? Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutzen
Hallo,
mein Wagen war abgestellt und ist durch ein anderes Auto beim Ausparken leicht beschädigt worden, Abschürfungen/Kratzer vorne an der Stoßstange etc.
Der andere ist weggefahren, konnte aber ermittelt werden. Nun gibt es mehrere Varianten:
1) Ich war in einer Fachwerkstatt. Dort zahlte ich 59€ für einen Kostenvoranschlag, der letztlich bei rd 670€ brutto liegt.
2) Ich gehe zum Schadenssachverständigen, lasse ein Gutachten erstellen und reiche alles an einen Rechtsanwalt weiter.
3) Die Versicherung des Verursachers bietet einen Schadenservice an, ich kann zwischen von denen benannten Werkstätten wählen (auch eine Markenwerkstatt ist dabei) und mir angeblich dort erstmal kostenlos einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Ich bin mir unsicher.
a) Ich glaube, dass Variante 2 für mich als Geschädigter am lukrativsten wäre, wenn ich nicht reparieren lassen will. Aber man produziert enorme Kosten, die eigentlich realistisch nicht im Verhältnis zum Schaden stehen. Darf ich sowas überhaupt bei diesen kleinen Schäden machen?
b) Ich lasse mir nochmal wie in 3 vorgeschlagen einen KVA machen. Ist der höher als der von mir in Auftrag gegebene, werfe ich meinen in den Müll und schreibe die gezahlten 59€ ab.
Ich frage mich einfach: wenn ich den KVA Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutze: kann ich dann immer noch meinen eigenen KVA einreichen, sollte meiner höher sein?
106 Antworten
Zitat:
@Pauliese schrieb am 28. Dezember 2022 um 22:23:46 Uhr:
Edith: @Nickel Nein, so simpel ist es auch wieder nicht. Keiner hier weiß welche Einschätzung der Schadenshöhe der Wahrheit am nächsten kommt.
Wenn schon von Parksensoren die Rede ist…
Eigentlich schon, wenn man mal darüber nachdenkt, welche Interessen bei der jeweiligen Einschätzung so dahinter stecken 😉
Fahre zur Dekra...
Sollte es ein Bagatellschaden sein, kostet das Gutachten eher so knappe 100€..., war bei mir vor ca. 3 Jahren so...
Sollte der Schaden größer sein, machen die automatisch ein "Vollgutachten"...
Aber Du kannst auch einen Gutachter/Sachverständigen aufsuchen, der agiert ganz genauso. Meiner Erfahrung nach auf einem etwas höherem Kostenniveau...; aber Letzteres spielt ja fast nie eine (direkte) Rolle (für einen selbst)...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Dezember 2022 um 21:01:19 Uhr:
Die Kosten hängen schon sehr von der Schadenshöhe ab. Beim öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (mal in der Nähe googeln) ist es zwar sinnvoller, aber grundsätzlich gehts auch bei der Dekra (eher teuer).
Warum sollte ein Gutachten bei der Dekra teurer sein?
Zitat:
@Nickel schrieb am 28. Dezember 2022 um 22:14:43 Uhr:
Was hier läuft, ist doch offensichtlich.Er hat 59,- € für einen Kostenvoranschlag ausgegeben.
Der hat aber nur eine Schadenhöhe von 670,- € ergeben.Da er von einer anderen Werkstatt eine erste Schadenhöhe von 2000-2500€ genannt bekommen hat, ist er mit den 670,- € nicht zufrieden.
Er will mehr rausschlagen.Da der Schaden in Wirklichkeit nicht so hoch ist, als dass man die Stoßstange tauschen müsste, will er natürlich nur fikitv abrechnen.
2.000,- € bis 2.500,- € von der Versicherung kassieren und dann aber doch nur die Stoßstange lakieren lassen.Da lohnt es sich auch, auf den 59,- € für den Kostenvoranschlag sitzen zu bleiben.
Ganz genau so ist es. Ich will nur vermeiden, dass…
a) übermäßige Kosten produziert werden durch einen RA etc
b) ich evtl auf Kosten für ein teures Gutachten hängen bleibe.
Die 59€ KVA hätte ich mir eigentlich auch sparen können, wenn ich den Meister vor der Erstellung gefragt hätte, in welchem Preisbereich wir uns da bewegen. Da aber die andere Werkstatt was von 2000-2500€ erzählte dachte ich, dass er sich ähnlich positionieren würde.
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Ich gehe mal davon aus, dass der KVA noch nicht an die Versicherung gemeldet wurde. Mir kommt die Summe aus diesem auch sehr niedrig vor. Da könnte man sogar evtl. vermuten dass nicht sach- und fachgerecht bzw. vollständig repariert wird.
Geh also am besten zu einem Gutachter und lass dir ein Gutachten, ggf. Kurzgutachten, erstellen.
Der weiß welche form sinnvoll und angemessen ist und was auch gezahlt wird.
Da du wegen Gutachten schon so unsicher bist, scheinst du auch nicht mit der Versicherung auf Augenhöhe verfahren zu können.
Also ist auch ein Anwalt absolut sinnvoll um deine Ansprüche durchzusetzen. Diesen dann aber von Anfang an, nicht erst wenn 400€ zu wenig ausgezahlt wurden.
Und lass dich nicht von irgendwelchen Usern verunsichern die hie alle paar Tage mit neuen Namen auftauchen und was von "Kosten in die Höhe treiben" etc. faseln.
Nicht du erzeugst kosten für die gegnerische Versicherung - das hat der Typ gemacht der dir ins Auto gefahren ist.
Zitat:
Die 59€ KVA hätte ich mir eigentlich auch sparen können, wenn ich den Meister vor der Erstellung gefragt hätte, in welchem Preisbereich wir uns da bewegen.
Er will sparen, sparen, sparen wo es nur geht. Am liebsten noch nicht mal die Arbeitszeit des Meisters bezahlen.
Die Markenwerkstatt ("wir machen keinen KVA, entweder Abtretung oder Gutachter+Anwalt", siehe oben) macht es richtig bzw. kennt ihre Pappenheimer.
Aber die Versicherung soll zahlen, zahlen, zahlen.
Da wundert es nicht, dass die Versicherungen kürzen, kürzen, kürzen wo es nur geht...
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 29. Dezember 2022 um 06:31:04 Uhr:
Und lass dich nicht von irgendwelchen Usern verunsichern die hie alle paar Tage mit neuen Namen auftauchen und was von "Kosten in die Höhe treiben" etc. faseln.
Nicht du erzeugst kosten für die gegnerische Versicherung - das hat der Typ gemacht der dir ins Auto gefahren ist.
das ist leider nur bedingt zutreffend. zutreffend ist, dass der verursachte schaden am fahrzeug entschädigt werden muss. weitere kosten in form von anwalt und gutachter kann man als geschädigter sehr wohl beeinflussen, gerade wenn die schadenhöhe sehr gering ist.
Ach beachi, das Thema hatten wir doch schon so oft - und auch sehr oft warst du mit involviert.
Aber selbst du musst doch hier erkennen dass der TE dem ganzen Prozedere hier von anfang an überhaupt nicht gewachsen ist (ist auch normal und überhaupt kein Vorwurf).
Was liegt denn da näher als sich einer professionellen hilfe zu bedienen. Sehen die Gerichte genauso - aber auch das wurde dir schon zigfach erklärt.
Die Versicherung lässt ja schließlich solche Fälle auch nicht vom Hausmeister bearbeiten sondern von (mehr oder weniger) geschulten und gebrieften Sachbearbeitern.
Wir sollten ihn nicht weiter füttern. Dieses dusslige Kostengequatsche ist für die Tonne und es wurde hier schon tausendfach erläutert und in den FAQ verewigt. Gerade wenn es um die Grenzfragen geht sind die Fachleute unentbehrlich und die Kosten sowieso zu erstatten. Ob irgendwelche Troll-accs hier nun immer wieder die selbe Leier ablassen oder nicht, ist doch in der Sache egal. Die sabbeln Unfug und hier wenig erfahrenen usern fällt über die verschiedenen accs eben nicht so schnell auf, dass es letztlich immer wieder die eine schlechte Bohne ist, die die Charge verderben und Unruhe verbreiten will. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. Dezember 2022 um 09:25:18 Uhr:
Wir sollten ihn nicht weiter füttern. Dieses dusslige Kostengequatsche ist für die Tonne und es wurde hier schon tausendfach erläutert und in den FAQ verewigt. ...
Absolut korrekt- don't feed the troll
Manchmal fällt es einem allerdings schwer.
Man will ja schließlich nicht dass ein Geschädigter auf den Quatsch wie Versichertengemeinschaft etc. hereinfällt, und dann am Schluss noch weitaus mehr Ärger an der Backe hat als ein demoliertes Auto.
Beitrag editiert, Bezug wurde entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
@te: ich denke du konntest dir jetzt ein bikd machen was für dich sinnvoll ist und hast hoffentlich auch die immerwährenden Trolle mit ihren zig Accounts erkannt die nichts anderes im Sinn haben als Geschädigte zu verunsichern.
Wenn du alle infos beisammen hast und diesen Trollen ihre Bühne entziehen willst, dann kannst du auch einfach einen Mod bitten .hier zu schließen