"Hochzeits" Kennzeichen am KFZ
Hallo zusammen.
Habe demletzt ein Hochzeitsauto (A8 mit Blumenschmuck auf der Motorhaube) gesehen. Das KFZ hatte hinten ein amtliches Kennzeichen, vorne stand anstatt des Kennzeichens der Name des Hochzeitspaares sowie am linken Rand übereinander der Tag, Monat und Jahr (ähnlich einem Überführungskennzeichens allerding ohne farbliche Abhebung). Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies zuläßig ist. Kann mich hier bitte jemand aufklären?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Ganz im Ernst, ist doch Wumpe was an dem Tag auf so einem Auto für ein Kennzeichen ist.
Geschwindigkeitsverstoß ist unrealistisch mit den Blumen drauf und falsch parken ebenso, mit dem Auto darfst du an dem Tag fast überall parken.
Unfall könnte passieren, aber Fahrerflucht mit ner hupendem Korsos hinten dran? Ich weiß nicht.
Mal davon ab, wäre es wahrscheinlich mit geringem Ermittlungsaufwand möglich den Fahrer einen solch auffälligen Autos zu ermitteln, selbst wenn garkein Kennzeichen dran wäre. Das Brautpaar wird wohl in der näheren Umgebung geheiratet haben.
157 Antworten
Für Fotos kannst du es doch machen, da steht ihr doch mit dem Fotogarf da und er macht paar Fotos am Auto. Ggf einfach Bescheid sagen dann macht er es per „Photoshop“ rein
Also ich hoffe ihr steht nicht mitten auf der Straße oder Autobahn oder so 😉
Zitat:
@wpp07 schrieb am 10. Februar 2020 um 17:41:03 Uhr:
Natürlich werde ich mich daran halten und, auch für Photos, kein „falsches“ Kennzeichen verwenden.
Danke für die Rückantowort. 🙂
Für Fotos gibt es auch gute Bildbearbeitungsprogramme. Oder man bringt sie woanders am Auto an.
Ich habe bei Seite 5 aufgehört zu lesen. Fakt ist, die Kennzeichen sind ein amtliches Dokument. Wenn sie durch irgendwelche Fake-Kennzeichen überdeckt werden, läuft es unter Kennzeichenmissbrauch und wird entsprechend geahndet. In diesem Fall wird da Vorsatz draus. Auch unbeabsichtigt kann man da dran kommen, wenn man z. B.
einen Fahrradheckträger mit 'nem falschen Kennzeichen aufbaut (ist einem Bekannten passiert. Er hatte noch das
Kennzeichen von seinem alten Auto am Träger).
Zitat:
@BGattermann schrieb am 11. Februar 2020 um 21:37:16 Uhr:
Ich habe bei Seite 5 aufgehört zu lesen. Fakt ist, die Kennzeichen sind ein amtliches Dokument. Wenn sie durch irgendwelche Fake-Kennzeichen überdeckt werden, läuft es unter Kennzeichenmissbrauch und wird entsprechend geahndet. In diesem Fall wird da Vorsatz draus. Auch unbeabsichtigt kann man da dran kommen, wenn man z. B.
einen Fahrradheckträger mit 'nem falschen Kennzeichen aufbaut (ist einem Bekannten passiert. Er hatte noch das
Kennzeichen von seinem alten Auto am Träger).
Nein. Und nein.
Beide beschriebenen Fälle erfüllen nicht die Tatbestandsmerkmale.
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Dann frag mal auf der nächsten Polizeiwache. Mein Bekannter hat damals ne Anzeige erhalten. Auch verschmutzte Kennzeichen können entsprechend geahndet werden (die müssen generell lesbar sein). Bei Anbringung einer Verdeckung der original Kennzeichen (darunter fällt Anbringung von Folien/Lacken und Fake-Kennzeichen) liegt Vorsatz vor und wird auch entsprechend geahndet.
Soweit die Theorie...
Es besteht schon ein kleiner Unterschied zwischen einer Straftat wie Kennzeichenmissbrauch und einer Ordnungswidrigkeit aufgrund eines wegen Schmutz schlecht lesbaren Kennzeichens. Und dafür muss ich auch nirgends nachfragen, auch nicht bei der Polizei. Und der Unterschied zwischen Vorsatz und Straftat liegt auch nicht am Vorsatz...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Dreckige Kennzeichen können entsprechend mit einem Verwarngeld geahndet werden. Soweit ist das richtig. Die Kennzeichen mit falschen Kennzeichen zu verdecken, mit Lack oder Folien gegen Blitzer zu tarnen (was sowieso nicht klappt) wird als Kennzeichenmissbrauch geahndet. Ist somit eine Straftat.
Also ich wurde bei letzterem nur mal mündlich verwarnt.
Zitat:
@BGattermann schrieb am 11. Februar 2020 um 23:46:23 Uhr:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Dreckige Kennzeichen können entsprechend mit einem Verwarngeld geahndet werden. Soweit ist das richtig. Die Kennzeichen mit falschen Kennzeichen zu verdecken, mit Lack oder Folien gegen Blitzer zu tarnen (was sowieso nicht klappt) wird als Kennzeichenmissbrauch geahndet. Ist somit eine Straftat.
Wenn ich mir deine letzten Beiträge so angucke glaube ich eher, dass du nicht richtig gelesen hast.
Das Thema ist nicht, dass die Kennzeichen mit anderen Kennzeichen ausgetauscht werden. Das vordere Kennzeichen wird nur verdeckt, während das hintere (wie beim Motorrad) bestehen bleibt. Es dürfte wirklich für jeden Erwachsenen klar sein, dass ein Kennzeichenblech mit einem Schriftzug, wie z.B. "Peter und Karin" kein Nummernschild ist. Für die Polizei ist es sogar möglich anhand des angebrachten Schildes das Fahrzeug einzugrenzen. An diesem Tag werden nur ganz wenigige Peter eine Susanne geheiratet haben.
Da das Kennzeichen nicht verdeckt wurde, um eine Straftat zu begehen, kann man die härtesten Strafen, die das Gesetzbuch hergibt schon mal nicht anwenden. Außerdem ist die Polizei bei einem Hochzeitskorso sehr kulant. Das regelmäßige Hupen zum Beispiel ist unnötiger Lärm und daher verboten. Mir ist kein fall bekannt, wo da jemand rausgewunken wurde.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 11. Februar 2020 um 23:48:54 Uhr:
Also ich wurde bei letzterem nur mal mündlich verwarnt.
Mein Wissen darüber ist jetzt nur aus dem Fernsehen... Da wurde mal berichtet, dass es drauf ankommt, wie schmutzig das Kennzeichen ist. Eine gleichmäßige Schmutzschicht über das gesammte Fahrzeugheck ist unauffällig. Ist aber nur das Kennzeichen verschmiert, wärend der Rest des Wagens sauber ist, wird die Polizei neugierig.
Zitat:
@MvM schrieb am 12. Februar 2020 um 06:49:35 Uhr:
...
Außerdem ist die Polizei bei einem Hochzeitskorso sehr kulant. Das regelmäßige Hupen zum Beispiel ist unnötiger Lärm und daher verboten. Mir ist kein fall bekannt, wo da jemand rausgewunken wurde.
Es wird langsam Zeit, dass dies sich ändert.
An meinem alten Wohnort müssen sich die Anwohner besonders im Sommer alle Nase lang dieses Getröte anhören.
Warum muss da gehupt werden?
Sollen andere gewarnt werden, dass Heiraten etwas gefährliches ist?
Eine Heldenleistung ist Heiraten auch nicht, dass andere darauf aufmerksam gemacht werden müssen.
Wenn die Hochzeitsschar wenigstens kleine Naschereien an die "Zuschauer" verteilen würden, so wäre dies ein kleiner Ausgleich für die Lärmbelästigung. Zudem könnte dem Brautpaar gratuliert werden, was viel Glück bringen soll, wenn es Fremde machen.
Ich habe schon realisiert, dass nur das vordere Kennzeichen verdeck ist. Aber auch das ist nicht zulässig und fällt unter o. g. Tatbestand. Es müssen beide Kennzeichen lesbar sein.
Zitat:
@BGattermann schrieb am 14. Februar 2020 um 21:12:36 Uhr:
Aber auch das ist nicht zulässig und fällt unter o. g. Tatbestand. Es müssen beide Kennzeichen lesbar sein.
Irgendwie drehen wir uns im Kreis. Das es so nicht zulässig ist wissen wir, und ist auch nicht das Thema. Die Strafen liegen zwischen 10 und 65 Euro. Die Frage des TE war ja auch eher, ob man eine Ausnahmegenehmigung bekommen könnte. Für einen bestimmten Tag, auf einer bestimmten Strecke. Vielleicht hätte es diese gegeben, wenn nicht eine Privatpeson angefragt hätte, sondern ein Fernsehsender wie RTL/Pro7, oder eine Person des öffentlichen Lebens...
Ja MvM.
Mir ging es lediglich um die rechtliche Klarstellung. Aber wie bei MT üblich ist das Thema etwas entgleist. Möglich wäre die „umlabelung“ des Nummernschildes durchaus. Da man mit Blumenschmuck eh nicht ganz Deutschland durchreist könnte dies auf die ausstellende Zulassungsbehörde begrenzt werden. Selbst bei einer Straftat wäre das Original Kenneichen bekannt da angemeldet auf ein „Hochzeitskennzeichen“ umgelabelt wurde. Bei der Zulassungsbehörde steht dann eben, dass für den Tag X das Kennzeichen „S-AU 01“ durch „Paul - Paula“ ersetzt ist.
Gruß
Und schönes Wochenende