"Serviceaktion" 2.0TDI

Audi Q5 8R

Check auf der Audiseite:

http://www.audi.de/.../serviceaktion.html?...

Also der 2.0 TDI Schalter mit 177 PS von 05/2014 ist demnach betroffen :-(

Beste Antwort im Thema

Meine Güte, hier wird aber fleissig spekuliert. Mal ehrlich: Wie viel Glaubwürdigkeit hat eine Aussage, von der ein "bekannter VW-Mitarbeiter" mal zufällig erfahren hat? 🙄
Glaub ihr ehrlich die geplante Nachbesserung seitens VW würde zu 30PS Leistungsverlust führen? Wer würde sich das gefallen lassen? Damit hätte man sofort einen handfesten Grund sie in Grund und Boden zu klagen. Das wird wohl nicht deren Masterplan sein.

Was mich ehrlich gesagt auch etwas nervt ist diese künstliche Betroffenheit. Das einzig wirklich relevante Argument bezieht sich momentan doch auf den Wiederverkaufswert. Wer jetzt so ein Fahrzeug abstoßen wollte, hat definitiv einen Nachteil. Wer sich aber jetzt so sehr betrogen fühlt, weil er doch guten Gewissens ein so emissionsarmes Fahrzeug gekauft hat, dem unterstelle ich mal reine Habgier. Hier will man jetzt maximale Entschädigung haben, sonst nichts. Oder wer hat beim Kauf wirklich die Abgaswerte mit den Konkurrenzprodukten verglichen und sich anhand deren entschieden? Wohl so gut wie gar keiner.
Betrug bleibt Betrug keine Frage, aber unter realen Bedingungen stoßen alle anderen ähnlich viel aus, ich glaube ein höheres Erkrankungsrisiko muss wohl keiner befürchten. Wer das alles dementiert, sollte aber bitte auch als erster bei der Umbaumaßnahme aufschlagen, damit die Grenzwerte auch möglichst schnell wieder eingehalten werden. Die Leistung muss dann ja definitiv zweitrangig sein.
Mein letztes Telefongespräch mit einem Audi-Partner hat mir übrigens bestätigt, dass fast alle bis jetzt informierten Kunden dieses Stützpunktes KEINE zügige Nachbesserung wünschen, sondern gerne alles beim alten lassen möchten. 😉 Ich nehme das mal als repräsentative Äußerung und leite damit ab, dass der Umweltfaktor bei fast allen Kunden zweitrangig ist.
Das gilt auch für mich.. wie sollte ich hier scheinheilig Bedenken haben, während wir parallel ein 17 Jahre altes Cabrio und einen 14 Jahre alten A4 betreiben.. Die sind ganz bestimmt nicht besser...

Gruß Jürgen

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Zitat:

@wabasaja schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:20:10 Uhr:


Schon gesehen?...
http://www.t-online.de/.../...ahrer-tritt-vom-kaufvertrag-zurueck.html

Ja, der erste hat sein Geld wiederbekommen. Ich habe es auch vor einer stunde gelesen.

Zitat:

@marc4177 schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:27:29 Uhr:



Zitat:

@wabasaja schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:20:10 Uhr:


Schon gesehen?...
http://www.t-online.de/.../...ahrer-tritt-vom-kaufvertrag-zurueck.html
Ja, der erste hat sein Geld wiederbekommen.

Und dieser Herr bekommt immer noch sein Geld. 😰

http://www.sueddeutsche.de/.../...ml-dpa-com-20090101-151218-99-426899

Audi hat das Auto auf Kulanz zurückgenommen. Der Fall wurde offenbar nicht vor Gericht verhandelt.
Der Rücknahmepreis ist zudem sehr hoch in Relation zum Kaufpreis. Ein Ausgleich für die Nutzung hätte bei Wandlung höher ausfallen müssen. Vielleicht hat der Kunde ja ein neues Auto gekauft und Audi hat deshalb einen hohen Wert für die Rücknahme angesetzt. Die Angaben sind nicht ausführlich genug, um hieraus etwas ableiten zu können.

Interessant wird es bei der Frau, die nach 5 Jahren ihren VW zurück geben will und das auch einklagt.
Sollte die Recht bekommen, dann sieht es für VW wirklich schlecht aus.

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Zitat:

@wamant schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:31:59 Uhr:


Und dieser Herr bekommt immer noch sein Geld. 😰
http://www.sueddeutsche.de/.../...ml-dpa-com-20090101-151218-99-426899

Das dürfte für so manchen Fahrzeugbesitzer ein weiterer Ansporn sein, eine Wandlung durchzusetzen.

Meine VW Werkstatt hat mir mitgeteilt, daß bisher nur ein Tiguan Käufer sein Auto zurückgeben wollte.
Er hat dieses anstandslos (nach Abzug einer Nutzungspauschale) zurückgenommen, da er bereits Interessenten für das Auto hatte. Dem Tiguan Fahrer konnte er ein neues Auto verkaufen.

Zitat:

@Smart_Jack schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:35:09 Uhr:


Audi hat das Auto auf Kulanz zurückgenommen. Der Fall wurde offenbar nicht vor Gericht verhandelt.
Der Rücknahmepreis ist zudem sehr hoch in Relation zum Kaufpreis. Ein Ausgleich für die Nutzung hätte bei Wandlung höher ausfallen müssen. Vielleicht hat der Kunde ja ein neues Auto gekauft und Audi hat deshalb einen hohen Wert für die Rücknahme angesetzt. Die Angaben sind nicht ausführlich genug, um hieraus etwas ableiten zu können.

Genau das hatte ich ein paar Seiten zuvor angekündigt, im Falle einer persönlichen Betroffenheit unternehmen zu wollen, und wurde dafür aber von den neunmalklugen Pseudojuristen hier im Forum als Phantast abgekanzelt. 😠😠

Mit einem guten Rechtsanwalt ist vieles möglich.....

Die Frage ist eher was einem das bringt, wenn man mit dem Auto zufrieden ist und wenn man das auch noch nach einem kommenden Update ist. Dann würde ich dafür keinen Grund sehen...außer man stört sich so sehr daran, dass man "Opfer" eines Betrugs geworden ist.
Wobei mir hier keiner erzählen kann, dass er sich ein SUV vor allem aus Umweltgesichtspunkten gekauft hat...und die aktuelle Delle im Wiederverkauf wird sich auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt schnell wieder ausbeulen (meine Meinung).

Zitat:

@ballex schrieb am 19. Dezember 2015 um 01:41:03 Uhr:


...außer man stört sich so sehr daran, dass man "Opfer" eines Betrugs geworden ist.

Darum geht es ja im Kern der Sache.

In spätestens 1 Jahr sagt die Mehrheit von uns sicher: "Viel heiße Luft und Lärm um nichts!"
Und für alle diejenigen, die sich aus dem Skandal unbedingt einen Vorteil herausschlagen wollen, wünsche ich gutes Gelingen...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Dezember 2015 um 12:48:11 Uhr:



Zitat:

@ballex schrieb am 19. Dezember 2015 um 01:41:03 Uhr:


...außer man stört sich so sehr daran, dass man "Opfer" eines Betrugs geworden ist.
Darum geht es ja im Kern der Sache.

Das stimmt, allerdings ist man juristisch nur Opfer eines Betrugs, wenn man auch einen Vermögensschaden erleiden würde. Und den sehe ich, sollte sich diese momentane Delle im Wiederverkauf wieder aufheben (wovon ich ausgehe), dann nicht mehr gegeben. Alles andere fällt schlicht unter eventuellen "Vertrauensverlust".

Zitat:

@ballex schrieb am 19. Dezember 2015 um 14:43:38 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 19. Dezember 2015 um 12:48:11 Uhr:



Darum geht es ja im Kern der Sache.
Das stimmt, allerdings ist man juristisch nur Opfer eines Betrugs, wenn man auch einen Vermögensschaden erleiden würde. Und den sehe ich, sollte sich diese momentane Delle im Wiederverkauf wieder aufheben (wovon ich ausgehe), dann nicht mehr gegeben. Alles andere fällt schlicht unter eventuellen "Vertrauensverlust".

nö, die sog. "Vermögensgefährdung" ist für die Verwirklichung (Vollendung) des Tatbestandes des § 263 StGB ausreichend...

Das stimmt, wobei Gerichte klären müssten ob das vorliegt bzw. wie konkret die Gefährdung ist/war. Einheitliche Regeln gibt es dafür nicht.

Für Interessierte die nicht selbst die ADAC Motorwelt zur Verfügung haben...

20151221-110844
20151221-110923

....hier kann man es auch nachlesen

http://www.gute-fahrt.de/news/start-im-januar/a14267.html

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