!!Hilfe!! Garantiefall DSG defekt angebannt
Hallo ihr lieben,
ich lese schon eine weile hier bei euch mit und erfasse nun meinen ersten ( traurigen ) Beitrag.
Folgender Fall. Habe vor ca. 3 Monaten meinen 2 Passat ( erster war Firmenwagen ) 2.0 TDI 125 KW Individuall mit allem schnickschnack bei einem freundlichen ( ???? ) gekauft. Das Fahrzeug war ein ehemaliges Testfahrzeug von VW. Ich glaube ich habe sogar einen der ersten Individuals. Km Stand beim kauf 20.000 km Preis um die 30.000 euronen. Klasse Auto ( bis jetzt ) . Nun war ich, da mein momentaner Aufenthalt ( Urlaub 5 Wochen ) in Slowenien ist, wegen schleifgeraeuschen beim freundlichen. Erste Diagnose nach Probedahr und ausslesen des fehlerspeichers. Verdacht auf DSG defekt. Das Fahrzeug hat weil es ein Testfahrzeug war absolut keine Werksgarantie mehr gehabt. Ist mir beim Kauf auch gesagt worden. Die waere sowieso vor 2 Wochen abgelaufen. Ich habe aber eine Gebrauchtwagengarantie ( Perfekt Car ) vom VW Haendler bekommen, welche voraussetzung war. Nach telefonaten mit dem Haendler und der Versicherung habe ich bisher nur die Aussage das ich das Fahrzeug zum Verkaeufer zur Reparatur bringen muss. Es werden keine Kosten ausserhalb des Haendlers uebernommen, und wenn ich das selber vorfinanzierne wuerde ( kann ich nicht, habe gerade keine ca. 6.000 euros in der Tasche ) wuerde man mir wahrscheinlich nichts erstatten.
ICH MUSS DAS AUTO ZUM VERKAEUFER BRINGEN.
FRAGE.
Ist das so richtig. Der freundliche Porsche Haendler hier meinte nur das sich das Getriebe demnaechst sicher verabschiedet wenn ich so weiterfahre. Nun bin ich aber im Urlaub und weiss ehrlich nicht weiter. Hab Angst das sich bei einem Defekt noch mehr verabschiedet.
Wer kann mir einen Tip geben wie ich vorgehen muss und allgemeine Frage ueberhaupt . KANN UND DARF VW UEBERHAUPT TESTFAHRZEUGE OHNE GARANTIE WEITERVERKAUFEN ODER HAT MICH DER HAENDLER BESCHISSEN. P.S. ICH MOECHTE DAS AUTO NICHT TAUSCHEN.
26 Antworten
Hallo da bin ich wieder,
als erstes mal fuer die netten Kollegen die mir hier in einigen Sachen helfen und in einigen Sachen belehren wollen.
Stand:
Auto vor ca 3,5 Monaten gekauft ( 29.999 € ), ok hier kommt gleich jemand und sagt "wieso haste den keinen neuen gekauft" , selbst schuld. Also zu diesem Punkt mal kein schnaepchen und kein Geld gespart.
Das Auto hat mir einfach nur supergeil gefallen.
weiter: Auto hab ich nur unter der Bedingung gekauft das ich noch eine Garantie bekomme. ( habe ich bekommen CarPerfekt )
Ich suche hier niemanden der mir erzaehlen soll wie ich umsonst an ein DSG Getriebe, wenns denn das ist, komme.
Desweiteren habe ich heute konkret von meinem Anwalt gesagt bekommen das der Haendler die Gebrauchtwagengewaehrleistung von 12 Monaten NICHT ausschliessen darf. Egal ob Testfahrzeug oder Rentnerschlitten.
Zittiere hier auch den Auszug aus eiinem anderen Forum den ich inzwischen gefunden habe.
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Haftung beim Kauf vom Unternehmer/Händler
Handelt es sich um einen sog. Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden.
Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer ein Fahrzeug kauft. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen eine Privatperson von einem Händler einen Gebrauchtwagen kauft. Aber auch die Fälle sind erfasst, in denen ein Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen eines Freiberuflers (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt), Handwerkers oder Landwirts an einen Verbraucher verkauft wird. Im Einzelfall ist somit zu prüfen, ob das Fahrzeug privat genutzt wurde oder ob es sich um ein betrieblich genutztes Fahrzeug handelt. Wurde ein Fahrzeug sowohl privat als auch beruflich genutzt, so ist entscheidend, auf welcher Nutzung der Schwerpunkt lag.
Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Schließlich sind die Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist. Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Auch ist es unzulässig, aus dem privaten Käufer einfach einen Unternehmer zu machen und dadurch die Haftung auszuschließen (AG Zeven, Az. 3 C 242/02, ADAJUR Dok.Nr. 54324, siehe ADAC-Homepage "Interessante Urteile"😉.Viele Verkäufer fügen dem Kaufvertrag umfassende Mängelgutachten oder -protokolle bei, um auf diese Weise das Fahrzeug zu beschreiben. Hintergrund ist, dass sich der Käufer auf Mängel, die ihm beim Kauf bekannt waren, später nicht berufen kann. Hier müssen aber konkrete Mängel beschrieben werden. Allgemein sämtliche Teile als mangelhaft zu bezeichnen reicht im Ergebnis nicht aus, da das wiederum eine Umgehung der Haftung darstellen kann. Weiter kann es unzulässig sein, wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag aufnimmt "Bastlerfahrzeug", "zur Ausschlachtung" oder "geringe Restlaufzeit", um so die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits als Vertragsbestandteil aufzunehmen, wenn dies objektiv nicht stimmt, da beispielsweise gerade der TÜV neu gemacht wurde. Indiz für eine Umgehung liefert in einem solchen Fall auch der Preis und die Laufleistung.
Haftung des Verkäufers für Garantiezusagen
Der Gebrauchtwagenverkäufer haftet für vertragliche Garantien über die Beschaffenheit des Fahrzeugs. Die im neuen Schuldrecht verankerte Übernahme einer solchen Beschaffenheitsgarantie soll die frühere Regelung der Zusicherung von Eigenschaften erfassen. Bis zum 31.12.2001 gab es die Möglichkeit, sich auf eine zugesicherte Eigenschaft zu berufen. Zwar gibt es bisher noch keine Rechtsprechung zu der Übernahme einer Garantie, allerdings kann die Rechtsprechung zur zugesicherten Eigenschaft für die Garantiezusage entsprechend herangezogen werden.
Eine Zusicherung liegt immer dann vor, wenn der Verkäufer erkennbar für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft die Gewähr übernehmen will und für die Folge ihres Fehlens einstehen will (BGH NJW 91, 1223; BGH NJW 92, 2564). Schwierig ist zu beurteilen, ob spezielle Angaben zum Fahrzeug im Kaufvertrag tatsächlich eine echte Garantiezusage bzw. Zusicherung sein sollen oder nur allgemeine unverbindliche Anpreisungen (z.B. "Motor ist dicht oder Wagen 100% in Ordnung"; OLG Köln 13 U 104/87). Auch Angaben in Annoncen und auf Verkaufsschildern können Zusicherungen sein (OLG Köln DAR 90, 347; OLG Koblenz DAR 93, 295). Die Rechtsprechung ist hier nicht in jedem Fall nachvollziehbar. Es hängt somit alles vom Einzelfall ab.
Ein Ausschluss der Haftung aus der Beschaffenheitsgarantie ist nicht möglich (§ 444 BGB). Bei Nichtvorliegen haftet der Verkäufer verschuldensunabhängig.
Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Darunter fällt auch das arglistige Vorspiegeln des Vorhandenseins einer Eigenschaft des Kaufobjekts. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Mangel oder Verschleiß
Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.
Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen - in der Regel durch Sachverständigengutachten - , ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.
Rechtsfolgen der Haftung des Verkäufers für Fahrzeugmängel
Nacherfüllung
Der Käufer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Hierbei kann er wählen zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (Ersatzlieferung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Im Gebrauchtwagenkauf wird die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs oft unverhältnismäßig sein, so dass der Verkäufer nachbessern darf. Häufig wird die Ersatzteillieferung schon deshalb scheitern, da beim Verkauf von gebrauchten Sachen keine identische Ersatzlieferung möglich sein wird.
Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.
Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.
Verweigert der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung oder ist die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt.
:::::::::::::::::::::::::::::::::.. Storch vergib mir :::::::::::::::::::::::::::::::::
Das Auto ist nun beim Haendler und nach einer Probefahrt vom Meister ( Is alles im gruenen Bereich ) alle Geräusche sind normal ( klappern knirschen reiben schlagen ). Wenn wir da genauer nachschauen sollen kostet es Sie den Stundenverrechnungssatz XY weil Sie haben ja keine Gewaehrleistung.
GENAU das ist jetzt passiert was ich vorhergesehen habe. Man drueckt sich, aber ich gehe jetzt den weg über den Anwalt. Morgen Auto abholen, Gutachten machen lassen und dann schaun ma mal.
Gruss und danke für die bisherige Hilfe.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
...Nur was dort u.a. im Kleingedruckten steht, ist bindend für beide Parteien.Die uneingeschränkte Gewährleistung gilt nur und ausschliesslich für den Erstkäufer, und da der Wagen >20Tkm runter hatte, trifft das nicht zu....
Wieso sollte die gesetzliche Gewährleistung vom Kleingedruckten der Gebrauchtwagengarantie abhängig sein? Dies würde doch im Ergebnis auf unterschiedlichen Gewährleistungsumfang, je nach Versicherung/Garantie, hinauslaufen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies mit der Gesetzeslage übereinstimmt.
Ausserdem gilt doch die Beweislastumkehr 6 Monate ab Übergabe, ich kann nirgendwo finden, dass dies nur für den Kauf/ die Übergabe von Neuwaren gelten soll. Damit müßte Dir der Händler nachweisen, das der Defekt nicht schon bei Übergabe vorlag. Und das ein DSG-Schaden bei 20000 km ein Verschleißschaden sein soll, scheint doch sehr unwahrscheinlich.
Auch wenn es Dich nicht trösten wird: Wenn man mal genau hier nachließt, gibt es schon den ein oder anderen Fall (mich eingeschlossen), bei dem das DSG nach erstaunlich kurzer Zeit getauscht werden mußte. In meinem Falle deutete sich der Getriebeschaden nach ca. 40.000 km durch seltsame Geräusche im Gangwechsel von 1. in den 2. an. Im Rahmen einer "Wir suchen den Fehler für den Leistungsverlust"-Reparaturversuches wurde das Getriebe dann innerhalb von 8 Tagen getauscht. Tja, den Reparaturversuch hätte VW sich schenken können: Das Getriebe hatte bestimmt ein Problem und es ist gut, daß es ausgetauscht wurde, aber den Leistungsverlust hat VW dadurch nicht beseitigt.
Ich würde mit dem Händler reden und wenn die Gewährleistungsfrage geklärt ist, das Getriebe untersuchen lassen. Wenn es OK ist kannst Du beruhigt sein, wenn es wirklich defekt ist, dann sollte der Händler auch die "Untersuchungszeit" übernehmen und schön ruhig sein ...
So eine Gewährleistungsfrage wirst Du hier im Forum nicht endgültig geklärt bekommen. Wenn der Händler meint, er sei nicht gewährleistungspflichtig, Du aber andere Meinung bist, wird wohl der Weg zum Rechtsanwalt bzgl. der Klärung nicht ausbleiben. Also einfach juristischen beistand sichern und dann alles im "Guten" regeln ...
@Pitter,
die Gewährleistung wie du Sie beschrieben hast tritt nur dann in Kraft, wenn es sich um die Sache um ein neuteil handelt, das tut es aber nicht.
Daher gilt auch hier nicht die angesprochene Beweislastumkehr.
Sollte ich eine Sache "Gebraucht" kaufen, so kann der Verkäufer hier die Gewährleistung - wie gesagt -, auch ein Minimum herunterschrauben, da es keine Neuware ist.
Garantie ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers bzw. des Versicherers und ist in der Regel immer mehr Wert als die Gewährleistung.
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Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
@Pitter,die Gewährleistung wie du Sie beschrieben hast tritt nur dann in Kraft, wenn es sich um die Sache um ein neuteil handelt, das tut es aber nicht.
Daher gilt auch hier nicht die angesprochene Beweislastumkehr.
Freilich gilt die auch bei Gebrauchtwagen! Für 6 Monate. Und sie ist NICHT per Vertrag "aufhebbar".
Nur mal einer der vielen per Google auffindbaren Links dazu:
http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/1245338.html
@coolman700: Sag ich doch. 😁
Gruß
Michael
Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie
Händler haften ein Jahr für Sachmängel
Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beimGebrauchtwagen"😉 beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen"😉.
Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie
Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro.
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.
Ist übrigens mein zweiter passi mit ( eventuel DSG Schaden )
Mein erster Firmenwagen hatte auch gerade mal 45000 drauf und dann verabschiedete sich das DSG, war aber einer mit Werksgarantie und wurde anstantslos getauscht.
Bin nun wirklich am hoffen das sich das noch positiv löst und es nur eine kleinigkeit ist.
Schaun ma mal
Ich verweise mal auf diesen Thread:
Finde es übrigens sehr merkwürdig das man sich darüber wundert das man in einem Forum ungefragt auch belehrt wird.
Ich denke mal sollte das ebenfalls respektieren, vielleicht kann man damit in ZUKUNFT einen Fehler vermeiden.
Zum anderen kann ich mir nicht vorstellen das man gewerblicher Verkäufer die Gewährleistung bei diesem Fahrzeugwert ausschließen darf.
Es gibt nach meinen Kenntnisse in der Rechtsprechung eine Grenze von ca. 1500 EURO, darüber wird es mit der Anerkennung eines "Bastlerfahrzeuges" sicherlich kompliziert.
Je nach Sachlage können auf den Kunden aber durchaus Kostenbeteiligungen zukommen, so ist das neue Getriebe unter Umständen eine Aufwertung.
Wichtig ist für den Transport des Fahrzeuges das es nicht mehr FAHRBEREIT ist.
Auf keinen Fall selbst zum Händler fahren, sondern IMMER abschleppen lassen.
Das Schleifgeräusch ist bei mir ebenfalls aufgetreten, und es kein Spaß wenn das DSG Getriebe auf der Autobahn dann plötzlich auf den Notbetrieb in den ersten Gang mit einem lauten Knall umschaltet!
Im übrigen sollte man das Reperaturkostenrisiko bei hochwertigen Fahrzeugen nie aus dem Auge lassen.
Es ist der Grund warum viele Luxusfahrzeuge auf dem Schrott landen, jenseits jeder Garantie kann sich niemand die teuren Reperaturen leisten....
Auch vermutlich kleine Bauteile kosten bei einem neuwertigen Fahrzeug richtig Geld.
Es wird seit vielen Jahren nur noch getauscht, deswegen ist das DSG Getriebe auch so teuer.
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Freilich gilt die auch bei Gebrauchtwagen! Für 6 Monate. Und sie ist NICHT per Vertrag "aufhebbar".Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
@Pitter,die Gewährleistung wie du Sie beschrieben hast tritt nur dann in Kraft, wenn es sich um die Sache um ein neuteil handelt, das tut es aber nicht.
Daher gilt auch hier nicht die angesprochene Beweislastumkehr.
Dem stimme ich zu, aber ich bezog mich a. auf die 2Jahre Gewährleistung und b. auf die Beweislastumkehr.
@Coolmann
Halte uns mal auf dem laufenden was dein Rechtsbeistand meint bzw. welche Lösung du mit deinem 😁 gefunden hast.
Hallo ich schon wieder.
Habe gerade mein Auto abgeholt. Nix passiert. Neue Motorsoftware ( hatte 23c4 schon, wusste gar nicht das man schleifgeräusche mit softwareupdates entfernen kann ) DSG öl kontrolliert ( nix gefunden ) vorderachse nachgezogen.
Fazit: Alles beim alten. Schleifgeäusche aus dem Getriebebereich sind immer noch da und was vorher auch vorkam, bei kurvenfahrten kommt ein extremes schlagen aus dem vorderbereich. Kumpel ist mitgefahren und der sagt es käme von der rechten seite, mir komt es vor wie von links. Alles wie gesagt beim alten.
Habe gerade nochmal mit dem Anwalt gesprochen zudem war ich heute morgen beim ADAC. Beide Aussagen blieben gleich. 12 Monate gebrauchtwagengewährleistung bleiben beim Händler. Die ersten 6 beim 😕 die anderen mit der Beweislastumkehr bei mir.
Momentan bin ich etwas ratlos. Fahre jetzt erstmal wieder zurück zur Family in Urlaub. Dannach las ich ein Gutachten erstellen und schau mal was dabei rauskommt. Laut Anwalt und ADAC muss ich dem Händler das Auto mindestens 2 mal zur verfügung stellen und dannach kann ich andere Wege gehen. Also Urlaub, Gutachten, 😕, Anwalt. Mir bleibt so nix übrig.
Bis demnächst, ich bin ja auch mobil online.
Dennoch allzeit gute Fahrt 🙄😛