(bild.de) Verbreitete Irrtümer im Straßenverkehr
hi leute, grad beim surfen folgendes bei bild.de gefunden
http://www.bild.t-online.de/.../irrtuemer.html
sacht ma, stimtm das da alles so? über manche sachen haben wir hier schon diskutiert, zum beispiel dieses hier
Zitat:
6. Man darf nicht nur mit Standlicht fahren
Standlicht ist zum Stehen, Abblendlicht zum Fahren: Allerdings gilt dies nur, wenn Beleuchtungspflicht herrscht, es also dunkel ist. Am Tag dürfen Sie auch mit Standlicht herumkurven...
so stand das auch mal in einem leserbrief in der autobild drin. aber hatten wir nicht mal gesagt standlicht NIE beim fahren?
das hier kommt mir auch etwas spanisch vor
Zitat:
7. Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h
Auf deutsche Autobahnen dürfen nur Kraftfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen. Die Angabe ist z.B. im Fahrzeugschein zu finden – sie stellt aber keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit dar...
ich meine ok..., es muss mehr als 60km/h im fahrzeugschein stehen. n roller der getunt 65km/h fährt darf nicht drauf, klar.
aber es gilt doch trotzdem eine mindestgecshwindigkeit von 60 km/h, oder?? ausser halt man kann nicht schneller, beispielsweise vollbeladene LKWs berghoch etc.?!
Zitat:
8. Radfahrer dürfen nicht einhändig fahren
Solange Radfahrer nicht die Kontrolle verlieren, dürfen Sie Taschen oder größere Gegenstände in einer Hand halten. Sogar das Schieben eines zweiten Rades ist erlaubt. Nur freihändig fahren ist verboten!
mag sein, hätte aber nicht gedacht dass das schieben eines zweiten rades (während der fahrt ja?!) erlaubt ist 😰?
achso, eine sache noch, die da nun nicht beisteht, ich gerne nochmal geklärt hätte:
man darf in einem auto mit 5 eingetragenen sitzplätzen (und 5 anschnallgurten demnach) auch 6 personen mitnehmen (beispielsweise 4 hinten statt 3), wenn die halt relativ vernünftig sitzen können und den fahrer nicht bei der sicht behindern (und natürlich gesamtgewicht nicht überschritten wird 😉)?! das stand ja so auch mal in der autobild und auch hier hatte ich es mal so gelesen?! scheint für mich immer noch komisch und ich hätte das gern nochmal belegt 🙂
viele grüße, Jan
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
@magirus deutz
mhh du teilst also auch die meinung, dass stadnlicht fahren nur bei dunkelheit verboten ist. aber klar is MIR das immer noch nciht 😉!!
euer problem ist, dass ihr die § so zerpflückt, dass sie eurer meinung nach richtig sind, lasst dabei aber außer acht, dass die sich gegenseitig beeinträchtigen und so im ganzen gelesen werden müssen....
der §17.1 stvo sagt aus, dass währen der dämmerung die vorgeschriebenen beleuchtungseinrichtungen zu benutzen sind....
§17.2 baut quasi als anhang/ergänzung auf dieses "währen der dämmerung" auf....sodass es quasi heißen müsste: "Während der Dämmerung...sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
unangeschnallt im Kofferraum (was erlaubt ist, aber bei ner Limo lzu Atemnot führen dürfte) ist auch nicht sicherer, zumal der E30 keinen Beifahrerairbag hatte.....
Bis auf die etwas eingeschränkte Sicht (ich konnte schon noch was sehen, etwa die Hälfte vom normalen) war das imho legal....Und im Cab kannste auch 5 mitnehmen, aber 4 müssen dann eben angeschnallt sein...
Und das mit der Mindestgeschwindigkeit ist dann eben Ermessenssache der Rennleitung....gilt aber auch in der Stadt, wenn da einer mit 20 rumgurkt....
jo ok, habs mir ja auch so gedacht 🙂
@magirus
naja ich weiß nicht ob man das zerpflücken nennt, um dann darauf zu kommen, standlicht ist nie beim fahren erlaubt, oder ob man sich etwas zusammenreimt, um dann uz dem ergebnis zu kommen, es wäre erlaubt...?!
"baut quasi auf" "quasi heissen müsste" ist für mich nicht klar....
es steht da nun mal nicht (klar) so?!
Der Paragraph mit dem Anschnallen wurde Anfang des Jahres geändert. Es dürfen seitdem nur noch so viele Personen im Auto sitzen, wie im Fahrzeugschein Sitzplätze eingetragen sind.
Ich glaub, dass man mit nem Simson-Mopped (die sind mit 60 kmh eingetragen) auf die AB darf.
Mit Standlicht beim Fahren muss man bei uns in Sachsen Strafe zahlen. Es sein denn, Hauptlicht ist gerade ausgefallen, dazu ist ja dann das Standlicht da, damit man nicht total als schwarzer Stern rumfaehrt.
Tagsueber Standlicht ist auch nur in Kombination mit Hauptscheinwerfern erlaubt oder Tageslicht. Entweder man meint gesehen werden zu muessen ganz oder gar nicht, halbe Sache mit Standlicht ist nicht.
Was auch geht, ist bei schlechter Sicht Nebelschweinwerfer + Standlicht. Unter schlechter Sicht versteht man dann Regen oder Nebel oder Schnee, aber nicht Dunkelheit an sich. Wer dagegen als 'Dumpfbacke' (Originalwortlaut Rennleitung) mit Neblern bei trockener Strasse erwischt wird, zahlt auch in die Verwarnungskasse ein.
Gruss
Joe
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Es dürfen nur so viele Personen mitfahren für die eine geeignete Rückhaltevorrichtung verbaut ist , d.h. ein Gurt.
5 Gurte max. 5 Pers.
4 Gurte max. 4 Pers.
Es ist ausdrücklich untersagt mit Standlicht zufahren, Standlicht soll nur ein parkendes bzw. haltendes Fahrzeug absichern.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Der Paragraph mit dem Anschnallen wurde Anfang des Jahres geändert. Es dürfen seitdem nur noch so viele Personen im Auto sitzen, wie im Fahrzeugschein Sitzplätze eingetragen sind.
ups übersehen.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Der Paragraph mit dem Anschnallen wurde Anfang des Jahres geändert. Es dürfen seitdem nur noch so viele Personen im Auto sitzen, wie im Fahrzeugschein Sitzplätze eingetragen sind.
nicht böse sein: quelle?
aber dann hat sich das ja geklärt 🙂
er hat recht:
§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
er hat recht:
§21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
wo hastn das immer her? 😉
und das wurde jetzt auch geändert steht da? weiß man noch, wie der text vorher lautete 🙂?
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_17.php
man kann dort alle §§ nachlesen.
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
wo hastn das immer her? 😉
google --> straßenverkehrsordnung --> 1. Link 😁
oder für faule: http://www.verkehrsportal.de/stvo
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Der Paragraph mit dem Anschnallen wurde Anfang des Jahres geändert. Es dürfen seitdem nur noch so viele Personen im Auto sitzen, wie im Fahrzeugschein Sitzplätze eingetragen sind.
Danke, gut zu wissen 🙂
Gruß
Ci-driver
oder hier... 😉
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__21.html
Gruß
Jan
PS: Was soll das Standlicht bringen? Macht nicht gerade hell und sieht irgendwie "defekt"aus, wenn soeiner einem entgegenkommt... Am allerbesten sind jedoch diejenigen, die Nebelscheinwerfer anhaben und da dann nur einer geht... Und damit meine ich nicht Kfz. mit Abbiegelicht!
Zitat:
Original geschrieben von joe_e30
Ich glaub, dass man mit nem Simson-Mopped (die sind mit 60 kmh eingetragen) auf die AB darf.
[...]
Wenn das so ist, dann dürfen die nicht drauf. Es heißt klar "...die eine Höchstgeschwindigkeit von
mehrals 60 km/h erreichen..." (Zitat geklaut von Jan(1) ).
Daher haben die großen Autokrane auch immer vmax bei 62 oder 65 dran stehen.
Weiß eigentlich keiner genau wie das mit der Standlichtgeschichte gehandhabt wird? Für mich war bisher auch klar "darf nicht gefahren werden"...allerdings bringen mich hier einige Kommentare zum Nachdenken. Werde das wohl mal nachlesen müssen...
mfg Jan