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"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Themenstarteram 12. Dezember 2016 um 16:21

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:

 

@hoinzi,

zu allererst würde ich

den Artikel richtig und vollständig lesen

ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst

und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Ein Leserkommentar aus dem Weser-Kurier:

Zitat:

Welches Strafmaß hätte dem Raser denn schon gedroht? Ein böses "Du, so geht das aber nicht!"? Der Typ hat quasi mit belegbarer Ankündigung jemanden tot gefahren und bekommt nur knapp über einer Bewährungsstrafe. Nunja, ist ja nicht das erste Mal, dass Richter Seifert patzt: Nun halt ein dritter Fall neben Edathy, Hells Angels... Hat ja auch nicht umsonst schon selbst Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung am Hals gehabt. (Quelle: WK, 3.5.2009)

Zitat:

Selbst wenn das Urteil gegen Alperen T. bereits in einer Woche rechtskräftig wird, vergeht also bis zu seinem Haftantritt aller Wahrscheinlichkeit nach ein Vierteljahr. Wesentlich länger dauert es, wenn Revision eingelegt wird. Auch dieses Verfahren dauert ein Vierteljahr. Anschließend entscheidet der Bundesgerichtshof, was im Normalfall weitere sechs bis sieben Monate dauert.

Das ist so nicht richtig. Über die Revision entscheidet der BGH. Da ist nichts mit "die Revision dauert ein Vierteljahr und anschließend entscheidet der BGH".

Dauern wird es aber sicher ein paar Monate.

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 2. Februar 2017 um 01:03:55 Uhr:

[...] Und dein Alpi hätte vllt. erst im kommenden Juni einen 15-jährigen um 22:23 Uhr umgefahren.

Achso Scheisse, was hat ein 15-jähriger um diese Uhrzeit noch auf der Strasse zu suchen? Um 22 Uhr ist doch Schicht im Schacht. :( [...]

Bis 23 Uhr darf er seinen Apfelsaft in einer Gaststätte zu sich nehmen (§ 4 JuSchG) - daher wird es erst um 23:01 Uhr kritisch auf den Straßen.

Kennen wir doch aus »Hot Fuzz« (falls noch nicht gesehen -> anschauen): So lange die Jugendlichen IN der Kneipe bleiben, passiert ihnen nichts. ;)

Grüße, Martin

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 2. Februar 2017 um 23:31:23 Uhr:

 

mir ist nur immer nicht klar

warum der Motorrad fahrende Polizeibeamte

nicht irgend wie ein gegriffen hat, ich dachte ein Polizeibeamter ist immer im Dienst :confused:.

Da gibt es wohl Spielraum: http://www.n-tv.de/.../...zisten-nach-Feierabend--article12845641.html

am 3. Februar 2017 um 11:12

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 2. Februar 2017 um 23:31:23 Uhr:

 

mir ist nur immer nicht klar

warum der Motorrad fahrende Polizeibeamte

nicht irgend wie ein gegriffen hat

Und was hätte er machen sollen? Hinterherrasen, wenn der mit über 100 Sachen abhaut - ohne Blaulicht und Martinshorn? Knarre rausziehen und den abknallen?

Zitat:

@hoinzi schrieb am 3. Februar 2017 um 07:28:56 Uhr:

 

Zitat:

@hoinzi schrieb am 3. Februar 2017 um 07:28:56 Uhr:

Zitat:

Selbst wenn das Urteil gegen Alperen T. bereits in einer Woche rechtskräftig wird, vergeht also bis zu seinem Haftantritt aller Wahrscheinlichkeit nach ein Vierteljahr. Wesentlich länger dauert es, wenn Revision eingelegt wird. Auch dieses Verfahren dauert ein Vierteljahr. Anschließend entscheidet der Bundesgerichtshof, was im Normalfall weitere sechs bis sieben Monate dauert.

Das ist so nicht richtig. Über die Revision entscheidet der BGH. Da ist nichts mit "die Revision dauert ein Vierteljahr und anschließend entscheidet der BGH".

Dauern wird es aber sicher ein paar Monate.

Ich nehme mal an, das Verfahren war vor einem Landgericht? Warum dann BGH?

am 3. Februar 2017 um 19:17

Unterschied zwischen Berufung und Revision.

@WeWa2

Du stellst den Vorsitzenden Richter als Patzer hin :confused:.

Wundert mich dass nicht du den Vorsitz an dieser Kammer hattest;

du denkst dass das Urteil erheblich zu milde sei - es war nicht als Mord erkannt und auch nicht als Totschlag und für 'fahrlässige Tötung' [im Verkehr] gibt es gesetzlich einen anderen Strafrahmen - ach ja der Seifert der Patzer; denkst du über Selbstverschulden gar nicht nach :confused:?

Na ja,

'die Gedanken sind Frei',

wir leben in einem freien Land.

Selbstverständlich sind besonders die Angehörigen betroffen

das schmälert aber das Mitverschulden des getöteten nicht im Geringsten.

Ich finde es ist viel schwerwiegender wenn ein motorisierter Verkehrsteilnehmer

von einem anderen Blindflug-Verkehrsteilnehmer umgefahren wird und der Umgefahrene Zeit Lebens ein Krüppel ist und anstelle einer lebenslangen Versorgung 'Alianz-Gekichert' eine Abfindung und ein Schmerzensgeld bekommt, der Blindflug-Verursacher aber mit einer mäßigen Geldstrafe von Dannen geht.

Mein [damals] 19 Jhrg Sohn wurde 1985

[mit seinem Zweirad] von einem entgegenkommenden Linksabbieger um gefahren

dass er samt Zweirad einem Flug machte den man eigentlich ohnedies nicht überlebt, ja er hatte bei dem über 20m Flug noch solches Glück dass ihn sein eigenes Motorrad nicht erschlagen hat, das Bike lag direkt neben ihm - er feierte an diesem 31. August als zweites Mal Geburtstag - er hatte ein Polytrauma mit sämtlichen Gesichtsbrüchen die man sich vorstellen kann, begonnen mit den Augenbogen, Jochbein l + r, Nasenbein, Oberkiefer und einem Hirnhautriss hinter dem linken Auge, Zweiradunfall typisch beide Oberschenkel gebrochen [zT offen] und einen total zerstörten linken Unterschenkel, es wurde eine Waden-Muskelteilung gemacht welche das Wadenbein weg drückte [und dies somit zerfallen ist], zu guter Letzt wurde nachträglich noch ein Beckenbruch festgestellt, und einen Kapselriss am rechten Daumen endeckten die erst nach 14 (Koma) Tagen auf meinen Hinweis: Gesamt hat er 2 m Hautverpflanzung und ebenso Operationsnarben durch 8 Operationen, mit rund vierzig Schrauben, Gitter Nägel und Röhren im Körper ist er direkt Gewittergefährdet, sein linkes Bein ist eine lebende Prothese [inklusive Peroneuslähmung] welche ihm laufend Beschwerden macht wie die Schädelöffnung wegen des Hirnhautlochs.

Er war einige Tage weniger wie ein Jahr im hiesigen Klinikum.

Und mit Versorgung ist da dank der damaligen großen Koalition nix,

Umschulungen musste die Verkicherung bezahlen - es ist hier nicht so wie in USA.

Genug mit OffTopic.

@hoinzi,

zu allererst würde ich

den Artikel richtig und vollständig lesen

ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst

und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

@Softail-88

was der Polizist machen sollte,

na am besten dumm sabbeln damit sich die Luft bewegt :cool:.

Nach Unfall in Bremen-Walle

Mordanklage gegen Motorradfahrer

Zitat:

Der Motorradfahrer, der im Juni in Walle einen Fußgänger tödlich verletzt hat, wird vor dem Landgericht wegen Mordes angeklagt. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft gegenüber dem WESER-KURIER.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 3. Februar 2017 um 20:17:11 Uhr:

Unterschied zwischen Berufung und Revision.

Sag mal

du mit deinen vielen Examen :rolleyes:,

aber hier steht alles :D!

 

Tschüss

Es ist natürlich scheiße wenn es mit dem Leseverständnis hapert.

Ich habe lediglich einen Leserkommentar aus dem Weser-Kurier - wie deutlich geschrieben -

wiedergegeben. Ich kenne weder den Richter, noch interessiert

mich dein Schützling "Alpi" im Geringsten. Wenn in diesem Thread

nicht monatelang geschrieben würde, hätte ich den schon längst

vergessen. Kriech einfach wieder unter deinen Stein.

am 4. Februar 2017 um 10:52

Wer alpi eine PN auf Youtube zukommen lassen möchte, kann das jetzt tun:

https://youtu.be/AWsxJdM70Es

Der erster Kommentar unterm Video ist sein Account.

Da kommuniziere ich doch lieber mit den Silberfischen in meiner Küche. :D

Absolut.

Ich finde es auch ein Unding, dass Google (youtube) diesem Spinner weiterhin Vorschub leistet und seinen account weiterhin zulässt.

Die Option, dass solche Narzissten sich in dieser Form selbst darstellen und damit auch noch Kohle machen können, ist mit ein Grund weshalb solche Gefährder der öffentlichen Sicherheit zu ihren Taten angestachelt werden.

youtube gehört da mit auf die Anklagebank.

Letzteres stammt nicht von mir, sondern von einem Artikel bei Spiegel online, der in diesem thread mal verlinkt war.

am 4. Februar 2017 um 14:56

Ich persönlich wüsste nicht, was ich mit Alpi kommunizieren sollte. Mir ist weder danach, ihm Trost für seine bevorstehende Haft zukommen zu lassen, noch verspüre ich das Bedürfnis, ihn jetzt beschimpfen zu müssen.

Auf seinem Youtube-Kanal ist zur Zeit gähnende Leere und so wird das wohl auch noch eine zeitlang bleiben.

https://www.youtube.com/channel/UCF7RQ_qNknVXBHVcfLBGsGg/featured

Es sei denn, er postet über seinen Gefängnisalltag. Wäre eventuell auch interessant, ich weiss aber nicht, ob das überhaupt erlaubt ist.

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:

@Softail-88

was der Polizist machen sollte,

na am besten dumm sabbeln damit sich die Luft bewegt :cool:.

Sorry, 4-Ventiler und bei allem Respekt, den ich vor Dir habe: softail hat vollkommen Recht.

In keinem Fall sollte ein Polizeibeamter, noch sonst jemand, das Risiko eingehen, diesem Spinner nachzufahren und sich selbst in Gefahr bringen. Nachfolgende Maßnahmen sind davon nicht berührt, die hätten folgen müssen, aber das war wohl einen Tag vor der Tat, bzw. am selben Tag.

Dieser Alperen T. begeht ganz offensichtlich Straftaten im öffentlichen Straßenverkehr. Im Grunde wäre jedermann berechtigt, ihn vorläufig festzunehmen (§ 127 (1) StPO)

Einem Durchgeknallten, der mit einer ZX10R in Kamikaze-Manier durch Bremen brettert, zu folgen, wäre schlichte Dummheit.

Dennoch sehe ich, das habe ich aber vor gefühlt 60 Seiten schon mal geschrieben, fatale Fehler bei der Bremer Polizei, die -so man sie nicht gemacht hätte - den Unfall möglicherweise verhindert hätten.

Nach Berichterstattung in den Medien, haben mehrere Anwohner und Nachbarn des Wohngebietes von Tursak Anzeige erstattet, weil der T. mit der Kawasaki durch die Siedlung gebrettert ist und Krawall gemacht hat.

Das Motorrad hat ein Kennzeichen, der Fahrer war den AE bekannt, mit einer Sekunden-Anfrage in den pol. Informationssystemen hätte man herausgefunden, dass der T keine FE für die 200 PS Karre hat.

Da reichen auch Zeugenaussagen für eine Anzeige wegen Fahrens ohne FE und ggf. einer Beschlagnahme des Fahreugs als Tatmittel.

Die Aussage der Bremer Polizei, man habe den T. nie auf frischer Tat betroffen, ist eine wenig kluge Ausrede, das wäre angesichts mehrerer Zeugen, die den T. gesehen haben, gar nicht notwendig gewesen.

Wenn sich nur einer der Zeugen an den Namen des Beamten erinnert, bei dem er das angezeigt hat, möchte ich nicht in dessen Haut stecken.

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:

 

@hoinzi,

zu allererst würde ich

den Artikel richtig und vollständig lesen

ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst

und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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