[Diskussionsrunde] VW Skandal

VW Passat B6/3C

Was sagt ihr zu dem Skandal der die VW-Aktie gerade 20% in den Keller schickt?

Wieso hat VW sowas nötig?!

?ch bin gespannt was noch alles aufgedeckt wird, nicht nur bei VW.

Beste Antwort im Thema

Wenn jetzt hier jmd sagt dass das nur Volkswagen gemacht hat dann kann derjenige ruhig weiterträumen! Das wird nicht nur VW Gemacht haben.

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Zitat:

@ass111 schrieb am 9. Oktober 2015 um 16:30:40 Uhr:


Der Ankaufpreis von einem 3Jahre alten CaddyMaxi ist von 12000 auf 10500 gesunken.
Nur Fiat gibt einen extra Bonus auf VW-Fahrzeuge der betroffenen Modelle. Die wollen jetzt ihren Kundenstamm erhöhen.

Das der Händler die aktuelle Situation und Panik für sich auszunutzen versucht ist ja klar. Der hat natürlich seinen Vorteil im Blick würdest du ja wohl genauso machen.

Zitat:

@eisblatt schrieb am 11. Oktober 2015 um 00:11:18 Uhr:


Was ist denn das für ein Blödsinn???? Wie wollen die das denn prüfen? Das ist jetzt jahrelang schon nicht aufgefallen und nur weil ein Passat mit dem 2.0TDI aus der Betroffenen Reihe kommt prüfen die nicht ob er an der Umrüstung teilgenommen hat oder nicht. Das funktioniert auch nicht. Stillgelegt werden-ich lach mich schlapp. Das was die Vorhaben ist vollkommen utopisch

Das läuft ganz einfach ab. VW ist verpflichtet dem KBA alle in Deutschland betroffenen Fahrzeuge zu melden, und das wird man zweifellos auch tun. Später wird man dann eine zweite Liste erstellen auf der alle nachgerüsteten Fahrzeuge erfasst sind und diese laufend aktualisieren.

Wer auf der ersten Liste steht, auf der zweiten aber fehlt der dürfte spätestens 2017 Post vom KBA bekommen in der eine Frist zur Nachrüstung gesetzt wird. Und wer dann immer noch "bockt", dessen Fahrzeug wird dann wenn die Fristen abgelaufen sind stillgelegt werden.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Oktober 2015 um 05:15:30 Uhr:



Zitat:

@eisblatt schrieb am 11. Oktober 2015 um 00:11:18 Uhr:


Was ist denn das für ein Blödsinn???? Wie wollen die das denn prüfen? Das ist jetzt jahrelang schon nicht aufgefallen und nur weil ein Passat mit dem 2.0TDI aus der Betroffenen Reihe kommt prüfen die nicht ob er an der Umrüstung teilgenommen hat oder nicht. Das funktioniert auch nicht. Stillgelegt werden-ich lach mich schlapp. Das was die Vorhaben ist vollkommen utopisch
Nix Blödsinn! Sicher rutschen bei der Masse von Fahrzeugen ein paar durch's Netz, Millionen Fahrzeuge kann man sowieso nicht einfach so stilllegen - schon klar.
Wer sich allerdings aktiv weigert, die Umrüstung durchzuführen oder sogar seiner Werkstatt untersagt, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen (warum auch immer), wird früher oder später Ärger kriegen. Denn das ist dann ganz einfach festzustellen. Vermerk der Werkstatt genügt. Mit ein bißchen Phantasie kann sich jeder vorstellen, was das dann ungefähr passiert....

Ist das deine Vorstellungen oder hast du das irgenwo gelesen? Ich kann es mir nicht verstellen

Zitat:

@eisblatt schrieb am 11. Oktober 2015 um 11:05:00 Uhr:


Ist das deine Vorstellungen oder hast du das irgenwo gelesen? Ich kann es mir nicht verstellen

Da muss man sich nichts groß vorzustellen, es reicht einfach aus eins und eins zusammen zu zählen. Die betroffenen Fahrzeugserien haben nur unter der Bedingung dass sie die zu dem Zeitpunkt geltenden Abgasbestimmungen erfüllen ihre Typzulassungen bekommen. Mittlerweile weiß man aber dass diese Zulassungen betrügerisch erschlichen wurden. Eigentlich müsste man sie deshalb sofort einkassieren, da man hierdurch aber die am Desaster unschuldigen Besitzer treffen würde gibt man VW zunächst Zeit das ganze auszubügeln. Wenn sich aber Fahrzeugbesitzer weigern die dazu notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen dann tragen sie die Verantwortung dafür dass der rechtswidrige Zustand aufrecht erhalten wird. Und das wird sich das KBA nicht unbegrenzt lange anschauen.

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Zitat:

@Ulrich_M schrieb am 11. Oktober 2015 um 08:38:58 Uhr:



Zitat:

@eisblatt schrieb am 11. Oktober 2015 um 00:11:18 Uhr:


Was ist denn das für ein Blödsinn???? Wie wollen die das denn prüfen? Das ist jetzt jahrelang schon nicht aufgefallen und nur weil ein Passat mit dem 2.0TDI aus der Betroffenen Reihe kommt prüfen die nicht ob er an der Umrüstung teilgenommen hat oder nicht. Das funktioniert auch nicht. Stillgelegt werden-ich lach mich schlapp. Das was die Vorhaben ist vollkommen utopisch
Das läuft ganz einfach ab. VW ist verpflichtet dem KBA alle in Deutschland betroffenen Fahrzeuge zu melden, und das wird man zweifellos auch tun. Später wird man dann eine zweite Liste erstellen auf der alle nachgerüsteten Fahrzeuge erfasst sind und diese laufend aktualisieren.

Wer auf der ersten Liste steht, auf der zweiten aber fehlt der dürfte spätestens 2017 Post vom KBA bekommen in der eine Frist zur Nachrüstung gesetzt wird. Und wer dann immer noch "bockt", dessen Fahrzeug wird dann wenn die Fristen abgelaufen sind stillgelegt werden.

eben! Auch wenn wir alle im Moment nur spekulieren können.. so oder so ähnlich könnte es in der Praxis laufen.

Zitat:

@eisblatt schrieb am 11. Oktober 2015 um 11:05:00 Uhr:


Ich kann es mir nicht verstellen...

Du sollst da ja auch nicht selbst etwas verstellen. Sämtliche Einstellungen werden bei der Umrüstung von der Werkstatt vorgenommen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. Oktober 2015 um 15:00:03 Uhr:



Zitat:

@eisblatt schrieb am 11. Oktober 2015 um 11:05:00 Uhr:


Ich kann es mir nicht verstellen...
Du sollst da ja auch nicht selbst etwas verstellen. Sämtliche Einstellungen werden bei der Umrüstung von der Werkstatt vorgenommen.

Nicht dein Ernst oder? VORSTELLEN!

Er kann nur lesen was du schreibst......

Da hier erst Anfang 2016 wieder nützliche Praxiserfahrungen kommen können, haben wir ja Zeit für sowas. ;-)

Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Oktober 2015 um 12:35:38 Uhr:



Zitat:

@Ulrich_M schrieb am 11. Oktober 2015 um 08:38:58 Uhr:


Das läuft ganz einfach ab. VW ist verpflichtet dem KBA alle in Deutschland betroffenen Fahrzeuge zu melden, und das wird man zweifellos auch tun. Später wird man dann eine zweite Liste erstellen auf der alle nachgerüsteten Fahrzeuge erfasst sind und diese laufend aktualisieren.

Wer auf der ersten Liste steht, auf der zweiten aber fehlt der dürfte spätestens 2017 Post vom KBA bekommen in der eine Frist zur Nachrüstung gesetzt wird. Und wer dann immer noch "bockt", dessen Fahrzeug wird dann wenn die Fristen abgelaufen sind stillgelegt werden.

eben! Auch wenn wir alle im Moment nur spekulieren können.. so oder so ähnlich könnte es in der Praxis laufen.

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass damals zugelassene Fahrzeuge nachträglich die Zulassung entzogen werden.

Das ist doch nicht mein Fehler.

Ich habe das Fahrzeug so gekauft wie es ist und entsprechende Nachteile muss ich nicht hinnehmen.

"Wer" "was" "wie" korrigiert / entschädigt kann nicht ohne meine Zustimmung geschehen.

Wenn ich einmal mit einem Update einverstanden bin, muss ich damit Leben.

Wenn die Zulassung entzogen wird, werden Ersatzansprüche geltend gemacht.

Ich werde weiter die Sache verfolgen und abwarten.

Gruß Heinz

Genau, das ist die Frage. Kann das Fahrzeug einfach so stillgelegt werden. So wie ich die die Gesetzeslage bis jetzt verstehe, kann das nur passieren, wenn das Fahrzeug entweder nachträglich verändert wurde oder gravierende Sicherheitsmängel bekannt geworden sind. Beides ist nicht der Fall.. Andere sagen wieder .. das Fahrzeug hatte SO nie eine Betriebserlaubnis.. wer nun vor Gericht recht hat.. weiß im Moment niemand..

Zitat:

@Heinz.privat schrieb am 11. Oktober 2015 um 20:02:28 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Oktober 2015 um 12:35:38 Uhr:


eben! Auch wenn wir alle im Moment nur spekulieren können.. so oder so ähnlich könnte es in der Praxis laufen.

Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass damals zugelassene Fahrzeuge nachträglich die Zulassung entzogen werden.

warum nicht? In anderen Bereichen geht das auch, ich nenne zB mal Heizungsanlagen, die irgendwelche neu festgelegten und verschärften Abgaswerte nicht mehr einhalten. Hast du auch in gutem Glauben irgendwann gekauft. 25 Jahre gings gut, Heizung geht immer noch wunderbar, aber auf einmal sagt der Schornsteinfeger "NO!" und das wars. Zwangsstilllegung! Dafür kannst du auch nichts, "darfst" aber jetzt für teuer Geld eine neue Heizung kaufen. Kenn ich (indirekt) aus eigener Erfahrung und aus dem Bekanntenkreis. Zum Glück brauchst du kein neues Auto, in soweit ist die Situation zugegeben nicht ganz dieselbe, aber mitwirken musst du schon, sonst halte ich nichts für ausgeschlossen.

Zitat:

Das ist doch nicht mein Fehler.

auch das ist nicht unbedingt relevant.

Zitat:

"Wer" "was" "wie" korrigiert / entschädigt kann nicht ohne meine Zustimmung geschehen.

kannst du gerne glauben, ich glaube das in dem Fall nicht.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Oktober 2015 um 22:26:08 Uhr:



Zitat:

@Heinz.privat schrieb am 11. Oktober 2015 um 20:02:28 Uhr:


Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, dass damals zugelassene Fahrzeuge nachträglich die Zulassung entzogen werden.

warum nicht? In anderen Bereichen geht das auch, ich nenne zB mal Heizungsanlagen, die irgendwelche neu festgelegten und verschärften Abgaswerte nicht mehr einhalten. Hast du auch in gutem Glauben irgendwann gekauft. 25 Jahre gings gut, Heizung geht immer noch wunderbar, aber auf einmal sagt der Schornsteinfeger "NO!" und das wars. Zwangsstilllegung! Dafür kannst du auch nichts, "darfst" aber jetzt für teuer Geld eine neue Heizung kaufen. Kenn ich (indirekt) aus eigener Erfahrung und aus dem Bekanntenkreis. Zum Glück brauchst du kein neues Auto, in soweit ist die Situation zugegeben nicht ganz dieselbe, aber mitwirken musst du schon, sonst halte ich nichts für ausgeschlossen.

Hallo "audijazzer",

den Fall mit der Heizung kann ich nachvollziehen. Während der Zeit wurden die Vorgaben für den Betreib der Heizung enger gesetzt. Ist genauso wie mit der Umweltplakette,
erst dürfen alle, dann weniger und zum Schluß nur noch die mit der grünen Plakette.

Bei der Typengenehmigung ist es etwas anders.
Die Fahrzeuge wurden damals zugelassen und zum Betrieb/Verkauf freigegeben.
Alle haben diese Autos gekauft mit der Genehmigung und fahren bis heute.
Da sich aber kein Gesetz oder Vorgabe geändert hat seit der Zulassung, kann ich mir nicht vorstellen, dass mir jetzt die Genehmigung zum Fahren entzogen werden kann. Die Käufer können doch nichts dafür für die jetzige Situation. Den Fehler hat - neben VW mit der SW - auch das KBA gemacht, da nicht entsprechend kontrolliert wurde.

Übrigens hat VW - schlau wie sie sind - die Vorgaben eingehalten.
Es wurde gefordert - während des festgeleten Fahrtests - die Werte einzuhalten,
was VW ja auch hingetrickst hat.

Wie sich allerdings VW und KBA sich arrangieren, werden wir irgendwann erfahren.
Dies kann aber nicht auf Kosten der Käufer gehen.

Mal abwarten

Gruß Heinz

Zitat:

@Heinz.privat schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:06:37 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 11. Oktober 2015 um 22:26:08 Uhr:


warum nicht? In anderen Bereichen geht das auch, ich nenne zB mal Heizungsanlagen, die irgendwelche neu festgelegten und verschärften Abgaswerte nicht mehr einhalten. Hast du auch in gutem Glauben irgendwann gekauft. 25 Jahre gings gut, Heizung geht immer noch wunderbar, aber auf einmal sagt der Schornsteinfeger "NO!" und das wars. Zwangsstilllegung! Dafür kannst du auch nichts, "darfst" aber jetzt für teuer Geld eine neue Heizung kaufen. Kenn ich (indirekt) aus eigener Erfahrung und aus dem Bekanntenkreis. Zum Glück brauchst du kein neues Auto, in soweit ist die Situation zugegeben nicht ganz dieselbe, aber mitwirken musst du schon, sonst halte ich nichts für ausgeschlossen.

Hallo "audijazzer",

den Fall mit der Heizung kann ich nachvollziehen. Während der Zeit wurden die Vorgaben für den Betreib der Heizung enger gesetzt. Ist genauso wie mit der Umweltplakette,
erst dürfen alle, dann weniger und zum Schluß nur noch die mit der grünen Plakette.

Bei der Typengenehmigung ist es etwas anders.
Die Fahrzeuge wurden damals zugelassen und zum Betrieb/Verkauf freigegeben.
Alle haben diese Autos gekauft mit der Genehmigung und fahren bis heute.
Da sich aber kein Gesetz oder Vorgabe geändert hat seit der Zulassung, kann ich mir nicht vorstellen, dass mir jetzt die Genehmigung zum Fahren entzogen werden kann. Die Käufer können doch nichts dafür für die jetzige Situation. Den Fehler hat - neben VW mit der SW - auch das KBA gemacht, da nicht entsprechend kontrolliert wurde.

alles schon richtig, mit Vergleichen ist das halt immer so eine Sache, mein Hauptpunkt war die Zwangsstillegung bei der großen Masse der betroffenen Fahrzeugen.

Da wittern doch viele Morgenluft und glauben, "die da oben traun sich das nicht wirklich". Wenn die sich mal nicht täuschen.

Wenn man sich die ganzen Threads mit den Kinder-Sprüchen, von wegen "meinen lass ich nicht umrüsten" durchliest, gehts fast um nichts anderes mehr. Da wird's für einige ein böses Erwachen geben - meine Meinung.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:27:56 Uhr:



Zitat:

@Heinz.privat schrieb am 12. Oktober 2015 um 21:06:37 Uhr:


Hallo "audijazzer",

den Fall mit der Heizung kann ich nachvollziehen. Während der Zeit wurden die Vorgaben für den Betreib der Heizung enger gesetzt. Ist genauso wie mit der Umweltplakette,
erst dürfen alle, dann weniger und zum Schluß nur noch die mit der grünen Plakette.

Bei der Typengenehmigung ist es etwas anders.
Die Fahrzeuge wurden damals zugelassen und zum Betrieb/Verkauf freigegeben.
Alle haben diese Autos gekauft mit der Genehmigung und fahren bis heute.
Da sich aber kein Gesetz oder Vorgabe geändert hat seit der Zulassung, kann ich mir nicht vorstellen, dass mir jetzt die Genehmigung zum Fahren entzogen werden kann. Die Käufer können doch nichts dafür für die jetzige Situation. Den Fehler hat - neben VW mit der SW - auch das KBA gemacht, da nicht entsprechend kontrolliert wurde.

alles schon richtig, mit Vergleichen ist das halt immer so eine Sache, mein Hauptpunkt war die Zwangsstillegung bei der großen Masse der betroffenen Fahrzeugen.
Da wittern doch viele Morgenluft und glauben, "die da oben traun sich das nicht wirklich". Wenn die sich mal nicht täuschen.

Wenn man sich die ganzen Threads mit den Kinder-Sprüchen, von wegen "meinen lass ich nicht umrüsten" durchliest, gehts fast um nichts anderes mehr. Da wird's für einige ein böses Erwachen geben - meine Meinung.

Hallo "audijazzer",

ich kann dich verstehen.

Das mit dem Umrüsten ist ja die "Masche".
Wenn du damit einverstanden bist, kannst du später nichts mehr machen.
Du hast mit dem Update/Umrüstung alle Ansprüche abgegolten.
Danach kannst du nur noch mit VW über das Ergebnis der Umrüstung streiten.
Das ist aber nicht mehr die gleiche Ausgangssituation, wie jetzt.
Wenn ich nicht mehr zu AUDI gehe sondern nur noch zur frein Werkstatt (ohne Update), könnte ich so weiterfahren wie bisher.

Kannst du meinen Standpunkt auch verstehen?

Gruß Heinz

Also: wir können jetzt viel spekulieren. Was jetzt noch fehlt ist das sie uns als freie Werkstatt dazu verpflichten auch an dieser Umbauaktion teilzunehmen und zu helfen. Wie wollen die das schaffen bis Ende 2016 alle Fahrzeuge umzubauen???? Nicht möglich!

Wenn viele nicht mehr zu VW gehen aufgrund des Umbaus haben freie Werkstätten eigentlich den Hauptgewinn! Freu mich 😁

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