"Reifen nicht eingetragen" auf welche Welt leben TÜV Prüfer?

BMW 3er E36

Sers Leute,

Hab grad mit mein "Mechaniker" telefoniert, da er für unser Coupe mal den Tüv erledigen wollte. Er ist ein ex-Porsche Mechaniker und hat jetzt ne andere Werkstatt, und jeden Dienstag ist der Tüv bei ihm.

Nungut, mein Auto wurde gnadenlos durchgefallen. Motor+Getriebe hatten "leichte" Ölspuren, Hardyscheibe hatte feine risse (hab ich vor 20tkm neugemacht), Eibach feder hinten rechts aus der Halterung gerutscht.......und jetzt kommts :

- schmutzige Blinkerbirnen (meine Fresse soll man das GANZE Auto vorm Tüv auseinandernehmen??) Aber noch ok, mit 3-4 euro erledigt.
- Bremsscheiben vorne nicht eingetragen.......hmm.......ich fahre Brembo Max vorne und habe leider kein ABE oder sowas bekommen. Wenn BREMBO groß draufsteht, muss auch BREMBO drin sein, dachte ich......vllt muss ich mal reklamieren........naja........
und was mich am meisten gestört hat :

- REIFEN SIND NICHT EINGETRAGEN ?!?!?!?!

Hallo lieber Tüv Schei.........gutachter......ich frag mich wo du die letzten Paar Jahre gelebt hast du Ars....... die Reifenfreigabe von BMW (in Original, natürlich.......) war noch dabei..... 235/40 R17 Reifen Rundum, auf 7.5 und 8.5 Felgen......Also Standardgröße halt, für den 3er Coupe also freigegeben. Soweit mir bekannt müssen andere Reifengrößen im Schein nicht mehr eingetragen werden. Wenn was ist, musst das von der Polizei (wenns zur Kontrolle kommt) nachgewiesen werden dass ich auf die reifen NICHT fahren darf.......

Und das ganze hat ca. 100 euro gekostet. Ok die anderen Mängel kann ich verstehen, kein Thema, aber soll ich bezahlen ? Habe ich rechtlich recht? Weil so ein Schwachsinn kann ich einfach nicht schlucken wenn ein TÜV-Gutachter so wenig Ahnung hat, aber die Blinkerbirnchen bemängelt...........Wie sieht ihr das? Soll ich mitm Tüv-Prüfer Kontakt nehmen ? (höflich natürlich 😁) Weil eine Eintragung der Reifen spare ich mir natürlich wenn ich Recht habe, aber eine Nachprüfung wäre halt interessant, um nicht UNBEDINGT die 100 euro bei nen anderen (wahrscheinlich auch bekloppten) Prüfer zu zahlen.

Sorry für die Einstellung, hab aber so nen Hals 😠😠😠

Beste Antwort im Thema

ruhig und sachlich reklamieren, reifenfreigabe mitnehmen und fragen, warum er diese kombination nicht anerkennt.

ABE für die Brembo habe ich da, kann ich dir einscannen!

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Zitat:

Original geschrieben von M336



Zitat:

Original geschrieben von Doc_Evil


Bei meinem alten 190E bin ich durchgefallen weil
- Massefehler im Blinker (Birnchen kaputt)

- Scheibenwischanlage defekt (Wasser leer)

- Sitzverstellung Beifahrer defekt (Prüfer hat den Sitz soweit nach hinten geschoben das er den CD-Wechsler eingeklemmt hat)

- Scheibenwischer defekt (naja, abgenutzt)

Ich ärgere mich heute noch!

Ja gut, aber:

1. Kann / muss man richten, Blinker muss ja schon funzen, oder?!?
2. Sorry, wenn Du das nicht kontrollierst und auffüllst vor dem TÜV- Termin!?!
3. Ok, der gehört Dir, der war wirklich dämlich, andererseits hätte man den Changer bestimmt auch anderswo montieren können.
4. Auch das sollte / müsste vor dem TÜV- Termin kontrolliert und ggf. ersetzt werden.

Meine Meinung. Hab auch schon Autos vorgeführt, wo ich eh gewusst habe, dass Mängel vorhanden sind, ich aber nur das nötigste fixen wollte und deshalb ohne irgendwas zu kontrollieren auf "gut Glück" vorgeführt habe und danach einfach die bemängelten Punkte erledigt habe.
Aber dann heule ich nachher auch nicht rum und ärgere mich weil der böse TÜV- Prüfer Korinthen kackt... 😉

Natürlich müssen die Dinge behoben sein und ich hätte auch vorher gucken können.

Mir ging es aber ehr um die Formulierung des Prüfers

- Massefehler? War nur ein Birnchen

- Wischwasseranlage defekt? Da war nur Wasser leer

- Sitzverstellung defekt? Nein, der hat den Wechsler eingeklemmt.

Das meinte ich! 😉

Egal BTT, Sorry!

Zitat:

Original geschrieben von Doc_Evil


.
Mir ging es aber ehr um die Formulierung des Prüfers

ich meine, das sind programmtechnisch vorgegebene meldungen, die der prüfer nur noch auswählen kann.

Also soweit ich die EU Richtlinie für Reifenfreigabe kenne, muß man für die Entsprechende freigabe eine Bescheinigung des Herstellers mitführen oder halt eine Eintragung vorweisen.
Bei meinem E46 330 habe ich beim Kauf eine solche Bescheinigung erhalten wo alle Reifengrößen die auf dem Fahrzeug gefahren werden dürfen gelistet waren.
Ansonsten kann es nämlich sehrwohl ärger mit den blauen oder grünen geben, den diese müßen oder können nicht nachvollziehen welche Reifenfreigabe es für das Fahrzeug gibt. Weiterhin wird eine Versicherung bestimmt beim Unfall auch einen Nachweis haben wollen.

Zitat:

Original geschrieben von Cante


Also soweit ich die EU Richtlinie für Reifenfreigabe kenne, muß man für die Entsprechende freigabe eine Bescheinigung des Herstellers mitführen oder halt eine Eintragung vorweisen.
Bei meinem E46 330 habe ich beim Kauf eine solche Bescheinigung erhalten wo alle Reifengrößen die auf dem Fahrzeug gefahren werden dürfen gelistet waren.
Ansonsten kann es nämlich sehrwohl ärger mit den blauen oder grünen geben, den diese müßen oder können nicht nachvollziehen welche Reifenfreigabe es für das Fahrzeug gibt. Weiterhin wird eine Versicherung bestimmt beim Unfall auch einen Nachweis haben wollen.

Klar, so sehe ich das auch 😉 Und so siehts (im moment) bei mir aus, hab 2 Freigaben (hab nur 2 Seiten, wo die Felgen für vo/hi drinstehen, zusammen mit der möglichen Bereifung).......Einmal Styling 23 Kontur 7x17" rundum (Winter), und einmal Styling 29 M Verschraubt 7.5x17 vorne 8.5x17 hinten.

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ich musste meine M3 Felgen ( Rad-Styling Nr. 24M ) auch eintragen lassen, laut Prüfer, obwohl ich ihm gesagt hab, dass die beim 3er M3 auch drauf sind. Und laut der werksseitigen Freigabe auch aufm 328i Coupe gefahren werden dürfen.
Er meinte, des sei egal, die müssen eingetragen werden, und mich hats nur Kohle gekostet.

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