? Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutzen

Hallo,

mein Wagen war abgestellt und ist durch ein anderes Auto beim Ausparken leicht beschädigt worden, Abschürfungen/Kratzer vorne an der Stoßstange etc.
Der andere ist weggefahren, konnte aber ermittelt werden. Nun gibt es mehrere Varianten:

1) Ich war in einer Fachwerkstatt. Dort zahlte ich 59€ für einen Kostenvoranschlag, der letztlich bei rd 670€ brutto liegt.

2) Ich gehe zum Schadenssachverständigen, lasse ein Gutachten erstellen und reiche alles an einen Rechtsanwalt weiter.

3) Die Versicherung des Verursachers bietet einen Schadenservice an, ich kann zwischen von denen benannten Werkstätten wählen (auch eine Markenwerkstatt ist dabei) und mir angeblich dort erstmal kostenlos einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Ich bin mir unsicher.

a) Ich glaube, dass Variante 2 für mich als Geschädigter am lukrativsten wäre, wenn ich nicht reparieren lassen will. Aber man produziert enorme Kosten, die eigentlich realistisch nicht im Verhältnis zum Schaden stehen. Darf ich sowas überhaupt bei diesen kleinen Schäden machen?

b) Ich lasse mir nochmal wie in 3 vorgeschlagen einen KVA machen. Ist der höher als der von mir in Auftrag gegebene, werfe ich meinen in den Müll und schreibe die gezahlten 59€ ab.

Ich frage mich einfach: wenn ich den KVA Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutze: kann ich dann immer noch meinen eigenen KVA einreichen, sollte meiner höher sein?

106 Antworten

Zitat:

@jof schrieb am 29. Dezember 2022 um 07:49:46 Uhr:



Zitat:

Die 59€ KVA hätte ich mir eigentlich auch sparen können, wenn ich den Meister vor der Erstellung gefragt hätte, in welchem Preisbereich wir uns da bewegen.


Da wundert es nicht, dass die Versicherungen kürzen, kürzen, kürzen wo es nur geht...

Da wäre ich ja mit einverstanden, nur wollen die auch da kürzen, wo es nicht geht. 😁😁

Und das geht nicht! 🙄

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 29. Dezember 2022 um 08:49:21 Uhr:



Aber selbst du musst doch hier erkennen dass der TE dem ganzen Prozedere hier von anfang an überhaupt nicht gewachsen ist (ist auch normal und überhaupt kein Vorwurf).

der te will jetzt den maximalen profit, nichts anderes. das hat er ja auch bereits zugegeben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Dezember 2022 um 09:25:18 Uhr:


Ob irgendwelche Troll-accs hier nun immer wieder die selbe Leier ablassen oder nicht, ist doch in der Sache egal.

das gilt dann wohl nicht für dich? 😕 frage für einen freund.. 🙂

Man sieht ja an diesem Thread hier schön, dass dieses Spiel in beide Richtungen ausgereizt wird.

Der TE hat einen Kostenvoranschlag von einer Kfz Werkstatt bekommen.
Der Meister erklärt ihm, dass er den Tausch vom Stoßfänger nicht vertreten kann.
Also ist der wohl definitiv nicht kaputt und eine neue Lackierung würde ausreichen.

Was macht aber der TE?
Will sich einen Gutachter suchen, der ihm den Stoßfänger als kaputt aufschreibt und dann fiktiv abrechnen.
Tatsächlich reparieren lassen kommt dann natürlich nicht in Frage, weil er ja gar nicht kaputt ist 😉

Klar. Es ist rechtlich aktuell so geregelt.
Aber die Möglichkeit, Schäden fiktiv abrechnen zu können, weckt schon mal die Gier in dem ein oder anderen.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 28. Dezember 2022 um 23:50:26 Uhr:


Fahre zur Dekra...
Sollte es ein Bagatellschaden sein, kostet das Gutachten eher so knappe 100€..., war bei mir vor ca. 3 Jahren so...
Sollte der Schaden größer sein, machen die automatisch ein "Vollgutachten"...
Aber Du kannst auch einen Gutachter/Sachverständigen aufsuchen, der agiert ganz genauso. Meiner Erfahrung nach auf einem etwas höherem Kostenniveau...; aber Letzteres spielt ja fast nie eine (direkte) Rolle (für einen selbst)...

War ich nun. Recht unfreundlich. Ich bekam folgende Auskunft:

Ich soll mir eine Schadensnummer von der gegnerischen Versicherung holen. Die könne aber erst erstellt werden, wenn der Unfallgegner, der ja Fahrerflucht beging, sich entsprechend bei der Versicherung gemeldet hat. Dann könnte die Dekra das Gutachten direkt bei der Versicherung einreichen.

Als ich vorgestern anrief, sagte man mir, dass sich der Unfallgegner nicht gemeldet hatte. Man wolle ihn anschreiben.
Scheint doch kompliziert zu sein.

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Zitat:

@ventomat121 schrieb am 29. Dezember 2022 um 12:20:39 Uhr:



Zitat:

@DarkDarky schrieb am 28. Dezember 2022 um 23:50:26 Uhr:


Fahre zur Dekra...
Sollte es ein Bagatellschaden sein, kostet das Gutachten eher so knappe 100€..., war bei mir vor ca. 3 Jahren so...
Sollte der Schaden größer sein, machen die automatisch ein "Vollgutachten"...
Aber Du kannst auch einen Gutachter/Sachverständigen aufsuchen, der agiert ganz genauso. Meiner Erfahrung nach auf einem etwas höherem Kostenniveau...; aber Letzteres spielt ja fast nie eine (direkte) Rolle (für einen selbst)...

Ich soll mir eine Schadensnummer von der gegnerischen Versicherung holen. Die könne aber erst erstellt werden, wenn der Unfallgegner, der ja Fahrerflucht beging, sich entsprechend bei der Versicherung gemeldet hat. Dann könnte die Dekra das Gutachten direkt bei der Versicherung einreichen.

die schadennummer kannst du telefonisch erfragen bzw. den schaden selbst telefonisch melden, falls noch nicht geschehen.

Dann hast ja schon mal die gegnerische Versicherung. Wenn die Dir keine Schadensnummer geben wollen,weil ihr Versicherungsnehmer den Unfall nicht meldet, bleibt Dir ja nur der Weg, der fachmännischen Unterstützung.
Wenn Du also nicht noch auf unbestimmte Zeit auf die Regulierung warten kannst/willst,dann bleibt Dir halt nur der Weg zum Anwalt.

Mein Gott. Lest doch wenigstens den Eingangsthread hier durch, bevor ihr ständig was vom Anwalt schreibt.

Die gegnerische Versicherung hat unserem TE doch schon lange angeboten, den Schaden zu regulieren.

Warum aber hat sie Ihm dann keine Vorgangsnummer gegeben?

Zitat:

@Nickel schrieb am 29. Dezember 2022 um 12:31:58 Uhr:


Mein Gott. Lest doch wenigstens den Eingangsthread hier durch, bevor ihr ständig was vom Anwalt schreibt.

Die gegnerische Versicherung hat unserem TE doch schon lange angeboten, den Schaden zu regulieren.

Ohne den Unfall überhaupt angelegt und eine Schadensnummer erteilt zu haben?
Eine mündliche Kostenzusage wird wohl keine Werkstatt akzeptieren, ich als Geschädigter auch nicht.

Zitat:

@Nickel schrieb am 29. Dezember 2022 um 12:31:58 Uhr:


Mein Gott. Lest doch wenigstens den Eingangsthread hier durch, bevor ihr ständig was vom Anwalt schreibt.

Die gegnerische Versicherung hat unserem TE doch schon lange angeboten, den Schaden zu regulieren.

Lese ich da nicht, sondern

"Die Versicherung des Verursachers bietet einen Schadenservice an,..."

und einen derartigen Schaden"service" bietet heute jede Versicherung an. Machen die bestimmt deshalb, weil alle Versicherungen gemeinnützige Vereine sind, nur tätig zum Wohle des jeweils Geschädigten.

Den werden die kaum anbieten, wenn sie nicht in Haftung treten wollen. 😉

Wahrscheinlich wollen sie in erster Linie mal die Schadenshöhe selbst auswürfeln festlegen und somit dem Geschädigten das Recht auf eigenen Gutachter nehmen.

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