"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Ein bisschen googeln nach "Fahren lassen ohne Führerschein" ergibt: Verantwortlich ist der Fahrer immer; der Halter nur, wenn er wusste, dass der Fahrer mit dem Fahrzeug unerlaubt fahren würde. Wenn er dem Fahrer geholfen hat (Schlüssel aktiv gegeben), oder den Fahrer sogar zur Fahrt animiert hat, dann liegen Beihilfe bzw. Anstiftung zu einer Straftat vor.
Der Halter muss also nur glaubhaft sagen, dass er nicht wusste, dass ein Familienmitglied sich das Auto unerlaubt leihen würde; dann ist er aus dem Schneider.
Wegsperren der Autoschlüssel? Nur, wenn das Auto eine Waffe wäre. Ist es nicht.
Und wie andere schon sagten: In diesem Fall wäre auch der Verkäufer verantwortlich, wenn er die Waffe, äh, das Auto ohne Backgroundcheck verkauft.
Wenn sich jemand eine Kettensäge kauft oder ausleiht und damit ein Massaker anrichtet: Werden dann auch diejenigen belangt, die es ermöglicht haben, dass der Täter an die Kettensäge kommt? Ich hoffe nicht.
@ roadrunner: Ab welchem Alter ist man dann Deiner Meinung nach selbst für sich verantwortlich?
Mein Sohn ist genau in dem Alter von dem verurteilten Fahrer. Er ist ebenfalls in der Autobranche, lernt noch, hat immer wieder günstige Leasing-Autos für Konzernauszubildende, auch sehr hoch motorisiert. Im Sommer hat er mir auf einer abgelegenen Straße mal die Beschleunigung demonstrieren wollen. Von Stand auf irre in nullmommanull oder so. Ich hab mitgemacht, es zugelassen. Das kann man jetzt nicht richtig vergleichen mit der Unglücksfahrt in Moers, aber wäre es nicht auch möglich gewesen, dass da was schiefgelaufen wäre, dass da doch irgendjemand wasweißich hinter einem Baum vorspringt, ein übersehener Radfahrer, keine Ahnung, und man ein Unglück angerichtet hätte?
Ist es nicht, natürlich. Ich finde das nicht gut, und bin nicht stolz darauf, aber wir haben’s halt gemacht. Mein Bub ist kein Assi, ich auch nicht, Aber der Mob hätte uns dazu gemacht. Und ein Gericht uns dann folgerichtig vielleicht auch zu Mördern.
Die Frau, die in Moers gestorben ist, das war laut Gesetz kein Unfall, das war Mord. Der junge Mann verbringt, wenn die Revision nicht was ändert, mindestens 15 Jahre im Gefängnis.
An die Rächer hier: Denkt mal drüber nach, wie schnell man eventuell selbst in so eine Katastrophe schlingern könnte, als Opfer oder auch als Täter.
Ich finde im Knast ist der gut aufgehoben
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Zitat:
@phludowin schrieb am 18. Februar 2020 um 18:39:10 Uhr:
Wenn sich jemand eine Kettensäge kauft oder ausleiht und damit ein Massaker anrichtet: Werden dann auch diejenigen belangt, die es ermöglicht haben, dass der Täter an die Kettensäge kommt? Ich hoffe nicht.
Doch.
Gisela, 68, die sich an der Baumarktkasse etwas zu ihrer spärlichen Witwenrente dazuverdient, muss dann leider auch in den Knast.
😁
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 18. Februar 2020 um 18:12:59 Uhr:
...
Ich hoffe, Du schließt Deine Fahrzeugschlüssel alle weg- nicht daß noch ein Einbrecher Dein Auto klaut und damit einen tödlichen Unfall baut. Vertuschens einer Straftat ist auch Mord, dann wärst Du genauso dran wie der Vater.
also ich muss schon lachen!- wenn das nicht Quatsch ist was dann?
Wenn der Schlüssel vesperrt war wäre alles in Ordnung gewesen.
1. geh ich davon aus dass Sohnemann nicht zum ersten mal gefahren ist
2. dass der Unfallversucher den Schlüssel (mit Wissen vom Papa!) schon öfter gefahren ist
Da ist doch wohl eine Strafe angemessen....
JEtzt gebt es ein Mordurteil und einige ziehen dass ins lächerliche.
Ich sehe schon eine deutliche Mitverantwortung eines Vaters- oder glaubt ihr, dass der nicht mitbekommen hat, dass Sohnemann zu doof zum Führerschein war (Theorie durchgefallen!!!111einseinseins!)
Nicht Alles was man bei Google findet ist immer richtig. Begeht jemand eine Straftat und benutzt dabei/dazu einen Gegenstand, dann wird dieser Gegenstand im juristischen Sinn eine/die Tatwaffe. Das kann eine Kettensäge oder ein Auto sein, könnte aber auch eine Zahnbürste sein
das stimmt - bei einer Zahnbürtste ist es natürlich eine "Tatwaffe" die eine andere Abschreckung und Wirkung hat als ein 2 Tonnen Gerät mit 553 (?) PS Mercedes
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 19. Februar 2020 um 06:36:10 Uhr:
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 18. Februar 2020 um 18:12:59 Uhr:
...
Ich hoffe, Du schließt Deine Fahrzeugschlüssel alle weg- nicht daß noch ein Einbrecher Dein Auto klaut und damit einen tödlichen Unfall baut. Vertuschens einer Straftat ist auch Mord, dann wärst Du genauso dran wie der Vater.also ich muss schon lachen!- wenn das nicht Quatsch ist was dann?
Wenn der Schlüssel vesperrt war wäre alles in Ordnung gewesen.
1. geh ich davon aus dass Sohnemann nicht zum ersten mal gefahren ist
2. dass der Unfallversucher den Schlüssel (mit Wissen vom Papa!) schon öfter gefahren istDa ist doch wohl eine Strafe angemessen....
Mir bleibt das Lachen da etwas im Hals stecken...
Ich gehe davon aus, dass Du im Zuge Deines Hausbaus im Baumarkt regelmäßig etwas hast mitgehen lassen. Daran ist der Baumarkt ja auch selbst Schuld, warum lässt er das Zeug offen rumliegen.
Merkst Du was? Du erhebst Deine durch absolut nichts belegten Annahmen zur Tatsache und verlangst eine Strafe dafür. Dass Du nicht einmal im Ansatz kapierst, was Du da eigentlich treibst erschreckt mich schon etwas.
Und wie zum Teufel fährt man einen Schlüssel?
Beschränke Dich in Deiner Raserei doch wenigsten auf bewiesene Tatsachen. Aber Du bist von Deiner Idee so besessen, dass Du den Unterschied zwischen Tatsache und Vermutung schon gar nicht mehr erkennst.
aha... er lässt nichts offen liegen!- am Ende findet eine Kontrolle Statt.Man acht sich auf unmittelbar Strafbar - was bei einem gestohlenen Schlüssel des Vaters NICHT der Fall ist - mit dem kann ich ruhig bei meinem Freunden angeben- nur fahren darf ich damit nicht!
Ich mache mal einen Moment hier zu.
Roadrunner - Du kommst jetzt mal von der Palme, achtest etwas auf Deinen Blutdrucck und denkst einfach mal 5 Minuten nach, ehe Du die nächsten Beiträge erstellst. Du bist ja nicht mal mehr in der Lage, Deine Entrüstung normal zu formulieren oder lesbar zu gestalten.
Edit 10:00 - es geht weiter, aber bitte: immer fein ruhig durch die Hose atmen 😉
😁
ja... habe ein bisschen Fieber - liegt an der Erkältung!-
Danke für das zurechtstupsen - bin ich halt der Böse passt!
PS der mutmaßliche Mörder hat Revision einlegen - er steht aber zu seiner Tat - nur mit der Strafe hat er ein Problem^^
Wer lebenslänglich gefangen hat, hat ja auch nichts zu verlieren. Schlimmer kann es ja nicht werden. So gesehen hätte wohl jeder in dieser Situation Rechtsmittel eingelegt.
Schlimmer geht immer:
Er könnte sich eine anschliessende Sicherheitsverwahrung einhandeln.
Die kann im Gegensatz zu "lebenslänglich" wirklich bis zum Ende des Lebens dauern.
Dürfte in diesem Fall aber eher unwahrscheinlich sein.
So gesehen ist es fast logisch, dass er nun das Urteil anfechtet. Zeit hat er ja jetzt auch genug.