"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Ich bin der, der sich manchmal einen Kopfklatschsmilie wünscht...

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 22. Januar 2017 um 20:36:06 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 22. Januar 2017 um 15:29:03 Uhr:


Wer mit dem Motorrad flieht, muss aufpassen, dass er eben gegen nichts stößt. Da kann man gar nicht billigend in Kauf nehmen. Das würde dem Fluchtgedanken widersprechen - denn wenn man wo gegen fährt, ist die Flucht beendet.
Und genau da liegt auch der Unterschied zwischen einer Flucht im Auto und einer Flucht mit dem Motorrad.

Nein, das stimmt so nicht. Physikalisch wird die Fahrt des Zweirades mit zunehmendem Tempo immer stabiler. Das wird ihm zwar wahrscheinlich schon vorher bekannt gewesen sein, aber selbst wenn nicht: Er hat es ja kurz vor dem tödlichen Unfall selbst feststellen können: Er hatte eine Kollision mit dem Auto und ist dabei nicht zu Fall gekommen. Wenn man eine Person nur seitlich trifft und dabei schnell genug ist, kann man mit einem Motorrad durchaus ohne Sturz davon kommen.

Gruß Michael

Seine eigene Lebenserfahrung lehrt ihn und seinen Kumpels ja nun etwas anderes.

Wir können ja nicht in das Gehirn eines anderen reinsehen. Insofern sind alle Beweggründe reine Spekulationen. Die muss man sicher anstellen - aber man muss sie ihm letztendlich auch beweisen können. Zweifelsfrei. Wenn eine andere Lösung möglich ist, geht es im Zweifel für den Angeklagten.

Das ist mir klar. Ich habe schon 2x weiter oben geschrieben, dass ich als Laie keine allzu hohe Strafe erwarte. Ich bin nur der Meinung, dass die Überlegung falsch ist, dass eine Flucht mit dem Motorrad mit der Billigung einer Schädigung oder Tötung eines Dritten im Widerspruch stehe.

Gruß Michael

P.S.:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 22. Januar 2017 um 20:47:35 Uhr:


Seine eigene Lebenserfahrung lehrt ihn und seinen Kumpels ja nun etwas anderes.

Das ist auch kein Argument in diesem Fall, denn die Erfahrung mit dem tödlichen Unfall hatte er ja vorher noch nicht. Wie sollte er diese Erfahrung dann berücksichtigen?

Gruß Michael

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Zitat:

@cng-lpg schrieb am 22. Januar 2017 um 21:02:12 Uhr:


Das ist mir klar. Ich habe schon 2x weiter oben geschrieben, dass ich als Laie keine allzu hohe Strafe erwarte. Ich bin nur der Meinung, dass die Überlegung falsch ist, dass eine Flucht mit dem Motorrad mit der Billigung einer Schädigung oder Tötung eines Dritten im Widerspruch stehe.

Gruß Michael

Ich lass Dir Deine Meinung.
Ich weiß auch nicht, ob der Anwalt eine solche Verteidigungsstrategie verfolgt oder eine andere hat. Es ist ja meine Verteidigungsstrategie. Wahrscheinlich werde ich nie erfahren, ob sie geklappt hätte - es sei denn, der Anwalt trägt das genauso vor.
Wahrscheinlich gibt es schon 10000 andere Totfahrfälle, die alle irgendwie entschieden wurden.
Interessanter wäre auch, wenn er zunächst wegen Mordes verurteilt werden würde. Dann könnte man in der Begründung wunderbar lesen, wie das Gericht die "in Kaufnahme" ableitet.
Der dann folgenden Revision könnte man dann entnehmen, warum das genau nicht so ist.

Wenn man zu schnell durch die Innenstadt fährt, dann überfährt man u.U. Menschen.

Das lernt die Jugend bereits in GTA 3, 4 und 5. Die ältere Generation hat's in Carmageddon gelernt - mit »Bloodpatch«, welches die deutsche Roboterversion in das »englische« Original verwandelt hat - Hauptsache blutig.

»,,, denn die Erfahrung mit dem tödlichen Unfall hatte er ja vorher noch nicht. Wie sollte er diese Erfahrung dann berücksichtigen?«

Wenn man diese Aussage als Grundsatz anwendet: Wenn dich jemand totschlägt darf er nicht eingesperrt werden - schließlich ist es das erste Mal gewesen, er hatte die Erfahrung noch nicht?

»Kaaaarl, das tötet Leute!« - »Oh, das wusste ich nicht...«

https://www.youtube.com/watch?v=Vryan475_w4

Grüße, Martin

Carmageddon ist neu aufgelegt worden. Jetzt kann man es sogar "unzensiert" spielen.

Ich weiss aber nicht, ob nach dem Weihnachtsmarkt-Attentat das Spiel noch zu kaufen ist. Wäre irgendwie unpassend.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 24. Januar 2017 um 18:22:29 Uhr:


Carmageddon ist neu aufgelegt worden. Jetzt kann man es sogar "unzensiert" spielen.

Ich weiss aber nicht, ob nach dem Weihnachtsmarkt-Attentat das Spiel noch zu kaufen ist. Wäre irgendwie unpassend.

Das wäre es schon längst nach dem Anschlag in Nizza gewesen 😉

Ein Ego-Shooter nehme ich an? Muß man den kennen?

Gruß Michael

Ist eigentlich recht bekannt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Carmageddon

Die englische Seite ist etwas ausführlicher:

https://en.wikipedia.org/wiki/Carmageddon

Na also, reicht doch wenn Wikipedia es kennt, dann brauch ich es nicht zu kennen. 😁

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 22. Januar 2017 um 08:06:13 Uhr:


Was ist denn jetzt schon wieder beim Zitieren schief gegangen??????? Ich blick das wohl nie.

Dann lass das Zitieren
und verwende eigene Worte und Texte 😰.

Aber nun die Frage zum Thread:
Am 24. Januar um 9 Uhr sollte das weiter gehen,
ich finde aber keine 'Neuheiten' über das Thema Alpi fährt [nicht mehr]
und den Fortgang der Verhandlung und Beweisaufnahme 😕.

Ist evtl das dünne Eis gebrochen
und die [gewagte] Mordanklage versunken 😕?

Tschüss

Kopiert aus "krademelder24":

Update 24.01.17:

Vor dem Landgericht verwickelte sich der Zeuge und Fahrer des durch Alperen T. mutmaßlich beschädigten Mercedes in Widersprüche. Der Mann behauptete zwar, dass einer der Kratzer an seinem – mit mehreren Altschäden übersähten – Mercedes von einer Kollision mit dem Motorrad des A. stammte, konnte das jedoch nicht zweifelsfrei belegen. Demnach muss bezweifelt werden, dass die Beschädigungen an seinem PKW eindeutig durch A. verursacht wurden. Dies wurde ebenfalls durch einen Gutachter so bestätigt. Ob danach die Vorwürfe der Fahrerflucht sowie einer Verdeckungsabsicht (im Hinblick auf die Mordanklage) aufrecht erhalten werden können, ist nunmehr fraglich.

Weiterhin unstrittig ist, dass A. unmittelbar vor dem Zusammenstoß mit dem Fußgänger mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit fuhr, wahrscheinlich etwas mehr als 100 km/h.

Am 31.01.2017 sollen die Plädoyers der Anklage und Verteidigung gehalten, und, falls es zeitlich zu schaffen ist, auch das Urteil gesprochen werden.

Ziemlich ausführlich:

Bericht im Weserkurier

Edit: wenn das, was im Weserkurier steht, so stimmt, sehe ich für eine Mordanklage keine realistische Chance mehr.

Das angebliche Opfer der Unfallflucht hat ja offenkundig ein mehr als schwaches Bild abgegeben. Darauf wird wohl kein Gericht eine Verurteilung wegen Mordes stützen können.

Langsam zeichnet sich also das ab:

(Sorry für das Selbst-Zitat)

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 23. Dezember 2016 um 13:13:28 Uhr:


Schauen wir mal in Paragraf 315C StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs" nach.
Genauer Absatz 2:

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 23. Dezember 2016 um 13:13:28 Uhr:



Zitat:

Wer im Straßenverkehr

ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Doch wie werden Gefährdungsdelikte geahndet?

Es gibt im Allgemeinen zwei verschiedene Arten von Sanktionen, zwischen denen man bei einer Verurteilung unterscheidet. Zum einen kann es zu einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe kommen, zum anderen besteht die Möglichkeit des Führerscheinentzuges.

Der Führerscheinentzug wird häufiger genutzt, hier macht es auch kaum einen Unterschied, ob man die Tat zum ersten Mal begangen hat oder häufiger auffällig geworden ist. Dies ist bei der Geldstrafe oder auch dem möglichen Freiheitsentzug anders. Hier wird sehr genau darauf geachtet, ob es sich um einen Ersttäter handelt oder einen Wiederholungstäter. Bei kleineren Delikten und Ersttätern droht oft nur eine Geldstrafe. Kam es jedoch in Folge eines provozierten Unfalls zu Opfern und wurde dies vorsätzlich in Kauf genommen, ist das Gericht dazu angehalten, eine Freiheitsstrafe auszusprechen.


Nachzulesen unter:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
...
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