wurden wir verarscht? hilfe bitte
Hallo
Ich bin ganz neu hier und brauch mal eure Hilfe
Wir suchten schon seid fast 1 jahr nach einem Mazda 6 Kombi .
Nun haben wir einen gefunden und haben ihn auch nun gekauft
Das problem ist jetzt ...
Der wagen bekam gestern Tüv gemacht und wir konnten ihn dann abholen. Nun ist uns aufgefallen als wir fast zuhause waren das da diese Airbac/Anschnallleuchte an ist... Sie geht mal an und blinkt.. und geht mal wieder kurtz aus usw....
noch dazu war ein blinkerlicht kaputt... Das alles ist beim Probefahren nicht gewesen.. aber der Wagen hat Tüv bekommen.
Jetzt haben wir nur das problem das der Händer uns nur Garantie und Gewährleistung gegen 300 euro geben wollte.. und wir dies dann nicht gemacht hatten und das auch unterschrieben haben,,,
was sollen wir jetzt machen? Ist das rechtens oder wurden wir da verarscht?
Mein Mann hat sich nun auch sehr geärgert und versucht sich die ganze zeit auch über googln schlau zu machen..aber ohne erfolg bisher...da dachte ich , ich schreibe einfach mal hier
ich bedanke mich im vorraus
lg
Beste Antwort im Thema
hier alle rechlichen Einzelheiten genau zu dem hier geschilderten Fall
<p sizcache="2" sizset="39">www.lrz.de/~Lorenz/urteile/zgs04_75.htm
O.
19 Antworten
Wenn es ein gewerblicher Verkäufer war, kann er die Gewährleistung gar nicht ausschliessen. Egal, ob ihr das unterschrieben habt oder nicht. Also zumindest den Airbagfehler könnt und müsst ihr reklamieren. Was genau ist denn mit dem Blinklicht?
Ja es war ein Gewerblicher Verkäufer...
der linke blinker war defekt also die lampe... eig hätte das dem tüv aufgefallen sein oder?
und das mit der leuchte kommt doch dann auch nicht von jetzt auf gleich oder?
Zitat:
Original geschrieben von Zoomzoom2012
Das problem ist jetzt ...Der wagen bekam gestern Tüv gemacht und wir konnten ihn dann abholen. Nun ist uns aufgefallen als wir fast zuhause waren das da diese Airbac/Anschnallleuchte an ist... Sie geht mal an und blinkt.. und geht mal wieder kurtz aus usw....
Es kann sein, daß das bei der Vorführung noch nicht war. Aber hier greift die Gewährleistung. Der Händler muß den Mangel beheben bzw. beheben lassen lassen und Ihr müßt ihm die Gelegenheit geben.
Ein Problem dabei könnte aber der bestandene TÜV sein.
Ich habe mal irgendwann den Fehler gemacht, ein Auto zu kaufen, das wegen eines Unfalls beim Vorbesitzer verkehrsunsicher war (eiernde Felge, kaputtes Traggelenk, gebrochene Feder, alles vorn links). Leider gab es eine frische HU vom TÜV plus ein TÜV-Gebrauchtwagengutachten, wonach der Wagen unfallfrei war. Das Problem: Wenn der TÜV im Juni sagt, ein Auto ist unfallfrei und im Juli werden drei Monate alte Unfallschäden entdeckt, dann sind April und Mai eben nach dem Juni, weil im Juni die im April entstandenen Schäden noch nicht vorhanden waren.
Zitat:
Original geschrieben von Zoomzoom2012
noch dazu war ein blinkerlicht kaputt... Das alles ist beim Probefahren nicht gewesen.. aber der Wagen hat Tüv bekommen.
Ein Blinkerlicht kann auch von jetzt auf gleich kaputtgehen. Leuchtmittel sind aber Verschleißteile, bei der Lampe selbst greift also keine Gewährleistung. Diese ca. 5 € müßt Ihr selbst berappen.
Zitat:
Original geschrieben von Zoomzoom2012
Jetzt haben wir nur das problem das der Händer uns nur Garantie und Gewährleistung gegen 300 euro geben wollte.. und wir dies dann nicht gemacht hatten und das auch unterschrieben haben,,,
Wenn es wirklich vom Händler ist, hast Du jetzt nicht 12 Monate sondern 24 Monate Gewährleistung. Das wollte der Händler offenbar so. Wenn Ihr die 300 € gezahlt hättet, wäre es vermutlich ein Gesamtpreis gewesen und der Händler hätte auf 12 Monate verkürzt, was er bei gebrauchten Sachen ja machen darf.
Wenn er die Gewährleistung ganz ausschließt (bzw. er es versucht und schriftlich so festhält), dann gelten die vollen 24 Monate.
Als Privatmensch kann er die Gewährleistung allerdings tatsächlich ausschließen.
Zitat:
Original geschrieben von Zoomzoom2012
was sollen wir jetzt machen? Ist das rechtens oder wurden wir da verarscht?
Siehe oben: Den Händler kontaktieren und die Behebung des Mangels mit der Airbagleuchte einfordern.
Ne Blinkerlampe (das Leuchtmittel) kann von jetzt auf gleich kaputt gehen. Ist kein Drama. außerdem darauf gibt es auch keine Gewährleistung. Ist ein Verschleißteil.
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Ja das mit der leuchte ist ja auch ok, haben wir auch schon behoben.. nur das da 2 teile kaputt sind obwohl er gerade auf dem tüv war ist schon echt komisch... werden dann wohl morgen dort hin fahren und mal nachfragen . Danke für die Antworten
Und ein Tip noch: lasst euch nicht damit abspeisen, dass der Fehler bei Übergabe noch nicht da war. Das muss ER EUCH beweisen im ersten halben jahr. Eine frische HU-Plakette oder ein Übergabecheck o.ä. sind KEIN ausreichender Beweis.
Oh mann wir haben da echt nen scheiß unterschrieben ohne da richtig zu lesen
ich kopiere mal unseren kaufvertrag ok.. hoffe ihr kennt euch damit aus
🙁
Da ist nähmlcih angekreutzt das wir den als schrott fahrzeug gekauft haben usw 🙁
Wenn der Wagen frisch HU bekommen hat, kann es kein Schrottfahrzeug sein. Und selbst wenn, müssten die Mängel im Kaufvertrag einzeln aufgeführt sein. Und zum Beispiel wäre ein airbagfehler ein schwerer Mangel der zur Verweigerung der Plakette führen muss.
Ich denke es geht hier um einen Mazda 6? Da steht was von Ford Focus.
Wenn ihr als privatkäufer aufgetreten seid und idealerweise auch kein Gewerbe habt, sind die Formulierungen bzgl Gewährleistungsausschluss und dieser ganzen Sachen sowieso nichtig.
Ohhh sorry das ist unser alter den der händer von uns in zahlung genommen hat.
also unser vertrag ist der selbe nur mit dem mazda .. mom ich scannees auch ein
Wie schon geschrieben: der gesamte Gewährleistungsausschluss ist nichtig, wenn ihr als privatkäufer aufgetreten seid.
Ich würde den Verkäufer nachher sofort anrufen und ihn auffordern den Mangel zu beheben und sehen wie er reagiert. Sollte er auf den Vertrag verweisen, könnt ihr ihn ja drauf hinweisen, dass er damit gegen geltendes Recht verstößt.
hier alle rechlichen Einzelheiten genau zu dem hier geschilderten Fall
<p sizcache="2" sizset="39">www.lrz.de/~Lorenz/urteile/zgs04_75.htm
O.