? Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutzen
Hallo,
mein Wagen war abgestellt und ist durch ein anderes Auto beim Ausparken leicht beschädigt worden, Abschürfungen/Kratzer vorne an der Stoßstange etc.
Der andere ist weggefahren, konnte aber ermittelt werden. Nun gibt es mehrere Varianten:
1) Ich war in einer Fachwerkstatt. Dort zahlte ich 59€ für einen Kostenvoranschlag, der letztlich bei rd 670€ brutto liegt.
2) Ich gehe zum Schadenssachverständigen, lasse ein Gutachten erstellen und reiche alles an einen Rechtsanwalt weiter.
3) Die Versicherung des Verursachers bietet einen Schadenservice an, ich kann zwischen von denen benannten Werkstätten wählen (auch eine Markenwerkstatt ist dabei) und mir angeblich dort erstmal kostenlos einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Ich bin mir unsicher.
a) Ich glaube, dass Variante 2 für mich als Geschädigter am lukrativsten wäre, wenn ich nicht reparieren lassen will. Aber man produziert enorme Kosten, die eigentlich realistisch nicht im Verhältnis zum Schaden stehen. Darf ich sowas überhaupt bei diesen kleinen Schäden machen?
b) Ich lasse mir nochmal wie in 3 vorgeschlagen einen KVA machen. Ist der höher als der von mir in Auftrag gegebene, werfe ich meinen in den Müll und schreibe die gezahlten 59€ ab.
Ich frage mich einfach: wenn ich den KVA Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutze: kann ich dann immer noch meinen eigenen KVA einreichen, sollte meiner höher sein?
106 Antworten
um auf das Thema zurück zu kommen.
Wie wurde denn der Unfallflüchtige ermittelt?
Wurde der gesehen, als er den Unfall verursacht hat?
Ist eindeutig zu beweisen, dass er den Unfall verursacht hat?
Der Unfallverursacher wird wahrscheinlich eh in Regress genommen, nachdem die Versicherung bezahlt hat.
Das ist aber nicht das Problem, dass den TE treffen kann.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass er sich sicher sein muss, dass der Unfallgegner seine Schuld nicht abstreiten kann, bevor er anfängt Kosten zu produzieren.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 30. Dezember 2022 um 10:04:32 Uhr:
Zitat:
@MaxMaier19 schrieb am 29. Dezember 2022 um 20:10:37 Uhr:
Aber jeder einzlene Gutachter und Anwalt hier (sind wahrscheinlich nur 1 oder 2, weil lauter Doppelaccounts)...sprach MaxMaier19 frisch nach der Einrichtung seines Zweit- oder Drittaccounts am 29.12...
Worin besteht eigentlich das Problem die Trolle durch 100% ignorieren verhungern zu lassen?
Das scheint ja leider in diesem Forum eine unlösbare Aufgabe zu sein.
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Das war der Beitrag des Monats und würde der Moderation die Arbeit maximal erleichtern.
Alarme zur Situation absetzen und dann ist es gut.
Nichts ist langweiliger als keine Antworten auf seine Postings zu bekommen.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Zitat:
@Xeon12 schrieb am 30. Dezember 2022 um 00:38:05 Uhr:
um auf das Thema zurück zu kommen.Wie wurde denn der Unfallflüchtige ermittelt?
Wurde der gesehen, als er den Unfall verursacht hat?
Ist eindeutig zu beweisen, dass er den Unfall verursacht hat?
Ja, ein mir bekannter Zeuge hat den Parkrempler beobachtet und auch den Fahrer allgemein beschrieben. Ob dieser Zeuge, den ich bei der Polizei angegeben habe, von der Polizei befragt wurde, weiß ich nicht.
Oh, die Versicherung kann den Verursacher in Regress nehmen?
Ich habe nun eine Vorgangsnummer von der gegnerischen Versicherung erhalten. Aber kann ich damit dann einfach zur Dekra laufen, ein Gutachten erstellen lassen und die Dekra holt sich das Geld von der Versicherung wieder? Was ist, wenn der Gegner alles abstreitet? Dann bleib ich auf den Kosten des Gutachtens hängen?