(bild.de) Verbreitete Irrtümer im Straßenverkehr
hi leute, grad beim surfen folgendes bei bild.de gefunden
http://www.bild.t-online.de/.../irrtuemer.html
sacht ma, stimtm das da alles so? über manche sachen haben wir hier schon diskutiert, zum beispiel dieses hier
Zitat:
6. Man darf nicht nur mit Standlicht fahren
Standlicht ist zum Stehen, Abblendlicht zum Fahren: Allerdings gilt dies nur, wenn Beleuchtungspflicht herrscht, es also dunkel ist. Am Tag dürfen Sie auch mit Standlicht herumkurven...
so stand das auch mal in einem leserbrief in der autobild drin. aber hatten wir nicht mal gesagt standlicht NIE beim fahren?
das hier kommt mir auch etwas spanisch vor
Zitat:
7. Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h
Auf deutsche Autobahnen dürfen nur Kraftfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen. Die Angabe ist z.B. im Fahrzeugschein zu finden – sie stellt aber keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit dar...
ich meine ok..., es muss mehr als 60km/h im fahrzeugschein stehen. n roller der getunt 65km/h fährt darf nicht drauf, klar.
aber es gilt doch trotzdem eine mindestgecshwindigkeit von 60 km/h, oder?? ausser halt man kann nicht schneller, beispielsweise vollbeladene LKWs berghoch etc.?!
Zitat:
8. Radfahrer dürfen nicht einhändig fahren
Solange Radfahrer nicht die Kontrolle verlieren, dürfen Sie Taschen oder größere Gegenstände in einer Hand halten. Sogar das Schieben eines zweiten Rades ist erlaubt. Nur freihändig fahren ist verboten!
mag sein, hätte aber nicht gedacht dass das schieben eines zweiten rades (während der fahrt ja?!) erlaubt ist 😰?
achso, eine sache noch, die da nun nicht beisteht, ich gerne nochmal geklärt hätte:
man darf in einem auto mit 5 eingetragenen sitzplätzen (und 5 anschnallgurten demnach) auch 6 personen mitnehmen (beispielsweise 4 hinten statt 3), wenn die halt relativ vernünftig sitzen können und den fahrer nicht bei der sicht behindern (und natürlich gesamtgewicht nicht überschritten wird 😉)?! das stand ja so auch mal in der autobild und auch hier hatte ich es mal so gelesen?! scheint für mich immer noch komisch und ich hätte das gern nochmal belegt 🙂
viele grüße, Jan
36 Antworten
Hi,
ich hätte Satz 1 und Satz 2 des Paragraphen 17 als eigene, unabhängig voneinander stehende Sätze. Sonst hätte auch ein (1a) oder so gereicht oder es wäre in einem Satz abgehandelt... Hierzu hab ich in nem anderen Forum (über google) folgende Ergänzung gefunden: (Selber hab ich das Buch nicht, also ohne Gewähr!) - die bezieht sich jedoch wieder auf die Dauer der Beleuchtungspflicht - also deckt sich nicht mit meiner eigenen Meinung... 😉
Kommentierung Hentschel StVR, 36. Auflage, RZ 20 zu § 17 StVO (sogar im Fettdruck): Standlicht (Begrenzungsleuchten)ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig.
Lt. wikipedia ist tagsüber das Fahren mit Standlich erlaubt...
http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht
Naja, dann glaub ichs halt auch mal, obwohl ichs trotzdem blödsinnig finde und nicht mache, da ich dann schonmal garnicht in irgendeinen Konflikt kommen kann... 😉
Gruß
Jan
PS: auch ne ganz nette Seite, auf denen man sogar Fahrprüfungsfragen lösen kann. (Durch "Neu laden" kommen neue Fragen!) http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_17.php
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
ich hätte Satz 1 und Satz 2 des Paragraphen 17 als eigene, unabhängig voneinander stehende Sätze. Sonst hätte auch ein (1a) oder so gereicht oder es wäre in einem Satz abgehandelt... Hierzu hab ich in nem anderen Forum (über google) folgende Ergänzung gefunden: (Selber hab ich das Buch nicht, also ohne Gewähr!) - die bezieht sich jedoch wieder auf die Dauer der Beleuchtungspflicht - also deckt sich nicht mit meiner eigenen Meinung... 😉
Kommentierung Hentschel StVR, 36. Auflage, RZ 20 zu § 17 StVO (sogar im Fettdruck): Standlicht (Begrenzungsleuchten)ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig.
Lt. wikipedia ist tagsüber das Fahren mit Standlich erlaubt...
http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht
hab ich doch gesagt...auch wenns bisschen falsch rüberkam....
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
weiß man noch, wie der text vorher lautete 🙂?
Ich hab damit beruflich zu tun, kenne mich auf dem Gebiet also recht gut aus 😁
Der Text lautete vorher: die vorschriftsmäßigen Sicherheitsgurte müssen angelegt werden. Heißt also: 5 Sicherheitsgurte vorhanden, die mussten dann auch alle benutzt werden. Die 6. Person darf sich reinsetzen und brauchte sich dann auch nicht mehr anschnallen...
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Ich hab damit beruflich zu tun, kenne mich auf dem Gebiet also recht gut aus 😁
Der Text lautete vorher: die vorschriftsmäßigen Sicherheitsgurte müssen angelegt werden. Heißt also: 5 Sicherheitsgurte vorhanden, die mussten dann auch alle benutzt werden. Die 6. Person darf sich reinsetzen und brauchte sich dann auch nicht mehr anschnallen...
danke carlo 🙂.
naja nur das mit dem standlicht ist zumindest für MICH noch nicht 100%ig geklärt 🙁. eigentlich auch nicht weiter schlimm, fahre damit nicht tagsüber oder so, interessiert mich halt nur mal.
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Also, wenn man sich mal den Text (stvo) durchliest, dann ist das eigentlich klar.
"...mit Standlicht alleine darf nicht gefahren werden." Abs.(2). Dieser bezieht sich auch nicht auf Abs.(1), weil er sonst 1.1. heißen würde. Also auch nicht am Tage.
Die nächsten Abschnitte sind auch grundsätzlich eigenständig. Soviel zu meiner Meinung 🙂
mfg Jan
Ich sags mal so: ich würde im Dienst nie jemanden anhalten, weil er am Tag mit Standlicht rumfährt. Schließlich trägt das ja sogar noch ein wenig zur Sicherheit bei, weil man dann früher gesehen wird - zumindest die hinteren Leuchten sind ja auch am Tag noch zu sehen.
Theoretisch ist es wohl möglich, da ein Bußgeld zu verlangen. Vom Gesetzestext her, wie von Jan schon gesagt, eindeutig verboten.
Schon lustig, wie lange ihr euch für einen Streitwert von €5.- (Standlicht oder Nebelscheinwerfer an) den Kopf zerbrechen könnt! 😉😛
WENN mich mal einer deswegen anhalten sollte, dann belehre ich den eh nicht über Paragraphen - sondern sage "Oops, Tschuldigung, danke für den Hinweis"!! 😁
Viele Grüße, Timo