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- nach vorstandsbeschwerde geht er zurück nach wob...
nach vorstandsbeschwerde geht er zurück nach wob...
ich hatte dem herrn pichetsrieder einen 5 seiten langen brief geschrieben, das war vor 1 woche. heute kam ein anruf, der wagen wird am montag abgeholt und im werk wob instand gesetzt, longlife, knacken b-säule, leder usw. alles was mir so einfiel und ich im brief geschrieben habe. alles wozu die unfähig waren, bin mal gespannt was da rauskommt und was mein
dazu sagt, denn er hat ja auch nen anruf bekommen...
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43 Antworten
ich habe den 140er mit 8v und dpf, die alte technik hin oder her, es macht sich maximal in einer minimal anderen geräuschkulisse bemerkbar, er geht genausoi gut ab, braucht ebenso wenig sprit, obenrum sagt man der 16v technik ja sogar einen höheren verbrauch nach, und er hat dpf, ist dadurch doch stark russvermindert und hat einen höheren wiederverkaufswert... denn in 4 jahren wird es kaum noch welche ohne dpf geben und dann verkaufe mal einen solchen, aber das ist ein anderes thema, lass uns hier mal bei dem eigentlichen bleiben und das andere in andere threads verfrachten...
nein, ist schon recht ... ich rüste ihn nach, wenn die Steuervorteile klar sind.
Zurück zum Thema: bei der Servicehotline in WOB sagte man mir (vor einer halben Stunde) dass die Techniker "daran arbeiteten" ---
ich hoffe Du bekommst Dein Auto schnell zurück.
um ganz ehrlich zu sein, meinte er: die meisten fahrzeuge seien ja nun auch in ordnung ... und er spielte am telefon die foren (die er übrigens genau kannte) ziemlich herunter.
da sind sie auf beiden ohren taub wenn man sowas sagt... sicher ist hier wenig wirklicher informationsstoff drin, und es ist auch nicht represantiv, aber es zeigt dass man nicht alleine ist
ich weiß, auch DAS jetzt gehört eigentlich in eine andere Rubrik: aber was hat es mit der Piezo Technik bei den PD-Motoren auf sich? --- in welchen Fahrzeugen verbaut VW das schon? --- Ich frag das, weil ich mich sonst eigetnlich eher wenig um diese technischen Fragen/Probleme kümmere.
Hast Du davon Ahnung -- und hätte man vielleciht doch den 170 PS TDI bestellen sollen? ---
@docmartin
Moin moin!
Ich finde es schon kurios wie hartnäckig sich manche Gerüchte halten:
In der anwaltlichen Beratungspraxis zeigen sich häufig verbreitete Rechtsirrtümer. So ist z.B. die Ansicht allgemein verbreitet, dass man ein generelles Rücktrittsrecht bei geschlossenen Verträgen hat, oder dass man zum Beispiel das Recht hat, in einer Mietwohnung mehrmals jährlich eine lautstarke Party zu feiern. Diese und ähnliche Ammenmärchen halten sich hartnäckig.
Heute: Generelles Rücktrittsrecht von geschlossenen Verträgen
Allgemein verbreitet ist das Märchen, man habe bei einmal geschlossenen Verträgen ein gesetzlich garantiertes Rücktrittsrecht. Dieser Mythos hält sich äußerst hartnäckig. Häufig wird dabei von einer Frist von einer oder zwei Wochen ausgegangen, in der man zum Beispiel seinem Vermieter erklären kann, dass man die angemietete Wohnung nun doch nicht mehr mieten möchte. Oder es wird davon ausgegangen, dass man innerhalb dieser Frist das gekaufte Auto dem Händler wieder auf den Hof zurückstellen kann. Viele glauben, dass dann der Vertrag einfach rückgängig gemacht wird.
Dies ist eine absolute Fehleinschätzung, die im Einzelfall kostspielige Konsequenzen haben kann. Deswegen nun einige Anmerkungen zur tatsächlichen Rechtslage:
Ganz grundsätzlich gilt, dass man sich an einmal geschlossene Verträge halten muss. Es gilt der Rechtssatz : Pacta sund servanda, oder übersetzt: Verträge muss man halten.
Aus dem Vertragsschluss ergeben sich für beide Vertragsparteien bestimmte Rechte und Pflichten. So ist z.B. der Käufer eines Autos verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und das Fahrzeug abzunehmen. Im Gegenzug ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum am Fahrzeug zu verschaffen. Hält sich der Käufer grundlos nicht an diese Verpflichtung, riskiert er, auf Abnahme und Zahlung oder auf Schadenersatz gerichtlich in Anspruch genommen zu werden.
Zwar gewähren viele Einzelhändler ein generelles Rückgabe- oder Umtauschrecht innerhalb von zwei Wochen. Dabei handelt es sich jedoch um ein reines Kulanzangebot des Vertragspartners. Rechtlich verpflichtet, die Ware innerhalb von zwei Wochen zurückzunehmen und im Gegenzug den Kaufpreis zu erstatten, ist der Einzelhändler nämlich nicht.
Es gibt allerdings auch Ausnahmefälle: So gibt es z.B. bei Haustürgeschäften, bei verschiedenen Darlehen oder bei Fernabsatzverträgen (z.B. Käufe im Internet) ein Rücktrittsrecht für Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten.
Eine weitere Ausnahme findet sich im Kaufrecht. Beim Kaufvertrag kann der Käufer bei Mängeln am gekauften Gegenstand vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer zweimal vergeblich versucht hat, die Mängel zu beseitigen.
Grundsätzlich muss man sich aber an einmal geschlossenen Verträge halten. Man sollte sich deshalb vor Vertragsabschluss gut überlegen, ob man z.B. eine Wohnung tatsächlich mieten möchte. Ansonsten riskiert man nämlich, vom Vertragspartner auf den so genannten Erfüllungsschaden, oder auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Die finanziellen Konsequenzen eines daraus resultierenden Rechtsstreits können jedoch gravierend sein. Vorsicht beim Vertragsabschluss ist also geboten.
Mit freundlichen Grüßen
@ Chris.
ich weiß, Chris, trotzdem vielen Dank. Aber da meine Bestellung nun noch keine 14 Tage zurück liegt, kann ich in dieser 2 wöchigen Zeit immer von meinem unterschriebenen Kaufvertrag zurück treten. As you should know.
MM.
@docmartin
Hi!
Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr. Wenn Du Dein Auto NICHT übers Internet, telefonisch oder an der Haustür bestellt oder gekauft hast, hast Du KEIN Rücktrittsrecht.
Du BIST an den Vertrag gebunden.
Sollte es in Deinem Fall anders sein, würde ich mich brennend für das juristische Schlupfloch interessieren :-)
Viele Grüße
Christian
Falsch!
Da er wahrscheinlich das Fahrzeug in Verbindung mit einer Finanzierung gekauft hat, greifen die 14 Tage gem. VerbrKrG!
Ok. Nur das ist so nicht dargestellt worden.
Aber dann: "Asche auf mein Haupt". ;-) Und nichts für ungut.
da du dich juristisch gut auszukennen scheinst, was sagst du zu einer gegebenen frist, ab wann gilt diese?
also in meinem fall, ein paar beiträge vorher habe ich dies gefragt, denn so oft wie man da schon versucht hat nachzubessern und die tatsache dass ich jetzt hingehalten werden soll mit offenem ende, finde ich arg bescheiden...
@ burgswolf
Du solltest auf jeden Fall Dein Auto nach der Reperatur ganz genau anschauen. Wenn der so lange in der Werkstatt steht und so viele Leute daran arbeiten, kann es schnell mal passieren das hier und da neue Kratzer oder Dellen hinzukommen. Hab so ein Theater mit meinen Opel auch schon durch gehabt.