(OFF TOPIC) Bus überholt bzw vor dem Bus eingeschärt an einer Ampel

BMW 5er F11

Gaaaanz blöde Sache von mir,

vielleicht habt Ihr das ja schonmal erlebt oder euch selbst auch passiert.

Ich bin heute in Berlin an einem Bus vorbei gefahren der ebenfalls auch schnell angefahren ist nach einer Haltestelle.

Da ich auf der falschen Spur war, habe gepennt leider, (es gab 2 nach links und 1 geradeaus) wollte ich mich auf die nach geradeaus einordnen und an dem Bus noch vorbei. Aber die Situation habe ich leider doch falsch eingeschätzt und der Bus musste anscheinend scharf abbremsen und hupte mich ziemlich lange an, an der Ampel. Sachschaden gabe es nicht und ich glaube Personenschaden auch nicht da der Bus ebenfalls geradeaus weiter fuhr jedoch glaube ich er hat sich mein Nummerschild notiert, zurecht keine Frage.

Ist das was ich getan habe vielleicht Nötigung? Ich hoffe jedoch nicht, eine Strafe habe ich defintiv zu erwarten, war eben meine Schuld und dazu stehen muss ich auch aber Nötigung käme mir nicht in den Sinn.

Ich muss eh abwarten was da kommt aber vielleicht hat der eine ja hier eine Ahnung was auf mich zukommen kann.

falsch das hier falsch ist sorry

Beste Antwort im Thema

Gaaaanz blöde Sache von mir,

vielleicht habt Ihr das ja schonmal erlebt oder euch selbst auch passiert.

Ich bin heute in Berlin an einem Bus vorbei gefahren der ebenfalls auch schnell angefahren ist nach einer Haltestelle.

Da ich auf der falschen Spur war, habe gepennt leider, (es gab 2 nach links und 1 geradeaus) wollte ich mich auf die nach geradeaus einordnen und an dem Bus noch vorbei. Aber die Situation habe ich leider doch falsch eingeschätzt und der Bus musste anscheinend scharf abbremsen und hupte mich ziemlich lange an, an der Ampel. Sachschaden gabe es nicht und ich glaube Personenschaden auch nicht da der Bus ebenfalls geradeaus weiter fuhr jedoch glaube ich er hat sich mein Nummerschild notiert, zurecht keine Frage.

Ist das was ich getan habe vielleicht Nötigung? Ich hoffe jedoch nicht, eine Strafe habe ich defintiv zu erwarten, war eben meine Schuld und dazu stehen muss ich auch aber Nötigung käme mir nicht in den Sinn.

Ich muss eh abwarten was da kommt aber vielleicht hat der eine ja hier eine Ahnung was auf mich zukommen kann.

falsch das hier falsch ist sorry

68 weitere Antworten
68 Antworten

Zitat:
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber Gedanken würde ich mir an Deiner Stelle auch nicht machen...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Juli 2016 um 10:40:44 Uhr:


es ist nicht die beste Idee, auszusteigen und für den Fahrer sichtbar zu werden, erleichtert dann die Fahreridentifizierung.

Doch, ist es. Ich finde Unfallflucht nicht erstrebenswert, daher sollte man so viel Arsch in der Hose haben, dass man schaut ob was passiert ist, wenn man einen Bus zu Vollbremsung zwingt.

Alternativ plädiere ich dafür, dass die Busfahrer wegen solcher Deppen einfach nicht mehr bremsen, dann liegt der Schaden halt beim Deppen und nicht beim unbeteiligten Bus-Fahrgast.

Zitat:

@SilverE60 schrieb am 14. Juli 2016 um 19:22:56 Uhr:


Gaaaanz blöde Sache von mir,

vielleicht habt Ihr das ja schonmal erlebt oder euch selbst auch passiert.

Ich bin heute in Berlin an einem Bus vorbei gefahren der ebenfalls auch schnell angefahren ist nach einer Haltestelle.

Da ich auf der falschen Spur war, habe gepennt leider, (es gab 2 nach links und 1 geradeaus) wollte ich mich auf die nach geradeaus einordnen und an dem Bus noch vorbei. Aber die Situation habe ich leider doch falsch eingeschätzt und der Bus musste anscheinend scharf abbremsen ...

Ja, blöde, warum bist du nicht einfach links abgebogen? Fährt man eben ein paar hundert Meter Umweg und alles ist gut.

Eine unserer Konzerngesellschaften ist ein Busbetrieb, diese Beschwerden haben wir sehr oft.

1.
Als Tatbestand kommt bei diesem Verstoß der § 7 StVO in Betracht. Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung. Wird mit 30 Euro Verwarngeld geahndet.
Aus diesem Vorgang wird keiner eine Nötigung konstruieren, da der TE sich einfach verschätzt hat. Das passiert 1000 Mal auf Deutschlands Straßen und ist spezialgesetzlich im § 7 StVO geregelt.
2.
Sollte im Bus jemand gestürzt sein, besteht hier zumindest der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und es wird ein Verfahren eingeleitet. Man wird dem TE vorwerfen, dass man sich denken kann, dass bei einer Vollbremsung eines Busses jemand zu Schaden kommen kann. Also anhalten und zumindest nachfragen. Ob es dann schließlich zu einer Verurteilung kommt, das entscheidet dann die StA bzw. der Richter.
3.

@Fred MM
du hast geschrieben:
"§315 gibts gerne nur in Verbindung mit Nötigung und wenn ein Sache von bedeutendem Wert beschädigt wurde (ich denke über 750€)."

Dass das falsch ist, weißt du? Der 315c StGB, und ich nehme an, von dem ist hier die Rede, ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Es muss kein Schaden entstanden sein.
Eine konkrete Gefährdung liegt hier definitiv vor. Ein Fehler beim Überholen ( eine der sieben Totsünden des 315c ) kann man auch bejahen. Allein die Tatbestandsmerkmale grob verkehrswidrig und rücksichtslos sehe ich hier nicht, da der TE nicht die Absicht/Vorsatz hatte, den Bus bzw. seine Insassen zu gefährden. Und genau das muss vorliegen. Da reicht nicht, dass man sich einmal verschätzt und es so zu Gefährdungssituationen kommt.

@TE
Gehen wir mal davon aus, dass im Bus niemand gestürzt ist und dir keine Unfallflucht vorgeworfen werden kann, bleibt hier der Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung über. Und das kostet 30 Euro Verwarngeld.

So sieht die Praxis aus, zumindest da, wo ich herkomme. So viel anders wird´s in Berlin nicht sein. Der Tatbestandskatalog ist bundeseinheitlich

Ähnliche Themen

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2016 um 11:39:02 Uhr:



Alternativ plädiere ich dafür, dass die Busfahrer wegen solcher Deppen einfach nicht mehr bremsen, dann liegt der Schaden halt beim Deppen und nicht beim unbeteiligten Bus-Fahrgast.

Finde ich kein gutes Plädoyer, bewusst einen Unfall zu provozieren und die Fahrgäste fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich zu gefährden.
Das traurige an der Sache ist leider auch, daß die Busfahrer trotz Fahrgäste fahren wie die Berserker.

Den Unfall provoziert und verursacht hat der Pkw-Fahrer, nicht der Busfahrer.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2016 um 12:26:01 Uhr:


Den Unfall provoziert und verursacht hat der Pkw-Fahrer, nicht der Busfahrer.

Der Busfahrer ist aber zur Minimierung der Unfallfolgen verpflichtet. Und die Folgen für seine Fahrgäste dürften durch die Verzögerung bei einem Aufprall größer sein als durch eine Vollbremsung.

Oder fährst Du auch jedem, der Dir die Vorfahrt nimmt, aus erzieherischen Gründen in die Seite?

Zitat:

@AS60 schrieb am 15. Juli 2016 um 12:02:55 Uhr:


1.
Als Tatbestand kommt bei diesem Verstoß der § 7 StVO in Betracht. Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung. Wird mit 30 Euro Verwarngeld geahndet.
Aus diesem Vorgang wird keiner eine Nötigung konstruieren, da der TE sich einfach verschätzt hat. Das passiert 1000 Mal auf Deutschlands Straßen und ist spezialgesetzlich im § 7 StVO geregelt.
2.
Sollte im Bus jemand gestürzt sein, besteht hier zumindest der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und es wird ein Verfahren eingeleitet. Man wird dem TE vorwerfen, dass man sich denken kann, dass bei einer Vollbremsung eines Busses jemand zu Schaden kommen kann. Also anhalten und zumindest nachfragen. Ob es dann schließlich zu einer Verurteilung kommt, das entscheidet dann die StA bzw. der Richter.
3.

@Fred MM
du hast geschrieben:
"§315 gibts gerne nur in Verbindung mit Nötigung und wenn ein Sache von bedeutendem Wert beschädigt wurde (ich denke über 750€)."

Dass das falsch ist, weißt du? Der 315c StGB, und ich nehme an, von dem ist hier die Rede, ist ein konkretes Gefährdungsdelikt. Es muss kein Schaden entstanden sein.
Eine konkrete Gefährdung liegt hier definitiv vor. Ein Fehler beim Überholen ( eine der sieben Totsünden des 315c ) kann man auch bejahen. Allein die Tatbestandsmerkmale grob verkehrswidrig und rücksichtslos sehe ich hier nicht, da der TE nicht die Absicht/Vorsatz hatte, den Bus bzw. seine Insassen zu gefährden. Und genau das muss vorliegen. Da reicht nicht, dass man sich einmal verschätzt und es so zu Gefährdungssituationen kommt.

@TE
Gehen wir mal davon aus, dass im Bus niemand gestürzt ist und dir keine Unfallflucht vorgeworfen werden kann, bleibt hier der Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung über. Und das kostet 30 Euro Verwarngeld.

So sieht die Praxis aus, zumindest da, wo ich herkomme. So viel anders wird´s in Berlin nicht sein. Der Tatbestandskatalog ist bundeseinheitlich

Danke für deine Antwort, ich muss dazu sagen dass wir noch an der Ampel standen, also der Busfahrer hatte auch Zeit sich zu erkundigen ob ein Fahrgast gestürzt ist, (denke ich jetzt mal) . Und muss dann nicht auch sofort die Polizei gerufen werden vom Bus-Fahrer? Oder Notarzt um Spätfolgen zu vermeiden und vor allem wegen Versicherungsschutz des eigenen Busfahrers?

Da er mir aber nichts symbolisiert hat außer die lang gezogene Hupe fuhr ich weiter und er auch, keine Warnblinker etc. oder ähnliches. Was ich natürlich nicht sagen kann ist, ob später jemand sich beklagt hat.

Bitte versteht mich nicht falsch ich möchte nichts bagatellisieren, denn das was ich getan hab, war im nachhinein einfach nur dumm und zu kurz gedacht und die Strafe werde ich dafür sicherlich bekommen....

Wie auch schon vorher geschrieben, ich versuche mich jetzt nicht zu sehr in Panik zu versetzen und warte meine Strafe ab mehr kann ich nicht tun.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2016 um 11:39:02 Uhr:



Alternativ plädiere ich dafür, dass die Busfahrer wegen solcher Deppen einfach nicht mehr bremsen, dann liegt der Schaden halt beim Deppen und nicht beim unbeteiligten Bus-Fahrgast.

Sehr weise. Wobei wir dann vermutlich im Bereich des § 315b StGB landen würden, wenn man absichtlich jemanden rammt. Und darauf läuft es ja wohl hinaus.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2016 um 12:26:01 Uhr:


Den Unfall provoziert und verursacht hat der Pkw-Fahrer, nicht der Busfahrer.

Da irrst Du dich aber gewaltig !

Wer sollte deiner Meinung nach denn den Unfall verursacht haben, wenn der PKW beim Fahrspurwechsel viel zu knapp vor den Bus zieht?

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2016 um 13:27:19 Uhr:


Wer sollte deiner Meinung nach denn den Unfall verursacht haben, wenn der PKW beim Fahrspurwechsel viel zu knapp vor den Bus zieht?

Der Busfahrer konnte ihn aber vermeiden. Und genau dazu ist er verpflichtet, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch.

Aber nur durch eine Vollbremsung, bei der potentiell Fahrgäste verletzt werden. Wenn er so bremst, dass seine Fahrgäste nicht verletzt werden, wird halt potentiell der Unfallverursacher verletzt. Übrigens ist nicht nur ein Zusammenstoß ein Unfall, sondern auch eine Vollbremsung, bei der Businsassen verletzt werden. Der Busfahrer kann einen Unfall also nicht unbedingt vermeiden.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2016 um 14:58:31 Uhr:


Aber nur durch eine Vollbremsung, bei der potentiell Fahrgäste verletzt werden. Wenn er so bremst, dass seine Fahrgäste nicht verletzt werden, wird halt potentiell der Unfallverursacher verletzt. Übrigens ist nicht nur ein Zusammenstoß ein Unfall, sondern auch eine Vollbremsung, bei der Businsassen verletzt werden. Der Busfahrer kann einen Unfall also nicht unbedingt vermeiden.

Die Folgen für die eigenen Fahrgäste dürften aber bei einem Aufprall schwerwiegender sein als bei einer Vollbremsung. Wie gesagt: Schadensminimierung.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2016 um 14:58:31 Uhr:


Aber nur durch eine Vollbremsung, bei der potentiell Fahrgäste verletzt werden. Wenn er so bremst, dass seine Fahrgäste nicht verletzt werden, wird halt potentiell der Unfallverursacher verletzt. Übrigens ist nicht nur ein Zusammenstoß ein Unfall, sondern auch eine Vollbremsung, bei der Businsassen verletzt werden. Der Busfahrer kann einen Unfall also nicht unbedingt vermeiden.

Wirklich sehr fantasiereiche Vorstellung die Du da hast.
Manchmal genügt es ja nur den Fuß vom Gas zu nehmen um einen Unfall und somit auch die Fahrgäste zu gefährden zu vermeiden. In den allermeisten Fällen aber genügt eine normale Bremsung um solch eine Situation zu entschärfen.
Du würdest es aber trotzdem auf einen Unfall ankommen lassen, den man hätte vermeiden können und somit deine Fahrgäste vorsätzlich zu verletzen, nur um dem, der den Bus schneidet, eines reinzuwürgen.
In dem Falle bist Du dann Unfallverursacher !
Ich bin gespannt, wie Du das vor Gericht als Busfahrer erklären willst ?!
Ich geb dir nen nützlichen Tip:
Besser zum Tatbestand nichts mehr weiter aussagen.
Weil es wird genug verletzte Insassen im Bus geben, welche als Zeugen gegen den Busfahrer aussagen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen