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Schaden in Abgasrückführung AGR Kühler defekt

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 5. April 2012 um 13:38

Hallo Freunde,

ich hoffe mit diesem Fred alle zu erreichen die mit ihrem VAG KFZ Probleme mit einer Schadhaften AGR haben.

Zu meinem Leid:

Ich besitze einen Golf VI TDI 1.6 105 PS EZ 09/2009

Zeitweise blinkte der Wendel (Motorstörung) und letzte Woche war auch die Warnleuchte für die Abgasanlage an. Beide leuchten erlöschen aber immer wieder nach abstellen des Fz und bleiben dann auch eine Zeitlang aus. Daraufhin war ich beim :) zum auslesen des FS Fehlermeldung lautet: Durchfluss in Abgasrückführung zu gering, sporadisch.

Der :) sagt nun, dass der Kühler welcher die Abgase kühlt undicht sei und dadurch Kühflüssigkeit in das AGR-system gelangt was zum verdrecken führt. Dieser Kühler und fast die Komplete AGR müsse erneuert werden. Man kann auch das Rohr der AGR welches an den Motor führt abmachen und erkennt, dass tatsächlich eine Verschmandung/Verdreckung stattfindet. Das kann zu einer Verringerung des Rohrdurchmessers und in folge dessen zu einer Reduktion des Gasflusses führen.

 

Kosten der Teile ca 400 ( wird durch Kulanz 70%) von VW bezahlt.

 

Arbeitszeit >6 Stunden

 

Summa summarum geschätzt 800-1000 Oiro die ich zahlen soll (Wagen ist 2,5 Jahre alt, keine Anschluss Garantie).

 

Nun weiß ich nicht was ich machen soll? Hier hat ja noch keiner von einem solchen defekten Kühler berichtet.

 

Kann es sein, dass der Kühler gar nicht undicht ist und eine Teilerneuerung der Rohre, Leitungen, was evtl weniger Aufwand ist, ausreicht?

 

Was denkt ihr?

Angenommen der Kühler sei defekt. Dies ist ja ein Schaden der noch innerhalb der Werksgarantie aufgetreten sein muss, sich eben jetzt erst bemerkbar macht. Das Fz war schon 2 mal in der Werkstatt wärend der Werksgarantie.

Wie seht ihr die Chancen für eine Beschwerde bei der Kundenbetreuung oder an anderer geigneter Stelle. Evtl kann man ja anführen, dass es bei Audi für den A4 eine Rückrufaktion für eben diesen Kühler gibt.

Ich würde mich sehr über Kommentare und Tipps bezgl einer Beschwerde von euch freuen. Evtl berichten ja noch andere vom selben Problem und man könnte eine Sammelbeschwerde einreichen.

Gruß an Alle

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe nun das defekte AGR ventil + Kühler ausgebaut.

Schon alleine an dieses Teil zu kommen, es ist ein Alptraum.

Der Dieselpartikelfilter muss ab. Um diesen abzubekommen, muss der "Geräteträger" nach unten gesetzt werden (5cm reichen schon - wer hat das nur konstruiert?)

Danach muss dieser raus und schon kommt man an das Agr Ventil samt Kühler ran.

Ist das Teil ersteinmal draußen (man setze vorraus, man weiß wie es geht :-)) - ist der Rest mit etwas Geschick zu bewerkstelligen.

Auf den Fotos sieht man, das der Kühler zwar verrußt ist, aber ich glaube nicht in dem Maße das die Abgasrückführung "zu gering" sei.

Eher bin ich der Meinung, dass der Stellmotor bzw. dessen Aufgabe zu dem Problem geführt hat.

Man sieht, dass die kleine Feder gebrochen ist.

Außerdem, was mir wichtig erscheint ist, dass dort wo die ABGASE durchfließen, eine KLEINE Menge Kühlwasser war! Dieses hätte definitiv nicht dort sein dürfen!

Ich habe es einmal mitbekommen , das der Motor schlecht angesprungen ist, bzw. ich echt leiern musste!

Die Abgasrückführungsleitung (was für ein Wort) welche zum Ansaugtrakt verläuft, dort fand ich auch Kühlwasser. Dieses sammelte sich im Bogen und am Ansaugtrakt der Abgasrückführungsleitung.

Bei Fragen oder weiteren Bildern bin ich gern bereit zu helfen.

Das neue "gebrauchte" AGR Ventil habe ich gereinigt und mit Hitzbeständiger Dichtmasse neu abgedichtet.

Es tritt weder Kühlwasser noch Abgase aus.

Somit habe ich zwar einen Tag Arbeit, aber ca. 900 € gespart.

Fehlermeldungen sind alle weg.

MfG

jacky911

+7
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am 11. November 2015 um 19:03

So, hier mal ein Update:

Schiedsstelle konnte mir leider nicht helfen, da der Händler kein Mitglied der KFZ-Innung ist.

Ich hatte die Werkstatt gebeten der Garantie doch bitte auf gut Glück mal den Kostenvoranschlag zukommen zu lassen.

Von denen kam heute überraschend eine Zusage über 375€.

So sind inclusive der "Kulanz" des Händlers 975€ übernommen. Bleiben zur Zeit noch 200€, die ich zahlen müsste.

Die Werkstatt hat jetzt dem Händler nochmal schriftlich mitgeteilt, dass es sich beim AGR-Ventil bzw. Kühler nicht um ein Verschleißteil mit begrenzter Lebensdauer handelt. Ich hab auch nochmal persönlich mit der Schadensabteilung gesprochen, morgen soll ich eine schriftliche Antwort bekommen.

Rechtlich dagegen vorzugehen find ich persönlich ohne Rechtsschutz unberechenbar.

Ach so: Bisher lief die Komunikation mit dem Händler über E-Mail, werd morgen aber auf euer Empfehlen nochmal ein Einschreiben auf die Reise schicken.

Naja, 200€ wären ja noch überschaubar.

Da würde ich mir das zähneknirschend auch überlegen.

Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass du recht bekommen würdest und der Händler den Rechtsanwalt dann auch noch bezahlen darf, aber die Rennerei bleibt halt erstmal.

Ich persönlich würde da 0,0€ (zu)zahlen. Rechtlich dagegen vorgehen wäre das einzig Richtige, wenn der Verkäufer sich quer stellt. Jeder Anwalt würde das Dingen für dich schaukeln und dann müsste der Verkäufer noch die Anwaltsgebühren zahlen. Verstehen nicht, dass er das eingeht.

am 11. November 2015 um 19:20

So wie ich es verstanden habe ist es nicht nur der Anwalt. Müsste vorher auch noch einen Gutachter beauftragen und natürlich erstmal in Vorkasse gehen. Berichtigt mich wenn ich da falsch liege.

Wenn das Ding dann aus welchem Grund auch immer nach hinten los geht, wird richtig teuer für mich.

Rennerei ist auch ein Argument. Hab da seid letzter Woche mittlerweile so viel Zeit reingesteckt, Wagen steht seit letzter Woche in der Werkstatt.

Wieso Gutachter?

Dass das Ding kaputt ist, ist doch unstrittig.

Dass der Händler die Gewährleistungspflicht hat, klärt der Anwalt.

Ein Gutachter hat damit nichts zu tun.

am 11. November 2015 um 19:38

Laut meiner Info muss ich als Verbraucher erstmal beweisen, dass es sich um einen Sachmangel und nicht um einen Verschleiß in Abhängigkeit von Alter und Laufleistung handelt. Dies kann ich nur über das Gutachten eines Sachverständigen.

Nein, in den ersten sechs Monaten nach Kauf muss der Händler beweisen, dass der Mangel schon vorher bestand.

Erst danach musst du den Beweis antreten.

Ein AGR ist KEIN Verschleißteil-

Natürlich geht es irgendwann kaputt. Genauso wie alles am Auto. Trotzdem ist es kein klassisches Verschleißteil.

Kann muhmann nur Recht geben.

Kannst auch hier nochmal nachlesen:

https://www.adac.de/.../...ngel-Verschleiß-2014-inkl-Anlage_215888.pdf

Verschlossene Abgas- rückführung, verharztes EGR-Ventil - kein Verschleiß. Der einleitende Satz ist auch sehr interessant.

Die Beweislast liegt beim Verkäufer. Der kann es ebenso wenig beweisen, wie Du es könntest nach den 6 Monaten. Obwohl man bei einem verkokten AGR natürlich davon ausgehen kann, daß der Fehler bereits beim Kauf vorlag.

Also bleibt es dabei: Nix zahlen! Bei Verweigerung die Sache dem AW übergeben. Der Regelt das zu Deiner vollen Zufriedenheit.

Viele Verkäufer nutzen leider die Unwissenheit gerne aus. Die Rechtslage ist denen aber i.d.R. bestens bekannt.

Ist das ein VW Händler, oder Fähnchen?

Glaube nicht, dass VW so einen Zirkus veranstalten würde. Die kennen den Kack.

Den Zirkus hatten wir leider schon. Man durfte noch nicht einmal zu einer anderen NL fahren, die ebenfalls zur selben Gruppe gehört. Deswegen sieht mich da keiner mehr. Da ist mir mein kleiner Händler vor Ort lieber.

Da war immer alles völlig problemlos. Aber irgendwie müssen die Glaspaläste ja finanziert werden.

Klar, der Händler darf bestimmen, dass er das selber macht.

Ist ja auch logisch, ist billiger für ihn.

War ja der selbe. Nur eine andere NL im anderen Ort. Aber sicherlich eine andere Kostenstelle...

Moin, ich habe nahezu das gleiche Problem mit einem VW Golf Diesel, den ich vor fünf Monaten gebraucht beim Händler gekauft habe.

 

Die so genannte Cargarantie hat das defekte AGR Ventil übernommen. Leider war auch noch der Abgaskühler defekt, so dass ich auf 1100 € sitzen geblieben bin. Ich habe daraufhin meine Gewährleistungsansprüche beim Händler geltend gemacht, der das Anspruchsschreiben an seine Versicherung weitergegeben hat.

 

Die hat eine Regulierung mit der Begründung abgelehnt, dass ich den Wagen ja schon fünf Monate in Gebrauch habe und der Schaden in dieser Zeit aufgetreten sein muss. Dagegen steht die Meinung der Reparaturwerkstatt (V AG) die eindeutig sagt, dass hier bereits ein Vorschaden bestanden hat.

 

Inzwischen habe ich die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.

 

Und jetzt kommt noch der Hammer: Meine Rechtschutzversicherung, die ich zehn Tage nach Kauf des Wagens abgeschlossen habe, will die Anwaltskosten nur teilweise übernehmen mit der Begründung, dass zum Zeitpunkt des Kaufs ja noch keine Versicherung bestanden hätte. Das der Gewährleistungsfall ja erst Monate nach Kauf des Wagens aufgetreten ist, scheint die Versicherung nicht zu interessieren. Mal sehen, wie ich mit denen auseinander komme. Vielleicht erfahrt ihr noch den Namen des Versicherers. Ich räume dem Sachbearbeiter erst einmal die Chance ein, sich noch einmal zu besinnen.

 

Ich werde euch berichten, Wenn es Neuigkeiten gibt.

 

Gruß aus dem Norden

Was sagt denn der AW dazu? Eigentlich ist die Sache doch klar geregelt.

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