(OFF TOPIC) Bus überholt bzw vor dem Bus eingeschärt an einer Ampel

BMW 5er F11

Gaaaanz blöde Sache von mir,

vielleicht habt Ihr das ja schonmal erlebt oder euch selbst auch passiert.

Ich bin heute in Berlin an einem Bus vorbei gefahren der ebenfalls auch schnell angefahren ist nach einer Haltestelle.

Da ich auf der falschen Spur war, habe gepennt leider, (es gab 2 nach links und 1 geradeaus) wollte ich mich auf die nach geradeaus einordnen und an dem Bus noch vorbei. Aber die Situation habe ich leider doch falsch eingeschätzt und der Bus musste anscheinend scharf abbremsen und hupte mich ziemlich lange an, an der Ampel. Sachschaden gabe es nicht und ich glaube Personenschaden auch nicht da der Bus ebenfalls geradeaus weiter fuhr jedoch glaube ich er hat sich mein Nummerschild notiert, zurecht keine Frage.

Ist das was ich getan habe vielleicht Nötigung? Ich hoffe jedoch nicht, eine Strafe habe ich defintiv zu erwarten, war eben meine Schuld und dazu stehen muss ich auch aber Nötigung käme mir nicht in den Sinn.

Ich muss eh abwarten was da kommt aber vielleicht hat der eine ja hier eine Ahnung was auf mich zukommen kann.

falsch das hier falsch ist sorry

Beste Antwort im Thema

Gaaaanz blöde Sache von mir,

vielleicht habt Ihr das ja schonmal erlebt oder euch selbst auch passiert.

Ich bin heute in Berlin an einem Bus vorbei gefahren der ebenfalls auch schnell angefahren ist nach einer Haltestelle.

Da ich auf der falschen Spur war, habe gepennt leider, (es gab 2 nach links und 1 geradeaus) wollte ich mich auf die nach geradeaus einordnen und an dem Bus noch vorbei. Aber die Situation habe ich leider doch falsch eingeschätzt und der Bus musste anscheinend scharf abbremsen und hupte mich ziemlich lange an, an der Ampel. Sachschaden gabe es nicht und ich glaube Personenschaden auch nicht da der Bus ebenfalls geradeaus weiter fuhr jedoch glaube ich er hat sich mein Nummerschild notiert, zurecht keine Frage.

Ist das was ich getan habe vielleicht Nötigung? Ich hoffe jedoch nicht, eine Strafe habe ich defintiv zu erwarten, war eben meine Schuld und dazu stehen muss ich auch aber Nötigung käme mir nicht in den Sinn.

Ich muss eh abwarten was da kommt aber vielleicht hat der eine ja hier eine Ahnung was auf mich zukommen kann.

falsch das hier falsch ist sorry

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Zitat:

@jottlieb schrieb am 15. Juli 2016 um 09:37:46 Uhr:



Zitat:

@SilverE60 schrieb am 14. Juli 2016 um 20:15:21 Uhr:



ich wohne in TF in Mahlow also nahe Berlin.

Bei einem TF-Kennzeichen wird der Busfahrer wohl nur denken "Trottel aus dem Umland, überfordert von der Großstadt" und wird aus Mitleid eher nichts machen 😉

Ich glaube der denkt eher SCHEI? BMW Fahrer so ein Assi dem zeig ich es jetzt oder den zeig ich an etc. Aber auch verständlich, denn es gibt genug dumme Leute die sich so wie ich auch nun nicht immer an die Regeln halten und wahrscheinlich war Ihm das gestern zu viel.

Wie auch immer, ich muss warten was da auf mich zukommt, da keine Polizei gerufen wurde es keinen Sachschaden gab und der Busfahrer nichts signalisiert hat das ich anhalten soll muss ich auf die Post der Polizei, Staatsanwaltschaft was auch immer warten. Die entscheiden welche Strafe bei mir angewendet wird.

Noch nachvollziehbar das manchmal natürlich ist, aber tut denn so ein "Hup-Konzert" denn wirklich immer unbedingt Not, insbesondere wenn die Situation eigentlich schon entschärft ist? Habt ihr schon mal die Kehrseite der Medaille betrachtet?
Aus www.bussgeldkatalog.de/warnzeichen/:
"...doch eine falsche Verwendung von Warnzeichen kann nicht nur störend für Anwohner sein, sondern auch für Verwirrung unter den Verkehrsteilnehmern sorgen. Und jeder Autofahrer weiß, dass bereits eine Sekunde Ablenkung für einen Unfall verantwortlich sein kann! Aus diesem Grund stellt der Gesetzgeber bei einem Missbrauch der Warnzeichen einen Bußgeldbescheid aus. Verkehrsteilnehmer sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass der leichtfertige Gebrauch von Warnzeichen ihre Wirkung schmälert und andere belästigt...."

So seh ich das nämlich auch. Diese Frusthuperei, die manchmal wegen jedem Kilefatz anfällt führt doch nur dazu, dass bald niemand mehr Schallzeichen als Gefahrensignal wahrnimmt...
Übrigens ist so ein "Hup-Konzert" im Mißbrauchsfall auch mit 10 Euro notiert.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2016 um 09:05:27 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2016 um 07:49:30 Uhr:



Was leider immer wieder passiert: Jemand stürzt im Bus durch die Vollbremsung und verletzt sich. Das kannst du von außen gar nicht sehen und der Busfahrer bekommt es auch nicht immer gleich mit und fährt deswegen erst mal weiter.

Was dir dann droht ist eine Anzeige wegen Nötigung, Körperverletzung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Das kann durchaus teuer werden, daher solltest du schon im eigenen Interesse das nächst eMal anhalten und dich vergewissern, dass nix passiert ist.

Nötigung: entfällt, da Nötigung Vorsatz voraussetzt, um seinen Willen durchzudrücken.
Fahrlässige Körperverletzung: in solch einem Fall wahrscheinlich schon.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: entfällt, da es (zumindest mit dem TE) keinen Unfall gab. Zumindest erst einmal keinen, von dem der TE direkt etwas mitbekommen konnte.

Nötigung entfällt nicht, da der TE selbst schreibt: "Da ich auf der falschen Spur war, habe gepennt leider, (es gab 2 nach links und 1 geradeaus) wollte ich mich auf die nach geradeaus einordnen und an dem Bus noch vorbei."

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort entfällt ebenfalls nicht: "[…] Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann." § 142 StGB. Ein Unfall bedingt keinen direkten Zusammenstoß.

Zitat:

@Leprachaun schrieb am 15. Juli 2016 um 10:02:02 Uhr:


… aber tut denn so ein "Hup-Konzert" denn wirklich immer unbedingt Not, insbesondere wenn die Situation eigentlich schon entschärft ist? Habt ihr schon mal die Kehrseite der Medaille betrachtet? …

Hupen ist ja auch wesentlich schlimmer als Körperverletzung, klar.

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Ich schätze mal das ein Bussfahrer in Berlin nach seiner Schicht eine Sonderschicht einlegen müsste wenn er jeden Verkehrsrüpel anzeigen wollte. Von daher ........

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2016 um 10:19:27 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2016 um 09:05:27 Uhr:


Nötigung: entfällt, da Nötigung Vorsatz voraussetzt, um seinen Willen durchzudrücken.
Fahrlässige Körperverletzung: in solch einem Fall wahrscheinlich schon.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: entfällt, da es (zumindest mit dem TE) keinen Unfall gab. Zumindest erst einmal keinen, von dem der TE direkt etwas mitbekommen konnte.

Nötigung entfällt nicht, da der TE selbst schreibt: "Da ich auf der falschen Spur war, habe gepennt leider, (es gab 2 nach links und 1 geradeaus) wollte ich mich auf die nach geradeaus einordnen und an dem Bus noch vorbei."

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort entfällt ebenfalls nicht: "[…] Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann." § 142 StGB. Ein Unfall bedingt keinen direkten Zusammenstoß.

Aber wenn der Bus ebenfalls weiter gefahren ist ohne ein Anzeichen von Unfall (Personenschaden) anzuzeigen? Ich weiß Unwissenheit schütz nicht aber ein Sachschaden gab es nicht und der Bus fuhr die selbe Strecke weiter ohne ein Anzeichen von halten oder so zu zeigen bzw das etwas nicht stimmt. Zu mindestens nicht so lange ich diesen noch im Rückspiegel hatte.

konnte Dich der Busfahrer überhaupt sehen? Wenn er Dich nicht mindestens beschreiben kann bringt eine Anzeige gar nichts, und das wird er auch wissen.

Im Zweifel freundlich sagen, dass Du nicht gefahren bist und ob man Dir ein Foto zur Verfügung stellen kann, damit Du den Fahrer identifizieren kannst.

Dann wird wahrscheinlich niemand verletzt worden sein. Wissen tust du es aber nie sicher, daher ist es sicher besser, sich beim nächsten Mal kurz zu vergewissern. Schont die Nerven und den Geldbeutel.

es ist nicht die beste Idee, auszusteigen und für den Fahrer sichtbar zu werden, erleichtert dann die Fahreridentifizierung.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. Juli 2016 um 10:19:27 Uhr:



Nötigung entfällt nicht, da der TE selbst schreibt: "Da ich auf der falschen Spur war, habe gepennt leider, (es gab 2 nach links und 1 geradeaus) wollte ich mich auf die nach geradeaus einordnen und an dem Bus noch vorbei."

Aus dem Gesetzbuch:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, [...]

Inwiefern erfüllt ein rücksichtsloser oder unachtsamer Spurwechsel den oben genannten Tatbestand? Nötigung erfordert Vorsatz. Wenn man sich "nur" verschätzt o.ä., ist es keine Nötigung.

Zitat:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort entfällt ebenfalls nicht: "[…] Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann." § 142 StGB. Ein Unfall bedingt keinen direkten Zusammenstoß.

Da muss der "Unfallbeteiligte" aber erst einmal etwas von dem Unfall mitbekommen. Sonst wäre auch jeder Spurwechsler unfallflüchtig, dessen unachtsamer Spurwechsel einen Auffahrunfall 3 Autos weiter hinten verursacht oder jeder, wegen dem eine Vollbremsung eines anderen passiert, weil ja ein Mitfahrer bei dem Vollbremser sich heißen Kaffee auf die Beine geschüttet haben könnte.

Da Unfallflucht ja unabhängig davon ist, ob der Flüchtige den Unfall verursacht hat oder nicht:
Du fährst auf der Vorfahrtstraße, jemand anders nimmt Dir die Vorfahrt. Der merkt es aber noch rechtzeitig und macht eine Vollbremsung. Hältst Du an? Wenn unglücklicherweise das nicht angeschnallte Kind des anderen nach vorne geflogen und sich verletzt hat, wäre es nach Deiner Definition ja Unfallflucht...

Also unter dem Strich ist der Bus von der Haltestelle zügig angefahren und musste dann vor der sowieso roten Ampel scharf abbremsen, weil er zu spät gebremst hat. Nur eben ein µ schärfer, weil vor ihm noch ein PKW die Spur wechselte, was bei mehreren Spuren nebeneinander immer vorkommen kann.

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 15. Juli 2016 um 10:58:27 Uhr:


Also unter dem Strich ist der Bus von der Haltestelle zügig angefahren und musste dann vor der sowieso roten Ampel scharf abbremsen, weil er zu spät gebremst hat. Nur eben ein µ schärfer, weil vor ihm noch ein PKW die Spur wechselte, was bei mehreren Spuren nebeneinander immer vorkommen kann.

Ich denke aber das mir da schon rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr vorgeworfen werden kann, schließlich hätte ich wissen müssen das der Bus vielleicht nicht mehr Bremsen kann hinter mir. Das nennt man ja dann umgangssprachlich beinahe Unfall weshalb ich da schon ein Punkt des §315 erfülle.

Alles in allem sieht es nicht gut für mich aus.

Irgendwie lustig der Thread🙂

Wenn ich mir so ein Kopf machen würde,über jede Situation am Tag,dann könnte ich abends nicht mehr ruhig schlafen

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 15. Juli 2016 um 11:08:32 Uhr:


Irgendwie lustig der Thread🙂

Wenn ich mir so ein Kopf machen würde,über jede Situation am Tag,dann könnte ich abends nicht mehr ruhig schlafen

ich weiß das es vielleicht nur Panik für mich selbst mache aber ich mache mir echte Sorgen nachdem ich gelesen habe das ein Beinahe Unfall ausreicht um §315 ein Strafverfahren am Hals zu haben und dazu bin ich 26 und der Führerschein ist mir heilig. Gut ich würde den Entzug überleben und könnte Ihn später wieder neu beantragen aber Freiheitsstrafe zeiht mir echt die Füße weg, SOLLTE man das mir androhen bzw. durch ziehen. Bisher hatte ich auch nur mal ein 1 Monat Fahrverbot weil ich auf einer 100 Strecke zu schnell war. Aber sonst bin ich eben sauber und wurde noch nie härter Bestraft.

Wann ist denn der Vorfall passiert ?
Sollte der Busfahrer tatsächlich Anzeige gegen Dich erstattet haben (evtl. weil durch deine Aktion Fahrgäste verletzt wurden), dann wäre bei Dir schon eine Polizeistreife zu Hause gewesen.
War das der Fall, oder hattest Du einen Brief im Briefkasten, mit der Aufforderung, dich unverzüglich beim nächsten Polizeiposten zu melden... Wenn "Nein" dann kommt auch nichts.
Weil bei sowas stehen die sofort vor der Türe, schon allein wegen Alkohol am Steuer.

Mach dich deswegen jetzt mal nicht verrückt.

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