[Kaufbewertung] Verarscht worden?

Moin zusammen,

ich glaube ich habe mich, leider zum Teil wissentlich, über den Tisch ziehen lassen.
am 11.2. habe ich mir das Auto angeschaut und bis auf paar optische Mängel, mit denen ich bei einem fast 8 Jahre alten Auto zu Recht komme, sah alles echt gut aus. Ich muss zugeben, dass ich von Autos keine Ahnung habe.

Heute habe ich mir vorgenommen das Auto mal richtig sauber zu machen. Hab mich richtig darauf gefreut.
Beim hochklappen der Frontwischer musste ich feststellen, dass er wohl ordentlich mal ein drauf bekommen haben muss, weil die Wischer ecken relativ stark an der Motorhaube an. Sie gehen hoch, aber schwer und Anfangs ist die Haube im weg.

Ich habe dann im Kaufvertrag geschaut, den ich am 11.2. unterzeichnet habe. Dort stand drin :"Felge beschädigt" Bezahlt habe ich via Überweisung wenige Tage später. Das Geld waram 16.2. da
Ich konnte das Auto nicht sofort mitnehmen, weil er noch TüV bekommen hat, sowie eine Durchsicht bei der Werkstatt von nebenan.
Als ich am 19.2. das Auto abgeholt habe, habe ich eine Checkliste von der Werkstatt/Durchsicht bekommen und da stand dann immer :"Fahrzeug fährt gerade aus Ja/nein" etc
Es waren 5 Seiten und leider habe ich es nur überflogen, weil heute beim durschauen habe ich gesehen, dass es ein Unfallauto ist, was er mir aber nie gesagt hat. Beim 2ten habe ich es in der Durchsicht stehen gehabt, aber er hat gehofft, dass ich voller Euphorie nicht genau hinschaue. Ich denke, ich habe mir gedacht:"er hat frischen TüV, bezahlt habe ich eh, nun ist das Kind eh in den Brunnen gefallen"
Könnte mir in den Arsch treten.

Zusätzlich zieht er beim Fahren stark nach Links, im Check steht aber, dass alles iO ist. Da hätte ich am Fr ein Termin bei ATU. Festpreis 79€. Der Händler ist 350km entfernt.

Heute habe ich dann recherchiert und via VIN herausgefunden, dass es ein Auto aus Frankreich ist. (siehe Anhang)
Davon war nie die Rede und im Kaufvertrag oder Brief steht nichts. Ich bin der 3te Halter. 1. Halter ist aber erst ab Mitte 2012 eingetragen, EZ ist 06/11. 2ter ab 2014 und nun ich. Über den Aufenthalt in Frankreich steht nix.

Ich bin gerade noch etwas durcheinander. Ich hoffe ihr könnt den Sachverhalt verstehen.
Meine Frage: Macht es Sinn den Kauf anzufechten? Ich würde das Auto gerne "zurückgeben".
Seht ihr eine Möglichkeit? Ich werde morgen zum Anwalt gehen, aber vllt. habt ihr Ratschläge, was ich direkt ansprechen sollte.

Ford Mondeo TDCI 2.2l 200PS, 88000km, 10590€

Bilder vom Auto:
Ford Monde Bild 1
Ford Mondeo Bild 2
Ford Mondeo Bild 3
Ford Mondeo Bild 4
Ford Mondeo Bild 5

VIN Auszug zum Auto

Ich würde mich über viele hilfreiche Antworten sehr freuen. Vielen Dank.

Lg,
Sascha

Beste Antwort im Thema

Moin zusammen,

sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe.
Ich habe mit dem Rechtsberater von der Bundeswehr gesprochen und er sagte mir, dass man es versuchen könnte, aber auf jeden Fall nicht einfach wird. Ich müsste aber in Vorkasse treten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Ich habe das Auto dann noch 1000km gefahren und für mich entschieden, dass ich eigtl. doch recht zufrieden bin und wegen der Dinge, die mir Bauchschmerzen bereitet haben/bereiten, selbst schuld habe und es nächstes mal besser weiß.

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Lg,
Sascha

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Zitat:

@jbrunken schrieb am 28. Februar 2019 um 16:28:42 Uhr:



Zitat:

@bsawanderer schrieb am 28. Februar 2019 um 16:04:49 Uhr:


Und wer sagt, das der Spurschaden nicht auf der Heimfahrt entstanden ist?

Jemand, der mit Sachverstand unter das Auto guckt und die Ursache erkennen kann, wird wohl ein Urteil über den Schaden fällen können. Mittels Glaskugel aus dem Netz ist das durchaus schwierig.

Und was sieht der Sachverständige? Nichts. Einen verborgenen Querlenker vielleicht. Oder auch gar nichts. Ob das bei der Heimfahrt entstanden ist und der TE irgendwo über Bordstein gefahren ist oder der Vorbesitzer zwei Wochen davor wird er sicherlich nicht erkennen.

Moin,

Deshalb reklamiert man sowas sofort und nicht vier Wochen später... damit nimmt man dem Verkäufer genau dieses Argument.

Wenn wir nicht von einem "normalen"/"geringfügigem" Ziehen sprechen - sondern von einem richtigen/starken (was er da reklamieren möchte wissen wir ja nicht), dann ist das entweder schon da gewesen oder man kann eben andere Spuren an Felgen und Reifen sehen - weil es dann schon heftiger rumsen muss und "normales" Bordsteinfahren nicht ausreichend ist. Insbesondere hier - wo ja der mehr oder weniger große Schaden diesen Mangel ja auch wahrscheinlich macht.

Also eigentlich viel Entspannter als ihr meint.

LG Kester

Zitat:

@Nyasty schrieb am 28. Februar 2019 um 23:32:03 Uhr:


[...]

Nun, da so ein "verbogener" Querlenker gerne an der Knickstelle zu rosten beginnt, lässt sich daraus schon ein Urteil fällen, insofern man denn nun nicht in einem Gebiet voller Streusalz lebt. Und wenn die Gelenke uralt und durchgenudelt sind, reicht das auch aus. Ein Sachverständiger, der bei einem erheblich Spuruntreuen Fahrzeug nichts sieht, sollte einfach den Beruf wechseln, dass ist nun keine Kernphysik.
Kester hat hier mit seiner Kritik allerdings recht, vier Wochen später wird es durchaus schwierig, insofern der Schaden tatsächlich kurz vor dem Verkauf aufgetreten sein sollte und auf eine mechanische Beschädigung außerhalb des Alterungsprozesses zurückzuführen ist.

Zitat:

@jbrunken schrieb am 1. März 2019 um 11:20:50 Uhr:


Und wenn die Gelenke uralt und durchgenudelt sind, reicht das auch aus. ...

... um den Defekt als Verschleiß zu kategorisieren 😉

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 1. März 2019 um 08:19:44 Uhr:


Wenn wir nicht von einem "normalen"/"geringfügigem" Ziehen sprechen - sondern von einem richtigen/starken ...

... dann stellt sich vor allem die Frage, warum der Wagen bei der Probefahrt noch geradeaus gelaufen ist???

(außer es liegt am Domlager, was ja gelegentlich je nach Lenkeinschlag "kippeln" kann ...
dürfte dann aber auch eher als Verschleiß anzusehen sein? )

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Ich habe mit dem Rechtsberater von der Bundeswehr gesprochen und er sagte mir, dass man es versuchen könnte, aber auf jeden Fall nicht einfach wird. Ich müsste aber in Vorkasse treten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Ich habe das Auto dann noch 1000km gefahren und für mich entschieden, dass ich eigtl. doch recht zufrieden bin und wegen der Dinge, die mir Bauchschmerzen bereitet haben/bereiten, selbst schuld habe und es nächstes mal besser weiß.

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Lg,
Sascha

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