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? Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutzen

Themenstarteram 28. Dezember 2022 um 11:09

Hallo,

 

mein Wagen war abgestellt und ist durch ein anderes Auto beim Ausparken leicht beschädigt worden, Abschürfungen/Kratzer vorne an der Stoßstange etc.

Der andere ist weggefahren, konnte aber ermittelt werden. Nun gibt es mehrere Varianten:

 

1) Ich war in einer Fachwerkstatt. Dort zahlte ich 59€ für einen Kostenvoranschlag, der letztlich bei rd 670€ brutto liegt.

 

2) Ich gehe zum Schadenssachverständigen, lasse ein Gutachten erstellen und reiche alles an einen Rechtsanwalt weiter.

 

3) Die Versicherung des Verursachers bietet einen Schadenservice an, ich kann zwischen von denen benannten Werkstätten wählen (auch eine Markenwerkstatt ist dabei) und mir angeblich dort erstmal kostenlos einen Kostenvoranschlag machen lassen.

 

Ich bin mir unsicher.

 

a) Ich glaube, dass Variante 2 für mich als Geschädigter am lukrativsten wäre, wenn ich nicht reparieren lassen will. Aber man produziert enorme Kosten, die eigentlich realistisch nicht im Verhältnis zum Schaden stehen. Darf ich sowas überhaupt bei diesen kleinen Schäden machen?

 

b) Ich lasse mir nochmal wie in 3 vorgeschlagen einen KVA machen. Ist der höher als der von mir in Auftrag gegebene, werfe ich meinen in den Müll und schreibe die gezahlten 59€ ab.

 

Ich frage mich einfach: wenn ich den KVA Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutze: kann ich dann immer noch meinen eigenen KVA einreichen, sollte meiner höher sein?

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106 Antworten

Zu 3: wie kann man bloß auf die Idee kommen, denjenigen die Schadenshöhe ermitteln zu lassen, der bezahlen soll?

Variante 3 macht doch nur Sinn, wenn Du auch reparieren lassen willst. Bei gewünschter fiktiver Abrechnung macht nur Variante 2 Sinn, ob mit oder ohne Anwalt musst Du selber wissen.

Aber Variante 3 und auf der Basis fiktiv abrechnen, dürfte am wenigsten bringen, da diese Werkstatt den KVA dann natürlich mit den Rabatten der Werkstatt an die Versicherung berechnet.

Gegen 2 spricht die Schadenshöhe

zu 3 hat Nogel es passend beschrieben

Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten nur mit eignem KVA / Gutachten (ab 1000 Euro Schadenhöhe). Aber es wird die MwSt nicht erstattet. Fiktiver Nutzungsausfall nicht vergessen. Niemals, wie hier schon geschrieben, und nochmals niemals die gegnerische Versicherung mit der Behebung des Schadens beauftragen. Zumindest nicht, wenn das eigene Fahrzeug zwar repariert werden soll, aber möglicherweise noch erheblich werthaltig ist, dass die Reparatur in der markengebundenen Fachwerkstatt zum Werterhalt beiträgt.

Welche Reichtümer erwartest du, wenn du fiktiv abrechnest?

Ich würde den Schaden von (m)einem Sachverständigen begutachten lassen (ggf. Kurzgutachten), sodann den Schaden von meiner Markenwerkstatt fachgerecht instandsetzen lassen, sowie den Nutzungsausfall, die Kostenpauschale und ggf. eine Wertminderung (wenn im Gutachten ausgewiesen), geltend machen.

Zitat:

@Silverboom schrieb am 28. Dezember 2022 um 12:33:33 Uhr:

Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten nur mit eignem KVA / Gutachten (ab 1000 Euro Schadenhöhe). Aber es wird die MwSt nicht erstattet. Fiktiver Nutzungsausfall nicht vergessen. Niemals, wie hier schon geschrieben, und nochmals niemals die gegnerische Versicherung mit der Behebung des Schadens beauftragen. Zumindest nicht, wenn das eigene Fahrzeug zwar repariert werden soll, aber möglicherweise noch erheblich werthaltig ist, dass die Reparatur in der markengebundenen Fachwerkstatt zum Werterhalt beiträgt.

Auch bei einer markengebundene Fachwerkstatt kann es sich durchaus um einen Partnerbetrieb der Versicherung handeln, mit dem Unterschied, dass die Versicherung 6 Jahre Garantie gewährt.

Wo soll denn das Problem sein?

Garantie-ssp

ups...

Themenstarteram 28. Dezember 2022 um 12:04

Ok, dann ist Variante 3 raus.

Was spricht denn gegen Variante 1?

 

Wenn es wirklich nur um einen Schaden geht von knapp 700€, wie von der Werkstatt ermittelt…. Was kostet denn ein Gutachten, wenn man zB zur Dekra geht? Das dürfte doch schon in etwa so liegen preislich.

Wenn die gegnerische VS den KVA akzeptiert, dann ist das m. E. völlig ok.

Themenstarteram 28. Dezember 2022 um 12:10

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. Dezember 2022 um 12:45:14 Uhr:

Welche Reichtümer erwartest du, wenn du fiktiv abrechnest?

Ich würde den Schaden von (m)einem Sachverständigen begutachten lassen (ggf. Kurzgutachten), sodann den Schaden von meiner Markenwerkstatt fachgerecht instandsetzen lassen, sowie den Nutzungsausfall, die Kostenpauschale und ggf. eine Wertminderung (wenn im Gutachten ausgewiesen), geltend machen.

Ich will gar nicht reparieren lassen.

In Werkstatt 1 (großes Markenautohaus) schätzte man den Schaden auf ca 2000-2500€… neue Stoßstange, neue Parksensoren etc. Aber nur mündlich. Einen KVA wollte man nicht erstellen. Entweder Abtretung und Reparatur oder Sachverständiger und RA. Auf Nachfrage sollte dann doch ein KVA möglich sein, aber den müsste ich mit 150-200€ selber zahlen und es sei unsicher, ob die gegnerische Versicherung das tragen würde. So sagte man mir in dem großen Markenautohaus.

 

In einem anderen Markenautohaus bekam ich, wie oben geschrieben, den KVA für 59€, aber da stehen dann auch nur 670€ brutto drauf. Auf die Differenz angesprochen meinte der Meister dort, er könne keinen Tausch der Stoßstange etc rechtfertigen, lackieren etc würde auch genügen.

Variante 2 gibt dir die besten Entscheidungsgrundlagen. Wäre auch mein Weg. Ein Schaden an einer lackierten Stoßstange geht schon gerne mal in den Bereich 1.200,- + x.

Bei der Schadenshöhe wäre Nr. 2 sogar richtig. Aber im Eröffnungspost wurde eine andere Summe genannt.

Themenstarteram 28. Dezember 2022 um 12:35

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. Dezember 2022 um 13:28:33 Uhr:

Bei der Schadenshöhe wäre Nr. 2 sogar richtig. Aber im Eröffnungspost wurde eine andere Summe genannt.

Na ja, ein Autohaus schätzte mündlich ca 2000-2500€, das andere hat mir einen KVA über 670€ gemacht.

Ich bin ja auch kein Experte.

 

Sicher würde ich mich freuen, wenn es auch für mich finanziell lukrativ wäre. Andererseits denke ich, dass die „Nebenkosten“, die dann für die gegnerische Versicherung anfallen (für Gutachten, RA etc) ja eigentlich in keinem Verhältnis zum Schaden stehen.

 

Ich könnte auch für 150-200€ einen recht teuren KVA in der teuren Markenwerkstatt machen lassen. Aber ich habe Bedenken, dass die Versicherung den nicht akzeptiert und ich dann auf zumindest den Kosten für den KVA sitzen bleibe.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Dezember 2022 um 13:24:18 Uhr:

Variante 2 gibt dir die besten Entscheidungsgrundlagen. Wäre auch mein Weg. Ein Schaden an einer lackierten Stoßstange geht schon gerne mal in den Bereich 1.200,- + x.

Nun ja. Die Markenwerkstatt sagt, dass die Schadenhöhe bei 670,- € liegt.

Da stellt sich mir die Frage, wer bei Möglichkeit 2 den Gutachter, den bereits erstellten Kostenvoranschlag und den Anwalt bezahlt?

Vielleicht kannst du da etwas dazu sagen, wenn du diesen Weg als besten ansiehst?

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