„Prüfung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche“ Software-Update

Mercedes

WDC166 ML 350 BLUETEC 4MATIC Baujahr 04.2013

Ende Januar 2020 bekam ich Post von Mercedes-Benz
Es handelte sich um eine Rückrufaktion – Software-Update
(mit einem Angebot eines 100,-€ Gutscheins bei der Durchführung bis zum 31.03.2020)

Nach einigen Informationen über Google bekam ich anschließend einige Angebote
von Rechtsanwaltsgesellschaften auf meinen Bildschirm.

Wie sind die Erfahrungen mit solchen Rechtsvertretern?
lohnt es sich ohne Rechtsschutz eine „Prüfung von Schadensersatz-Ansprüche“
durchführen zu lassen?
Kommen wie angekündigt wirklich keine Kosten auf mich zu?
Die Rechtsanwälte arbeiten bestimmt nicht ohne Lohn
Laut Tabelle liegen die Erfolgsaussichten bei nahe 100%

Vielen Dank im Voraus für gute Tipps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 20:29:08 Uhr:


Als Kaufmann sollte man ein gesundes Gefühl für Geschäfte, Zeiteinsatz und Ergebnisse haben.
Ich würde an deiner Stelle auch das KBA und die Bundesregierung anzeigen und auf Schadensersatz klagen.
Hast ja nichts zu verlieren. Kannst ja alles ablehnen oder annehmen,

Guter Mann ....

was möchten sie genau von mir? Merken sie nicht, das sie sich ein wenig lächerlich machen? Das sollten sie sich ersparen.

Die Unterhaltung, b.z.w. der Schriftverkehr ist hiermit beendet. Sie werden sicherlich jemanden Ihres gleichen finden bei dem sie Unsinniges verfassen können. Mit vielem hahahahahah oder huhuhuhu :-) Mit mir funktioniert das nicht.
Einen schönen Abend wünsche ich ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Howie

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Atoll,

es wuerde uns freuen zu erfahren wie es hier weiter geht.

Was haben die Verlierer Würzie KAP Rechtsanwaltsges zur Niederlage gesagt?
Konnten die mittlerweile weiteres Insiderwissen sammeln?
Wirst du vor dem EUGH klagen?

Wir sind mittlerweile eine recht grosse Gruppe an Kameraden. Evtl. sollten wir uns alle zusammen tun und gemeinsam gegen MB klagen. Ich moechte gerne meinen W166 gegen einen neuen GLE400 gewandelt haben, am besten kostenfrei.

Es haengt viel davon ab was du als naechstes machst. Evtl sollten wir nicht in Stuttgart, in der Naehe von MB klagen. Evtl. kennen sich die Richter und MB Anwaehlte von gemeinsamen Abendessen. Berlin waere besser?

Die Reise geht weiter. Nachdem mir die Anwälte in verständlicher, prägnanter Weise erläutert haben welche Rechtsfehler sie erkannt haben, habe ich die Berufung freigegeben. Meine Rechtsschutzversicherung hat bereits die Kostenübernahme für die 2. Instanz zugesichert.

Auszüge aus der Begründung zu den erkannten Rechtsfehlern:
"Das Gericht hat hinsichtlich der Aktivlegitimation zu Unrecht den Antrag auf Einräumung einer weiteren Schriftsatzfrist abgelehnt, so dass hier ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG besteht. Diesen Verfahrensfehler werden wir in der zweiten Instanz rügen. Jedenfalls hätte aus unserer Sicht ein prozessleitender Hinweis durch das Gericht hierauf erfolgen müssen, da ein überraschendes Urteil gefällt wurde. Im Übrigen hat das OLG Stuttgart in einem unserer Parallelverfahren kürzlich entschieden, dass die Darlehensbedingungen unwirksam sind. Wir sind deshalb umso mehr überrascht, dass das Landgericht Stuttgart die ihm überstehende Rechtsprechung nicht kennt. Überdies war hierin das leichteste Weg für das Gericht die Klage abzuweisen, da es sich sodann mit einer möglichen Schädigung nicht mehr näher auseinandersetzen musste.
Hinsichtlich des fahrlässigen Verkennens der Rechtslage ist auszuführen, dass es sich hierbei um eine fehlerhafte rechtliche Würdigung im Urteil handelt. Jegliche Automobilhersteller verweisen in ihren Erwiderungen darauf, dass die EU-Verordnung in ihrem Sinne zu verstehen gewesen sein könnte und dass deshalb kein Vorsatz vorliege. Hier liegt eine Schutzbehauptung seitens der Beklagten vor, die aus unserer Sicht in nächster Instanz nicht zu einer Klageabweisung führen kann.
Das Gericht hat aus unserer Sicht darüber hinaus die Voraussetzungen für die Geltendmachung und das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen fehlerhaft verneint. Insbesondere im Lichte der kürzlich veröffentlichten BGH-Rechtsprechung sehen wir hier sehr gute Ansatzmöglichkeiten, um das Oberlandesgericht von der Fehlerhaftigkeit des ausgesprochenen Urteils zu überzeugen."

Super,
jetzt klagst du gegen die Richter/ Gericht da die einen Rechtsfehler begangen haben und dann gegen MB!!
Ja Gerichte fällen ab und zu überraschende Urteile.
Ich hoffe ja auch auf eine Überraschung. Wandlung von meinem W166 auf einen neuen GLE350d!

habe dir doch geschrieben. Die Richter und Anwählte von MB gehen bestimmt Abends gemeinsam ein Bier saufen....

ja das ist super, die Rechtschutzversicherung bezahlt. Notfalls geht es vor das EUGH!!

Kamerad, mache weiter, lasse nicht locker, wir sind hinter dir, zeige es MB!! was glauben die? das wird die Deppen sind? und die VW Fahrer kassieren richtig ab?
Wenn du dich durchgesetzt hast, werde ich dir folgen.

Ich hoffe dass das Insiderwissen deiner Anwählte reicht. Drücke die Daumen.

Zitat:

@atoll schrieb am 2. September 2020 um 19:37:26 Uhr:


Die Reise geht weiter. Nachdem mir die Anwälte in verständlicher, prägnanter Weise erläutert haben welche Rechtsfehler sie erkannt haben, habe ich die Berufung freigegeben. Meine Rechtsschutzversicherung hat bereits die Kostenübernahme für die 2. Instanz zugesichert.

Auszüge aus der Begründung zu den erkannten Rechtsfehlern:
"Das Gericht hat hinsichtlich der Aktivlegitimation zu Unrecht den Antrag auf Einräumung einer weiteren Schriftsatzfrist abgelehnt, so dass hier ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG besteht. Diesen Verfahrensfehler werden wir in der zweiten Instanz rügen. Jedenfalls hätte aus unserer Sicht ein prozessleitender Hinweis durch das Gericht hierauf erfolgen müssen, da ein überraschendes Urteil gefällt wurde. Im Übrigen hat das OLG Stuttgart in einem unserer Parallelverfahren kürzlich entschieden, dass die Darlehensbedingungen unwirksam sind. Wir sind deshalb umso mehr überrascht, dass das Landgericht Stuttgart die ihm überstehende Rechtsprechung nicht kennt. Überdies war hierin das leichteste Weg für das Gericht die Klage abzuweisen, da es sich sodann mit einer möglichen Schädigung nicht mehr näher auseinandersetzen musste.
Hinsichtlich des fahrlässigen Verkennens der Rechtslage ist auszuführen, dass es sich hierbei um eine fehlerhafte rechtliche Würdigung im Urteil handelt. Jegliche Automobilhersteller verweisen in ihren Erwiderungen darauf, dass die EU-Verordnung in ihrem Sinne zu verstehen gewesen sein könnte und dass deshalb kein Vorsatz vorliege. Hier liegt eine Schutzbehauptung seitens der Beklagten vor, die aus unserer Sicht in nächster Instanz nicht zu einer Klageabweisung führen kann.
Das Gericht hat aus unserer Sicht darüber hinaus die Voraussetzungen für die Geltendmachung und das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen fehlerhaft verneint. Insbesondere im Lichte der kürzlich veröffentlichten BGH-Rechtsprechung sehen wir hier sehr gute Ansatzmöglichkeiten, um das Oberlandesgericht von der Fehlerhaftigkeit des ausgesprochenen Urteils zu überzeugen."

Hallo atoll,
Dein Beitrag ist sehr bedeutend hier in unserem Forum. Könnte sein, daß ich dazu bereits angefragt habe: welche Rechtsschutzversicherung hast Du?
Vielen Dank im voraus
Gruß
wurzie

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DeBeKa

Nachdem deine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für die 2. Instanz zugesichert hat wolltest du in Berufung gehen.
Weiterhin haben deine Anwälte neben den 150 Seiten Insiderwissen in prägnanter Weise die Rechtsfehler dargestellt.
Was sind die nächsten Schritte?

Hoffe immer noch das mein GLE350d wegen schweren Betruges gegen den Neuen GLE400d gewandelt wird, ohne Wertausgleich.
Wir stehen hinter dir, wenn es sein muss bis DenHag, Brüssel oder New York.

Es wird auf einen Vergleich hinaus laufen ..... nicht mehr und nicht weniger..... Ein paar Euro werden sie bei Mercedes schon locker machen müssen. Was anderes war von mir auch nie angedacht. Na schaun wir mal. Immer sportlich bleiben ..... :-)
Den neuen GLE 400 musst du dann schon selber kaufen.

Gruß Howie

Naja, wenn man die Anwaltskosten in Hoehe von ca. 10.000 Euro gegen rechnet muss MB ein paar mehr Euros locker machen. Sonst steht es in keiner Relation Invest/ Return of Invest....

Daher ich bin nicht auf ein paar Euros Vergleich aus sondern eine glatte Wandlung, alt gegen neu :-)

Ich warte bis atoll richtig Kohle erstritten hat, dann werde ich mir den gleichen Anwalt nehmen, die haben 150 Seiten voll an Insiderissen.... ich bin echt beeindruckt.....

An alle Klagenden: Deutsche Anwälte und Gerichte scheuen nicht nur Urteile wie der Teufel das Weihwasser - Vergleiche sind insbesondere für Anwälte lohnenswert. Freilich nicht für den Kläger. Faule Kompromisse sind selten lohnenswert.

Wäre schön von Atoll ein Update zu bekommen.
Nachdem die Anwälte neben den 150 Seiten Insiderwissen und in prägnanter Weise die Rechtsfehler dargestellt haben, müsste einem erfolgreichen Ergebnis nichts mehr im Wege stehen. Hier warten viele auf ein positives Ergebnis, wir sind bereit auch gegen MB zu klagen, wir stehen hinter dir. Wir wollen alle ordentlich Kohle und ich eine Wandlung. Hoffe das meine Rechtsschutz auch ca. 10.000Eur Kosten übernimmt😕

Hoffentlich weisen deine Anwählte den Betrug auf, oder die Anwählte betrügen dich und zocken deine Rechtsschutz ab? Auch bei Anwälten gibt es schwarze ..
Ich sehe das positiv 🙂🙄

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 11. Oktober 2020 um 15:00:58 Uhr:


Wäre schön von Atoll ein Update zu bekommen.
Nachdem die Anwälte neben den 150 Seiten Insiderwissen und in prägnanter Weise die Rechtsfehler dargestellt haben, müsste einem erfolgreichen Ergebnis nichts mehr im Wege stehen. Hier warten viele auf ein positives Ergebnis, wir sind bereit auch gegen MB zu klagen, wir stehen hinter dir. Wir wollen alle ordentlich Kohle und ich eine Wandlung. Hoffe das meine Rechtsschutz auch ca. 10.000Eur Kosten übernimmt😕

Hoffentlich weisen deine Anwählte den Betrug auf, oder die Anwählte betrügen dich und zocken deine Rechtsschutz ab? Auch bei Anwälten gibt es schwarze ..
Ich sehe das positiv 🙂🙄

Es gibt noch nichts Neues, sonst hätte ich mich schon gemeldet. Berufung ist pauschal eingereicht, aber noch nicht detailliert begründet. Die Gegenseite hat beantragt, die Berufung kostenpflichtig zurückzuweisen.

Ok. ja Kostenpflichtig zurück weisen, deine Rechtsschutz zahlt.... da werden noch ein paar Jahre ins Land gehen

Gibt es was neues?
Hoffe immer noch auf eine Wandlung! Möchte den neuen GLE, das ist mir MB schuldig.
Atoll , gib Gas! Schalte noch weitere Rechtsanwälte ein. Du bist unsere Hoffnung. Wir stehe alle hinter dir.

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 11. Oktober 2020 um 21:14:59 Uhr:


Ok. ja Kostenpflichtig zurück weisen, deine Rechtsschutz zahlt.... da werden noch ein paar Jahre ins Land gehen

Bis das alles durch ist und du dann eventuell dich im Anschluss dran hängst, hat dein GLE ein H-Kennzeichen 😁
Mein dicker hat immer noch kein Update und wird auch keines bekommen ;-)

Evtl. sollten wir alle fuer Atoll sammeln?
Seine Rechtsschutz wird ihn evtl. rausschmeißen.
Was machen die Anwälte, sammeln die noch Insiderwissen?

Ausser Spesen und Kosten nichts gewesen. Ich spekuliere immer noch auf eine Wandlung meines W166 gegen den neuen GLE400d. Dort werde ich aber auch wegen der schlechten Lederverarbeitung klagen. Ich habe mich in der gleichen Rechtsschutzversicherung von Atoll angemeldet. Ich will vorbereitet sein, die potentiellen Betrüger zu verklagen... Habe der Rechtsschutz schon gesagt das ich die gleichen Rechte wie Atoll haben moechte.

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