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[NEWS] Urteil: Maut ist illegal

Themenstarteram 18. Juni 2019 um 8:33

https://www.merkur.de/.../...-ueber-deutsche-pkw-maut-zr-12525173.html

Da weiß die linke Hand auch nicht was die Rechte tut.

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2019 um 8:50

Lustig- wieder mal!

Wir sind wirklich zu allem zu doof!

Aber das ausgerechnet die Österreicher - die Erfinder der Abzocke! - dagegen erfolgreich geklagt haben - Wahnsinn!!!

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Ein Haufen OT ist verschwunden.

Zurück zum eigentlichen Thema.

Moorteufelchen

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 4. Juli 2019 um 08:51:22 Uhr:

Ganz allgemein - Warum muss es einen "Betreiber" geben der nicht staatlich ist?

Sei es in Österreich die Asfinag oder TollCollect oder ähnliches...

da wird doch der Staat auf private Gelddrucker übertragen !

DAS ist für mich Illegal!

Du bist vielleicht schlecht informiert - Die ASFINAG wurde 1982 gegründet und ist eine Gesellschaft des Bundes.

Die Republik Österreich hat als 100 % Eigentümerin der ASFINAG die Aufgabe übertragen, das hochrangige Straßennetz zu betreiben und auszubauen.

Zitat:

@kiaora schrieb am 4. Juli 2019 um 20:34:11 Uhr:

Die Republik Österreich hat als 100 % Eigentümerin der ASFINAG die Aufgabe übertragen, das hochrangige Straßennetz zu betreiben und auszubauen.

Ist zwar hier eigentlich OT, aber für das europäische Beihilferecht spielt die Rechtsform eines Unternehmens keine Rolle. Nicht, daß für Österreich hier noch ein Phyrussieg lauert? Denn was Unternehmen sind, bestimmt das europäische Recht in alleiniger Auslegung durch den EuGH.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 4. Juli 2019 um 08:51:22 Uhr:

Ganz allgemein - Warum muss es einen "Betreiber" geben der nicht staatlich ist?

Sei es in Österreich die Asfinag oder TollCollect oder ähnliches...

da wird doch der Staat auf private Gelddrucker übertragen !

DAS ist für mich Illegal!

Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) ist eine österreichische Infrastrukturgesellschaft. Die Aktien stehen zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich.

Die ASFINAG erhält keine finanziellen Mittel aus dem Staatsbudget, sondern finanziert sich über Einnahmen aus der Vignette, LKW-Maut und Streckenmautabschnitte sowie über Anleihen am Kapitalmarkt. Gemäß § 10 ASFINAG-Gesetz hat der Bund die Liquidität des Unternehmens sicherzustellen. Der Bund übernimmt für einzelne Finanzierungstransaktionen eine gesonderte Haftung, um die Finanzierungskosten gering zu halten.[5] Bei einem Jahresüberschuss führt die ASFINAG ggf. einen Teil als Dividende an die Republik Österreich ab.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 4. Juli 2019 um 22:09:20 Uhr:

Zitat:

@kiaora schrieb am 4. Juli 2019 um 20:34:11 Uhr:

Die Republik Österreich hat als 100 % Eigentümerin der ASFINAG die Aufgabe übertragen, das hochrangige Straßennetz zu betreiben und auszubauen.

Ist zwar hier eigentlich OT, aber für das europäische Beihilferecht spielt die Rechtsform eines Unternehmens keine Rolle. Nicht, daß für Österreich hier noch ein Phyrussieg lauert? Denn was Unternehmen sind, bestimmt das europäische Recht in alleiniger Auslegung durch den EuGH.

Die deutsche Maut in der Ausgestaltung wie sie gedacht war musste doch scheitern.

 

Zitat:

@wkienzl schrieb am 5. Juli 2019 um 10:04:05 Uhr:

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 4. Juli 2019 um 22:09:20 Uhr:

Ist zwar hier eigentlich OT, aber für das europäische Beihilferecht spielt die Rechtsform eines Unternehmens keine Rolle. Nicht, daß für Österreich hier noch ein Phyrussieg lauert? Denn was Unternehmen sind, bestimmt das europäische Recht in alleiniger Auslegung durch den EuGH.

Die deutsche Maut in der Ausgestaltung wie sie gedacht war musste doch scheitern.

Aber nicht wegen des europäischen Beihilferechts. Das war und ist auch zukünftig kein Hindernis.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. Juli 2019 um 10:19:45 Uhr:

Zitat:

@wkienzl schrieb am 5. Juli 2019 um 10:04:05 Uhr:

Die deutsche Maut in der Ausgestaltung wie sie gedacht war musste doch scheitern.

Aber nicht wegen des europäischen Beihilferechts. Das war und ist auch zukünftig kein Hindernis.

Die Maut ist wegen der Ungleichbehandlung gekippt worden, was aber nichts daran ändert, daß sie nicht später aus beihilferechtlichen Gründen nicht ebenso hätte u. U. gekippt werden können.

Im europäischen Recht werden alle Unternehmen, gleich welcher Rechtsform und Eigentümerstruktur, absolut gleich behandelt; der Staat darf seine Unternehmen nicht begünstigen, muß sie freilich aber auch nicht benachteiligen.

Mit der damaligen Altmark-Entscheidung erarbeitete der EuGH Kriterien, an dessen Einhaltung sich jede staatliche Beihilfe zugunsten eines Unternehmens seither messen lassen muß.

Grundsätzlich sind staatliche Beihilfen für Unternehmen im europäischen Recht untersagt, weil Unternehmen auf eigenen Füßen stehen sollen. Aber auch Europa weiß, daß ein Auftraggeber die Finanzierung seines Auftrages sicherzustellen hat, so daß der staatliche Mittelzufluß an ein Unternehmen dann zulässig sein kann, wenn dieses Unternehmen zuvor einen staatlichen Auftrag erhalten hat. Dabei hat der Staat aber zu gewährleisten, daß dieser Mittelzufluß nur in jener Höhe erfolgt, die jedes beliebige andere Unternehmen zur Erledigung des gleichen Auftrages aufwenden würde.

Eine Ausnahme hat es im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, denn der Staat darf hier einen Sachverhalt, bspw. den Rettungsdienst, auch selbst durchführen. Ausschreibepflichtig ist aber darüberhinaus außerhalb der De-Minimis-Kriterien für Kleinbeihilfen alles, was der Staat nicht in Eigenregie erledigen möchte, bzw. nicht erledigen sollte/darf.

Wo Wettbewerb besteht, müssen alle europäischen Wettbewerbskriterien eingehalten werden, deswegen wurde, siehe eingangs, die Maut vom EuGH einkassiert, wegen Ungleichbehandlung der mautzahlenden Verkehrsunternehmen.

Soweit jedenfalls mein Kenntnisstand, eine Garantie kann aber dennoch nicht abgegeben werden.

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