? Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutzen

Hallo,

mein Wagen war abgestellt und ist durch ein anderes Auto beim Ausparken leicht beschädigt worden, Abschürfungen/Kratzer vorne an der Stoßstange etc.
Der andere ist weggefahren, konnte aber ermittelt werden. Nun gibt es mehrere Varianten:

1) Ich war in einer Fachwerkstatt. Dort zahlte ich 59€ für einen Kostenvoranschlag, der letztlich bei rd 670€ brutto liegt.

2) Ich gehe zum Schadenssachverständigen, lasse ein Gutachten erstellen und reiche alles an einen Rechtsanwalt weiter.

3) Die Versicherung des Verursachers bietet einen Schadenservice an, ich kann zwischen von denen benannten Werkstätten wählen (auch eine Markenwerkstatt ist dabei) und mir angeblich dort erstmal kostenlos einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Ich bin mir unsicher.

a) Ich glaube, dass Variante 2 für mich als Geschädigter am lukrativsten wäre, wenn ich nicht reparieren lassen will. Aber man produziert enorme Kosten, die eigentlich realistisch nicht im Verhältnis zum Schaden stehen. Darf ich sowas überhaupt bei diesen kleinen Schäden machen?

b) Ich lasse mir nochmal wie in 3 vorgeschlagen einen KVA machen. Ist der höher als der von mir in Auftrag gegebene, werfe ich meinen in den Müll und schreibe die gezahlten 59€ ab.

Ich frage mich einfach: wenn ich den KVA Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutze: kann ich dann immer noch meinen eigenen KVA einreichen, sollte meiner höher sein?

106 Antworten

Wieso lässt Du den Wagen nicht mit Variante 3 reparieren?

Null Aufwand für dich, Schaden behoben, alle glücklich.

Mit einer fiktiven Abrechnung wirst Du auch nicht reich 😉

Meine Meinung...

Gruß

Wenn der Unfallflüchtige die Tat bestreitet und derselben auch nicht überführt werden kann, dann kann die Versicherung die Regulierung ablehnen.
Dann würdest du auf den Kosten sitzenbleiben.

Öhm nee ... solange das verursachende Fahrzeug feststeht, ist die Fahrerermittlung für den Geschädigten eigetnlich egal. Die HP haftet unabhängig davon.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Dezember 2022 um 11:05:35 Uhr:


Öhm nee ... solange das verursachende Fahrzeug feststeht

Da ist eben die Frage, ob das schon sicher feststeht?

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Zitat:

@Toto1971 schrieb am 31. Dezember 2022 um 08:36:54 Uhr:


Wieso lässt Du den Wagen nicht mit Variante 3 reparieren?

Null Aufwand für dich, Schaden behoben, alle glücklich.

Mit einer fiktiven Abrechnung wirst Du auch nicht reich 😉

Meine Meinung...

Gruß

Nein, der TE will maximalen Gewinn aus der Sache herausschlagen. Ich hatte Mal in seinen anderen Threads geguckt, fast immer geht es um Kohle und möglichst wenig investieren. Die "Sparbrötchen-Mentalität" zieht sich da durch wie ein roter Faden.

Also kommt nur die größtmögliche persönliche Bereicherung in Frage. Und die bereits ausgegebenen 59 € für den wahrscheinlich überflüssigen KVA tun schon weh...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Dezember 2022 um 11:05:35 Uhr:


Öhm nee ... solange das verursachende Fahrzeug feststeht, ist die Fahrerermittlung für den Geschädigten eigetnlich egal. Die HP haftet unabhängig davon.

Das ist natürlich korrekt.

Hätte ich auch so vermutet.

Da interessiert mich mal ob die Versicherung auch gegen den VN in Regress gehen kann wenn dieser angibt nicht der Fahrer gewesen zu sein, und ein anderer Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Wozu ein Regress und warum?
Falls Fahrzeug ermittelt: HP Versicherung zahlt.
Der VN wird einfach im SF Rabatt hochgestuft und somit holt sich die Versicherung auf Unwegen das Geld wieder.
(So denke ich mir zumindest den Ablauf.)

Zitat:

@Pauliese schrieb am 31. Dezember 2022 um 12:40:05 Uhr:


Falls Fahrzeug ermittelt: HP Versicherung zahlt.
Der VN wird einfach im SF Rabatt hochgestuft und somit holt sich die Versicherung auf Unwegen das Geld wieder.
(So denke ich mir zumindest den Ablauf.)

Was wenn der nach dem Schadensfall kündigt und zu einer anderen Versicherung wechselt, oder einen Rabattschutz/Rabattretter hat?

Zitat:

@Pauliese schrieb am 31. Dezember 2022 um 12:40:05 Uhr:


Wozu ein Regress und warum?
Falls Fahrzeug ermittelt: HP Versicherung zahlt.
Der VN wird einfach im SF Rabatt hochgestuft und somit holt sich die Versicherung auf Unwegen das Geld wieder.
(So denke ich mir zumindest den Ablauf.)

das ist ganz einfach.. es handelt sich bei der unfallflucht um eine obliegenheitsverletzung nach eintritt des versicherungsfalles, welche u.u. einen regress bis 2.500 euro rechtfertigt. die rückstufung der sf-klasse bleibt auch trotz rückzahlung bestehen.

Zitat:

@Xeon12 schrieb am 31. Dezember 2022 um 12:48:55 Uhr:



Zitat:

@Pauliese schrieb am 31. Dezember 2022 um 12:40:05 Uhr:


Falls Fahrzeug ermittelt: HP Versicherung zahlt.
Der VN wird einfach im SF Rabatt hochgestuft und somit holt sich die Versicherung auf Unwegen das Geld wieder.
(So denke ich mir zumindest den Ablauf.)

Was wenn der nach dem Schadensfall kündigt und zu einer anderen Versicherung wechselt, oder einen Rabattschutz/Rabattretter hat?

kündigen können nach einem schadenfall beide parteien.

unterscheiden muss man dann nur noch zwischen rabattschutz und rabattretter. den rabattretter hast du meistens erst in der höchsten sf-klasse. mit einem schaden wird man zwar zurückgestuft, aber nur soweit, als dass es sich nicht finanziell auswirkt. hier wird also bei einem wechsel die entsprechend niedrigere sf-klasse übermittelt.

der rabattschutz kann meist gegen extra beitrag eingeschlossen werden. dann hat man quasi in der kh und vk pro jahr einen schaden "frei", wird also nicht in der sf-klasse zurückgestuft. ABER: bei wechsel der versicherung ist auch der rabattschutz weg. das heißt, es wird der folgeversicherung die niedrigere sf-klasse gemeldet.

Ich wollte mit meiner Antwort nur Pauliese klar machen, dass noch lange nicht feststeht, dass die Versicherung jemals überhaupt das Geld für den bezahlten Schaden wieder reinkriegt.

Danke, passt schon. Ich hoffe, wir erfahren was letzten Endes rausgekommen ist.

Zitat:

@jof schrieb am 31. Dezember 2022 um 11:37:39 Uhr:



Zitat:

@Toto1971 schrieb am 31. Dezember 2022 um 08:36:54 Uhr:


Wieso lässt Du den Wagen nicht mit Variante 3 reparieren?

Null Aufwand für dich, Schaden behoben, alle glücklich.

Mit einer fiktiven Abrechnung wirst Du auch nicht reich 😉

Meine Meinung...

Gruß

Nein, der TE will maximalen Gewinn aus der Sache herausschlagen. Ich hatte Mal in seinen anderen Threads geguckt, fast immer geht es um Kohle und möglichst wenig investieren. Die "Sparbrötchen-Mentalität" zieht sich da durch wie ein roter Faden.

Also kommt nur die größtmögliche persönliche Bereicherung in Frage. Und die bereits ausgegebenen 59 € für den wahrscheinlich überflüssigen KVA tun schon weh...

Erkläre mir bitte mal genau welchen Gewinn man aus solch einer Geschichte heraus holen kann (Betrug ausgenommen).

Wüsste jetzt nicht dass Versicherungen mehr als das bezahlen was einem zusteht.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 31. Dezember 2022 um 20:15:00 Uhr:


Erkläre mir bitte mal genau welchen Gewinn man aus solch einer Geschichte heraus holen kann (Betrug ausgenommen).

Warum reicht der TE dann nicht einfach den Kostenvoranschlag der Werkstatt ein?
Die Höhe vom Schaden wurde doch schon ermittelt.

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