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[NEWS] Urteil: Maut ist illegal

Themenstarteram 18. Juni 2019 um 8:33

https://www.merkur.de/.../...-ueber-deutsche-pkw-maut-zr-12525173.html

Da weiß die linke Hand auch nicht was die Rechte tut.

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2019 um 8:50

Lustig- wieder mal!

Wir sind wirklich zu allem zu doof!

Aber das ausgerechnet die Österreicher - die Erfinder der Abzocke! - dagegen erfolgreich geklagt haben - Wahnsinn!!!

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Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 4. Juli 2019 um 08:51:22 Uhr:

da wird doch der Staat auf private Gelddrucker übertragen !

DAS ist für mich Illegal!

Das greift sogar weiter.

Es handelt sich im Rechtsbereich der Europäischen Union um eine staatliche Beihilfe zugunsten eines Unternehmens, wenn der Staat eine Abgabe, bspw., beschließt und diese einem Unternehmen zugute kommen läßt. Diese Aussage ist immer in Relation zu den Wettbewerbern und dem Aspekt der staatlichen Marktbeeinflussung zu sehen. Diese Beihilfe muß der EU-Kommisssion gemeldet werden.

Im europäischen Binnenmarkt kann jeder staatlich verursachte Mittelzufluß an ein Unternehmen eine Beihilfe darstellen, wie auch jeder vom Staat unterbundene Mittelabfluß, wie auch bereits eine staatliche Garantie eine Beihilfe darstellen kann. Beihilfen sind vor Einführung nach Brüssel meldepflichtig und in Teilen auch genehmigungspflichtig.

Man sollte evtl. dem EuGH hier danken, daß er das gestoppt hat.

Auch wenn die Maut selbst zwar u. U. keiner Genehmigung bedarf, so bedarf es dann u. U. der Genehmigung, wenn die aus der Maut eingenommenen Mittel einem Unternehmen zufließen sollen. Ob dieser beabsichtigte Mittelzufluß nach Brüssel gemeldet worden ist?

 

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 4. Juli 2019 um 11:17:44 Uhr:

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 4. Juli 2019 um 08:51:22 Uhr:

da wird doch der Staat auf private Gelddrucker übertragen !

DAS ist für mich Illegal!

Das greift sogar weiter.

Es handelt sich im Rechtsbereich der Europäischen Union um eine staatliche Beihilfe zugunsten eines Unternehmens, wenn der Staat eine Abgabe, bspw., beschließt und diese einem Unternehmen zugute kommen läßt. Diese Aussage ist immer in Relation zu den Wettbewerbern und dem Aspekt der staatlichen Marktbeeinflussung zu sehen. Diese Beihilfe muß der EU-Kommisssion gemeldet werden.

Im europäischen Binnenmarkt kann jeder staatlich verursachte Mittelzufluß an ein Unternehmen eine Beihilfe darstellen, wie auch jeder vom Staat unterbundene Mittelabfluß, wie auch bereits eine staatliche Garantie eine Beihilfe darstellen kann. Beihilfen sind vor Einführung nach Brüssel meldepflichtig und in Teilen auch genehmigungspflichtig.

Man sollte evtl. dem EuGH hier danken, daß er das gestoppt hat.

Auch wenn die Maut selbst zwar u. U. keiner Genehmigung bedarf, so bedarf es dann u. U. der Genehmigung, wenn die aus der Maut eingenommenen Mittel einem Unternehmen zufließen sollen. Ob dieser beabsichtigte Mittelzufluß nach Brüssel gemeldet worden ist?

Mit dem Thema entfernen wir uns etwas vom ursprünglichen. Ob die EU-Kommission sich mit der "Infrastrukturabgabe" und seine Erfassungssysteme befasst hat, ohne das Thema direkte oder indirekte Beihilfe für die beteiligten Unternehmen geprüft zu haben? Fpagen über Fragen, die zum Glück keine Antwort mehr brauchen.

Grüße vom Ostelch

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