„Fahren“ ohne Fahrerlaubnis?

Guten Abend liebe Leser

ich habe eine Frage an euch alle und zwar war ich an einem Abend draußen und paar Tage vorjer
hat sich mein kumpel über mein Handy bei einer Carsharing firma angemeldet und verifiziert
sind halt rumgefahren das ist nicht die Sache dann halt paar Tage danach hatte ich halt viele Sachen
aber wollte die nicht Tragen dachte ich mir dann einfach ich öffne ein Auto und fahr direkt nachhause ware ca nur 3k nachhause aufjedenfall bin ich aber nicht los gefahren und den Motor hab ich auch
nicht gestartet ich saß da im Auto einfach mal so 10 Min rum und habe überlegt ob ich fahren soll oder nicht
dann irgendwann kam ein Mitarbeiter der Firma und sagte aussteigen und ich bin ausgestiegen
er meinte ist der Account auf dein namen und ich meinte nein auf ein Kumpel und er fragte mich
ob ich einen Führerschein habe daraufhin auch ein Nein dann wollte er mein ausweis habs ihn auch gegeben
er rief daraufhin die Polizei und die kam auch zügig und ja ich wurde aufgeschrieben hatte auch schon eine vorladung hab dort meine Aussage gemacht wie da halt und das ding ist wäre ich schuldig wäre ich ja abgehauen aber naja egal jetzt meine Frage an euch was kann so auf mich zukommen? war derzeit dabei meinen Führerschein zu machen und jetzt wurde mir auch mein Antrag auf die Fahrerlaubnis entzogen hab auch ein Anwalt jetzt an meiner Seite morgen gebe ich ihn alle Polizeibriefe und so weiter aber vielleicht hatte jemand so ne erfahrung und kann mir sagen was auf mich zu kommen könnte

zu mir ich bin 18 und wohne in Berlin

danke für jeden im voraus der was hilfreiches schreibt

Mit freundlichen Grüßen

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Der hat noch nicht mal Internet, also weiß er auch nicht, dass es sowas wie einen Führerschein gibt 😉

Warum hat dein Freund keinen eigenen Account gemacht? Es gibt doch kaum jemand Jüngeren ohne Internethandy. Da steckt doch mehr dahinter. Man kann dir nur Rat geben, wenn du mit offen Karten spielst.

Was ist denn ausschlaggebend? Wer beim Carsharing als Kunde registriert ist (der Freund) oder von wessen Konto die Mietgebühr bezahlt wurde?

Ich würde ja sagen es geht erst mal darum, wer beim Carsharing registriert ist. Aber ich weiß nicht was in den AGB steht ob Mieter gleich Kontoinhaber sein muss. Ich kann mir das aber irgendwie nicht vorstellen. Ich kann ja auch für eine andere Person einen Flug buchen aber von meinem Konto bezahlen.

Zitat:

@aspergius schrieb am 28. Juni 2019 um 09:05:38 Uhr:


Warum hat dein Freund keinen eigenen Account gemacht? Es gibt doch kaum jemand Jüngeren ohne Internethandy. Da steckt doch mehr dahinter. Man kann dir nur Rat geben, wenn du mit offen Karten spielst.

einen eigenen Account hat er ja gemacht!
Aber mit dem Handy von guten Freund - und dessen KontoDaten (wer DAS glaubt, glaubt noch an den Osterhasen!)

Er sagt uns schon noch alles- dauert aber noch so 10-15 Seiten....

Vor allem die Frage nach dem Besitz eines Führerschein, ist derzeit relevant!
Wobei - eigentlich nicht mehr!

Da gibt es einfach zu viele Fakten die Zweifel unwahrscheinlich werden lassen....

PS Cool war auch das nachgeschobene: angeblich hat dich die Firma mal verfolgen lassen!
Haben dich aber nicht erwischt^^
Aber das warst nicht du sondern der Freund? (da verstehe ich nur noch Bahnhof!)
18 Jahre- ? - just my two Cent!

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Mit irgend einem FS muss man sich ja bei der Anmeldung verifizieren. Laut dem 2. Satz des EP hat sich der "Kumpel" verifiziert - also muss er ja einen FS haben.

Wenn das Fahrzeug vom Zeitpunkt der 2. Öffnung wirklich nicht bewegt wurde und der TE nur drin gesessen hat, dürfte ihm eigentlich kein Strick daraus zu drehen sein.

Die Argumentation des Car-Sharing-Anbieters könnte natürlich auch wie folgt aussehen:
Unser Freund hat Ausweis u. FS vom Kumpel benutzt, sich damit über sein Handy angemeldet, ist mit dem Auto gefahren und wollte das ein zweites Mal versuchen.

Welche der beiden Versionen dann letztendlich dem Richter glaubhafter erscheint, liegt an der Argumentation der jeweiligen Anwälte.

Die Tatsache, dass der Kumpel nicht sein eigenes Handy benutzt, worauf der TE hier auch nicht weiter eingeht, ist allerdings auch nicht gerade hilfreich für die Argumentation.

Was da wirklich passiert ist, werden wir wohl nie erfahren...

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 28. Juni 2019 um 09:09:03 Uhr:


Was ist denn ausschlaggebend? Wer beim Carsharing als Kunde registriert ist (der Freund) oder von wessen Konto die Mietgebühr bezahlt wurde?

Ich würde ja sagen es geht erst mal darum, wer beim Carsharing registriert ist. Aber ich weiß nicht was in den AGB steht ob Mieter gleich Kontoinhaber sein muss. Ich kann mir das aber irgendwie nicht vorstellen. Ich kann ja auch für eine andere Person einen Flug buchen aber von meinem Konto bezahlen.

da hast du schon recht!
Nur DOOF, wenn du dann versuchst einzuchecken mit den Daten deines Freundes (für den du den Flug gebucht hast - merkst du dass da die Katze den Schwanz im Visier hat?)

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 28. Juni 2019 um 09:11:12 Uhr:



einen eigenen Account hat er ja gemacht!
Aber mit dem Handy von guten Freund - und dessen KontoDaten (wer DAS glaubt, glaubt noch an den Osterhasen!)

So krass wollte ich es jetzt nicht unbedingt formulieren - aber genau das denke ich ebenfalls.

Du hast ein Fahrzeug in Besitz genommen, obwohl du keine Berechtigung dazu hattest.
Du hast ernsthaft in Betracht gezogen mit diesem Fahrzeug auch zu fahren, obwohl du keinen FS hast.

Sorry, selbst wenn das Recht vielleicht auf deiner Seite ist - mir persönlich fällt es schwer in dir ein armes Justizopfer sehen.

Also, ich muss das jetzt noch mal für mich zusammenfassen.

  • Du bist mit deinem Kumpel unterwegs und ihr bekommt plötzlich Lust auf ein Auto.
  • Car Sharing ist in der Nähe.
  • Dein Kumpel macht sich einen Account bei der Firma.
  • Da er kein Internet hat, benutzt er dafür dein Smartphone.
  • Allerdings gibt er bei der Anmeldung deine Kontoverbindung an.
  • Er überlässt dir den Account für deine Nutzung.
  • Eine Zeit später bist du am Einkaufen, hast aber keine Lust die Einkäufe nach Hause zu tragen.
  • Du gehst zur CS-Station, entriegelst das Fahrzeug und setzt dich rein.
  • Jetzt überlegst du 10 Minuten, ob du fahren sollst, weil du hast ja keinen Führerschein.
  • Nach den 10 Minuten kommt ein Mitarbeiter und fragt nach deinen Personalien.
  • Dieser ruft dann die Polizei, weil ihm alles etwas suspekt erscheint.
  • Die kommen dann und beschuldigen dich des Fahrens ohne Führerschein.
  • Nach nun mittlerweile 3 Monaten wird die Sache akut und du gehst zum Anwalt und kommst hier ins Forum.

Ich hab sicher noch die ein oder andere Kleinigkeit vergessen, aber so ganz grob stellt sich das für mich dar.

Nun weiter. Ich denke, die Frage von weiter oben, ob der Kumpel einen Führerschein hat, ist nicht ganz korrekt gestellt. Mir würden zwei Alternativen einfallen: Gibt es den Kumpel überhaupt? oder Weiß der Kumpel, dass er den Account hat.
Insgesamt ergibt sich für mich noch kein schlüßiges Bild. Deshalb: Was fehlt noch alles in deinen Einlassungen? Sind schon Ferien? Kann man den Stoff irgendwo kaufen?

"Wenn" das alles so korrekt wäre, muss er seinem Kumpel ja seine Kontodaten gegeben haben (warum eigentlich, hat der Kumpel kein eigenes Konto?). Wer sowas macht ist selber schuld.

Meine Meinung: hoffentlich erwischt es den TE so richtig mit Führerscheinsperre usw. Sorry, aber Dummheit gehört doppelt bestraft.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 28. Juni 2019 um 09:45:48 Uhr:


Also, ich muss das jetzt noch mal für mich zusammenfassen.
  • Du bist mit deinem Kumpel unterwegs und ihr bekommt plötzlich Lust auf ein Auto....
  • Nach nun mittlerweile 3 Monaten wird die Sache akut und du gehst zum Anwalt und kommst hier ins Forum.

Ich hab sicher noch die ein oder andere Kleinigkeit vergessen, aber so ganz grob stellt sich das für mich dar.
...

Ich glaub, du hast die Verfolgungsjagd noch vergessen.
Aber nach deiner Auflistung sollte man meinen ersten Beitrag tatsächlich metaphorisch verstehen ("Mach mal einen Punkt!"😉. Ich hatte ursprünglich die Wort-wörtliche Bedeutung im Sinn gehabt.

Tja, sollte sich diese Geschichte tatsächlich so zugetragen haben, kann man das nicht der *heutigen* Jugend anlasten. Gedankenlose Kurzschlüsse gab es vor 20 und 40 Jahren auch schon. Manche brauchen halt ein weeenig länger, bis sie erwachsen werden. Wenn sie es schon nicht in der Schulzeit lernen wollen, bringen es ihnen eben andere auf die harte Tour bei, sich aus gesellschaftlicher Sicht vernünftig zu benehmen.

Zitat:

@MvM schrieb am 28. Juni 2019 um 02:10:16 Uhr:


Nein, das Fahrzeug muss nicht bewegt werden, auch wenn es die meisten denken.

Doch muss es. Du irrst Dich hier.

Das Fahrzeug ist nur i.S.d. § 21 StVG "geführt" worden, wenn der Fahrer es selbst unmittelbar unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskraft in Bewegung gesetzt hat, um es während der Fahrbewegung durch einen öffentlichen Verkehrsraum zu leiten (BGH NZV 89, 32)

Gibt keine Beweise für all die Vorwürfe, und wenn der Mitarbeiter etwas Behauptet was nicht stimmt bekommt der auch ein dickes Problem. (Anzeige falsche Beschuldigung und üble Nachrede)

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 28. Juni 2019 um 09:11:42 Uhr:


Wenn das Fahrzeug vom Zeitpunkt der 2. Öffnung wirklich nicht bewegt wurde und der TE nur drin gesessen hat, dürfte ihm eigentlich kein Strick daraus zu drehen sein.

Doch, das kann man. Ich war erstaunt, als ich mich über das Schalfen im Auto, im alkoholisierten Zustand durchgelesen habe. Es gibt Urteile, wo der "Fahrzeugführer" freigesprochen, und welche, wo er verurteilt wurde.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 28. Juni 2019 um 09:40:50 Uhr:


Sorry, selbst wenn das Recht vielleicht auf deiner Seite ist - mir persönlich fällt es schwer in dir ein armes Justizopfer sehen.

Auch wenn es sich blöd anhört, kann der TE einen Schutzengel gehabt haben. Der TE wollte weg fahren, und er hat glück gehabt, dass er rechtzeitig erwischt wurde. Vielleicht hätte er sonst einen Unfall gebaut, wo Menschen verletzt, oder getötet worden wären. Bei dem jetztigen Zustand muss er "nur" die konsequenzen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis tragen, und bekommt auch direkt einen Dämpfer, damit er es später nicht mehr macht.

Zitat:

@aspergius schrieb am 28. Juni 2019 um 08:47:04 Uhr:


Hat dein Freund einen Führerschein??????

Ja er hat einen Führerschein

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