"Junge Fahrer" Rabatt

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi,

beim Junge Fahrer Programm erhält man den Rabatt von 1000 Euro ja, wenn man seinen Führerschein seit maximal 15 Monaten hat. Gilt hierbei für die Bestimmung des Zeitraums seit Führerscheinerwerb der Tag der Bestellung vom Auto oder der Tag der Auslieferung?

Vielen Dank im Voraus!

28 Antworten

das frag ich mich auch. wie sollte vw es mitbekommen, dass ich den wagen zB nach 3 tagen verkauft/umgemeldet habe (mit gewinn für mich)?

keiner eine idee?

Zitat:

Original geschrieben von chrischti


das frag ich mich auch. wie sollte vw es mitbekommen, dass ich den wagen zB nach 3 tagen verkauft/umgemeldet habe (mit gewinn für mich)?

Gar nicht, höchstwahrscheinlich. Dann kannste aber die Garantie abhaken...

Zitat:

Original geschrieben von timito


Also das "sollte" klingt für mich so, als ist es am Ende egal.

Das deckt sich mit meinen Erfahrungen...

warum sollte die garantie verloren gehen? überträgt die sich nicht weiter? In den Garantiebedingungen steht "dass die Garantiezeit mit Übergabe an den Erstkäufer beginnt". Das bedeutet ja, dass VW auch von einem möglichen Zweitkäufer ausgeht. Andererseits steht auch in den Bedingungen: "VW AG gewährt ihren Kunden die nachstehend beschriebene Garantie für Neufahrzeuge". Das spricht wiederum dagegen, denn der Zweitkäufer ist ja nicht mehr Kunde der VW AG

chrischti

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Nö, aber wenn der 2. Käufer mit dem Wagen zur Werkstatt geht, und die checken dass er innerhalb der 6 Monate weiterverkauft wurde, dürfte das einige Probleme mit sich ziehen...

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Nö, aber wenn der 2. Käufer mit dem Wagen zur Werkstatt geht, und die checken dass er innerhalb der 6 Monate weiterverkauft wurde, dürfte das einige Probleme mit sich ziehen...

falsch. vw muss eine gesetzliche gewährleistungfrist von 24 monaten auf ihre verkauften produkte geben. weil es sich schöner anhört nennt vw es garantie.

diese "garantie" überträgt sich automatisch an den neuen käufer.

das ist natürlich richtig. aber nach ablauf der 6 monate (egal, ob nach drei tagen oder nach einem 3/4 jahr verkauft) hätte doch auch der zweitkäufer einen garantieanspruch ggü. vw, oder?!

ja

Das dürfte so stimmen, ABER...
wenn ihr innerhalb der 6 Monate mit nem anderen Besitzer zu VW geht, können die euch wegen Vertragsbruch belangen.
Ob das nach den 6 Monaten geht oder ob das irgendwo drinnensteht weiß ich jetzt nich...

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Das dürfte so stimmen, ABER...
wenn ihr innerhalb der 6 Monate mit nem anderen Besitzer zu VW geht, können die euch wegen Vertragsbruch belangen.

??? steht das drin das man den wagen innerhalb einer bestimmten frist nicht weiterverkaufen darf?

Zitat:

Original geschrieben von herr b


??? steht das drin das man den wagen innerhalb einer bestimmten frist nicht weiterverkaufen darf?

Ja, 6 Monate lang. Steht zumindest weiter vorne im Tread, die Richtigkeit habe ich mal vorrausgesetzt 😉

wenn es im vertrag nicht erwähnt wird ist das hinfällig

Zitat:

Die 1000 Euro werden direkt vom Kaufpreis abgezogen, jedoch steht im Vertrag eine Klausel über die Haltedauer vom 6 Monaten, die VW nachprüfen könnte. Allerdings habe ich das so noch nicht mitbekommen.
Sollte das Auto jedoch Finanziert werden geht das ganze auf keinen Fall.

Hierrauf beziehe ich mich. Steht auf der 1. Seite.

Was im Vertrag steht hab ich keine Ahnung.

es soll drinstehen. ich hab mich jetzt mal auf das verlassen, was hier im forum geschrieben wurde...

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