„Prüfung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche“ Software-Update

Mercedes

WDC166 ML 350 BLUETEC 4MATIC Baujahr 04.2013

Ende Januar 2020 bekam ich Post von Mercedes-Benz
Es handelte sich um eine Rückrufaktion – Software-Update
(mit einem Angebot eines 100,-€ Gutscheins bei der Durchführung bis zum 31.03.2020)

Nach einigen Informationen über Google bekam ich anschließend einige Angebote
von Rechtsanwaltsgesellschaften auf meinen Bildschirm.

Wie sind die Erfahrungen mit solchen Rechtsvertretern?
lohnt es sich ohne Rechtsschutz eine „Prüfung von Schadensersatz-Ansprüche“
durchführen zu lassen?
Kommen wie angekündigt wirklich keine Kosten auf mich zu?
Die Rechtsanwälte arbeiten bestimmt nicht ohne Lohn
Laut Tabelle liegen die Erfolgsaussichten bei nahe 100%

Vielen Dank im Voraus für gute Tipps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 20:29:08 Uhr:


Als Kaufmann sollte man ein gesundes Gefühl für Geschäfte, Zeiteinsatz und Ergebnisse haben.
Ich würde an deiner Stelle auch das KBA und die Bundesregierung anzeigen und auf Schadensersatz klagen.
Hast ja nichts zu verlieren. Kannst ja alles ablehnen oder annehmen,

Guter Mann ....

was möchten sie genau von mir? Merken sie nicht, das sie sich ein wenig lächerlich machen? Das sollten sie sich ersparen.

Die Unterhaltung, b.z.w. der Schriftverkehr ist hiermit beendet. Sie werden sicherlich jemanden Ihres gleichen finden bei dem sie Unsinniges verfassen können. Mit vielem hahahahahah oder huhuhuhu :-) Mit mir funktioniert das nicht.
Einen schönen Abend wünsche ich ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Howie

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Zitat:

@thefrogi schrieb am 3. Dezember 2020 um 23:01:51 Uhr:


Also wir haben auch über RSV und Hahn - Hamburg den GLE350d 2017 eingeklagt....
plötzlich liegt ein Angebot von der RSV über 4150€ am Tisch.... wenn wir die Klage nicht einreichen.

Also was tun....
Selbstbehalt für die Klage wäre maximal 180€

Tja die sind schon schlau die von MB... wenn du die 4k einsackst gibts keinen Präzedenzfall für MB. Unfassbar!

ich glaube eher das Angebot kommt von der Versicherung, RSV = RechtSchutzVersicherung
die haben kalkuliert...............😁

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 4. Dezember 2020 um 13:00:32 Uhr:


ich glaube eher das Angebot kommt von der Versicherung, RSV = RechtSchutzVersicherung
die haben kalkuliert...............😁

Ja schon klar... aber die geben dir auch nicht mir nichts dir nichts 4 riesen zugesteckt, wenn da seitens MB kein Angebot vorliegt 😉

Die RSV weis genau das die meisten Fälle gegen die Automobilhersteller verloren gehen.🙂

Siehe Atoll, erste Runde 5k Euro und verloren.😁

Jetzt zweite Runde, wieder 5K Euro? Was kommt raus, wieder verlieren?
und das trotz Insiderwissen 😁😁😁😁

Dann bietet die RSV lieber 4kEur an und der Versicherungsnehmer soll das sein lassen.

MB oder irgend ein Automobilhersteller zahlt der RSV NICHTS.

Das ist eine einfache Rechnung der RSV, die wissen genau das die meisten Klagen verloren gehen.

Die mutigen Kläger werden die Rechnung der RSV schon indirekt bekommen :-) entweder saftige Beitragserhöhung, Zwangstarifwechsel oder Rausschmiss (Kündigung)...... Wer denkt das er 300eur/ Jahr für die RSV zahlt und dann für 10kEur klagen geht und verliert, ohne Konsequenzen, ist auf dem Holzweg :-)😁 😁😁

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So schätze ich das auch ein

Die RSV kann aber die Kostenübernahme auch ablehnen, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Das Angebot wird schon von MB kommen.

Angebot war von der RSV

Sehr ungewöhnlich ..... Aussichtslose Prozesse könnten sie doch auch ohne jegliche Zahlung ablehnen ....

Gruß Howie

@Howie1 , genau deshalb meinte ich ja auch... da muss an die RSV was angeboten worden sein damit die nicht weiterziehen mit der Klage.

Ja eben, deswegen finde ich das ja so verwirrend. Könnte ja nun die 4k von der RSV nehmen und sollte sich mal was genaueres ergeben bei anderen Prozessen. Mich später gegen MB direkt bei vielleicht Sammelklagen wo anhängen. Halt ohne dieser RSV.

Ganz ehrlich, den Spatz in der Hand....
Aber die Versicherungen geben nicht für nichts, durchweg schlechte Erfahrung, deswegen auf der Hut sein.

Nur mal ein kurzer Zwischenstand: Ich warte immer noch auf einen Gerichtstermin vor dem OLG Stuttgart. Ich glaube/ hoffe, ab heute sind die Chancen der Kläger gestiegen. Im Fall anhängigen Verfahren vor dem EuGh, das ein französisches Gericht im Zusammenhang mit Dieselmotoren von VW angestrengt hatte, wurde heute das Urteil verkündet. Demnach sind die gebräuchlichen Abschaltvorrichtungen illegal. Sie dürfen nur so konstruiert sein, dass diese in einem konkreten Störfall abschalten, um Folgeschäden zu vermeiden. Dieses Urteil hat nun auch Auswirkungen auf die deutsche Rechtssprechung. Ich berichte weiter.

Das Urteil wurde im Fall VW gesprochen. Die VW Kläger haben schon einen Haufen Kohle bekommen.
MB kann man nicht mit VW vergleichen. Die machen sowas nicht.

Atoll, mach Druck. Die Zeit läuft gegen uns. Ich hoffe immer noch auf eine Wandlung auf den neuen GLE400d. Werde ab dann gleich wegen der schlechten Lederverarbeitung klagen.
Drücke dir die Daumen, hast ja einen kompetenten Anwalt mit 150 Seiten Insiderwissen.....

Dummschwätzer

Atoll: Es ist schön zu lesen das du glaubst und hoffst, beten hilft auch manchmal.😕 Auf dieser Basis etliche kEur Anwaltskosten zu versenken ist schon toll. Gott sei dank zahlt die RSV. 😁
Die Stuttgarter Gerichte sind überlaufen. Sind viele die gerade gegen MB klagen. Ich werde erst Klagen wenn du erfolgreich warst und wir darauf ein Bier trinken, Prost.....🙄

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