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"Reifen nicht eingetragen" auf welche Welt leben TÜV Prüfer?

Themenstarteram 31. März 2009 um 10:24

Sers Leute,

Hab grad mit mein "Mechaniker" telefoniert, da er für unser Coupe mal den Tüv erledigen wollte. Er ist ein ex-Porsche Mechaniker und hat jetzt ne andere Werkstatt, und jeden Dienstag ist der Tüv bei ihm.

Nungut, mein Auto wurde gnadenlos durchgefallen. Motor+Getriebe hatten "leichte" Ölspuren, Hardyscheibe hatte feine risse (hab ich vor 20tkm neugemacht), Eibach feder hinten rechts aus der Halterung gerutscht.......und jetzt kommts :

- schmutzige Blinkerbirnen (meine Fresse soll man das GANZE Auto vorm Tüv auseinandernehmen??) Aber noch ok, mit 3-4 euro erledigt.

- Bremsscheiben vorne nicht eingetragen.......hmm.......ich fahre Brembo Max vorne und habe leider kein ABE oder sowas bekommen. Wenn BREMBO groß draufsteht, muss auch BREMBO drin sein, dachte ich......vllt muss ich mal reklamieren........naja........

und was mich am meisten gestört hat :

- REIFEN SIND NICHT EINGETRAGEN ?!?!?!?!

Hallo lieber Tüv Schei.........gutachter......ich frag mich wo du die letzten Paar Jahre gelebt hast du Ars....... die Reifenfreigabe von BMW (in Original, natürlich.......) war noch dabei..... 235/40 R17 Reifen Rundum, auf 7.5 und 8.5 Felgen......Also Standardgröße halt, für den 3er Coupe also freigegeben. Soweit mir bekannt müssen andere Reifengrößen im Schein nicht mehr eingetragen werden. Wenn was ist, musst das von der Polizei (wenns zur Kontrolle kommt) nachgewiesen werden dass ich auf die reifen NICHT fahren darf.......

Und das ganze hat ca. 100 euro gekostet. Ok die anderen Mängel kann ich verstehen, kein Thema, aber soll ich bezahlen ? Habe ich rechtlich recht? Weil so ein Schwachsinn kann ich einfach nicht schlucken wenn ein TÜV-Gutachter so wenig Ahnung hat, aber die Blinkerbirnchen bemängelt...........Wie sieht ihr das? Soll ich mitm Tüv-Prüfer Kontakt nehmen ? (höflich natürlich :D) Weil eine Eintragung der Reifen spare ich mir natürlich wenn ich Recht habe, aber eine Nachprüfung wäre halt interessant, um nicht UNBEDINGT die 100 euro bei nen anderen (wahrscheinlich auch bekloppten) Prüfer zu zahlen.

Sorry für die Einstellung, hab aber so nen Hals :mad::mad::mad:

Beste Antwort im Thema

ruhig und sachlich reklamieren, reifenfreigabe mitnehmen und fragen, warum er diese kombination nicht anerkennt.

ABE für die Brembo habe ich da, kann ich dir einscannen!

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ruhig und sachlich reklamieren, reifenfreigabe mitnehmen und fragen, warum er diese kombination nicht anerkennt.

ABE für die Brembo habe ich da, kann ich dir einscannen!

Themenstarteram 31. März 2009 um 10:41

Also am Telefon hat mir der Mechaniker erklärt dass der Prüfer gesagt hat dass, obwohl die Freigabe da ist, muss man die Größe eintragen lassen :confused: Der Mechaniker hats bei seinen Espace machen müssen (da 20" Felgen), aber bei eine freigegebene Größe muss das eigentlich nicht sein.

Und "Mal neue Gesetze/Richtlinien usw" für den Tüv müssen eh nicht mehr gemacht werden, denn wer nimmts schon wahr :D Für eine Xenon umrüstung braucht man "angeblich" nur SRA und Niveau........mehr nicht (laut einem anderen Tüv-Prüfer).....

Nicht dass ich entsetzt bin, aber ich dachte dass dort schon Leute arbeiten, die ihren Job einigermaßen verstehen und ein BISSCHEN Spaß dran haben, und die Neuerungen VIELLEICHT ab und zu wahrnehmen :D:D

Naja beim nächsten Mal klappt das schon (hoffentlich :cool: )

 

} Martin : Das wäre sehr sehr nett von dir, hab mittlerweile eine Brembo ABE-Homepage gefunden aber......wenns nicht zu umständlich ist, wär das super von dir ;-) Also wenn du Zeit hast, denn einige Sachen am Auto müssen dennoch umgebaut werden :eek: (schon wieder:o) Dankeschön!!

Zitat:

Original geschrieben von vladiiiii

Für eine Xenon umrüstung braucht man "angeblich" nur SRA und Niveau........mehr nicht (laut einem anderen Tüv-Prüfer).....

ähm...damit hat er ja recht. sicherlich geht er davon aus, dass FERTIGE Xenon-scheinwerfer eingebaut werden und nicht eine do-it-yourself-bastellösung. ;)

schick mir mal deine emailadresse als PN, dann scann ich dir das gleich mal ein für die bremsen.

Themenstarteram 31. März 2009 um 10:57

Nein, es ging eben um meine damalige H1 Scheinwerfer mit Linse, das war das lustige...... :D

Laß Sommer- und Winterräder eintragen, ist ja kein großes Ding, damit gehst Du jedem Ärger aus dem Weg.

Ansonsten kannst bei jeder Verkehrskontrolle wieder den Streß haben, Mängelschein und Rennereien. Das mal völlig unabhängig von der rechtlichen Situation, die Wirklichkeit ist einfach so. Es sei denn, Du willst unbedingt mit dem Kopf durch die Wand.

Xenon mußt Du auch eintragen lassen.

Themenstarteram 31. März 2009 um 11:13

Es ging nicht darum, dass ich xenon habe und es eintragen lassen möchte, sondern nur dass der Scheinwerfer garkeine DC-Zulassung hatte, sowie die Tatsache, dass alle Nachrüstungen (außer die D2S oder D2R Lampen) theoretisch illegal sind (also z.B. H7 Xenon usw.......). Und eintragen macht die Sache nicht unbedingt legaler, darüber wurde ihrgendwo 10 Seiten rumdiskutiert.

Danke fürs Tipp ;)

Zitat:

Ansonsten kannst bei jeder Verkehrskontrolle wieder den Streß haben, Mängelschein und Rennereien. Das mal völlig unabhängig von der rechtlichen Situation, die Wirklichkeit ist einfach so.

da frage ich mich aber schon, wofür die leute ihr geld (tüver, polizist) bekommen, wenn sie unterm strich soviel ahnung haben, wie meine oma...

die geschichte mit den reifenfreigaben ist doch ein alter hut, das ist doch echt nicht zuviel verlangt, dass das nun mittlerweile bei den entsprechenden stellen angekommen ist.

Zitat:

"leichte" Ölspuren, Hardyscheibe hatte feine risse (hab ich vor 20tkm neugemacht),

in letzter zeit höre ich sowas öfters, dass immer mehr krümmelkackerei betrieben wird... dafür könnte es folgende erklärungen geben (meine meinung):

- tüver sind wirklich weltfremd und können nicht mehr zw. neuwagen und gebrauchtwagen >10j. unterscheiden

- tüver beschafft der werkstatt bissl umsatz

- ältere autos sind einfach wirtschaftsschädlicher im vergl. zu neuwagen und werden deshalb immer mehr schickaniert

- tüver macht mit eintragung (Räder, Reifen) auch geld, auch wenn es vollkommen sinnlos ist... aber der kunde ist ja dumm und drauf angewiesen

für weniger wahrscheinlich halt ich:

- der tüver ist auf die paar euro nachprüfung angewiesen...

ich kenne (zum glück) auch tüver, die die ganze sache realistisch sehen.. also mit normalem menschenverstand

Zitat:

Original geschrieben von Joghurtbecher

ich kenne (zum glück) auch tüver, die die ganze sache realistisch sehen.. also mit normalem menschenverstand

Den möchte ich auch kennen lernen! ;)

Bei meinem alten 190E bin ich durchgefallen weil

- Massefehler im Blinker (Birnchen kaputt)

- Scheibenwischanlage defekt (Wasser leer)

- Sitzverstellung Beifahrer defekt (Prüfer hat den Sitz soweit nach hinten geschoben das er den CD-Wechsler eingeklemmt hat)

- Scheibenwischer defekt (naja, abgenutzt)

Ich ärgere mich heute noch!

am 31. März 2009 um 17:44

Tag

Da Ich das grad lese, hab ich gleich mal ne frage an euch.

 

Gibt es eine Freigabe für ein Compact Bj 98 mit 225/50 R16.

 

Gruss

Themenstarteram 31. März 2009 um 17:48

Hi

HIER , bei punkt 2.3 gibts 2 Listen mit Reifenfreigaben.

Wenn die Felgen E36 Felgen sind, dann gibts schon die Freigabe.

Und EIGENTLICH muss nichts eingetragen werden. :mad:

Zitat:

Original geschrieben von BimJeam

Laß Sommer- und Winterräder eintragen, ist ja kein großes Ding, damit gehst Du jedem Ärger aus dem Weg.

Ansonsten kannst bei jeder Verkehrskontrolle wieder den Streß haben, Mängelschein und Rennereien. Das mal völlig unabhängig von der rechtlichen Situation, die Wirklichkeit ist einfach so. Es sei denn, Du willst unbedingt mit dem Kopf durch die Wand.

Öhm,warum bekommt er eine Mängelkarte und hat die Rennerei:confused:

Die blauen müssen dir beweisen,das die nicht eingetragen sind,und nicht du denen,das sie Eintragungsfrei sind;)

Sonst hast du aber recht,das es Stressfreier ist!

am 31. März 2009 um 17:55

Zitat:

Original geschrieben von vladiiiii

Hi

HIER , bei punkt 2.3 gibts 2 Listen mit Reifenfreigaben.

Wenn die Felgen E36 Felgen sind, dann gibts schon die Freigabe.

Und EIGENTLICH muss nichts eingetragen werden. :mad:

Danke dir

Ja sind Origenal Bmw E36 Felgen.

Muss Ich irgrnd ein Schriftstück beim tüv vorlegen oder reicht es wen ich es den sag, das die freigegeben sind.

 

Gruss

am 31. März 2009 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von Doc_Evil

Bei meinem alten 190E bin ich durchgefallen weil

- Massefehler im Blinker (Birnchen kaputt)

- Scheibenwischanlage defekt (Wasser leer)

- Sitzverstellung Beifahrer defekt (Prüfer hat den Sitz soweit nach hinten geschoben das er den CD-Wechsler eingeklemmt hat)

- Scheibenwischer defekt (naja, abgenutzt)

Ich ärgere mich heute noch!

Ja gut, aber:

1. Kann / muss man richten, Blinker muss ja schon funzen, oder?!?

2. Sorry, wenn Du das nicht kontrollierst und auffüllst vor dem TÜV- Termin!?!

3. Ok, der gehört Dir, der war wirklich dämlich, andererseits hätte man den Changer bestimmt auch anderswo montieren können.

4. Auch das sollte / müsste vor dem TÜV- Termin kontrolliert und ggf. ersetzt werden.

Meine Meinung. Hab auch schon Autos vorgeführt, wo ich eh gewusst habe, dass Mängel vorhanden sind, ich aber nur das nötigste fixen wollte und deshalb ohne irgendwas zu kontrollieren auf "gut Glück" vorgeführt habe und danach einfach die bemängelten Punkte erledigt habe.

Aber dann heule ich nachher auch nicht rum und ärgere mich weil der böse TÜV- Prüfer Korinthen kackt... ;)

Themenstarteram 31. März 2009 um 18:01

Schau mal im Katalog, ab Seite 25 gehen die 16-Zoll-Freigaben los, und wenn du deine Felge siehst, einfach die Seite ausdrucken und mitführen........sollte beim kompetenten Prüfer kein Problem sein :D

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