[Kaufbewertung] Verarscht worden?

Moin zusammen,

ich glaube ich habe mich, leider zum Teil wissentlich, über den Tisch ziehen lassen.
am 11.2. habe ich mir das Auto angeschaut und bis auf paar optische Mängel, mit denen ich bei einem fast 8 Jahre alten Auto zu Recht komme, sah alles echt gut aus. Ich muss zugeben, dass ich von Autos keine Ahnung habe.

Heute habe ich mir vorgenommen das Auto mal richtig sauber zu machen. Hab mich richtig darauf gefreut.
Beim hochklappen der Frontwischer musste ich feststellen, dass er wohl ordentlich mal ein drauf bekommen haben muss, weil die Wischer ecken relativ stark an der Motorhaube an. Sie gehen hoch, aber schwer und Anfangs ist die Haube im weg.

Ich habe dann im Kaufvertrag geschaut, den ich am 11.2. unterzeichnet habe. Dort stand drin :"Felge beschädigt" Bezahlt habe ich via Überweisung wenige Tage später. Das Geld waram 16.2. da
Ich konnte das Auto nicht sofort mitnehmen, weil er noch TüV bekommen hat, sowie eine Durchsicht bei der Werkstatt von nebenan.
Als ich am 19.2. das Auto abgeholt habe, habe ich eine Checkliste von der Werkstatt/Durchsicht bekommen und da stand dann immer :"Fahrzeug fährt gerade aus Ja/nein" etc
Es waren 5 Seiten und leider habe ich es nur überflogen, weil heute beim durschauen habe ich gesehen, dass es ein Unfallauto ist, was er mir aber nie gesagt hat. Beim 2ten habe ich es in der Durchsicht stehen gehabt, aber er hat gehofft, dass ich voller Euphorie nicht genau hinschaue. Ich denke, ich habe mir gedacht:"er hat frischen TüV, bezahlt habe ich eh, nun ist das Kind eh in den Brunnen gefallen"
Könnte mir in den Arsch treten.

Zusätzlich zieht er beim Fahren stark nach Links, im Check steht aber, dass alles iO ist. Da hätte ich am Fr ein Termin bei ATU. Festpreis 79€. Der Händler ist 350km entfernt.

Heute habe ich dann recherchiert und via VIN herausgefunden, dass es ein Auto aus Frankreich ist. (siehe Anhang)
Davon war nie die Rede und im Kaufvertrag oder Brief steht nichts. Ich bin der 3te Halter. 1. Halter ist aber erst ab Mitte 2012 eingetragen, EZ ist 06/11. 2ter ab 2014 und nun ich. Über den Aufenthalt in Frankreich steht nix.

Ich bin gerade noch etwas durcheinander. Ich hoffe ihr könnt den Sachverhalt verstehen.
Meine Frage: Macht es Sinn den Kauf anzufechten? Ich würde das Auto gerne "zurückgeben".
Seht ihr eine Möglichkeit? Ich werde morgen zum Anwalt gehen, aber vllt. habt ihr Ratschläge, was ich direkt ansprechen sollte.

Ford Mondeo TDCI 2.2l 200PS, 88000km, 10590€

Bilder vom Auto:
Ford Monde Bild 1
Ford Mondeo Bild 2
Ford Mondeo Bild 3
Ford Mondeo Bild 4
Ford Mondeo Bild 5

VIN Auszug zum Auto

Ich würde mich über viele hilfreiche Antworten sehr freuen. Vielen Dank.

Lg,
Sascha

Beste Antwort im Thema

Moin zusammen,

sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe.
Ich habe mit dem Rechtsberater von der Bundeswehr gesprochen und er sagte mir, dass man es versuchen könnte, aber auf jeden Fall nicht einfach wird. Ich müsste aber in Vorkasse treten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Ich habe das Auto dann noch 1000km gefahren und für mich entschieden, dass ich eigtl. doch recht zufrieden bin und wegen der Dinge, die mir Bauchschmerzen bereitet haben/bereiten, selbst schuld habe und es nächstes mal besser weiß.

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Lg,
Sascha

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Ich würd da eher bei Punkt 1 ansetzen. Wenn er keine Zeit hat soll er keine Autos verkaufen. Wenn es sich um ein Importfahrzeug handelt hat er das (gerade als Sachkundiger Händler) anzugeben

Ich wäre echt vorsichtig mit den Kanonen rausholen ... der Verkäufer hat ersteinmal das Recht selber den Mangel mit dem Geradeauslauf zu begutachten/abzustellen....

Wenn er sich querstellt, kann er auch behaupten du wärst nach dem Kauf irgendwo gegen gesemmelt ...

Eigentlich macht man eine Probefahrt vor dem Kauf, um solche Mängel zu entdecken.

Also so klar ist das alles nicht ... ich würde ersteinmal nicht auf stur und Angriff schalten, das kann nach Hinten losgehen ...

Und den ganzen Terz mit der Herkunft verstehe ich auch nicht, ist doch völlig Latte ob der Wagen nun links oder rechts vom Rhein verkauft wurde? Übrigens hätte man auch vor der Unterschrift prüfen können, wenn es einem so wichtig ist, so klingt es eher nach, nachträglich doch nicht so zufrieden mit dem Kauf ?

Das Wischergestängeproblem scheint sich ja auch erledigt zu haben, Servicestellung und nix vertuschter Unfallschaden, oder?😉

Was hat denn der Händler zu der Tatsache gesagt, dass das Fahrzeug schon im Ausland zugelassen war?
Schließlich erhöht das ja die Zahl der tatsächlichen Vorbesitzer.
Das ist in meinen Augen ein wesentlicher Mangel.
Dazu würde ich versuchen, herauszufinden, wie das Fahrzeug vorher zugelassen war. Privat oder gewerblich, evtl. als Mietwagen? Falls ja, MUSS der Händler das angeben.

Ich habe nie gesagt, dass es ein vertuschter Unfallschaden ist. Dass es ein Unfallauto ist, ist fakt. So steht es in der Durchsicht und im Kaufvertrag. Das mit den Wischern war in der Tat halb so Wild. Ich habe mich noch bei unserer Instandsetzung informiert und die sagten mir auch, dass bei einigen Autos der Wischer nicht einfach so hochzuklappen ist.

Zitat:

Und den ganzen Terz mit der Herkunft verstehe ich auch nicht, ist doch völlig Latte ob der Wagen nun links oder rechts vom Rhein verkauft wurde? Übrigens hätte man auch vor der Unterschrift prüfen können, wenn es einem so wichtig ist, so klingt es eher nach, nachträglich doch nicht so zufrieden mit dem Kauf ?

Ich bin "eigentlich" zufrieden mit dem Auto. Ich finde es optisch sehr schick, besonders das Interieur. Dass er nach links zieht, nervt mich zwar, aber wenn das mit 80€ behoben werden könnte, wäre alles super. Ich bin 11km bei der Probefahrt gefahren, aber wie bereits erwähnt, hab ich auf die falschen Dinge geachtet.

Ich gebe dir natürlich Recht, dass ich mich vorab VIEL BESSER hätte informieren können. Ich hatte vorher einen Schlachtplan und als ich dann da war, hab ich alles vergessen und zuhause angekommen war es dann zu spät.
Ich hatte zb immer gedacht, dass die Frontscheibenheizung bei Ford dabei ist und erst nach dem Kauf gemerkt, dass er keine hat. Fand ich extrem Schade. Hab ich beim MK3 sehr feiert. Ich dachte dann, dass ggf. Ford Mondeo Modelle aus anderen Ländern anders ausgestattet sind und ein deutscher Titanium das haben müsste. Dann könnte er mir preislich ggf. entgegen kommen, weil das Auto dann kein Titanium Modell ist, er es aber als solches verkauft hat. Und dann hätte ich einen Nachteil, dass es links vom Rhein gebaut wurde. =)

Zitat:

Was hat denn der Händler zu der Tatsache gesagt, dass das Fahrzeug schon im Ausland zugelassen war?

Schließlich erhöht das ja die Zahl der tatsächlichen Vorbesitzer.

Das ist in meinen Augen ein wesentlicher Mangel.

Dazu würde ich versuchen, herauszufinden, wie das Fahrzeug vorher zugelassen war. Privat oder gewerblich, evtl. als Mietwagen? Falls ja, MUSS der Händler das angeben.

Der Brief, den ich bekommen habe, war voll. Da waren 2 Personen drauf. Die erste Person zeige einen Vorbesitzer an, also gibt es einen weiteren Brief und da ist die Person ab 2011 gefahren.
Er meinte, dass er keine Kenntnis über ein Importfahrzeug gehabt hat und er mir alles gesagt hat, was er weiß. Das Auto hatte vor mir 3 Vorbesitzer, 2 sind auf dem Brief eingetragen, den er hatte und dann gibt es noch den anderen Halter, über den er nichts weiß. Er hat aber laut seiner Aussage keine Zeit jede Historie 1a zu checken, weil es ja keinen Unterschied machen würde bei einem Auto in dem Alter.

edit: Auch hier war ich leider nicht sonderlich clever. Ich dachte, dass wenn eine 1 oben Rechts im Brief steht, dann ist es der erste Halter und nicht, dass es einen Vorbesitzer gibt. Bei mir, im neuen Brief, steht eine 3. Nicht, dass ich der 3te Halter bin, sondern, dass es 3 Vorbesitzer gibt. My bad...

Lg,
Sascha

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Zuerst stand doch der Unfall nur in der Durchsicht? Jetzt auch noch im Vertrag? Auf Seite 3 hast du behauptet es steht nicht im Vertrag. Und wenn ja, dann wusstest du ja über den Unfall Bescheid. Hast den Vertrag ja durchgelesen und unterschrieben.

Zitat:

@taurus1 schrieb am 26. Februar 2019 um 20:46:18 Uhr:


Was hat denn der Händler zu der Tatsache gesagt, dass das Fahrzeug schon im Ausland zugelassen war?
Schließlich erhöht das ja die Zahl der tatsächlichen Vorbesitzer.
Das ist in meinen Augen ein wesentlicher Mangel.
Dazu würde ich versuchen, herauszufinden, wie das Fahrzeug vorher zugelassen war. Privat oder gewerblich, evtl. als Mietwagen? Falls ja, MUSS der Händler das angeben.

Eine Glaskugel hat auch ein normaler Händler nicht, zumal es bei älteren Gebrauchtwagen keinen Sinn macht da HistoryForschung zu betreiben ...

Beispiel, da würde als erster Halter sixt stehen, ja was war es dann?? Ein Mietwagen, ein Leasingwagen, eine variofinanzierung, ein Firmenfahrzeug für einen Angestlleten oder Poolfahrzeug .... ? Das kann auch der Händler nicht sagen , also alles was der Händler da muss, ist das was wir alle mal müssen, sterben...😉

So einfach ist es nicht, sagte ich bereits.

Zum Te, ja ich kenne das, dawarste halt blind beim autokauf, das geht fast allen so bei ihren ersten Käufen, eigenlich siehste ja ein das bei dir auch ein paar schusseligkeiten liegen, das ist schon mal gut, die Eigenkritik.😉

Zitat:

@Nyasty schrieb am 26. Februar 2019 um 21:02:08 Uhr:


Zuerst stand doch der Unfall nur in der Durchsicht? Jetzt auch noch im Vertrag? Auf Seite 3 hast du behauptet es steht nicht im Vertrag. Und wenn ja, dann wusstest du ja über den Unfall Bescheid. Hast den Vertrag ja durchgelesen und unterschrieben.

Ich habe doch geschrieben, dass der Händler im Recht ist, was den Unfall angeht. Auf Seite 3 hatte ich noch nicht mehr dem Händler telefoniert. Mittlerweile hab ich eingesehen, dass ich nicht genau geschaut habe. Dass er es mir nicht gesagt hat, ist zwar nicht die feine englische Art, aber da es im Vertrag steht, hätte ich von alleine drauf kommen können.

Das ist halt ein Verkäufer, die sind mehr oder weniger alle so, ansonsten wären sie es nicht lange...

Hier tummeln sich mehrheitlich Leute die das Thme interssiert, ich denke aber den größten Teil der Käufer interessiert das 0, ganz im Gegenteil die meisten würden eher verwirrt sein, wenn man ihnen immer alles mögliche Erzählt, wonach sie überhaupt nicht fragen...

Am Ende wird sich alles in Luft auflösen...

TE liest nicht, was er unterschreibt.
TE vermutet was, was nicht nachweisbar ist.
TE erwartet was vom VK, was kein VK leisten kann und wird.
TE versucht jetzt was rauszuholen, was er vor dem Kauf tun sollte.
TE will nicht vor Ort (was zu weit weg ist) instand setzen lassen.

Am Ende werden alle schulterzuckend auseinander gehen ohne dass irgendwas sich ändert.

Fazit:
Vor dem Kauf prüfen erspart Jammern hinterher.

Klassisches Beispiel von alles falsch gemacht.

Moin,

Auch wenn der Käufer strunzdumm und naiv ohne Ende ist - hat der Händler eben seinen Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Bzgl. Des "ziehens" - erste Frage wäre logischerweise, wie deutlich. Gibt durchaus "ziehen", dass noch OK ist. Aber sonst ?!

Ist ihm ein Unfallschaden bekannt, der Auswirkungen auf die Fahrgeometrie hat, so hat er das eben sachgerecht zu prüfen - entweder per Dokumentation (ist eine Reparaturrechnung da, eine Vermessung etc.pp.) oder selbst nachzumessen oder eine so ausführliche Probefahrt durchzuführen und zu dokumentieren, dass er sich von der Sicherheit überzeugt hat. Der Meister ist ein paar Minuten gefahren - reicht da wahrscheinlich nicht aus - v.a. wenn das nicht dokumentiert ist. Das ist allein schon notwendig, damit er selbst nicht in Probleme kommt, wenn z.B. auf einer Probefahrt oder Überführung was passiert. Hat er ein Verkehrsunsicheres Fahrzeug ohne entsprechende Hinweise rausgegeben - sprechen wir nämlich schnell von einer Mithaftung.

Das gleiche bei Import oder nicht. Das Auto ist eben noch nicht im Verbrauchsfenster, wo das vielleicht wirklich nicht mehr interessiert. Bei dem Preisfenster sind 5-10% noch ordentlich Geld. Und dem sachkundigen Händler sollten die Abweichungen und Differenzen in den Papieren, Ausstattungen usw. auffallen und er daraus den Schluss ziehen - ich muss mich damit mal beschäftigen und mindestens beim Verkäufer nochmal nachfragen. Macht er das nicht und der Käufer findet das derartig simpel heraus - ja dann hat er halt Pech gehabt und muss darauf reagieren. Wie lassen wir mal offen. Ich habe dafür keine Zeit - ist da leider kein Argument, es ist eben seine Pflicht. Wie gesagt - so wie es meine Pflicht ist, dass Auto zu 100% zu bezahlen - muss er seinen Job eben auch zu 100% machen.

Klar - ob man das Auto deshalb zurück geben kann ist wahrscheinlich fraglich (aber auch nicht unmöglich) - aber so non chalant wegdiskutieren lässt sich das per Prinzip erstmal nicht.

LG Kester

Zitat:

Der Brief, den ich bekommen habe, war voll. Da waren 2 Personen drauf. Die erste Person zeige einen Vorbesitzer an, also gibt es einen weiteren Brief und da ist die Person ab 2011 gefahren
...
edit: Auch hier war ich leider nicht sonderlich clever. Ich dachte, dass wenn eine 1 oben Rechts im Brief steht, dann ist es der erste Halter und nicht, dass es einen Vorbesitzer gibt. Bei mir, im neuen Brief, steht eine 3. Nicht, dass ich der 3te Halter bin, sondern, dass es 3 Vorbesitzer gibt. My bad...

Lg,
Sascha

Ok, dann ist die Anzahl der vorbesitzer in den Papieren anscheinend richtig dokumentiert.
Ich hatte weiter vorne mit Beispiel geschrieben, dass dies unter Umstaenden nicht immer der Fall ist, wenn das Auto vorher im Ausland zugelassen war. So wird dann auch manchmal eine vorherige Mietwagennutzung verschwiegen. Scheint aber hier in diesem Fall in Ordnung zu sein.

Das Thema Unfall ist ja mittlerweile auch geklaert, wurde im Kaufvertrag anscheinend uebersehen.

Bleibt das zur Seite ziehen. Es ist fuer den Kaeufer nicht zumutbar im Rahmen der Gewaehrleistung deswegen zig hundert km zum Verkaeufer zu fahren.
Ich wuerde (evtl. nach Absprache mit dem Verkaeufer) eine Spurvermessung/einstellung bei dir vor Ort machen. (Ist am Ende auch guenstiger als einen ganzen Tag von a nach b zum Verkaeufer und wieder zurueck zu fahren um dann bei ihm das einstellen machen zu lassen)
Wenn es mit einfachem Einstellen behoben ist, wuerde ich die Sache auf sich beruhen lassen, vielleicht noch fragen, ob er die Haelfte uebernimmt.
Nur wenn was groesseres raus kommt, z.B. Teile tatsaechlich beschaedigt sind, gerichtet oder gewechselt werden muessen, dann einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und diesen mit der Bitte um Stellungnahme dem Verkaeufer zukommen lassen.

Und wer sagt, das der Spurschaden nicht auf der Heimfahrt entstanden ist?

Zitat:

@taurus1 schrieb am 27. Februar 2019 um 15:13:04 Uhr:


...

Bleibt das zur Seite ziehen. Es ist fuer den Kaeufer nicht zumutbar im Rahmen der Gewaehrleistung deswegen zig hundert km zum Verkaeufer zu fahren.
...

Wie kommst Du zu dieser (Rechts)auffassung?????????

blabberst Du einfach gerne Bullshit - oder was begründet die Aussage?

und warum hat das niemand dem Richter erzählt:

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Zitat:

Eine Nachbesserung wegen eines Defekts am Auto wird immer dann schwierig, wenn das Fahrzeug weit entfernt vom Ort der Nacherfüllung ist. Die Strecke Köln-Berlin hielt das Amtsgericht AG Wedding nun jedenfalls für zumutbar, damit der Verkäufer den Anspruch des Käufers prüfen kann (AZ: 13 C 31/13).
...

PS:
wer ein Problem damit hat, sollte vielleicht lieber vor Ort kaufen 😉

Zitat:

@bsawanderer schrieb am 28. Februar 2019 um 16:04:49 Uhr:


Und wer sagt, das der Spurschaden nicht auf der Heimfahrt entstanden ist?

Jemand, der mit Sachverstand unter das Auto guckt und die Ursache erkennen kann, wird wohl ein Urteil über den Schaden fällen können. Mittels Glaskugel aus dem Netz ist das durchaus schwierig.

Hat das schon einer gemacht?
Und der kann dann den Zeitpunkt des Schadeneintritt einwandfrei erkennen?

Wohl zu viele amerikanische Forensiker-Krimi-Superhelden im Fernsehen gesehen...

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