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>> Kurios !? wie soll ich handeln ? G4 4M Autokauf

Themenstarteram 10. Januar 2005 um 18:29

Hallo,

hier stehn viele informationen, aber ich hoffe es kann mir jeamand helfen.

Vorab muss ich sagen das mir das auto gefällt und es in gutem zustand ist mit 91000 km.

Ich habe mir am letzten freitag ein Auto (G4 V6 4M) in "AA" gekauft das angeblich TÜV, AU und vw service bekommen hat (war vorher vereinabart) und das auto wurde angeblich in italien und in dutschland bewegt, vorwiegend aber in deutschland.

Ich weis aber nicht ob das stimmt denn der Fahrzeugbrief ist ohne jede vorbesitzer info (angeblich ist das auto 1. Hand)

Der Brief ist so wie es aussieht neu angefertigt, denn bei "bescheinigung der Zulassungsstelle" steht das datum 20.12.2004 und auf der Rüchseite des Fahrzeugbriefes bei "raum für weitere amtlich zugelassene eintragungen" steht:

--------------------------------------------------------

Dieser fahrzeugbrief wurde ausgegeben auf Antrag von ....... ....

für das aus italien eingeführte Fahrzeug

....

....

innergemeinschaftlicher Erwerb

Die zur Briefwerstellung benötigten Unterlagen wurden eingezogen.

--------------------------------------------------------

Heißt das jetzt ich kann den orginalbrief ensehen oder wie versteh ich das? Ist da was faul? Warum

ein neuer Brief ?

 

Als weiteres Dokument habe ich einen VOLKSWAGEN

EWG - Übereinstimmungsschein und ein din A5 zettel:

----------------------------------------------------------

ur. zurück, mit der Mitteilung, daß dem für das Faharzeug mit der Fahrgestellnr. .....

ausgegebennen Fahrzeugbrief Nr: .....

von hier am ______________

das amtliche kennzeichen ________

zugeteilt wurde.

Name der Verwaltungsbehörde

...........

Unterschrift

---------------------------------------------------------

Was sind das für dokumente? deuten die auf etwas hin ?

Ich habe also ein 5 tage gültiges kennzeichen für die Überführung nach "WN" beantragt da ich den fahrzeugbrief noch nicht hatte und als ich das auto abhohlen war viel mir auf das die tüv und AU bescheinigung gefehlt hat und als ich gefragt habe wo diese sei sagte mir der verkäufer ich bekomme diese ausgehändigt sobald ich die echten Nummernschilder im Landratsamt in "WN" beantrage.

So fuhr ich also in diesem Glauben nach "WN" und das Wochende vergieng.

NUN waren sie ungültig die 5 tages zulassungen.

Also war ich heute morgen guten gewissens im Landratsamt und siehe da ich benötige die au und tüv bescheinigung doch! Die beamtin leitete dies vom baujahr 10/2000 ab . Ich erst mal baff ...

Dann später rufe ich den Händler an und sage ihm das es nicht geklappt hat so wie er das sagte.

Er meine er erkundigt sich und ruft gleich an. Nach ner Stunde rief er also an und berichtete dass es in "AA" möglich sei ohne die zettel von tüv und au ein kennzeichen für "WN" zu beantragen es genüge da mit dem fahrzeugbrief und ausweis zu kommen. In "WN" hat er angerufen und mitgeteilt bekommen das es da nicht so möglich sei ohne die Tüv und AU Bescheinigungen ein Nummernschild zu bekommen,

sagte er mir.

Als lösung schlug er mir vor dass ich TÜV und AU hier in "WN" neu machen sollte und ihm dann die Rechnung und meine Bankdaten ihm zukommen lassen sollte auf die er dann das geld für die abnahme wieder zurück überweist.

Aber nun frage ich mich wie komme ich nun zum tüv mit dem auto meine 5 tageszulassung ist doch abgelaufen !?

Ich frage mich auch falls bei der tüfprüfung mängel festgestellt werden ob der händler diese reparaturen dann auch übernimmt. Aber eigentlich dürften ja keine Mängel da sein, denn es wurde ja ANGEBLICH schon tüv und au gemacht. Aber wo sind die bescheinigungen ?

}

Kann es möglich sein das der händler diese nicht bekommt als er tüv und au gemacht hat und diese an ein amt weitergegeben hat ?

{

Stimmt es das ich mit einem fremden roten kennzeichen nicht zum tüf kann da er die aufkleber dann nicht aufbringen kann ?

Ich bin grad etwas VERUNSICHERT was sollte ich am besten tun, wie soll ich handeln ??

Ich danke euch vielmals im Voraus

Gruß, G11880

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9 Antworten
am 10. Januar 2005 um 19:24

Hallo G11880,

 

es kann viele Gründe geben das der Fzg - Schein erneuert wird, z.b. bei verlust oder diebstahl. Verstehe aber nicht warum der Verkäufer dir nicht die HU und AU papiere nicht aushändigt. Würde an deiner stelle ein tageskennzeichen beantragen, natürlich auf kosten des verkäufers und zum TÜV oder zur Dekra fahren. Die sollen das Auto mal gründlich durchchecken. Und falls sie etwas entdecken, muss der verkäufer den schaden reparieren lassen, schließlich hast du ja auch Garantie.

Weiterhin viel Spass mit deinem V6

 

Gruß Benni

Fahrzeugschein auf italienisch und deshalb nen Neuen deutschen bekommen?

Mit den HU und AU Papieren ist allerdings mekrwürdig, die müßte er vorliegen haben wenn er den TÜV durchgeführt hat.

Themenstarteram 10. Januar 2005 um 19:54

wird der alte fahrzeugschein eingezogen?

Wenn ja von wem oder bekomme ich den ausgehändigt ?

Denn ich habe keinen fahrzeigschein in dem der alte tüv und kennzeichen vermerkt sind.

Wenn dann müßte im neuen Fahrzeugschein Ersatz-Fahrzeugschein oben drauf stehen. Den alten kriegst du dann nicht ausgehändigt. Kann sein das der sogar vernichtet wird.

Aber das ganze ist echt sehr komisch. Ich würd mich da mal irgendwo schlau machen ob man das alles nachprüfen kann. ADAC? Rechtsverdreher?

Themenstarteram 10. Januar 2005 um 20:26

Hab nur einen fahrzeugbrief und ewg -übereinstimmungsbeschein.

krieg ich dann noch nen alten fahrzeugschein vom verkaüfer ??

Also falls du wirklich einen neuen Fahrzeugbrief bekommen hast, weil der alte in einer anderen Sprache verfaßt war, dann zählt das natürlich auch für den Fahrzeugschein.

Dann hat der Verkäufer auch nicht mehr den alten. Der wird bei der Ausstellung der neuen Exemplare einbehalten.

am 10. Januar 2005 um 20:58

Also:

Wird ein Fahrzeug abgemeldet, so ist der Fahrzeugschein einzuziehen.

Dieser wird dann von der Zulassungsbehörde vernichtet.

Nachträglich da einen Blick hinein zu werfen ist also nicht möglich.

*******************************************

Es wird allem anschein nach wohl wie folgt gelaufen sein: (Da wette ich für!)

Der V6 ist ständig in Italien bewegt worden.

Nachdem er dann nach Deutschland kam, wurde (auf Antrag des Impotreurs) ein deutscher KFZ-Brief herausgegeben.

Deshalb ist auch kein Vorbesitzer dort eingetragen.

(Wenn er wirklich in Deutschland bewegt wurde, dann nur mit roter Nummer!)

Da der V6 in Italien bewegt wurde gibt es auch keinen deutschen TÜV-Bericht oder eine AU-Bescheinigung!

Außerdem ist die Anzahl der Vorbesitzer in Italien nur sehr schwer zu ermitteln.

Bei dem Kilometerstand können es schon mehrere sein...

Ein gebrauchtes Fahrzeug wird in Deutschland niemals ohne TÜV- und AU-Bericht zugelassen werden. (Es sei denn, es ist unter drei Jahre alt).

Deshalb würde ich dem Verkäufer bitten dafür zu sorgen, dass er sich um die Zulassung kümmert!

Noch ein Tip zum Schluss:

Fahre mal zu einem VW-Händler in Deiner nähe.

Dort lass mal Deine "FIN" über das VW-eigene Programm "ELSA-WIN" laufen.

Dein Händler soll mal die gesamte Fahrzeughistorie abrufen.

Eine vielzahl an Informationen über das Fahrzeug kann dein Händler dann einsehen (z.B. kann man sehen, wann und was bei VW repariert worden ist und welche Austattung ab Werk verbaut wurde...)

Mach dir also nix vor:

Du hast einen V6 aus Italien!

Aber das muss ja nicht unbedingt schlecht sein...

MfG!

od mit italienische Kennzeichen in Deutschland bewegt da fragt keiner nach -habe in sizielien seit jahren einen punto mit D-Kennzeichen und TÜV geht auch

College lass die finger einfach davon zuviele unstimmigkeiten bei dem auto.

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