...Mehrwertsteuer ab 01/2007.. 19%..

VW Eos 1F

Hallo,

Leider steigt ja die Steuer auf 19% 🙁

Ich hab eine Frage dazu, wenn ich mal angenommen meinen Eos dieses Jahr bestelle (noch 16%) und den Kaufvertrag unterschreibe, das Auto aber erst 2007 ausgeliefert wird... muss ich dann 19% Steuer bezahlen?

Viele Grüße Bernd

23 Antworten

Dann muss der Händler die Steuererhöhung tragen. -> weniger Rabatt
Das Finanzamt verzichtet ganz sicher nicht!

Die MwSt führt doch der Händler an das FA ab.

Der Rechnungsbetrag ist vertraglich auf brutto vereinbart - ergo ändert sich doch der Nettobetrag und somit die Spanne für den Händler. Der Kunde bemerkt also die Erhöhung gar nicht direkt. Richtig?

In dem Fall wird der Händler aber vorher weniger Rabatt geben.

Vom ADAC:

Kauf nach dem 1. September: Der Kunde wird nur dann mit den 19 Prozent belastet, wenn diese im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Enthält der Kaufvertrag die erhöhte Mehrwertsteuer noch nicht, gibt es kein Nachforderungsrecht für den Verkäufer. Ausnahme: Wenn eine entsprechende Preisanpassungsklausel im Vertrag und eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart wurde, kann der Händler nachfordern.

Kauf vor dem 1. September: In diesem Fall werden die vollen 19 Prozent fällig, auch wenn im Kaufvertrag 16 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen sind, vorausgesetzt, das Fahrzeug wird erst 2007 ausgeliefert. ADAC-Tipp: Nachzahlungen können vermieden werden, wenn man im Kaufvertrag mit dem Händler vereinbart, dass keine Ausgleichszahlung erfolgt. Dann gilt der vereinbarte Festpreis.

Welchen Sinn hat das denn?
Vor dem 1.9. muss man zahlen und danach nicht?

Haben die da was verwechselt?

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Zitat:

Original geschrieben von Dafrank


Welchen Sinn hat das denn?
Vor dem 1.9. muss man zahlen und danach nicht?
Haben die da was verwechselt?

Ich habe es auch mehrmals gelesen und verstehe es auch nicht.

Genaugenommen hat das Topic ja nichteinmal etwas mit "Technik" zu tun 🙂

Zitat:

Original geschrieben von D.Hollander


Ich habe es auch mehrmals gelesen und verstehe es auch nicht.

 

Der ADAC ist der Ansicht, daß bei Autokäufen übliche Preisbindung von 4 Monaten auch für den Fall der Mwst.-Erhöhung gelten würde. Nach den in Deutschland üblichen Autoneukaufverträgen besteht für die Händler die Möglichkeit eine Preisanpassung von dem Kunden zu verlangen, wenn zwischen Bestellung und Auslieferung mehr als 4 Monate liegen.

Vom 01.09. bis 31.12. sind es genau 4 Monate.

Der ADAC schert hier alle Verträge über einen Kamm, ohne zu berücksichtigen, daß sich in vielen verträgen die Händler schon jetzt die Tür offen halten, sofern es zu nicht von Ihnen oder dem Hersteller bedingten Preiserhöhungen kommt.

Steuerrechtlich ist ausschließlich der Auslieferungstag entscheidend dafür, welche Mehrwertsteuersteuersatz zu bezahlen ist.

Gruß

deBORA

Dann verstehe ich trotzdem nicht, warum die Leute die früher bestellen, also vor dem 1.9. (in der Hoffnung ihr Fahrzeug noch 2006 zu bekommen), diese 3% Mehr zahlen sollen und die, die später ordern nicht.

Rein rechtlich ist es aber doch so:

Privatkunde: hier wurde ein Vertrag auf einen Brutto-Preis abgeschlossen, die Mehrwertsteuer-Erhöhung würde grundsätzlich zu Lasten des Händlers gehen, wenn bei Abschluß nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Kunden mit Vorsteuer-Abzug: hier wird die am Tag der Lieferung gültige MwSt auf den NETTO-Preis aufgeschlagen. Spielt aber keine Rolle, da diese beim FA als Vorsteuer geltend gemacht wird.

Oder?

Gruß,
McErnie

Zitat:

Original geschrieben von Dafrank


Dann verstehe ich trotzdem nicht, warum die Leute die früher bestellen, also vor dem 1.9. (in der Hoffnung ihr Fahrzeug noch 2006 zu bekommen), diese 3% Mehr zahlen sollen und die, die später ordern nicht.

Lies noch einmal genau, was in diesem Artikel steht. Bei Bestellungen VOR dem 01.09.2006 wird in jedem Fall der höhere MWST-Steuersatz fällig, WENN erst in 2007 geliefert wird -bei Lieferung in 2006 zahlst du als Kunde in jedem Fall den geringeren Satz, egal wann du bestellt hast-. GRUND: wie Deboratdi schon anmerkte, ist die gesetzliche Preisbindefrist von 4 Minaten dann abgelaufen.

Bei Bestellungen NACH dem 01.09.2006 ist es THEORETISCH ja möglich, das die Fahrzeuglieferung zwar in 2007, jedoch innerhalb der Bindefrist von 4 Monaten erfolgt; insofern ist die Aussage von Deboratdi *Zitat: "Steuerrechtlich ist ausschließlich der Auslieferungstag entscheidend dafür, welche Mehrwertsteuersteuersatz zu bezahlen ist." Zitat-Ende* diesmal nur bedingt richtig.

Ich gebe mal ein plastisches Beispiel:

Du kaufst im November 2006 einen EOS, der Ende Januar 2007 an dich ausgeliefert wird (ich weiss, unwahrscheinlich, aber es ist ja theoretisch); meinetwegen ein Fahrzeug, das ein anderer Kunde nicht abnehmen wird oder das in einer Warteschleife hängt. Bei Auslieferung in 2007 wirst du TROTZDEM den alten MwST-Satz bezahlen, WENN VORHER NICHTS ANDERES VERTRAGLICH VEREINBART WURDE, da die Lieferung innerhalb der gesetzlichen Bindung von 4 Monaten erfolgte.

Verständlich?!

Es ist also weder theoretisch noch praktisch möglich, als Kunde innerhalb der Preisbindung eine Auslieferung in 2007 zu erzielen, wenn ich VOR dem 01.09.2006 bestelle; danach jedoch schon.

Liebe Grüsse

Indy

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