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? Garantieverlängerung, DSG Problem / VW zahlt nicht komplett

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

nachdem mein DSG nun bei gut 60.000 km größere Probleme macht, bin ich zur Werkstatt.
Die Probleme sind: in Gängen 5 und 7 zwischen 1500 und ca. 2300 U/min und besonders im manuellen Modus größere Sprünge des Drehzahlmessers, verbunden mit teils heftigen Schlägen aus dem Getriebe (knall/peng). Bei Dauervollgas in Gang 7 sieht das so aus: https://www.youtube.com/watch?v=BGNy4_2zTp4
Auf bei Einfahrt auf die Autobahn / Überholen in Gang 7 (sofern nicht heruntergeschaltet wird) rutscht die Kupplung beim Beschleunigen teils gespenstisch und ruckt und knallt.

Nun hat die Werkstatt alles durchgemessen und laut Analyse sei die Kupplung nicht verschlissen. Dennoch habe ich Zweifel. Laut diesem Dokument (vgl. besonders S. 12 und 13):http://www.schmettau-fuchs.de/.../...uer_trockene_doppelkupplungen.pdf
bedeuten solche Drehzahlsprünge Defekte an der Kupplung. Zudem treten sie nur in Gang 3/5 und vor allem 7 auf.

Nun ja, die VW Werkstatt fand auch raus, dass der Ansteuerstrom der Stellmotoren unterschiedlich sei, aber die genaue Ursache des Schadensbildes konnte man sich nicht erklären. Betankt wurde der Wagen mit E10 Benzin.

Auf dem Wagen ist nun eine Garantieverlängerung der VW Versicherung, bis 100.000 km ohne Zuzahlung. Sie läuft noch ungefähr ein Jahr. Von VW wurde dann zugestanden, das Kupplungspaket zu tauschen. Der Werkstattmann war jedoch der Meinung, dass dauerhaft nur der komplette Getriebetausch nützlich sei. Das sei aber seitens VW abgelehnt worden.

Und deshalb habe ich folgende Frage:

--> Kann VW vorgeben, in welchem Umfang repariert wird (z.B. nur Tausch der Kupplung, obwohl Getriebetausch auch von der Werkstatt als sinnvoll angesehen)?

Sicherlich könnte dies Besserung bringen, dennoch - und das sagte der Werkstattmann wie auch diverse Leute hier im Forum - ist der Effekt nur von kurzer, schwer vorhersagbarer Dauer. Mir scheint, VW spielt hier auf Zeit: erstmal möglichst preiswert reparieren. Wenn das Getriebe dann später nochmal defekt gehen sollte, ist die Garantie abgelaufen und der Kunde kauft entweder ein neues Auto oder lässt auf eigene Kosten reparieren.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ugolf schrieb am 21. Oktober 2017 um 18:05:20 Uhr:


Ich habe das alles durchexerziert und kenne das zur Genüge .
Dann habe ich auf Befehl meiner Holden die Reißleine gezogen und den Wagen gewechselt weil sie das Theater nicht länger mitmachen wollte.

Jetzt schlafe ich wieder ruhig ... 😁

Als Befehlsempfänger meiner Frau, würde ich kein Auge zumachen... ;-)

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Aber wie klug ist es denn bitte mit einem Defekt möglichst lange zu fahren, Stichwort: Folgeschäden. Vielleicht die Taktik mal überdenken.

Wundert sich jetzt noch jemand dass die Garantieverlängerung so teuer ist?

Zitat:

@rv112xy schrieb am 21. Oktober 2017 um 10:54:46 Uhr:


Wundert sich jetzt noch jemand dass die Garantieverlängerung so teuer ist?

Es steht doch jedem frei, es genau so zu machen.

Also, zusammengefasst:

1) es gibt keinen Eigenanteil bei der VW Garantieversicherung

2) der Hersteller entscheidet, auch gegen Rat des Händlers, in welchem Umfang auf Garantie repariert wird

Soweit richtig?

Wenn 2) zutrifft wäre es also gut, wenn der Händler dann so gut argumentiert, dass der Hersteller gewillt ist, zB hier einen Mechatroniktausch zu finanzieren.

Mit Wechsel des Kupplungspakets wäre ich erst mal zufrieden und würde dann nach dem fünften Jahr zur eigenen Sicherheit die Funktionsgarantie weiter laufen lassen 🙂

Ich habe das alles durchexerziert und kenne das zur Genüge .
Dann habe ich auf Befehl meiner Holden die Reißleine gezogen und den Wagen gewechselt weil sie das Theater nicht länger mitmachen wollte.

Jetzt schlafe ich wieder ruhig ... 😁

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 21. Oktober 2017 um 11:09:06 Uhr:



Zitat:

@rv112xy schrieb am 21. Oktober 2017 um 10:54:46 Uhr:


Wundert sich jetzt noch jemand dass die Garantieverlängerung so teuer ist?

Es steht doch jedem frei, es genau so zu machen.

...

Wenn 2) zutrifft wäre es also gut, wenn der Händler dann so gut argumentiert, dass der Hersteller gewillt ist, zB hier einen Mechatroniktausch zu finanzieren.

Natürlich nicht frei, wie Gummihoeker schon schrieb gibt es die Schadensminderungspflicht.
Aber natürlich liegt es durchaus am Händler, was gemacht wird. Seine Beschreibung führt dazu, was freigegeben wird. Übrigens nicht immer gleich durch die Garantie, sondern dem Techniker der bei VW dazwischen sitzt.

Zitat:

@rv112xy schrieb am 21. Oktober 2017 um 10:54:46 Uhr:


Wundert sich jetzt noch jemand dass die Garantieverlängerung so teuer ist?

Wenn es für VW kein Zugeständnis wäre, müsste man die Garantievers. für DSG(insbesondere DQ200) Fahrzeuge sicherlich erhöhen.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 21. Oktober 2017 um 18:05:20 Uhr:


Ich habe das alles durchexerziert und kenne das zur Genüge .
Dann habe ich auf Befehl meiner Holden die Reißleine gezogen und den Wagen gewechselt weil sie das Theater nicht länger mitmachen wollte.

Jetzt schlafe ich wieder ruhig ... 😁

Als Befehlsempfänger meiner Frau, würde ich kein Auge zumachen... ;-)

Nur ein Narr würde etwas tun was die eigene Frau nicht mitträgt.
Und schon gar nicht wenn es um ein so kostenintensives und sensibles Thema wie das Auto geht!🙂

Zitat:

@tamwiri schrieb am 21. Oktober 2017 um 20:23:53 Uhr:


Nur ein Narr würde etwas tun was die eigene Frau nicht mitträgt.

Du armer Mensch. Keine eigenen Meinung?

Zitat:

Du armer Mensch. Keine eigenen Meinung?

Was soll man zu dieser " Meinung " meinen ?
lufri - Meinung eben ...

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