derselbe Richter kann also in einer Hauptverhandlung nach einen Einspruch gegen den Strafbefehl ohne weiteres auch freisprechen.

Der Unsinn geht weiter: Der Zeuge ist auch nicht verpflichtet, die Alkoholfahrt des Fahrers zu unterbinden. Er hat nämlich keine Garantenstellung.

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