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Schaden in Abgasrückführung AGR Kühler defekt

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 5. April 2012 um 13:38

Hallo Freunde,

ich hoffe mit diesem Fred alle zu erreichen die mit ihrem VAG KFZ Probleme mit einer Schadhaften AGR haben.

Zu meinem Leid:

Ich besitze einen Golf VI TDI 1.6 105 PS EZ 09/2009

Zeitweise blinkte der Wendel (Motorstörung) und letzte Woche war auch die Warnleuchte für die Abgasanlage an. Beide leuchten erlöschen aber immer wieder nach abstellen des Fz und bleiben dann auch eine Zeitlang aus. Daraufhin war ich beim :) zum auslesen des FS Fehlermeldung lautet: Durchfluss in Abgasrückführung zu gering, sporadisch.

Der :) sagt nun, dass der Kühler welcher die Abgase kühlt undicht sei und dadurch Kühflüssigkeit in das AGR-system gelangt was zum verdrecken führt. Dieser Kühler und fast die Komplete AGR müsse erneuert werden. Man kann auch das Rohr der AGR welches an den Motor führt abmachen und erkennt, dass tatsächlich eine Verschmandung/Verdreckung stattfindet. Das kann zu einer Verringerung des Rohrdurchmessers und in folge dessen zu einer Reduktion des Gasflusses führen.

 

Kosten der Teile ca 400 ( wird durch Kulanz 70%) von VW bezahlt.

 

Arbeitszeit >6 Stunden

 

Summa summarum geschätzt 800-1000 Oiro die ich zahlen soll (Wagen ist 2,5 Jahre alt, keine Anschluss Garantie).

 

Nun weiß ich nicht was ich machen soll? Hier hat ja noch keiner von einem solchen defekten Kühler berichtet.

 

Kann es sein, dass der Kühler gar nicht undicht ist und eine Teilerneuerung der Rohre, Leitungen, was evtl weniger Aufwand ist, ausreicht?

 

Was denkt ihr?

Angenommen der Kühler sei defekt. Dies ist ja ein Schaden der noch innerhalb der Werksgarantie aufgetreten sein muss, sich eben jetzt erst bemerkbar macht. Das Fz war schon 2 mal in der Werkstatt wärend der Werksgarantie.

Wie seht ihr die Chancen für eine Beschwerde bei der Kundenbetreuung oder an anderer geigneter Stelle. Evtl kann man ja anführen, dass es bei Audi für den A4 eine Rückrufaktion für eben diesen Kühler gibt.

Ich würde mich sehr über Kommentare und Tipps bezgl einer Beschwerde von euch freuen. Evtl berichten ja noch andere vom selben Problem und man könnte eine Sammelbeschwerde einreichen.

Gruß an Alle

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich habe nun das defekte AGR ventil + Kühler ausgebaut.

Schon alleine an dieses Teil zu kommen, es ist ein Alptraum.

Der Dieselpartikelfilter muss ab. Um diesen abzubekommen, muss der "Geräteträger" nach unten gesetzt werden (5cm reichen schon - wer hat das nur konstruiert?)

Danach muss dieser raus und schon kommt man an das Agr Ventil samt Kühler ran.

Ist das Teil ersteinmal draußen (man setze vorraus, man weiß wie es geht :-)) - ist der Rest mit etwas Geschick zu bewerkstelligen.

Auf den Fotos sieht man, das der Kühler zwar verrußt ist, aber ich glaube nicht in dem Maße das die Abgasrückführung "zu gering" sei.

Eher bin ich der Meinung, dass der Stellmotor bzw. dessen Aufgabe zu dem Problem geführt hat.

Man sieht, dass die kleine Feder gebrochen ist.

Außerdem, was mir wichtig erscheint ist, dass dort wo die ABGASE durchfließen, eine KLEINE Menge Kühlwasser war! Dieses hätte definitiv nicht dort sein dürfen!

Ich habe es einmal mitbekommen , das der Motor schlecht angesprungen ist, bzw. ich echt leiern musste!

Die Abgasrückführungsleitung (was für ein Wort) welche zum Ansaugtrakt verläuft, dort fand ich auch Kühlwasser. Dieses sammelte sich im Bogen und am Ansaugtrakt der Abgasrückführungsleitung.

Bei Fragen oder weiteren Bildern bin ich gern bereit zu helfen.

Das neue "gebrauchte" AGR Ventil habe ich gereinigt und mit Hitzbeständiger Dichtmasse neu abgedichtet.

Es tritt weder Kühlwasser noch Abgase aus.

Somit habe ich zwar einen Tag Arbeit, aber ca. 900 € gespart.

Fehlermeldungen sind alle weg.

MfG

jacky911

+7
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Zitat:

@boarder_87 schrieb am 19. Oktober 2015 um 20:57:09 Uhr:

 

Irrsinnig finde ich eher ein defektes AGR auf den derzeitigen Abgasskandal zu schieben :P

Aber vielleicht ist ja das AGR bei den 1.6 TDI's mit in die "Abgasgeschichte" involviert und ich bekomme daher vielleicht nächstes Jahr ein Neues ?? ;-)

Noch ist bei mir (Bj. April 2010, derzeit 106.000 km) das im Werk verbaute AGR drin.

Wer weis, da ja spekuliert wird, das beim "Deutschen Modell" des 1.6-ers ein Softwareupdate alleine nicht reichen soll und noch zusätzlich "Komponenten in der Abgasregelung/-reinigung" gewechselt werden sollen/müssen...

am 4. November 2015 um 8:45

Zitat:

 

Wissen tue ich es nicht.

Aber wer von uns Verbraucher wusste vorher, dass eine Software manipuliert wurde, die falsche Abgaswerte angibt. Irgendwie ist bei mir da das Vertrauen weg. Und das werde ich der Kundenbetreuung mitteilen.

Da der AGR auf dem Weg in den Urlaub kaputt gegangen ist, und wir erstmal verunsichert waren, sind wir zu einem VW-Händler gefahren. Von daher, es ist alles schon repariert.

Was mir aber auffällt, der Verbrauch ist um ca. 0,5l/100km angestiegen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Und noch was: wird da der gleiche AGR-Kühler eingebaut oder das gleiche Bauteil (und ich kann nach ca. 100 TKM wieder mit einem defekt rechnen).

Hi,

mein AGR hat sich bei 120000km verabschiedet. Habe selbst gewechselt für 360€ Nur AGR mit Kühler.

Das mit dem Mehrverbrauch ist mir auch aufgefallen aber eher 1l/km. Dachte zuerst ich bilde es mir ein.

Ob die Freundlichen ein anderes Bauteil verbauen siehst du in deiner Rechnung. Meines Wissens nach müsste die neue TN eine CF oder DQ Endung haben. Ich selbst habe CF bestellt aber DQ bekommen. Der erste hatte AT.

Gruß

DQ ist die neuste Version.

Hallo,

mein Auto (Bj.2011, 1.6 TDI, 98.000km) verliert schon wieder temporär Kühlflüssigkeit, nachdem die Wasserpumpe vor genau 1 Jahr getauscht wurde.

Nachdem die Pumpe letztes Jahr getauscht wurde, verabschiedete sich kurz darauf das AGR und wurde komplett getauscht. Alles in allem hat mich das viel Ärger und € 1.800,- gekostet.

Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht? Wiederholt sich das gleiche Spiel schon nach 1 Jahr!?

Danke und Grüße

Alfronce

am 4. November 2015 um 15:08

Zitat:

@Alfronce schrieb am 4. November 2015 um 15:45:07 Uhr:

Hallo,

mein Auto (Bj.2011, 1.6 TDI, 98.000km) verliert schon wieder temporär Kühlflüssigkeit, nachdem die Wasserpumpe vor genau 1 Jahr getauscht wurde.

Nachdem die Pumpe letztes Jahr getauscht wurde, verabschiedete sich kurz darauf das AGR und wurde komplett getauscht. Alles in allem hat mich das viel Ärger und € 1.800,- gekostet.

Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht? Wiederholt sich das gleiche Spiel schon nach 1 Jahr!?

Danke und Grüße

Alfronce

Sehr ähnlich. Bei 90.000km schleichender Külwasserverlust im normalen Verkehr. Autobahn etwas mehr. Kühlwasserpumpe und Zahnriemen NEU. Viel Ärger mit dem feindlichen.

800€

 

Agr erst bei 120.000km. 400€. Selbet gewechselt.

Nie wieder Vertragswerkstatt.

 

Gruß

Zitat:

@Alfronce schrieb am 4. November 2015 um 15:45:07 Uhr:

Hallo,

mein Auto (Bj.2011, 1.6 TDI, 98.000km) verliert schon wieder temporär Kühlflüssigkeit, nachdem die Wasserpumpe vor genau 1 Jahr getauscht wurde.

Nachdem die Pumpe letztes Jahr getauscht wurde, verabschiedete sich kurz darauf das AGR und wurde komplett getauscht. Alles in allem hat mich das viel Ärger und € 1.800,- gekostet.

Hat jemand auch diese Erfahrungen gemacht? Wiederholt sich das gleiche Spiel schon nach 1 Jahr!?

Danke und Grüße

Alfronce

Da haben die dich aber richtig geschruppt.

Du warst bestimmt in einem dieser VW Glaspaläste, ansonsten war das zu teuer.

In Zukunft wird es aber bestimmte weniger Glaspaläste von VW geben.:D

Ich war immer bei einem kleinen VW Servicepartner mit besten Erfahrungen was Preis und Leistung angeht.;)

eine Frage an die "Selberwechseler" Seid Ihr Mechaniker oder kann ich das auch selber machen? nach eine Anleitung? sind immerhin 6 Stunden AZ in einer Meisterwerkstatt...

habs gestern machen lassen bei einen Bekannten, 400€ Material .

DQ wurde eingebaut, wir gehen davon aus, dass es das Werks AGR war, 163 Tkm

Skoda Octavia 1.6 BJ 12.2010 CYAC glaub ich war die Motorbez.

Selbstschrauber, bischen Ahnung sollte man aber haben. Man muss eben wissen, an welcher Schraube man drehen sollte bzw. muss.

Ne Anleitung, tja kann man haben, muss man aber nicht.

Aber mit den 6 Stunden kommt man ganz gut hin. Ist aber wirklich ne ziehmliche fummelei:-)

Grüße

am 10. November 2015 um 20:32

Moin,

bei meinem Touran (EZ 01/12, 1.6 TDI, 157000km) ist auch das AGR defekt und muss getauscht werden.

Hab das Auto erst Mitte September bei nem Händler gekauft, bin bis zur Fehlermeldung (7642 - Abgasrückführventil fehlerhaft) erst 1800 km gefahren.

Meine Gebrauchtwagengarantie greift dafür nicht. Hab den Händler kontaktiert und um eine Kostenübernahme im Rahmen der Gewährleistung gebeten.

Ich sollte den Wagen in eine VW-Werkstatt geben und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, der liegt bei 1150€.

Der Händler hat die Kostenübernahme jetzt abgelehnt,

Es handele sich bei der Beanstandung um ein verkoktes AGR-Ventil, das wäre gewöhnlicher Verschleiß.

Aber es gab ein Kulanzangebot von 600€.

Ist das AGR-Ventil den tatsächlich ein Verschleißteil und dadurch aus der Gewährleistung ausgeschlossen?

Zitat:

@Xabuu schrieb am 10. November 2015 um 21:32:41 Uhr:

Moin,

bei meinem Touran (EZ 01/12, 1.6 TDI, 157000km) ist auch das AGR defekt und muss getauscht werden.

Hab das Auto erst Mitte September bei nem Händler gekauft, bin bis zur Fehlermeldung (7642 - Abgasrückführventil fehlerhaft) erst 1800 km gefahren.

Meine Gebrauchtwagengarantie greift dafür nicht. Hab den Händler (großes Autohaus zwischen Hamburg und Bremen) kontaktiert und um eine Kostenübernahme im Rahmen der Gewährleistung gebeten.

Ich sollte den Wagen in eine VW-Werkstatt geben und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, der liegt bei 1150€.

Der Händler hat die Kostenübernahme jetzt abgelehnt,

Es handele sich bei der Beanstandung um ein verkoktes AGR-Ventil, das wäre gewöhnlicher Verschleiß.

Aber es gab ein Kulanzangebot von 600€.

Ist das AGR-Ventil den tatsächlich ein Verschleißteil und dadurch aus der Gewährleistung ausgeschlossen?

Wenn du einen Kaufvertrag über einen Händler abgeschlossen hast, wurde dieser sicherlich mit Gewährleistung und Sachmängelhaftung abgeschlossen. Daher soll dir der Händler erstmal beweisen, das der Schaden nicht schon bei Gefahrenübergang, sprich Übergabe des KFZ, vorlag. Sollte schwer für Ihn zu beweisen sein. In den ersten sechs Monaten ist das bei der Sachmangelhaftung so, danach muss du ihm beweisen, dass es defekt war.

Würde den Händler nochmal höflich über eine Nachbesserung (§ 439 BGB) bitten und den Sachmangel (§ 434 BGB) zu beheben.

Da du dich in den ersten 6 Monaten nach Kauf befindest, ist davon auszugehen, dass der Mangel schon Übergang vorlag (§ 476 BGB) – Stichwort Beweislastumkehr.

Also so leicht würde ich mich da nicht abstempeln lassen.

Lass es also erstmal nicht machen und warte bis er sich meldet und dir sagt, was du zu tun hast.

Edit: In deinem Kaufvertrag müsste das in den AGB auch stehen.

Klarer Fall von Gewährleistung, die in deinem Fall zu 100% der Händler zu bezahlen hat (bis 6 Monate). Geh mal zum NL bzw. Kundendienstleiter. Dann könnte das Problem auch ohne anwaltliche Hilfe gelöst werden.

Was in den AGB steht, falls es überhaupt welche gibt, ist in dem Fall völlig wumpe.

Selbst, wenn da stehen würde, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist, wäre dies bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Händler und einem privaten Käufer (und ich gehe davon aus, dass das hier der Fall ist) nicht zulässig.

Von daher:

Mangel beim Verkäufer schriftlich darlegen und auf Nachbesserung bestehen.

Der Verkäufer kann das dann entweder selbst machen oder einfach die Kosten übernehmen.

Mit Gebrauchtwagengarantie oder Kulanz hat das nicht das geringste zu tun.

Blöd für den Händler aber das ist nunmal das unternehmerische Risiko, was er eingeht und, wenn er kaufmännisch korrekt arbeitet, auch in seinen Verkaufspreisen einkalkuliert.

am 11. November 2015 um 5:17

Danke für die schnellen Antworten.

Wie würdet Ihr den bzgl. des AGR-Ventils argumentieren?

Ich hatte dem Händler schon geantwortet, dass es sich m.E. Um einen Sachmangel und keinen Verschleiß handelt.

Die Antwort der Schadensabteilung war, dass sie mein Anliegen nochmal diskutiert haben und von Ihrem Angebot nicht abweichen.

Steht es denn irgendwo geschrieben, dass ein defektes AGr-Ventil ein Sachmangel ist?

Der Händler argumentiert, dass da Abgase durchlaufen und es normal sei, dass sich bei einer Laufleistung von 157000 dort Rückstände absetzen. Das wäre als normaler Verschleiß zu sehen.

Das Auto war Bei Übergabe Dekra-geprüft. Hätte sowas bei der Prüfung auffallen müssen?

Hab heute von der Schiedsstelle des Deutschen Kraftfahrgewerbes gelesen. Macht es Sinn dort vorstellig zu werden?

Ich wünsche einen schönen Tag

Ja, macht Sinn, mal mit der Schiedsstelle zu sprechen. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Wenn das AGR nicht als Verschleißteil deklariert wurde, ist es keins.

Daher nicht lang rumdiskutieren sondern über die Schiedsstelle Druck aufbauen und notfalls zum Anwalt.

Wichtig ist, gegenüber den Händler alles schriftlich, am besten per Einschreiben zu regeln. An Telefonate kann sich später niemand erinnern.

Würde dem Verkäufer eine Frist von zwei Wochen (via Einschreiben) zur Nachbesserung geben und auf die gesetzliche Rechtslage verweisen. Sollte er sich dann immer noch sträuben, was sehr ungeschickt von ihm wäre, Anwalt aufsuchen. Wenn du gewerblich gekauft hast ist das Recht ganz klar auf deiner Seite.

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