"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 19. Februar 2020 um 11:10:41 Uhr:


..

Dürfte in diesem Fall aber eher unwahrscheinlich sein.

seh ich auch so! - war eh ein "Wunder" dass er zu "Mord" verurteilt wurde

Dazu läuft gerade der nächste Prozess, ohne dass die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert. Aber im Grunde noch deutlich verwerflicher:

https://www.aachener-zeitung.de/.../...tod-des-radfahrers_aid-46045771

Doch, es wurde auf "Versuchter Mord durch Unterlassung" plädiert.

Zitat:

Der Vorwurf gegen ihn: versuchter Mord durch Unterlassen, da er durch sein Verhalten den Tod des Radfahrers zwar billigend in Kauf genommen habe, aber nicht festgestellt werden könne, ob sofortige Hilfe lebensrettend gewesen wäre.

Versuchter Mord ist nicht Mord. Die Begründung: Der Radfahrer wäre eh gestorben.

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Der Versuch wird genauso bestraft wie die gelungene Tat.

Das glaub ich nicht ....

Das Strafmaß ist mit Sicherheit anders

Zitat:

@Rainkra schrieb am 19. Februar 2020 um 16:06:18 Uhr:


Das glaub ich nicht ....

Das Strafmaß ist mit Sicherheit anders

Kann anders sein, muss aber nicht.
Auch für versuchten Mord kann es "lebenslänglich" geben.

Zwar vor dem verabschiedeten Mordparagraphen verfasst, dennoch als juristische Orientierungshilfe nützlich.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Mord-Urteile in den bisherigen Raser-Verfahren dauerhaft Bestand haben werden.

https://meedia.de/.../

https://www.zeit.de/.../seite-5

oder es wird so- wie es derzeit scheint - dass die Leute mehr damit rechen müssen wenn sie ohne Führerschein mit Drogen und oder Alkohol - einer Kontrolle Entziehen oder ein Rennen starten mit harten Konsequenzen zu rechnen ist - die einem doch "heftig" erscheinen.

Die Angehörigen der Opfer haben eh "lebenslänglich"

Schreibst Du eigentlich unter Alkoholeinfluss?

Ich weiss, dass Du auch lesbare Sätze formulieren kannst, aber im Moment gelingt Dir das selten.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 20. Februar 2020 um 13:06:33 Uhr:


Schreibst Du eigentlich unter Alkoholeinfluss?

Ich weiss, dass Du auch lesbare Sätze formulieren kannst, aber im Moment gelingt Dir das selten.

Das kommt vom Schaum vorm Mund vor lauter Wut der auf die Tastatur tropft..

Muss hier auch mal als Nicht-Zweiradfahrer schreiben. Ich finde es absolut lächerlich, welche Dinge der Herr Roadrunner einfach unterstellt ohne sie zu wissen. Dass der Vater den Sohn wissentlich fahren lässt, kann man doch nicht wissen als Außenstehender!? Und so lange das so bleibt, gehört er auch nicht bestraft. Ich schließe meinen Autoschlüssel auch nicht weg, wer macht das schon? Der junge war alt genug es selbst zu wissen und da kann man dem Papa nicht den Prozess machen.

Das kann man nicht wissen. Aber der Vater muss dem Staatsanwalt nachweisen, dass Sohnemann sich des Schlüssels hinterrücks bemächtigt hat. Der Sohn muss also die volle Schuld auf sich nehmen.

Wie bereits erörtert, ist „fahren lassen ohne Führerschein“ eine Straftst. Mit einem lapidaren Schulterzucken kommt man da nicht raus.

Aber trotzdem gilt die Unschuldsvermutung und das wollte ich zum Ausdruck bringen ??

Der Vater muss dem Staatsanwalt etwas beweisen?
Läuft das nicht eher umgekehrt?

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