[Kaufbewertung] Verarscht worden?

Moin zusammen,

ich glaube ich habe mich, leider zum Teil wissentlich, über den Tisch ziehen lassen.
am 11.2. habe ich mir das Auto angeschaut und bis auf paar optische Mängel, mit denen ich bei einem fast 8 Jahre alten Auto zu Recht komme, sah alles echt gut aus. Ich muss zugeben, dass ich von Autos keine Ahnung habe.

Heute habe ich mir vorgenommen das Auto mal richtig sauber zu machen. Hab mich richtig darauf gefreut.
Beim hochklappen der Frontwischer musste ich feststellen, dass er wohl ordentlich mal ein drauf bekommen haben muss, weil die Wischer ecken relativ stark an der Motorhaube an. Sie gehen hoch, aber schwer und Anfangs ist die Haube im weg.

Ich habe dann im Kaufvertrag geschaut, den ich am 11.2. unterzeichnet habe. Dort stand drin :"Felge beschädigt" Bezahlt habe ich via Überweisung wenige Tage später. Das Geld waram 16.2. da
Ich konnte das Auto nicht sofort mitnehmen, weil er noch TüV bekommen hat, sowie eine Durchsicht bei der Werkstatt von nebenan.
Als ich am 19.2. das Auto abgeholt habe, habe ich eine Checkliste von der Werkstatt/Durchsicht bekommen und da stand dann immer :"Fahrzeug fährt gerade aus Ja/nein" etc
Es waren 5 Seiten und leider habe ich es nur überflogen, weil heute beim durschauen habe ich gesehen, dass es ein Unfallauto ist, was er mir aber nie gesagt hat. Beim 2ten habe ich es in der Durchsicht stehen gehabt, aber er hat gehofft, dass ich voller Euphorie nicht genau hinschaue. Ich denke, ich habe mir gedacht:"er hat frischen TüV, bezahlt habe ich eh, nun ist das Kind eh in den Brunnen gefallen"
Könnte mir in den Arsch treten.

Zusätzlich zieht er beim Fahren stark nach Links, im Check steht aber, dass alles iO ist. Da hätte ich am Fr ein Termin bei ATU. Festpreis 79€. Der Händler ist 350km entfernt.

Heute habe ich dann recherchiert und via VIN herausgefunden, dass es ein Auto aus Frankreich ist. (siehe Anhang)
Davon war nie die Rede und im Kaufvertrag oder Brief steht nichts. Ich bin der 3te Halter. 1. Halter ist aber erst ab Mitte 2012 eingetragen, EZ ist 06/11. 2ter ab 2014 und nun ich. Über den Aufenthalt in Frankreich steht nix.

Ich bin gerade noch etwas durcheinander. Ich hoffe ihr könnt den Sachverhalt verstehen.
Meine Frage: Macht es Sinn den Kauf anzufechten? Ich würde das Auto gerne "zurückgeben".
Seht ihr eine Möglichkeit? Ich werde morgen zum Anwalt gehen, aber vllt. habt ihr Ratschläge, was ich direkt ansprechen sollte.

Ford Mondeo TDCI 2.2l 200PS, 88000km, 10590€

Bilder vom Auto:
Ford Monde Bild 1
Ford Mondeo Bild 2
Ford Mondeo Bild 3
Ford Mondeo Bild 4
Ford Mondeo Bild 5

VIN Auszug zum Auto

Ich würde mich über viele hilfreiche Antworten sehr freuen. Vielen Dank.

Lg,
Sascha

Beste Antwort im Thema

Moin zusammen,

sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe.
Ich habe mit dem Rechtsberater von der Bundeswehr gesprochen und er sagte mir, dass man es versuchen könnte, aber auf jeden Fall nicht einfach wird. Ich müsste aber in Vorkasse treten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Ich habe das Auto dann noch 1000km gefahren und für mich entschieden, dass ich eigtl. doch recht zufrieden bin und wegen der Dinge, die mir Bauchschmerzen bereitet haben/bereiten, selbst schuld habe und es nächstes mal besser weiß.

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Lg,
Sascha

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Zitat:

@astra33 schrieb am 25. Februar 2019 um 11:27:42 Uhr:


Ein Ford Mondeo ist in D immer ein Importfahrzeug, der wird nämlich in Spanien und früher Belgien produziert.

Wenn der Mondeo vom TE für den französischen Markt gebaut wurde und danach nach Deutschland kam, handelt es sich um ein Import bzw um ein EU Fahrzeug und das sollte man dem Kunden kommunizieren und auch im Kaufvertrag festhalten

Über sieben Jahre alt, Diesel mit 200 PS und dann nur 88000km Laufleistung?

Moin,

Seltsame Sachen gibt es immer. Darüber nachzudenken ist nicht sehr zielführend.

Der Preis des Autos ist zweitrangig - Import ist auch kein Mangel - sondern eben Anzeigepflichtig. So wie ein reparierter Unfall auch kein Mangel ist, sondern Anzeigepflichtig, weil eben wertbestimmende Eigenschaft.

So wie eine Wurst ohne Zutatenverzeichnis auch nicht zwangsläufig schlechter sein muss wie eine mit - aber es ist eben Pflicht, es draufzudrucken.

Das sind eben Informationen die einen NICHT interessieren können - die man aber eben durchaus für eins qualifizierte Kaufentscheidung haben sollte bzw. immerhin konsultieren können sollte.

Sonst ist das so, als ob der Verkäufer dir die Farbe nicht nennt und du dann ein Auto in Babykotzegrün kaufen müsstest - was du vielleicht gar nicht willst.

LG Kester

Mich würde an dem Auto die viel zu niedrige Laufleistung pro Jahr stutzig machen, zumindest bei einem Dieselfahrzeug.
Bei einem Halter kann das, Großmütterchen vorausgesetzt, noch plausibel erscheinen, bei 2 oder gar 3 fände ich das allerdings komisch.

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Zitat:

1. Halter ist aber erst ab Mitte 2012 eingetragen, EZ ist 06/11.

wäre doch mal die erste Frage:

Klassischer EU-"Reimport"?

also nur ne Tageszulassung in F - und dann etwas abgestanden hier 30 % unter Liste verkauft?
(dann wäre der Wagen effektiv erst Mitte ´12 bis jetzt 6 1/2 Jahre im Einsatz
also wegen der Tageszulassung 1 Jahr vor Verkauf wohl günstiger als eine "reguläre" 2012 Erstzulassung 😉 )

oder wurde das Auto in F gefahren ...

--> WARUM dann Export nach D???

Was sind dem Scheckheft/HU-Berichten/usw. für km-Stände zu entnehmen!?

PS:
und wesentlich wäre natürlich auch, was GENAU im Kaufvertrag steht/zugesichert wurde (oder auch nicht)!!!!!

Mein Auto ist auch für den frz. Markt gebaut worden, wenn ich das richtig verstanden habe. Lief dann aber 1 Jahr in D bei einem Autovermieter. Anscheinend hat der Vermieter das Auto aber in Frankreich in Empfang genommen. War deiner auch ein Mietwagen?

Zum Unfall: Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Die bezahlen häufig Sachverständigengutachten über den Zustand des Fahrzeuges nach Gebrauchtwagenkauf. Kann interessant sein.

War das Auto im Ausland überhaupt zugelassen?
Wurde es nur nach F ausgeliefert?

Das hat dein Vin Decoder nicht schlüssig ausgegeben.

Das liest sich hier wieder mal nach später Kaufreue.

Zitat:

@bsawanderer schrieb am 25. Februar 2019 um 18:05:35 Uhr:


Das liest sich hier wieder mal nach später Kaufreue.

Genau das wird es auch sein. Die gleiche Intensität vor dem Kauf,hätte diesen evtl abgewendet oder einen noch interessanteren Preis gebracht. Die Informationen,die man sich jetzt beschafft,hätte man auch vor dem Unterschreiben des KV ermitteln können.

Da ich grundsätzlich keinem AutoVerkäufern traue, versuche ich schon vor der ersten Besichtigung soviel Infos zum Fahrzeug zu bekommen wie nur möglich.
Hinterher endet das eh immer im Krampf bzw Kampf vor Gericht. Und auf so ein Scheiß hab ich kein Bock.

Gruß M

Zitat:

@bsawanderer schrieb am 25. Februar 2019 um 18:05:35 Uhr:


War das Auto im Ausland überhaupt zugelassen?
...

gemäß Angaben oben
"1. Halter ist aber erst ab Mitte 2012 eingetragen, EZ ist 06/11."

JA

(EZ muss also außerhalb Deutschlands gewesen sein 😉 )

Wiederrufsfrist giebt es NUR bei Fernabsatz! nicht bei Kauf vor Ort. Wiederruf hast Du nicht nur bei Kaufverträgen aber eben nur bei Fernabsatz. Für Dich ist diese Vokabel in dem Fall völlig irrelevant.

Für Dich allein entscheident ist die Tatsache die im schriftlichen Kaufvertrag steht. Alles Anders ist auch völlig irrelevant.
Auf Unfallschäden muß dich der Verkäufer hinweisen. Steht da nix drin, hat er nichts angegeben. Das ist so als wenn er nein angekreuzt hätte.
Hier ist es völlig egal ob Du einen Zeugen hast oder nicht. Nur die Schriftform gillt hier (weil sie eben vorliegt). Der Kaufvertrag wäre zwar auch mündlich gültig aber da eine Schrfiftform vorliegt ist die ausschlaggebend.

Wenn das Auto stark nach einer Seite ziehen würde, hätte man das bei einer ausgiebigen Probefahrt gemerkt.
Entweder der Verkäuifer hat nachträglich etwas verändert oder Ihr seit nur mal eben um den Block gefahren.
Das Erste wäre kriminell und das 2. einfach nur, sorry, ziemlich dumm. Warum probiert man ein Billiig T-Shirt bei KIK an und ein verhältnismäßig teueres, Gebrauchtauto wird nicht ausprobiert? Das verstehe ich nicht. Son Auto will man doch ein paar tage bis Jahre fahren udn es soll einen doch sicher ans Ziel bringen. Habt Ihr die Bremsen und die reifen VOR dem Kauf begutachtet? Was nützt ein toller Lack wenns darunter gammelt? Kaufts Du nen Apfel nach Optik oder nach Reifegrad und Geschmack?

Zitat:

@StephanRE schrieb am 25. Februar 2019 um 19:28:09 Uhr:


Für Dich allein entscheident ist die Tatsache die im schriftlichen Kaufvertrag steht. Alles Anders ist auch völlig irrelevant.
Auf Unfallschäden muß dich der Verkäufer hinweisen. Steht da nix drin, hat er nichts angegeben. Das ist so als wenn er nein angekreuzt hätte.
...

ein tricksender Verkäufer könnte allenfalls was in den Kaufvertrag reingeschrieben haben, dass die Checkliste (die er dem Käufer später unterjubelt) Teil des Vertrags ist 😉
so dass die darin beschriebenen Mängel nicht mehr reklamiert werden können, da dem Käufer offenbart ...

Zitat:

@picard95 schrieb am 25. Februar 2019 um 12:36:52 Uhr:


Über sieben Jahre alt, Diesel mit 200 PS und dann nur 88000km Laufleistung?

Meine Frau fährt nur etwa 5.000 km im Jahr und ist bis zuletzt 200PS+ Diesel gefahren, einfach weil ihr Diesel besser gefällt und sie den Antritt mochte. Die Laufleistung wurde nie angezweifelt, der zurücknehmende Händler war immer happy. Jetzt hat die Vernunft gesiegt und sie fährt zumindest 3 Jahre Benziner.

Zitat:

@Autofahrer- [url=https://www.motor-talk.de/.../...ng-verarscht-worden-t6561825.html?...]schrieb am 25. Februar 2019

und sie fährt zumindest 3 Jahre Benziner.

. . mit 300PS+ ?🙂 man will sich ja nicht verschlechtern?

Gruß M

Moin zusammen,

ein kleines Update.
Ich habe mit dem Händler telefoniert und die drei Punkte, die ich angesprochen hatte, waren:

1.Importfahrzeug?
2.Unfallfahrzeug?
3,Er zieht stark nach links.

1. Ihm ist nichts bekannt und er hätte auch nicht die Zeit bei seiner Eingangsprüfung auch gar nicht die Zeit alles durchzuchecken. Bei einem Neuwagen würde es etwas ändern, aber hier nicht. Seine Meinung nach.

2. Er hatte Recht, ich hab es überlesen. Er hatte Handschriftlich hinzugefügt, dass die Felge einen Schaden aufweist, aber da drüber stand noch, dass dem Einlieferer eine lackierte Tür+Kotflügel aufgefallen ist, aber man den Schaden nicht kennt bzw. das Ausmaß.

3. Der Meister wäre ein Stück gefahren und es gab keine Probleme. Er hat mir angeboten die Ursache herauszufinden, aber den Mangel müsste ich abstellen bzw bezahlen. Er wollte die Reifen tauschen vorne, ob er dann zur anderen Seite zieht. Es könne auch an den Reifen liegen, auch weil die mit 235 breit wären. Ich glaube ich zahle hier lieber selber und lass ein unabhängigen das anschauen.

In meiner Rechtsschutz über den Bundeswehrverband habe ich nur ein Erstgespräch über's Telefon bei einem Anwalt der Bundeswehr. Da rufe ich morgen an.
Ich habe gestern noch einen Anwalt angerufen, aber die Dame am Telefon sagte mir, dass Erstgespräche bis 2xx € kosten können, wenn man keine Versicherung hat, die das zahlt. Da warte ich erstmal das Telefongespräch ab. =)

Zitat:

@SaschaS89 schrieb am 26. Februar 2019 um 19:29:24 Uhr:


[...]

2. Er hatte Recht, ich hab es überlesen. Er hatte Handschriftlich hinzugefügt, dass die Felge einen Schaden aufweist, aber da drüber stand noch, dass dem Einlieferer eine lackierte Tür+Kotflügel aufgefallen ist, aber man den Schaden nicht kennt bzw. das Ausmaß.

[...]

Nun, dass er es nie angesprochen hat ist natürlich asozial und spricht nicht für die Kompetenz und Ehrlichkeit, aber damit ist er rechtlich ziemlich sicher aus der Sache raus, es sei denn, er weiß mehr als er dir erzählt hat. Aber ohne einen Riesenbatzen Glück ist das nur schwierig zu beweisen.

Zitat:

3. Der Meister wäre ein Stück gefahren und es gab keine Probleme. Er hat mir angeboten die Ursache herauszufinden, aber den Mangel müsste ich abstellen bzw bezahlen. Er wollte die Reifen tauschen vorne, ob er dann zur anderen Seite zieht. Es könne auch an den Reifen liegen, auch weil die mit 235 breit wären. Ich glaube ich zahle hier lieber selber und lass ein unabhängigen das anschauen.

Nix, es obliegt seiner Pflicht, besonders weil ein Achsteil ohne äußere Beschädigung jetzt nicht von heute auf morgen so katastrophal ausschlägt, dass das Fahrzeug in eine Richtung zieht. Man könnte höchstens noch mit dem Begriff "Verschleißteil" rumhimpeln, aber das wars auch. Es sei denn, die Felge ist schuld, dann hast du Pech 😁

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