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? Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutzen

Themenstarteram 28. Dezember 2022 um 11:09

Hallo,

 

mein Wagen war abgestellt und ist durch ein anderes Auto beim Ausparken leicht beschädigt worden, Abschürfungen/Kratzer vorne an der Stoßstange etc.

Der andere ist weggefahren, konnte aber ermittelt werden. Nun gibt es mehrere Varianten:

 

1) Ich war in einer Fachwerkstatt. Dort zahlte ich 59€ für einen Kostenvoranschlag, der letztlich bei rd 670€ brutto liegt.

 

2) Ich gehe zum Schadenssachverständigen, lasse ein Gutachten erstellen und reiche alles an einen Rechtsanwalt weiter.

 

3) Die Versicherung des Verursachers bietet einen Schadenservice an, ich kann zwischen von denen benannten Werkstätten wählen (auch eine Markenwerkstatt ist dabei) und mir angeblich dort erstmal kostenlos einen Kostenvoranschlag machen lassen.

 

Ich bin mir unsicher.

 

a) Ich glaube, dass Variante 2 für mich als Geschädigter am lukrativsten wäre, wenn ich nicht reparieren lassen will. Aber man produziert enorme Kosten, die eigentlich realistisch nicht im Verhältnis zum Schaden stehen. Darf ich sowas überhaupt bei diesen kleinen Schäden machen?

 

b) Ich lasse mir nochmal wie in 3 vorgeschlagen einen KVA machen. Ist der höher als der von mir in Auftrag gegebene, werfe ich meinen in den Müll und schreibe die gezahlten 59€ ab.

 

Ich frage mich einfach: wenn ich den KVA Schadenservice der gegnerischen Versicherung nutze: kann ich dann immer noch meinen eigenen KVA einreichen, sollte meiner höher sein?

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106 Antworten

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 28. Dezember 2022 um 13:35:00 Uhr:

Sicher würde ich mich freuen, wenn es auch für mich finanziell lukrativ wäre.

sorry, aber das ist eine völlig falsche denkweise. du hast grundsätzlich anspruch darauf, dass der dir zugefügte schaden ersetzt wird. entweder gegen vorlage einer reparaturrechnung oder per fiktiver abrechnung. sich finanziell bereichern zu wollen ist einfach nur.. lassen wir es..

geh einfach den weg, den du auch gehen würdest, wenn kein dritter für den schaden aufkommen würde.

schick den kva und die rechnung für die erstellung dessen zur versicherung. frage an, was sie auszahlen würden, wenn du auf anwalt und gutachter verzichten würde und die sache ist hoffentlich ein selbstläufer. die bankdaten schickst du erst nach bekanntgabe des überweisungsbetrages. aber in der praxis wird man bei ca. 700 euro wohl nicht rummachen..

Themenstarteram 28. Dezember 2022 um 18:32

Also, konkrete Frage: könnte ich auch bei einer relativ geringen Schadenssumme Weg 2 mit Gutachten etc. gehen?

ja

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 28. Dezember 2022 um 19:32:06 Uhr:

Also, konkrete Frage: könnte ich auch bei einer relativ geringen Schadenssumme Weg 2 mit Gutachten etc. gehen?

Lass dich nicht verunsichern, In solcher Lage gibt es die volle Erstattung. Die Gutachter machen im (unwahrscheinlichen) Bagatellfall ein güstiges Kurzgutachten. Als Laie kann man es eh nicht beurteilen und ist auf die Fachleute angewiesen.

Themenstarteram 28. Dezember 2022 um 19:48

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Dezember 2022 um 19:57:30 Uhr:

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 28. Dezember 2022 um 19:32:06 Uhr:

Also, konkrete Frage: könnte ich auch bei einer relativ geringen Schadenssumme Weg 2 mit Gutachten etc. gehen?

Lass dich nicht verunsichern, In solcher Lage gibt es die volle Erstattung. Die Gutachter machen im (unwahrscheinlichen) Bagatellfall ein güstiges Kurzgutachten. Als Laie kann man es eh nicht beurteilen und ist auf die Fachleute angewiesen.

Mit welchen Kosten mag man rechnen für das (Kurz-)Gutachten?

Könnte man dann zB zur Dekra fahren?

Die Kosten hängen schon sehr von der Schadenshöhe ab. Beim öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (mal in der Nähe googeln) ist es zwar sinnvoller, aber grundsätzlich gehts auch bei der Dekra (eher teuer). Von ca. 150,- / 350,- sollte man für ein Kurzgutachten mit sinnvollen Daten beim ö.b.u.v. SV schon ausgehen. Aber ohne sowas ist eine exakte Schadensfeststellung eben auch nicht möglich. Ein KVA sagt nichts zu Wertverhältnissen des Fahrzeugs und auch nichts zu verbleibenden Minderwerten etc.. Einen KVA nutzt man nur bei für Laien offenkundigem Kleinkram (z.B. ein oberflächlicher winziger Lackkratzer auf einem einzelnen Bauteil ohne Verformungen). Das fällt bei einem Streifschaden eigentlich schonmal aus.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Dezember 2022 um 21:01:19 Uhr:

Das fällt bei einem Streifschaden eigentlich schonmal aus.

Ist schon erstaunlich, welche Fernprognosen du abgeben kannst, obwohl ein Kfz Meister vor Ort das Auto schon angeschaut und zu einem anderen Ergebnis gekommen ist ;)

Das verstehende Lesen beherrsche ich auch. ... klick ... Und weil ich nur mit einem acc unterwegs bin, lässt sich das dann auch völlig entspannt anwenden.

Der Plan ist jetzt also einen Gutachter zu finden, der nicht so ehrlich ist, wie der Kfz Meister?

Ich finde alles sehr merkwürdig.

Was soll das gehampel mit, ich will nicht reparieren lassen?

Sachverständiger, Markenwerkstatt und fertig.

Was hier läuft, ist doch offensichtlich.

Er hat 59,- € für einen Kostenvoranschlag ausgegeben.

Der hat aber nur eine Schadenhöhe von 670,- € ergeben.

Da er von einer anderen Werkstatt eine erste Schadenhöhe von 2000-2500€ genannt bekommen hat, ist er mit den 670,- € nicht zufrieden.

Er will mehr rausschlagen.

Da der Schaden in Wirklichkeit nicht so hoch ist, als dass man die Stoßstange tauschen müsste, will er natürlich nur fikitv abrechnen.

2.000,- € bis 2.500,- € von der Versicherung kassieren und dann aber doch nur die Stoßstange lakieren lassen.

Da lohnt es sich auch, auf den 59,- € für den Kostenvoranschlag sitzen zu bleiben.

Wenn es ein höherwertiges Auto ist würde ich auch zur Reparatur raten!

Weißt Du eigentlich, daß es im Falle eines weiteren unverschuldeten Unfalles den dann erneut eine andere Versicherung bei Deinem dann unrepariertem Auto regulieren soll, es mit ziemlicher Sicherheit Probleme mit der Versicherung geben wird?

Das Auto wird dann im HIS System geführt. Falls Du es verkaufen willst musst Du den Schaden angeben, sonst hat Dein Käufer später den Ärger und kann Dich auch zur Rechenschaft ziehen wenn Du das verschwiegen hast.

Edith: @Nickel Nein, so simpel ist es auch wieder nicht. Keiner hier weiß welche Einschätzung der Schadenshöhe der Wahrheit am nächsten kommt.

Wenn schon von Parksensoren die Rede ist…

„Abschürfungen/Kratzer vorne an der Stoßstange etc.“

Das ist mit Sicherheit ein Schaden oberhalb der Bagatellgrenze.

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